Beschwerde wegen Traktorgeräusch

  • Hallo, Traktorfreunde,

    ich lebe mit meinen Kramer KLS 140 und meiner Familie in einem 3 1/2-Tausend-Seelen-Dorf im Saarland.
    Der Kramer ist seit 08.03.1960 in Familienbesitz und bewirtschaftet unterstützend die kleine Landwirtschaft meines Neffen auf unserem Land im Nachbarort im Familienbesitz.
    Der Kramer ist original restauriert, wird gehegt und gepflegt, ist also in einem Topp-Zustand, arbeitet aber auch.
    Es kommt von einem meiner Nachbarn immer wieder Genörgel wegen des Traktorgeräuschs bis zu der Frage, ob das auch sonntags sein muss.
    Der Kramer ist immer noch berechtigt mit dem grünen Kennzeichen ausgestattet und arbeitet im angemeldeten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb meines Neffen mit: Mähen, Wenden, Heu einfahren, Transporte und alles, was so dazu gehört. Natürlich ist er nicht nur zum Arbeiten da, sondern wird regelmäßig zu Ausfahrten mit meinen Kindern genutzt.
    Meine Klarstellung, dass der Kramer im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet und sich niemand darum zu kümmern hat, wann diese Arbeiten ausgeführt werden, wurden nicht verstanden, es wurde mit anderen Mitteln gedroht. Natürlich lächerlich, aber doch die Frage:

    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Lösung wäre: Einmal versteuern und fahre nur einen Sonntag den ganzen Tag herum. Wähle einen Tag wo er am Grillen ist oder sowas. Und bei so einem Dorf wäscht doch die eine Hand die andere, das da solche a... löcher gibt kanns ja nicht sein.

  • Gruß aus SLS.Habe das Glück das meine Nachbarn zur Rechten alle waagrecht liegen,Nachbar schräg gegenüber hat selbst 3 Schlepper und läst sie ab und an morgens(wenn er auf Treffen fährt) warmlaufen,der Rest hört schlecht und die Hühner denken es gibt Futter und kommen deshalb.Allerdings vermeide ich auch mit dem Lader zu arbeiten (1Zylinder Verdamfer)weil er doch recht laut ist.Mit dem Schlepper und Bagger fahr ich rum-halt kein Vollgas.Dein Nachbar bietet die Grundlage für einen Horrorfilm:folgendes Szenario, mehrere Traktoren mit strohbeladenen Hängern fahren pausenlos um sein Haus und leuchten Nachts mit ihren Scheinwerfern in sein Schlafzimmer, :twisted::twisted: aber er ist wahrscheinlich neidisch weil er nur einen Dackel hat

    Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

  • Hallo,
    habe zurzeit ähnliche Probleme.
    Mich haben in letzter zeit 2 Leute angemeckert wegen meines Lanz Glühkopfbulldogs, er wäre zu Laut und es wäre eine Belästigung andauernt damit zu fahren, immerhin sollen ja die Kinder schlafen (es war 20Uhr).
    Als ich dem guten Mann erklärte das der Trecker normal auf schwarzem Kennzeichen angemeldet ist und es erst ab Ruhestörung ab 22 Uhr wäre meinte er nur das wenn ich nochmal dort langfahre eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bei mir einflattern würde.....
    Ein anderer meinte ähnliches zu mir diesen Typen konnte ich allerdings nicht ganz für voll nehmen, da er mir in Arbeitsklamotten entgegen trat und vorher noch mit dem Presslufthammer am Werke war.

    Sollen die Leute meckern was sie wollen, viel haben sie davon eh nicht.

    Mfg
    Jan

    Meine Traktoren:
    Lanz Bulldog (D8507) Bj. 1941
    Lanz Bulldog (D8506) Bj. 1938
    Lanz Bulldog (D1706) Bj. 1953
    Lanz Bulldog (D5016) Bj. 1955
    Deutz (F1l 514/51) Bj. 1956
    Fendt (Farmer 2) Bj. 1965

  • Zitat von Kramerschorsch

    Natürlich ist er nicht nur zum Arbeiten da, sondern wird regelmäßig zu Ausfahrten mit meinen Kindern genutzt.
    Meine Klarstellung, dass der Kramer im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet und sich niemand darum zu kümmern hat, wann diese Arbeiten ausgeführt werden, wurden nicht verstanden, es wurde mit anderen Mitteln gedroht. Natürlich lächerlich (...)

    "Lächerlich" ist das nicht, höchstens dumm - und zwar von dir!
    An Sonn- und Feiertagen hast du mit grünem Kennzeichen nämlich nichts auf der Straße verloren (Ausnahme: In der Ernte, wenn unbedingt nötig). Und für Spazierfahrten zur Kinderbelustigung, ist das grüne auch nicht da.
    An deiner Stelle würde ich mal ganz kleine Brötchen backen...

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  • Zitat von Lanz_Fahrer

    (...) normal auf schwarzem Kennzeichen angemeldet ist und es erst ab Ruhestörung ab 22 Uhr (...)

    Ein weit verbreiteter Irrglaube!
    Befasse dich mal mit dem Bundes-Immisionsgesetz, dann wirst auch du nicht mehr so eine große Klappe führen... :wink:

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  • Zitat

    Lösung wäre: Einmal versteuern und fahre nur einen Sonntag den ganzen Tag herum. Wähle einen Tag wo er am Grillen ist oder sowas. Und bei so einem Dorf wäscht doch die eine Hand die andere, das da solche a... löcher gibt kanns ja nicht sein.

    @ Eicher_fahrer

    Genau --- das wird die Sache natürlich besser machen.

    Eine sehr reife und überlegte Antwort ! und außer noch mehr Problemen und einer garantierten Anzeige wegen Ruhestörung bringts dann nix.

    @ Kramerschorsch

    Ja solche Erfahrungen haben mehr schon machen dürfen.

    Ich will kein Vorurteil bilden, oft aber von neu zugezogenen !

    Der Städter der sich den Traum vom Haus im ländlichen Idyll erfüllt hat, dabei aber vergessen hat das auf Nachbars Mist ein Hahn kräht oder die umliegenden Betriebe täglich ihr Vieh versorgen müssen ... Erntearbeiten etc. die führen sich dann auf.

    Das beste ist immer noch - wie du es schon selbst schreibst - ein ruhiges sachliches Gespräch wo den Herrn Nachbarn erklärt wird warum das manche Arbeiten einfach nötig sind - und das es nicht zum Spaß gemacht wird sondern betriebsbedingt.

    Im Gegenzug solltet ihr euch aber auch die Frage stellen, sind die Arbeiten auch immer nötig ?

    Eventuell könnte man aus Rücksicht zum Nachbarn und zum eigenen Vorteil ja betriebliche Abläufe verbessern ?!

    Nur zum Beispiel den Futtervorrat fürs Wochenende am Freitag einfahren und nicht am Sonntag mittag ...

    Und bei der nächsten Ausfahrt mit den Kid´s einfach die Nachbarskinder mit auf den Wagen hocken und gut :wink: wobei man auch sagen muss das die Kinder-belustigungs-Ausfahrt genau genommen nix mit grünem Kennzeichen und im dienste der Landwirtschaft ist :wink: sollte das die dringend nötige Arbeit am Sonntag sein wäre ich vorsichtig !

    Wir sehen z.B. immer zu das wir während der Ernte tagsüber die Felder in nähe von Wohngebieten ernten, abends und nachts dann die weiter abgelegen.

    Auch rollt der Schlepper bergab ohne Vollgas ziemlich ruhig :wink:

    Wenn aber nicht anders geht, dann muss es halt so sein, nur durch provozieren kommt man nicht weiter - man sieht ma mit welchen Müll sich unsere Gerichte heute schon ständig beschäftigen dürfen.

    Gruß Fendtman

  • Also ich kann über meine Nachbarn nicht schimpfen, betreiben ja auch alle eine Landwirtschaft.
    Doch nicht alle arbeiten bis in die frühen Morgenstunden, außer die die Hopfen haben, je nach Hektarzahl fangen die um 20.00h an zu Spritzen und hören ca um 5.00h auf. Klar kann der eine oder andere dann nicht ruhig schlafen, aber er ist so einsichtig und versteht das man eben nur wenn es kühler ist diese Arbeit verrichten kann. Und auf dem Land ist es eben Normal das um 24.00h noch ein Traktor durch den Ort fahren kann, darum heisst es ja Land.
    Und ich muss noch hinzufügen das es in der Statd nachts in manchen Vierteln auch nicht ruhig zu geht.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

  • Hallo,
    Na lieber Oskar bei dir ist wohl bei der Anmeldung hier im Forum was falsch gelaufen... Klugscheißer hätte wohl besser als Name gepasst wenn ich mir mal teilweise Beiträge von dir angucke,
    Ich denke nicht das ich eine große Klappe habe.
    Das Bundesimmisionsgesetz habe ich mir eben mal angeschaut, allerding fühle ich mich immer noch im Recht, ich war ja ledigkich auf der Durchreise als der Mann gemeckert hat vondaher war es weder eine mutwillige Lärmbelästigung noch Umweltverschmutzung durch Abgase, immerhin habe ich mich auf einer Straße bewegt und nciht in seinem Garten geparkt zudem ist der Lanz auch TÜV abgenommen und auch die Lautstärke ist eingetragen, er überschreitet zwar die Grenzwerte aber dies ist genehmigt!!!
    Das Fahrzeúg wird im Prinzip geführt wie ein normales Auto.
    Wenn man den Lärmschutz streng nimmt dürften manche Motrradfahrer auch nicht fahren da ihre Maschinen heulen oder knattern wie verrückt, nur ein Motorradfahrer wird nicht angemeckert von einem Bewohner da er einfach zu schnell weg ist, deswegen sind wie Treckerfahrer da wohl diejenigen die die A*karte ziehen ;) .

    Und lieber Oskar wenn ich da jetzt in diesem Gesetzt den entscheidenden Punkt überlesen habe dann nenne mir doch bitte den Paragraphen.....ach und noch was unterstelle mir bitte nicht das ich eine große Klappe habe :)

    Aber du hast es ja auch gut, nen Algaier-Verdampfer ist nicht laut von daher wirst du bestimmt nicht angemeckert;-)

    Mfg
    Jan

    Meine Traktoren:
    Lanz Bulldog (D8507) Bj. 1941
    Lanz Bulldog (D8506) Bj. 1938
    Lanz Bulldog (D1706) Bj. 1953
    Lanz Bulldog (D5016) Bj. 1955
    Deutz (F1l 514/51) Bj. 1956
    Fendt (Farmer 2) Bj. 1965

  • Stimmt, dsa BImSchG ist hier nicht das relevante, aber dafür gibt es als "Allzweckwaffe" der Ordnungsmacht noch den § 30 in der StVO:

    §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.[/i]

    Da fällt dann auch mal das meiste hiergenannte drunter....

    Klar wird es immer wieder Menschen geben die nicht verstehen warum man beim dumpfen Schalg eines 10-Liter-Bulldogs am frühen Morgen glänzende Augen bekommt... und keine Wutanfälle wie andere ;)

    Leider sollte man nicht mitten in der Nacht die Freude an einer reparierten Maschine dahingehend ausleben, das man "nochmal schnell" ein paar Runden durch das Dorf fährt, der Spaß hat einen Bekannten dann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bussgeld nach dem o.g. Paragrafen eingebracht ;)

    War es Ihm aber sicher wert....

    Gruß
    Uli
    -der auch gern mal Klugscheisst-

    *****************************************************************
    Lanz D 2016
    Lanz D 4016
    Lanz Alldog 1215
    International DF25

  • Zitat von Lanz_Fahrer

    Hallo,
    Na lieber Oskar bei dir ist wohl bei der Anmeldung hier im Forum was falsch gelaufen... Klugscheißer hätte wohl besser als Name gepasst (...)
    Das Bundesimmisionsgesetz habe ich mir eben mal angeschaut, allerding fühle ich mich immer noch im Recht, ich war ja ledigkich auf der Durchreise als der Mann gemeckert hat vondaher war es weder eine mutwillige Lärmbelästigung noch Umweltverschmutzung durch Abgase, immerhin habe ich mich auf einer Straße bewegt und nciht in seinem Garten geparkt zudem ist der Lanz auch TÜV abgenommen und auch die Lautstärke ist eingetragen, er überschreitet zwar die Grenzwerte aber dies ist genehmigt!!!
    Das Fahrzeúg wird im Prinzip geführt wie ein normales Auto.
    Wenn man den Lärmschutz streng nimmt dürften manche Motrradfahrer auch nicht fahren da ihre Maschinen heulen oder knattern wie verrückt, nur ein Motorradfahrer wird nicht angemeckert von einem Bewohner da er einfach zu schnell weg ist, deswegen sind wie Treckerfahrer da wohl diejenigen die die A*karte ziehen ;) .

    Und lieber Oskar wenn ich da jetzt in diesem Gesetzt den entscheidenden Punkt überlesen habe dann nenne mir doch bitte den Paragraphen.....ach und noch was unterstelle mir bitte nicht das ich eine große Klappe habe :)

    Tja, gerade solche besserwisserischen und uneinsichtigen Typen wie du, sind dem Hobby Oldtimertraktor nicht dienlich - sondern führen zu immer schärferen Einschnitten. Da reicht das bloße "Gefühl im Recht zu sein" leider nicht aus...
    Das Immisionsgesetz regelt u.a. den zumutbaren Lärm, den ein Nachbar erdulden muss. Eine 22 Uhr Regelung gibt es nicht.

    @ Michael
    Für die fahrenden Ruhestörer gibt es auch andere Sanktionsmöglichkeiten: § 30 StVO (Unnützes hin und her fahren ist verboten). Wenn es vor Gericht geht, wird der vorsitzende Richter mit Sicherheit nicht die Interessen eines "Spaßfahrers" vor die eines lärmgeplagten Nachbarn/Anliegers stellen. Jedem Inhaber einer Fahrerlaubnis sollte auch § 1 Absatz 2 StVO bekannt sein: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als unvermeidbar belästigt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Beeinträchtigung nach Art und Maß das Verkehrsbedürfnis übersteigt und als störend empfunden wird."
    Die regelmäßigen Fahrten mit einem Bulldog können einen Nachbarn durchaus stören, besonders wenn diese nicht zwingend erforderlich sind. Die Art der Zulassung ist dabei unerheblich...

    Erinnert sich noch der eine oder andere an die Fa. Stollenwerk? Zur Abfuhr der Ernte von den Feldern setzte die Fa. Stollenwerk eine ganze Flotte von 50er und 60er Lanz Bulldogs ein. Nachbarn und Anlieger erwirkten, dass der Einsatz der Bulldogs gerichtlich verboten wurde. Seltsam, auch Stollenwerks fühlten sich im Recht zu sein...

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  • Hi,

    ich bin jetzt mal nur davon das der Nachbar sich über Arbeiten mit dem Kramer im dienste der Landwirtschaft beschwert, die halt einfach sein müssen.

    Wenn am Sonntag mittag der gute Kramer natürlich eine Std. warm läuft für die bevorstehende Spazierfahrt, dann ist wohl durch Oskars Beitrag die Sache wohl ziemlich ins rechte Licht gerückt worden.

    @ Kramerschorsch

    Beschreib doch mal die Umstände genauer, was für Arbeiten werden erledigt und zu welcher Zeit ?

  • Wenn du den "richtigen"Nachbar hast kannste eigendlich alles vergessen.Dann ist der Traktor zu laut,zieht der Rauch beim Grillen in die falsch Richtung,Blumen werden falsch gegossen.Ganz ungünstig ist das das Waschen/Abspritzen des Geräts wenn`s der Nachbar sieht(Öl usw).Scheint wohl schon ein angespanntes Verhältnis zu sein denn sonst würde er wohl anders reagieren.Man kann die Arbeiten/Fahrten auch etwas einschränken,wenn ich eine Woche von morgens bis abends (22Uhr) rumflexe ist klar das das dann nervt - würde mich auch nerven.

    Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich weiß ist das Ausüben des Hobbys "Oldtimer" und das dazugehörige Fahren kein unnützes Hin- und Herfahren. Wenn ich auf meinem Grundstück eine Stunde im Kreis fahre, ist das etwas anderes. Ich darf aber 25x am Tag zu und von meinem Grundstück fahren, auch ohne landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck.

    Ich hab das grade ansatzweise durch, weil eine nette Nachbarin mir im Gewerbegebiet am Wochenende (also nichtmal nur Sonntags) das Traktorfahren untersagen wollte (ich wohne da und habe auch da meine Fahrzeuge). Mit Hilfe der Gemeindeverwaltung habe ich sie derzeit aber im Griff. Das ganze ist ein weites Feld, es kommt auch auf die im Bebauungsplan aufgeführten Lärmgrenzwerte an. Das BImSchG zielt hauptsächlich auf Industrieanlagen ab, und zwar bei der Errichtung. Es gibt aber den Gummisatz mit der "ersten Messung". Und die TA Lärm gibt es auch noch.

    Was es jedenfalls nicht gibt, ist Mittagsruhe. Niemals, nirgends, außer von der Gemeindeverwaltung für ein spezielles Gebiet (z.B. Ferienhaussiedlung) festgeschrieben.

    Nachtruhe ist gesetzlich geregelt zwischen 22 und 6 Uhr, es gibt jedoch keine Unterscheidung zwischen Werktagen und Sonn-/Feiertagen.

    Einen Nachbarschaftsstreit eskalieren zu lassen ist das dümmste, was man sich im Leben antun kann. Das ruiniert nämlich die eigene Gesundheit.

    Gruß
    Michael

  • Ich hab ähnliche Probleme, auch wenn es net meine Nachbarn sind.
    Wenn ich zu unserem Acker fahren will, muss ich einen Landwirtschaftlichen Weg benutzen, an den die Gärten eines Neubaugebietes grenzen. Da wohnt auch so ein lieber zugezogener Mitbürger, der mir das Befahren des Weges egal ob mit Auto oder Bulldog verbieten will. Mit der Zeit hat er schon von jedem von uns gesagt bekommen, daß wir das Recht haben den Weg zu benutzen.
    Die Krönung war an einem Samstag Mittag als ich mít Bulldog und Anhänger auf den Acker gefahren bin, um Futter für die Kaninchen zu holen. Da ist er über seinen Gartenzaun gesprungen und hat sich vor mich gestellt. Hab mir dann mal wieder anhören können, daß ich keine Berechtigung hätte den Weg zu benutzen. Hab dann zum x. Mal erklärt daß ich doch die Berechtigung habe, worauf dann als Antwort kam dass es sich hierbei um einen Schulweg handelt und Kinder kommen könnten.
    Ich hab dann nur gefragt seit wann Samstags wieder Schule ist. Aber darauf hatte selbst er keine Antwort.

    Letztes Jahr während der Erntezeit hat er sich mit jedem Bauer angelegt, wenn er abends oder am Wochenende geerntet hat und aus diesem Grund den Weg benutzt hat.
    zur Zeit ist er aber ganz brav, entweder es liegt am Wetter oder er hat es nach ca 2 Jahren mal kapiert. :D

    Gruß Jessi

    Unsere Schlepper:
    Lanz D1706 17PS Baujahr 1954
    Fahr D130 17PS Baujahr 1956 mit Güldner 2LD Motor
    Lanz D2416 24PS Baujahr 1957
    Lanz D1616 16PS Baujahr 1958
    Lanz D4016 40PS Baujahr 1959

  • Zitat von Sierra

    Soweit ich weiß ist das Ausüben des Hobbys "Oldtimer" und das dazugehörige Fahren kein unnützes Hin- und Herfahren.

    In Zeiten von Umweltzonen (ich wohne auch in einer...) sollte man es nicht übertreiben...

    Zitat

    Nachtruhe ist gesetzlich geregelt zwischen 22 und 6 Uhr

    Schon, aaaber: Diverse Gerätschaften dürfen bereits ab 19:00 Uhr nicht mehr benutzt werden (Rasenmäher, Motorsense, Laubbläser, etc.).

    Lärm macht krank, das ist erwiesen. Wenn es zum Rechtsstreit vor Gericht kommt, wird ein Bulldog-Terrorist den Kürzeren ziehen und mit Einschränkungen rechnen müssen. Die persönliche Freiheit des einen hört nämlich dort auf, wo die des anderen beginnt! Das kann sogar bis zum Entzug der Betriebserlaubnis führen - siehe Fa. Stollenwerk...

    PN senden zwecklos! Der Administrator hat private Nachrichten für mich gesperrt...

  • Beschreib doch mal die Umstände genauer, was für Arbeiten werden erledigt und zu welcher Zeit ?[/quote]

    Der Kramer wird hier am Haus gestartet und - wenn überhaupt - nur so lange wie es nötig ist, warm laufen gelassen; das sind bei mir nicht mehr als 2 Minuten, oft fahre ich wegen der Problematik kalt ab, was mir eigentlich im Herzen weh tut. Als er sich letztes Jahr darüber beschwerte, hab´ ich es ihm erklärt, was er jedoch nicht begriffen haben mag; daher setze ich es eben so um.
    Normalerweise steht das Kramerchen in einer gegenüberliegenden Wiese 50 m von unseren Häusern weg, momentan bin ich allerdings dran am Arbeiten. Er hat neue Stößelrohre gekriegt, damit er nicht ölt, die Ventile hab´ ich eingestellt, damit´s kein Qualmen gibt, Ölwechsel hab´ ich gemacht etc. Zu diesen Arbeiten steht er momentan in einer Garage direkt beim Haus. Als die Auseinandersetzung gestern lief, hab´ ich grad ´nen neuen Auspuff angebracht, weil der alte Löcher hatte. Er hat nicht gelärmt, ich hab´s wegen der Qualmspuren am Kramerchen getan.
    Ihr seht: aus jahrzehntelanger Erfahrung weiß ich mich vorsichtig und korrekt zu verhalten, weil eben auch nur dieser Umgang mit dieser Kombination von Arbeit und Hobby richtig ist.
    Zwischen 22.00 h und 6.00 h gibt er keinen Ton von sich.
    Es gibt kein Warmlaufen über 2 Minuten hinaus, auch lasse ich den Kramer nie unsinnig leer laufen, wenn ich noch auf jemanden warte. Das Teil ist absolut topp in Schuss, ich könnte ihn im Wohnzimmer parken und außer dem Starten und Abfahren sowie dem Einfahren in die Garage gibt es keine Betriebsgeräusche, die das Kramerchen beim Haus von sich geben darf. Das, was der Nachbar am Sonntag bemängelte, war das Zurückkommen von den Schafen und vom Tanken und anschließende Einfahren in die Garage. Geräuschzeit am Haus insgesamt 2 Minuten, Uhrzeit Rückkunft war 20.30 h.
    Dies alles nehme ich wirklich sehr ernst.

  • @ Alldog-Fan:
    Wenn du siehst, dass er vor dich springt, schon mal bereithalten, leicht vom Gas gehen (also ca. halb bis dreiviertel) und kurz bevor er auf der Straße steht, Vollgas, Kupplung treten und natürlich abbremsen. Wennst de des gut machst, springt er zumindest schon mal zur Seite :wink::lol:

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