Anhänger ohne Typenschild

  • Hallo alle zasammen,

    ich habe am wochenende einen Zahnstangenkipper geschenkt bekommen. Der technische Zustand ist aber sehr reparaturbedürftig. Da ich ihn gern umbauen würde, um ihn hydraulisch zu kippen, möchte ich vorher wissen, ob ich mit dem Teil überhaupt fahren darf. Man hört ja da sehr viel. Ich hoffe ich finde hier kompetente Ansprechpartner oder Erfahrungsträger, die mir da weiterhelfen können.
    Mein Schlepper hat ein grünes Kennzeichen.
    1. Braucht mein Anhänger auch ein Kennzeichen?
    2. Wenn ja, muss er dafür zugelassen werden?
    3. Gibt es die Möglichkeit ihn mit einem 25 km/h Schild zu betreiben?
    4. Wer überprüft den technischen Zustand.

    Allen einen schönen Sonntag

    Kay

  • Moin,
    warum hat dein Schlepper ein grünes Kennzeichen? Hast Du einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb?
    Wenn ja, kannst du den Anhänger ganz beruhigt mit Folgekennzeichen (25Km/h) betreiben; allerding nur bei LoF Zweck! Soll heißen, willst Du mit dem Anhänger auch mal zum Treffen fahren, muß er zugelassen werden.

    Wenn Du den Anhänger zulassen willst/musst, und keine Papiere dafür hast, geh zum örtlichen TÜV, nimm evtl Fotos mit, und kläre mit denen was die verlangen um ihm eine Neuabnahme zu geben!
    Von Vorteil wäre, wenn an den Achsen und der Zugeinrichtung noch die Typenschilder sind. Dann hast du fast schon gewonnen; aber auch wenn nicht ist die Sache nicht aussichtslos.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Ich habe mich heut mal auf die Socken gemacht und einen Prüfer befragt. Der hat mir gesagt, er will sich den Hänger mal ansehen und falls sich ein Aufbau lohnt eine Einzelbetriebserlaubnis erstelle.
    Wenn ich dich richtig verstehe, dann reicht dieses 25 km/h Schild aus.
    Ich brauche den Hänger echt nur zum Holz holen aus dem eigenen Wald.

    Danke für deine Info

  • Wie gesagt 25 Km/h schild, natürlich die elektrik muss vorhanden sein und funktionieren und du brauchst ein fole kennzeichen, den brauchste nichtmal zum tüv. Allerdings darfst du diesen nur für lof zwecke nutzen.

  • Hallo,
    wenn Du nicht nachweisen kannst, daß das Baujahr des Hänger nicht vor ´61
    liegt, brauchst du eine Betriebserlaubnis auch wenn du Ihn mit Folgekennzeichen (grünes Kennzeichen für LoF) fährst. D.h. alles technische (Licht, Bremse) muß funktionieren, Wiegeschein vom Leergewicht ist erforderlich, 25 km Schilder müssen dran sein, Typenschilder wären gut, dann könntest Du zur Abnahme zum TÜV-Ingenieur bzgl. BE. Ich habe das ganze gerade hinter mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Rulang (14. November 2010 um 21:25)

  • Servus,

    ein bekannter Bauer (unser Pächter) musste kürzlich 60 EUR Strafe zahlen weil
    er in eine Kontrolle kam und ein "selbstgemaltes" Nummernschild montiert
    hatte.

    Das Gesetzt wonach nur noch reflektierende und geprägte Nummernschilder
    erlaubt sind ist schon einige Jahre alt (2002 oder so) aber es hat sich wohl bisher
    kaum ein Polizist drann gestört.

    Ein Nummernschild kostet was um die 8 EUR, also hab ich mir gleich eines
    besorgt um Ärger aus dem Weg zu gehen.

    bis dann

    Johannes

  • Hallo Burgsmueller,

    warum willst Du einen Zahnstangenkipper umbauen? Ich würde eher einen Ölkipper wieder zurückrüsten!
    Aber zum Glück leben wir in einem freien Land und jeder kann mit seinen Sachen machen, was er will. Machmal ist auch der Weg das Ziel und man hat einfach Freude am basteln.

    Mein Zahnstangenkipper ist über 50 Jahre alt, und wenn ich einmal im Jahr mit der Fettpresse drangehe, lebt er die nächsten 50 Jahre auch noch. Dagegen würde ich keinen Öler eintauschen.

    Gruß Reinhard

  • Hallo Leute,

    klinke mich mal hier ein!

    Bin auch gerade dabei einen Zahnstangenkipper auf den Weg der Zulassung (scwarzes Nummerschild) zu bringen.
    Habe Glück gehabt, den ein Nachbar hat noch einen baugleichen Kipper stehen und siehe da, es ist sogar noch ein Typenschild vorhanden.

    Es ist der pure Wahnsinn: Ein Amazonen H. Dreyer aus Osnabrück
    Allerdings mit einer Auflaufbremse, wärend meiner nur eine Feststellbremse besitzt. Baujahr 1956

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