Gummiwagen anmelden

  • Hallo Zusammen,

    wie der Titel schon sagt, ich möchte einen Gummiwagen anmelden. (schwarze Nummer)

    Ich habe in der Suchfunktion schon einen ähnlichen Beitrag gefunden, allerdings ist dieser nicht weiter diskutiert worden.

    Ich habe zum Gummiwagen keine Papiere mehr. Allerdings besitzt dieser noch ein Typenschild, auf dem die Technischen Daten zu lesen sind.

    Er ist Baujahr 1968 oder 1969. (kann nicht mehr genau entziffert werden)

    Wie gut sind die Chancen den Wagen vom Tüv abgenommen bzw. Angemeldet zu bekommen und was würde mich das in etwa kosten?

    Danke im Voraus

    Gruß

    Em235

  • Wieso willst oder musst Du den Anhänger anmelden?
    Du darfst natürlich machen, was Du möchtest, aber für gewöhnlich reicht das Folgekennzeichen vom Traktor und eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Dann ist der Anhänger über den Schlepper mitversichert.

    Voraussetzung sind 25 km/h-Schild, hinten und seitlich, Bremsen und Beleuchtung sollten auch funktionieren.
    Betriebserlaubnis ODER Gutachten des Anhänger-Herstellers.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo F20GH,

    das ich den Hänger nicht extra anmelden muss wusste ich nicht. Aber gut zu Wissen!!!

    Wird die Traktorversicherung dann eigentlich teurer?

    ABE habe ich leider keine mehr, doch ist es möglich durch den Tüv eine Bescheinigung zu erhalten? (Typenschild mit zl.GG. etc. ist noch vorhanden)

  • einen Anhänger extra anzumelden kann Sinn machen z.B. wenn er ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum geparkt werden muss. Mit grünem Folgekennzeichen kann man schnell grosse Probleme bekommen.

  • Der Anhänger wird wohl ausser zum be- und entladen nur auf privat Grund stehen gelassen.

    Ok, ich werde dann einmal versuchen ob ich etwas in Richtung ABE herausfinden kann. Habe den Hänger bis jetzt noch nicht gekauft.

    Schade das, dass ganze immer so kompliziert ist...

  • Zitat

    Wird die Traktorversicherung dann eigentlich teurer?

    Bei meiner Versicherung nicht, das habe ich damals extra nachgefragt, steht aber auch "schwarz auf weiss" in meinen Versicherungsunterlagen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird.

    Zitat

    ABE habe ich leider keine mehr, doch ist es möglich durch den Tüv eine Bescheinigung zu erhalten?

    Ich glaube, dass das geht. aber Glauben ist nicht wissen, und in diesem Fall glaube ich! :)

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Moin,
    ich gehe davon aus, dass Du ausschließlich LoF Zwecke verfolgst bei der Benutzung deines Anhängers (Treckertreffen oder private Holzwerbung gelten nicht).

    Wenn nicht, solltest Du den Tip von F20GH den Anhänger nicht anzumelden ganz schnell vergessen. Denn zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen gibt es nur im LoF Zweck! (und noch ein paar Ausnahmen wie Schausteller, Winterdienst....)

    Ich empfehle an dieser Stelle auch immer gerne die Suchfunktion.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Hallo,

    Wenn du ihn abnehmen lassen musst müsste er aber auch ein paar techn. voraussetzungen erfüllen:

    funktionierendes Licht (wobei das selbstverständlich sein sollte)

    Reflektoren hinten dreieckige rote, seitlich gelbe (Form egal) und vorn weiße (Form egal)

    Auflaufbremse, sonst wahrscheinlich nur 750 KG fähig

    Typenschilder auf den Achsen und am Anhänger, wenn der TÜV kulant ist macht er das evtl. auch ohne. Ansonsten köntest du notfalls welche von einer anderen (gleich starken) Achse verwenden (Achtung rechtlicher Graubereich)

    Ansonsten verkehrssicherer techn. Zustand.

    Evtl. musst du hinten trotzdem ein 25er Schild haben weil er ohne Federung eh nicht schneller fahren darf, das müsstest du aber mit dem TÜV noch abklären.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Moin!
    Hey Simon! Mann mann! Das ist schon interessant! Bei den "grünen" wird halt nicht geprüft ala Hauptuntersuchung. Da ist man selbst gefragt. So lange nix passiert, ist alles OK. Aber wehe wenn..! Ich selbst lege großen Wert auf die Verkehrssicherheit. Die elektrische Anlage an meinen Wagen ist neuwertig. Und doch! Da habe ich einige Jahre einen Wagen ohne 25 km/h Schild durch die Gegend gezogen. Wusste halt nicht, dass es wichtig ist.
    Und jetzt erwähnst Du die seitlichen Reflektoren. Habe ich sicherlich bei den neuen Wagen gesehen. Aber wiederum wußte ich nicht, dass es bei meinen 25 km/h Anhängern vorgeschrieben ist.
    Vorschrift hin oder her - die kommen für die Sicherheit ran! Aber wie viele und/oder in welchem Abstand?

    Aber da gibt es noch soviel anderes. Ich prüfe mindestens einmal Jährlich an meinen "grünen" die Auflaufbremse. Und die Reifen? Habe gerade erst 18 Decken entsorgt ( das kostet...) weil die nicht mal als Ersatzreifen taugen. Andere fahren leider weiter mit solchen Reifen. Aber für die 6-Loch Felgen sind doch verhältnismäßig günstig umgerüstet. Da kostet ein Rad incl. Felge gerade mal um die 100 Euro. Da ist das gerade zu ein Schnäppchen im Vergleich zu einem Unfall oder "nur" mit geplatzten Reifen liegen bleiben.

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Hallo,

    Hier hab ich einen Link wo die Beleuchtungsvorschrift erklärt wird:
    http://www.hogi99.de/images/gallery…orschriften.jpg

    Was man vielleicht noch dazu sagen muss: Die im Bild bezeichneten Seitenmarkierungsleuchten braucht man erst ab 6 m Länge, darunter reichen Reflektoren.

    Hier hab ich noch einen besseren Link:

    http://www.4x4magdalensberg.com/Hella_ECER48_Anbauvorschriften.pdf

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Moin!
    Besten Dank - Simon!
    Gute Arbeit -- hätte ich die Suchmaschinen ausgiebig genutzt, hätte ich es auch gefunden, aber Du hast hier vielen damit einen Gefallen getan.
    Also brauche ich z.B. beim 4,5 t Anhänger 2-3 seitliche Strahler.

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Zitat von maxe

    Moin,
    ich gehe davon aus, dass Du ausschließlich LoF Zwecke verfolgst bei der Benutzung deines Anhängers (Treckertreffen oder private Holzwerbung gelten nicht).

    Wenn nicht, solltest Du den Tip von F20GH den Anhänger nicht anzumelden ganz schnell vergessen. Denn zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen gibt es nur im LoF Zweck! (und noch ein paar Ausnahmen wie Schausteller, Winterdienst....)

    Ich empfehle an dieser Stelle auch immer gerne die Suchfunktion.

    MfG Maxe

    Jo! Von der Zulassung sind nur Anhänger befreit, die zu Land oder Forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden! Was das ist, kann jeder in der Fahrerlaubnisverordnung nachlesen. Ist genau beschrieben welche Tätigkeiten da zulässig sind. Was man mit dem Schlepper macht ist übrigens auch wichtig für die Fahrerlaubnis überhaupt. Du darfst mit dem neuen EU Führerschein nämlich nur zu LoF Zwecken Schlepper fahren. Machst du was anderes, zählt Führerschein L und T nicht mehr!!!! Das ist dann fahren ohne FS und damit eine Straftat! Wenn was passiert kann man sich wahrscheinlich nen Strick nehmen... Ausnahme sind Schlepper mit ZGM unter 3,5t. Die fallen nämlich noch unter Führerschein B. Damit kann man so ziemlich tun und lassen was man will. Allerdings Vorsicht: Anhänger ziehen ist dann auch nicht, wenn man BE nicht hat! :roll:

    Ist alles eine Komplizierte Schei..e! Ich sage nur, DANKE EU!!! :evil:

    :wink:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Zitat

    Du darfst mit dem neuen EU Führerschein nämlich nur zu LoF Zwecken Schlepper fahren. Machst du was anderes, zählt Führerschein L und T nicht mehr!!!! Das ist dann fahren ohne FS und damit eine Straftat! Wenn was passiert kann man sich wahrscheinlich nen Strick nehmen... Ausnahme sind Schlepper mit ZGM unter 3,5t. Die fallen nämlich noch unter Führerschein B. Damit kann man so ziemlich tun und lassen was man will. Allerdings Vorsicht: Anhänger ziehen ist dann auch nicht, wenn man BE nicht hat! :roll:

    Ist alles eine Komplizierte Schei..e! Ich sage nur, DANKE EU!!! :evil:

    :wink:

    Das ist richtig ja, mit diesem Thema habe ich mich vor kurzen auch etwas auseinander gesetzt. Wie sieht es bei diesem Thema eigentlich beim Besuch eines Traktortreffens aus? Angenommen der Schlepper ZGM > 3,5t, ist hier dann der C bzw. C1 nötig?

  • So,

    habe den Gummiwagen nun zuhause stehen.

    Folgende Typenschilder sind vorhanden:

    Allgemein (Hersteller, zl.Gg)
    Deichsel
    Auflaufbremse
    Achsen

    Diese müssten dem Tüv für ein Gutachten wohl reichen oder nicht?

  • Zitat von EM235

    Das ist richtig ja, mit diesem Thema habe ich mich vor kurzen auch etwas auseinander gesetzt. Wie sieht es bei diesem Thema eigentlich beim Besuch eines Traktortreffens aus? Angenommen der Schlepper ZGM > 3,5t, ist hier dann der C bzw. C1 nötig?

    Wenn der Schlepper eine höher zulässige Gesamtmasse als 3,5t, dann braucht man mit dem neuen Lappen den C1, bzw. C1E. Wie genau die Abstufungen da sind, weiß ich nicht genau. Für solo dürften 7,5t zGM im Lappen ja auch reichen. Aber den Gedanken einen dieser Lappen zu machen, habe ich schnell wieder verworfen. Die Richtlinien haben sich komplett geändert, genau wie die Preise...
    Wer den alten FS hat, hat echt Glück gehabt. Da steht Schlüsselnummer 174 drin, das heißt man kann mit dem Trecker tun was man will, wichtig ist da nur die Höchstgeschwindigkeit glaub ich.

    :D

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Zitat von Ponchen

    Jo! Von der Zulassung sind nur Anhänger befreit, die zu Land oder Forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden! Was das ist, kann jeder in der Fahrerlaubnisverordnung nachlesen. Ist genau beschrieben welche Tätigkeiten da zulässig sind. Was man mit dem Schlepper macht ist übrigens auch wichtig für die Fahrerlaubnis überhaupt. Du darfst mit dem neuen EU Führerschein nämlich nur zu LoF Zwecken Schlepper fahren. Machst du was anderes, zählt Führerschein L und T nicht mehr!!!! Das ist dann fahren ohne FS und damit eine Straftat! Wenn was passiert kann man sich wahrscheinlich nen Strick nehmen... Ausnahme sind Schlepper mit ZGM unter 3,5t. Die fallen nämlich noch unter Führerschein B. Damit kann man so ziemlich tun und lassen was man will. Allerdings Vorsicht: Anhänger ziehen ist dann auch nicht, wenn man BE nicht hat! :roll:

    Ist alles eine Komplizierte Schei..e! Ich sage nur, DANKE EU!!! :evil:

    :wink:

    Sag mir mal bitte unter welchem Paragraphen das steht, ich such zu lange.... :(

    Danke.

    Gruß Hennak

  • Da gibt es unterschiedliche Paragraphen zu. Das ist quasi die logische Folgerung daraus. Das

    Führerschein-technische zum LoF-Zweck steht hier:

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

    Der Steuer- und Zulassungskram müsste hier irgendwo stehen:
    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

    Hoffe die links gehen.

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Hallo,

    Zitat von EM235

    So,

    habe den Gummiwagen nun zuhause stehen.

    Folgende Typenschilder sind vorhanden:

    Allgemein (Hersteller, zl.Gg)
    Deichsel
    Auflaufbremse
    Achsen

    Diese müssten dem Tüv für ein Gutachten wohl reichen oder nicht?


    Das sind normalerweise alle Typenschilder die an einen Anhänger gehören, also sind noch alle da.

    Wenn du ihn nabnehmen lassen willst machst du am besten als erstes mal ein paar allg. Bilder vom Anhänger und dann noch von den Typenschildern, mit den Unterlagen kannst du dem TÜV mal einen ersten Überblick verschaffen. Wenn du natürlich nicht weit weg wohnst kannst du auch den Anhänger gleich mitnehmen.

    Wenn der Hersteller des Anhängers bekannt ist könntest du aber auch versuchen entweder beim Hersteller direkt (falls es ihn noch gibt) oder übers Internet (Foren etc) eine Betriebserlaubnis für den Anhänger zu besorgen, dann hast du's einfacher und musst keine Einzelabnahme machen.

    Eine Einzelabnahme würde 150 Euro kosten und die Zulassung mit Einzelgenehmigung kostet auch 40 Euro mehr als eine normale Standard-Zulassung (also rund 80 Euro statt normal 40).

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Moin!
    So langsam werde ich kirre! Ich habe mir viel im Netz zum "grün" gefahrenen Anhänger durch gelesen. Die StVO gibt wohl hauptsächlich das 25 km/h-Schild her. Beleuchtung nebst Reflektoren dürfte auch klar sein. Nu soll auch noch ein Schild des Eigners am Wagen sein. Irgendwie fühl ich mich überfordert, wenn ich alles rechtskonform betreiben will. Warum werden bloß die Vorgaben so schwer findbar in irrsinnigen Texten versteckt?

    Da wird nu so langsam klar, warum man nicht zwei 4,5 oder 8 Tonner hintereinander gezogen werden dürfen! Die Deichsellast des 1. Wagen ist nicht für den angehängten 2. Wagen ausgelegt. Wenn ich darüber nach denke, wird mir schwummrig!

    Jetzt habe ich heute noch gehört, dass man kein Brennholz mit den "grünen" Wagen aus dem eigenen Wald ( über 25 ha ) holen darf. Das wäre Gewerblich. Dafür gehören die Wagen versteuert. Also keine Rüben vom Acker in die Zuckerfabrik, keine Kartoffeln zum Pommesproduzenten ohne Steuer und entsprechenden Führerschein?
    Wenn wir soweit sind, dass alles für den Staat (Steuer) gebraucht wird, um den Euro zu retten, dann gute Nacht!
    Aber zuvor sollen die Gesetzesheinis das Ganze mal verständlich rüber bringen!
    Dann verkaufe ich mein Holz im Wald und heize mit Gas oder Öl ( endliche Rohstoffe ).

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

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