Gummiwagen anmelden

  • Moin,
    damit habe Ich von Dir die Antwort die Ich erwartet hatte: Du weißt es selbst nicht. Schaut man sich die Liste mit Verstand an, wird jeder feststellen das ein Anhänger außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs UND außerhalb landwirtschaftlicher Tätigkeiten (mal von den anderen Außnahmen wie Baubuden etc abgesehen) zugelassen werden MUSS!!!

    Also auch du, Langhuber, darfst nicht mit Folgekennzeichen (nicht zugelassenem Anhänger) zum Treckertreffen. Und es ist mir auch scheißegal was Dir irgendein überforderter TÜV Prüfer gesagt hat: Denn wenn was passiert, stehst Du da und bist drann und der freundliche Tüffer sitzt schön warm in seinem Büro.

    Aber ehrlich: Macht doch alle was Ihr wollt, nur bitte beschwehrt euch nicht wenn Ihr angehalten werdet, es hätte euch keiner gewarnt.

    In diesem Sinne

    Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    die Auskunft eines TüV-Mitarbeiters ist wie maxe schon gesagt hat im Zweifelsfall überhaupt nichts wert!
    Nicht umsonst wird bei den Lottozahlen auch immer "ohne Gewähr" gesagt...

    es kann ja noch nicht mal eine offizielle Stelle eine Auskunft darüber geben, was eine Brauchtumsveranstaltung ist geschweige denn, wer berechtigt ist, eine solche auszuweisen! Versucht mal, bei eurem Landkreis eine Auskunft darüber zu erlangen! Die gucken wie das buchstäbliche Auto! Und verweisen dich an die Gemeinde, die dortigen Mitarbeiter haben aber denselben Blick drauf...

    ein weiterer häufiger Irrtum scheint mit der Beschriftung der Anhänger zu existieren! Diesem Text nach müssen landwirtschaftliche Anhänger eben ausdrücklich nicht ein Schild mit Namen und Adresse des Besitzers an der Seite montiert haben!
    Oder ist ein Anhänger nicht als Arbeitsgerät anzusehen?

    § 64b Kennzeichnung.

    An jedem Gespannfahrzeug - ausgenommen Kutschwagen, Personenschlitten und fahrbare land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte - müssen auf der linken Seite Vorname, Zuname und Wohnort (Firma und Sitz) des Besitzers in unverwischbarer Schrift deutlich angegeben sein.
    nachzulesen hier:
    http://www.stvzo.de/stvzo/B6.htm

    interessanterweise steht aber z.B. in der BTA unseres selbstfahrenden Rübenroders von 1976, dass auf jeden Fall links an der Fahrertür der Kabine eine Plakette mit den Daten angebracht sein muss. Entweder die Richtlinien haben sich mal geändert, oder in Broistedt wussten die damals selbst nicht bescheid...

    mfg
    GTfan

  • maxe mir ist auch scheißegal was du machst,deshalb habe ich auch den oberen Beitrag gelöscht.
    Irgendein überforderter TÜV Prüfer von der Straße,hat ein Einzelgutachten ausgestellt.
    Daraufhin hat irgend einer aus der Zulassungsstelle Papiere und Kennzeichen ausgehändigt.
    Kannst ja selber mal Versuchen,ob du Papiere,Schein,und Schilder bekommst.
    @GT Fan was für eine Auskunft??
    Redest du von dem Einzelgutachten (Sowas ist schriftlich zur vorlage an die Zulassungsstelle).
    Hanomag Robust 442/50
    schlaubi dachte das macht OBI.
    Mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben,übrigens komme ich nicht vom Land.
    Bei uns in Augsburg wird man sehr oft angehalten,Oldtimer sind in einer Stadt nicht gerne gesehn.
    Hatte wegen meinem Anhänger nie ein Problem (ach hab vergessen irgend ein Polizist)hat mich natürlich angehalten.
    TÜVer alles Laien
    Zulassungstelle alles Laien
    Polizei alles Laien
    nur ein paar dies genau wissen!
    soviel dazu,allzeit Gute Fahrt!

    Lanz 9532
    MAN C40A/0
    MAN B18A
    Eicher 3423S

  • Zitat von Traktorsammler

    Hallo,

    da muss ich dir wiedersprechen, ich habe ebenfalls keinen Betrieb und bewirtschafte meine 3 Hektar als Hobby und bin nicht in der Landw.- Berufsgenossenschaft. Habe aber 5 meiner Schlepper auf die Grüne Nummer laufen, weil ich sie eben zum arbeiten brauche, Erntewagen sind bei mir alle ohne Zulassung. Wenn ich einen neu Zulassen will schreibe ich dem Finanzamt einen Brief mit Flurstück-Nr. und der Arbeitsaufgabe dann entscheidet das Finanzamt ob ich ne grüne Nummer bekomme oder nicht.

    Wie soll das denn bitte gehen??? Mit welcher Begründung sollten dann die grünen Nummern genehmigt sein? Ich kann nur schreiben was mir immer wieder von Experten gesagt wurde. Und das ist ganz klar: Brennholz aus dem Wald fahren für den privaten Verbrauch ist KEIN LoF-Zweck!!! Dafür wurden hier bei uns auch schon mehrere angeschi..en. Teilweise steht die Polizei hier schon versteckt auf den Feldwegen und wartet... Und das kostet dann richtig Geld, glaubt mir! :wink:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Ich verstehe nicht wo das Problem ist! In der Verordnung steht ganz klar, das Anhänger nur von der Zulassung befreit sind, wenn sie zu Land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Diese sind ganz genau definiert!!!! Nur weil man seinen Grünschnitt in den Wald fährt, ist das noch lange kein LoF-Zweck (als Beispiel). Alle anderen Anhänger sind zuzulassen!!! Mit Betriebserlaubnis, und TÜV! Alles andere ist nur halb legal und wird teuer wenn etwas passiert! Lest euch doch einfach die Gesetzestexte mal durch!! Wozu gibt es google?????

    :roll:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Moin!
    Ponchen bitte helf mir, ich bin wohl zu dumm, entsprechende Gesetzestexte zu finden. Du sagst, wenn ich mit LoF- Unternehmen ( steuerbefreites Kennzeichen ) Brennholz für den Eigenbedarf fahre, begehe ich zumindest ein Steuervergehen? Den Gesetzes - Text möchte ich zu gern lesen! Mir fehlt es da echt am Verständis. -- Ich suche keine Gesetzeslücke, ich suche das Gesetz!
    Dann darf ein landwirtschaftlicher Betrieb auch keine Kartoffeln vom Acker für den Eigenbedarf (Einkellern) nach Hause mit einem steuerbefreiten Gespann (grünes Kennzeichen) nach Hause fahren, kein Grünlandbetrieb Heu für die eigene Viehhaltung nach Hause fahren?
    Das glaube ich nicht!
    Wenn ich das Brennholz für den späteren Verkauf nach Hause fahre, die Kartoffeln und das Heu für den Verkauf nach Hause fahre ist die Steuerbefreiung wieder legal, obwohl es dann gewerblich ist? Sehr undurchsichtig.

    Im übrigen hat unser GTfan mit der Beschriftung auf der linken Seite von LoF-Wagen und (Zugmaschinen!!) vollkommen recht. Hier kann man es lesen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
    Dazu gehört auch die Bezeichnung der Unternehmung ( z.B. "Forstbetrieb").

    Zuletzt noch zur Debatte zwischen Maxe und dem langhuber: Dem langhuber wie meinem Kumpel kann es egal sein, ob der TÜV, Dekra usw. was falsch oder richtig gemacht hat. Die Zulassungsstelle hat das so durch gewunken und abgesiegelt. Mein Kumpel mit dem schwarzen Folgekennzeichen hat etliche (steuerzahlende) Nachahmer gefunden. Alle haben sie mit offenen Karten beim Verkehrsamt gespielt und keine Gesetzeslücke gesucht. Maxe, wenn es so geht und gemacht wird, warum soll sich der langhuber bemühen, um mehr Steuern oder Hauptuntersuchungsgebühren zu bezahlen?

    -- Deutschland = voll mit Gesetzen - man kennt sie erst - egal wie man sich auch bemüht - wenn man vorm Richter steht - und besagter hat auch noch eine gewisse Willkür.....

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Zitat von Trecker D

    Moin!
    Ponchen bitte helf mir, ich bin wohl zu dumm, entsprechende Gesetzestexte zu finden. Du sagst, wenn ich mit LoF- Unternehmen ( steuerbefreites Kennzeichen ) Brennholz für den Eigenbedarf fahre, begehe ich zumindest ein Steuervergehen? Den Gesetzes - Text möchte ich zu gern lesen! Mir fehlt es da echt am Verständis. -- Ich suche keine Gesetzeslücke, ich suche das Gesetz!
    Dann darf ein landwirtschaftlicher Betrieb auch keine Kartoffeln vom Acker für den Eigenbedarf (Einkellern) nach Hause mit einem steuerbefreiten Gespann (grünes Kennzeichen) nach Hause fahren, kein Grünlandbetrieb Heu für die eigene Viehhaltung nach Hause fahren?
    Das glaube ich nicht!
    Wenn ich das Brennholz für den späteren Verkauf nach Hause fahre, die Kartoffeln und das Heu für den Verkauf nach Hause fahre ist die Steuerbefreiung wieder legal, obwohl es dann gewerblich ist? Sehr undurchsichtig.


    -- Deutschland = voll mit Gesetzen - man kennt sie erst - egal wie man sich auch bemüht - wenn man vorm Richter steht - und besagter hat auch noch eine gewisse Willkür.....

    Chereeo

    Nochmal vorweg: Ich hasse diese Gesetzschei..e genauso wie ihr, ich habe mir das nicht ausgedacht! :wink: Ich habe mich genau deswegen so genau informiert. Das was du schreibst habe ich nicht geschrieben, oder? Ich habe geschrieben das es kein LoF-Zweck ist sein Holz als Privatmann aus dem Wald zu fahren. Ich habe aber auch geschrieben das es erlaubt ist wenn Landwirte ihr Holz transportieren, oder wenn man es FÜR sie transportiert. dann ist es ein LoF-Zweck. Aber du musst nachweisen können das es dem entsprechenden Landwirt auch gehört. Genau wie mit dem Mais und allem anderen. Dann hast du mich vielleicht falsch verstanden (habe ich auf Seite 3 geschrieben).

    Wenn Du einen Betrieb angemeldet hast, und grüne Nummernschilder hast, würde ich mir da garkeine Gedanken drumm machen. Da müsste man dich schon gezielt wegen irgendwas anschwärzen. Du darfst z.B. kein Holz von anderen umher fahren.

    :wink:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

    • Offizieller Beitrag

    moin moin,

    langhuber: wenn du die Sachen so unterschrieben bekommen hast, ist alles in Ordnung, dann bist du auf der sicheren Seite. Dann hast du Bestandsschutz, solange du nichts an den Eintragungen ändern willst.
    Aber eine mündliche Auskunft wie du sie mal vorgeschlagen hast, ist wertlos!

    Die in den Verkehrsämtern und Zulassungsstellen haben es selbst schon schwer genug, durch all die Sachen durchzusteigen. Man siehe nur das immer mal wieder auftauchende grüne H-Kennzeichen! Das heißt dann im Endeffekt, dass du ein steuerbegünstigtes (H) steuerfreies (grün) Kennzeichen hast!
    Ohne Scheiß, ich wollte es lange Zeit auch nicht glauben. Hab es in diesem Jahr mit eigenen Augen gesehen, kann gerne Beweisfotos reinstellen!

    Zitat

    Alle anderen Anhänger sind zuzulassen!!! Mit Betriebserlaubnis, und TÜV! Alles andere ist nur halb legal und wird teuer wenn etwas passiert!


    Auch für die LoF-Anhänger musst du den Bestimmungen nach die Betriebserlaubnis (ABE) sogar bei dir führen! In der Praxis reicht es jedoch normalerweise, wenn du sie auf auf dem Hof vorzeigen kannst.
    Und auf den ABE´s ist normalerweise u.A. die Fahrgestellnummer des Anhängers eingetragen. Daraus erschließt sich alles weitere...

    mfg
    GTfan

  • Zitat von Ponchen

    Wie soll das denn bitte gehen??? Mit welcher Begründung sollten dann die grünen Nummern genehmigt sein? Ich kann nur schreiben was mir immer wieder von Experten gesagt wurde. Und das ist ganz klar: Brennholz aus dem Wald fahren für den privaten Verbrauch ist KEIN LoF-Zweck!!! Dafür wurden hier bei uns auch schon mehrere angeschi..en. Teilweise steht die Polizei hier schon versteckt auf den Feldwegen und wartet... Und das kostet dann richtig Geld, glaubt mir! :wink:

    Ganz einfach das Finanzamt wollte damals wissen, für was ich meinen Schmalspurschlepper brauche, um was für einen Betrieb es sich handelt,wie groß er ist und auf welcher Gemarkung er sich befindet.

    Hier mal der Wortlaut von meinem Antwortschreiben:

    Sehr geehrter Herr XXX

    hiermit beantworte ich ihnen die Fragen zur Steuerbefreiung meines Schleppers.
    Die Steuerbefreiung wird beantragt, da dieser Schmalspurtraktor ausschließlich
    zum spritzen meiner Obstbäume genutzt wird.
    Der Ertrag der Bäume dient ausschließlich für den Eigenbedarf ( Saft und Most).
    Diese Obstbäume stehen auf den Flurstücken XXX und XXX der Gemarkung Tannau.
    Die Gründstücke haben eine Fläche von ca 30000 Quadratmeter.


    Seitdem musste ich keine Begründung mehr beim Finanzamt angeben wenn ich einen Schlepper auf die grüne Nummer zugelassen habe.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

  • Moin!
    Ponchen, ich danke Dir für Deine Klarstellung. Da fällt mir ein fetter Stein vors Herz.

    Ich habe Deine Aussage vom 10.11. einfach falsch verstanden:
    "Wie soll das denn bitte gehen??? Mit welcher Begründung sollten dann die grünen Nummern genehmigt sein? Ich kann nur schreiben was mir immer wieder von Experten gesagt wurde. Und das ist ganz klar: Brennholz aus dem Wald fahren für den privaten Verbrauch ist KEIN LoF-Zweck!!! Dafür wurden hier bei uns auch schon mehrere angeschi..en. Teilweise steht die Polizei hier schon versteckt auf den Feldwegen und wartet... Und das kostet dann richtig Geld, glaubt mir! "

    -- Du meinst damit, dass Jemand, der sein Brennholz aus dem Wald holt noch lange kein Anrecht auf ein steuerbefreites Kennzeichen hat. Vollkommen richtig!

    Solch ein Kandidat hat vor kurzem ein riesiges Fuder Grünabfälle in meinem Wald abgekippt. Wie ich dem das beweise, weiß ich noch nicht. Am liebsten würde ich alles aufladen und zurück bringen. Aber denn wäre ich wohl dran...

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Ich habe das wohl falsch verstanden gehabt. So langsam verliere ich den Überblick über die einzelnen Vorraussetzungen hier! :mrgreen:

    Im Grunde ist es ganz einfach: Wer einen Betrieb und grüne Nummern hat, brauch sich (fast) keine Sorgen machen. Nur wer keinen Betrieb angemeldet hat, der hat auch keinen LoF-Zweck. also kein Führerschein L oder T. Und keine grünen Bretter, damit auch keine zulassungsfreien Anhänger. Es sei denn er transportiert nachweislich etwas FÜR den Landwirt. Also Holz von einem befreundetem Landwirt in dessen Auftrag fahren usw. Da gibt es dann die kleinen Unterschiede. Das wäre dann das Thema Nachbarschaftshilfe.

    :bauer:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Hallo,

    Ich habe keinen Lof-Betrieb.

    Als ich 2006 den DX zugelassen hab hab ich trotzdem problemlos vom Finanzamt BW ein grünes Kennzeichen bekommen, da ich u.a. 1 HA Wald besitze.

    Alle schreiben, Holz abzutransportieren wäre nicht erlaubt.

    Wenn ich aber Holz mit Käferbefall abtransportiere tu ich als Waldbesitzer nur meine Plicht, weil ich Holz mit Käferbefall gar nicht liegen lassen darf und unverzüglich abtransportieren muss. Zudem transportiere ich auf dem Brennholzanhänger sämtliche Motorsägen und Geräte, die ich zur Waldarbeit benötige. Auf dem Traktor alleine hat das Zeug keinen Platz.

    Wenn ich mit Brennholz z.B. eine Werkstatt heize, mit der ich meine landwirtsch. Geräte instandsetze und warte, ist das auch kein normaler Privatverbrauch.

    Zudem gibt es in D immer noch eine Unschuldsvermutung, d.H. die Polizei muss mir beweisen dass ich gegen irgendwas verstoße, nicht ich muss meine Unschuld beweisen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Wenn du selbst Wald besitzt kann es schon wieder anders geregelt sein. Das weiß ich nicht. Das ist glaub ich auch von Region zu Region unterschiedlich mit den Kennzeichen. Hier in Niedersachsen kannst du es knicken, wenn du nicht einen Mindestbetrag erwirtschaftest! Selbst wenn du 100ha Land hast und alles verpachtet ist, kriegst du so einfach keine grünen Bretter mehr. Ist tatsächlich so, ich hab das im Freundeskreis genau so erlebt. Egal wie viel Land, ohne Betrieb und Mindestumsatz keine grünen Bretter! Ganz klare Aussage unseres Finanzamtes hier!

    Kann sein das du dich da in einer Grauzone bewegst. Weiß ich net genau. Nur eins steht fest: Als normaler Hobbyholzer der sein Holz für privat macht, ist es kein lof-Zweck das holz zu fahren. Ganz klare Sache!

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Moin,
    dass kann ganz unterschiedlich von verschiedenen Finanzämtern gehandhabt werden! Das eine erkennt eine eigene Waldfläche als LoF Zweck an, andere erst ab einer bestimmten Hektarzahl.
    Oder wie bei uns: Man muss einen bestimmten Mindestbeitrag zur LW BG nachweisen. Dass heißt für viele Nebenerwerbslandwirte: Sie erfüllen zwar einen LoF Zweck (also zulassungsfreie Anhänger ja), bekommen aber trotzdem die Schlepper nicht steuerfrei zugelassen, weil der Umsatz zu gering ist.

    Da macht sich jedes Finanzamt seine eigenen Richtlinien. Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass es in den südlicheren Gegenden einfacher ist eine steuerbefreiung zu bekommen.

    Das alles ändert aber nicht daran, dass man mit einem nicht zugelassenen Anhänger nicht zum Schleppertreffen fahren darf.

    langhuber: Ich wollte dich nicht persöhnlich angreifen. Ich hatte dich wohl auch etwas missverstanden. Nur eins ist gewiss: Das was dein TÜV und Zulassungsstelle da gemacht haben, lässt sich mit den Gesetzestexten nicht in Einklang bringen. Aber das ist für Dich gut gelaufen; Ich kann dir nur den Rat geben da nicht groß dran rumzurühren. Ein zweites Mal klappt das wohl nicht.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Zitat von Ponchen

    Hier in Niedersachsen kannst du es knicken, wenn du nicht einen Mindestbetrag erwirtschaftest! Selbst wenn du 100ha Land hast und alles verpachtet ist, kriegst du so einfach keine grünen Bretter mehr. Ist tatsächlich so, ich hab das im Freundeskreis genau so erlebt. Egal wie viel Land, ohne Betrieb und Mindestumsatz keine grünen Bretter! Ganz klare Aussage unseres Finanzamtes hier!


    In dieser Hinsicht hatte ich mit dem Finanzamt bei uns im Bodenseekreis noch gar keine Probleme.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

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