Einachsschlepper+Hänger

  • hallo, ich bin Neuling (mit na ja 0-Ahnung) und habe daher nachfolgenden "Hilferuf":
    Seit kurzem habe ich ein Gerät in meinem Besitz, welches aus einem Zweitakt-Fahrschemel (ursprünglich evtl. Ackerfräse?) von Solo (Typ 50 165) besteht (mit 2 Gang-Getriebe) und einem angeflanschten Anhänger von Heinkel. Am Anhänger ist vorne eine Sitzbank angebracht. Das Lenken ist zwar eine Kunst für sich, aber machbar wenn man rechtzeitig dran denkt ;-). Die maximale Geschwindigkeit schätze ich mal so mit ca. 20km/h ein. Gebremst wird über eine Fußbremse, welche auf die Achse am Anhänger wirkt. Da ich dieses Gerät gerne im dörflichen Straßenverkehr und auf Feldwegen zum Abfahren von Strauchschnitt und Brennholzfahren benutzen möchte, habe ich folgende Fragen und bitte um Hilfe. Ich habe übrigens keine Papiere für das Ding und bin auch kein Landwirt und besitze kein Land oder Wald:
    -darf ich den Einachsschlepper ohne Anmeldung auf Dorfstrassen betreiben?
    -Ist eine Versicherung notwendig? Falls ja welche?
    -benötige ich eine ABE?
    -Gibt es sonstige Bestimmungen, welche ich beachten muss?
    Danke und Gruß
    m.Müller

  • Hi Müller,

    ich bin auch seit kurzem Einachserbesitzer und an dem Thema auch schon länger dran.
    Ich empfehle http://www.einachser-forum.de/. gerade das Thema Zulassung etc. ist ein heißes Eisen.

    Ich schildere dir jetzt mal meine Sichtweise ob die richtig ist .. kann und will ich nicht bestätigen.
    Also persönliche Meinung keine Rechtssicherheit!

    - Da du kein Landwirt bist etc. fällt die zulassungsfreie Nutzung des einachser glaube ich flach.
    Wenn dann vielleicht auf die 6km/h runterfahren.
    -Hänger, wenn der ein Typenschild hat und damit kein Eigenbau ist, genauso wie dein Zugfahrzeug, kannst du damit wohl zum TÜV fahren und das ganze zulassen lassen.
    Papiere hat normalerweise die Prüfstelle in der Datenbank.

    Ich werde meinen Einachser dem GTÜ vorführen und dann ein Nummernschild tragen (Grün, ich bin Landwirt).
    Habe das direkt mit meinen örtlichen Polizisten besprochen und auch schon mit dem GTÜ abgeklärt das eine Zulassung möglich ist.

    Weiterhin habe ich eine private Haftpflichtversicherung in welcher die Nutzung von zulassungsfreien Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen mitversichert ist(Gabelstabler / 6km/h Trakotren etc.).

    Ich empfehle dir den Gang zur örtlichen Dienststelle... es gibt 10 Beamte die dich abweisen und keine Ahnung vortäuschen (das sind die, die dich später anhalten) und den einen, der bereit ist über seinen Schreibtisch zu schauen und dir zu helfen. Da heißt es kämpfen!
    Beim GTÜ war das ganze einfacher und der gute Mann freut sich schon wie Bolle auf die Probefahrt!

    Gruß vom Bodensee
    Ruffdrag87

    Ich habe einfach Spaß an Dingen, die fossile Brennstoffe verbrauchen!
    -Fendt Farmer 2D 1961
    -Eicher EKL 15/II 1957
    -Fahr D130 1957
    -Holder ED II 1955

  • Vielen Dank erst mal; das sind ja schon mal paar Hinweise.
    Habe ich das richtig verstanden (ohne jetzt auf eine Rechtssicherheit zu pochen!): wenn das Teil nur 6km/h fährt und dieses auch mit entsprechendem Schild gekennzeichnet ist, so ist alles ganz einfach und ich brauche keine Zulassung/ABE oder sonstige Dinge?

  • Zitat von Ruffdrag87

    Ich werde meinen Einachser dem GTÜ vorführen und dann ein Nummernschild tragen (Grün, ich bin Landwirt).

    Weiterhin habe ich eine private Haftpflichtversicherung in welcher die Nutzung von zulassungsfreien Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen mitversichert ist(Gabelstabler / 6km/h Trakotren etc.).

    Hallo,
    a) wäre der Name der Versicherung interessant, da der eine oder andere sowas sicher sucht,

    b) widerspricht sich Zulassung mit grünem Kennzeichen und "Haftpflichtversicherung in welcher die Nutzung von zulassungsfreien Fahrzeugen"... in der Sache etwas...

    Hakotrac T6 und Hakotrac T8
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  • Zitat von mueller404

    Vielen Dank erst mal; das sind ja schon mal paar Hinweise.
    Habe ich das richtig verstanden (ohne jetzt auf eine Rechtssicherheit zu pochen!): wenn das Teil nur 6km/h fährt und dieses auch mit entsprechendem Schild gekennzeichnet ist, so ist alles ganz einfach und ich brauche keine Zulassung/ABE oder sonstige Dinge?

    Wenn Du auf dem Dorf wohnst und die zuständige Rennleitung das auch so sieht, mag das passen (auch hier noch gängige Praxis, 6km/h Schild drantackern und hoffen, nicht angehalten zu werden). Tatsächlich genießt die 6km/h Regelung Bestandsschutz aber Du wirst keine neue Betriebserlaubnis mehr ausgestellt bekommen (selbst bei Drosselung von Deinen 20 auf 6km/h), somit entfällt diese Möglichkeit ohne vorliegende Papiere.

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    • Offizieller Beitrag

    Diese "selbstfahrenden Arbeitsmaschinen" nimmt Dir jede Betriebshaftpflicht mit auf. Unsere ist beispielsweise von der Allianz.

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Naja, der TO schrieb aber,er sei kein Landwirt bzw. Unternehmer, also dürfte ihm der Hinweis auf eine BETRIEBS-Haftpflicht nicht wirklich helfen...

    Die Aufnahme in eine PRIVAT-Haftpflicht wie von Ruffdrag87, die das so mit einschließt, fände ich hingegen ganz interessant - schläft man einfach ruhiger mit. Habe ich nur noch nicht gefunden.

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  • Hatte da Angebot von der HDI, der VHV sowie der aachner und münchner.
    Normalerweise einfach den Versicherungsmann fragen und der bietet einem so etwas.

    Klar das wiederspricht sich hier in dem Fall.
    Allerdings bin ich oft genug mit anderen Fahrzeugen unterwegs, welche sich nicht in meiner Betriebshaftpflicht befinden und zulassungsfrei sind. Von dem her, doppelt hält besser.

    Wie gesagt: Am besten zur "Rennleitung" (haha das gefällt mir vorallem bei 6km/h :D) und dort nach einer "Starterlaubnis" fragen. Mir ist das mit den 6km/h zu doof und zahle lieber bissl Steuern und Versicherung. TÜV fähig mache ich den Mops sowieso.

    Der Einachser ist allerdings, soweit mein Wissenstand, nur solange eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" solange da kein Anhänger dran ist. Dann wird das Ganze zum Gespann/Kombination, welche man separat zulassen kann/muss für Transporte etc.

    Gruß vom Bodensee
    Ruffdrag87

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  • Danke für den Hinweis, Hdi auch - dann werde ich da wohl mal nachhaken...

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  • Hallo,

    es bleibt so lange eine SFA wie kein Anhänger für Ladung dran hängt!Einen Sulky ( Einrad Sitz),
    darf dran sein.Es muß nach hinten eine Leuchte mit Rückstrahler dran sein.Eine 6Km/h Zulassung ist mit einigen Aufwand auch noch neu drin!Ich habe gerade einen Dumper Waran (ex DDR Fahrzeug)als SFA mit TÜV Segen hinbekommen, der Prüfer hatte mir auch den Vorschlag mit den 6km/h gemacht-war mir aber doch zu langsam. Versichert wird das Ganze über eine Privat Haftpflicht (Bitte Bestätigen lassen!!!)

    Die müssen Heute so genau beim TÜV sein,wegen der neuen EG Zulassungsverordnung.
    Nach der Abnahme muß man alles noch mal zur Zentralen Bündelungsbehörde (in Hessen ist es Fulda)mailen,
    wenn die ihr OK geben hat man es geschaft.
    Jürgen

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