Hallo Leute
Wie sieht es denn mit der Haftung für geleistete Arbeiten aus wenn der Handwerksbetrieb aufgegeben hat?
Einen Nachfolger gibt es nicht, denke da dürfte mein Bekannter wohl leer ausgehen.
m.f.G.ihcpower
Hallo Leute
Wie sieht es denn mit der Haftung für geleistete Arbeiten aus wenn der Handwerksbetrieb aufgegeben hat?
Einen Nachfolger gibt es nicht, denke da dürfte mein Bekannter wohl leer ausgehen.
m.f.G.ihcpower
Wenn es eine Personengesellschaft war, sieht das durchaus gut aus, bei einer GmbH auch sofern diese nicht Pleite gegangen ist sondern irgendwas für Ihre Gesellschafter übrig geblieben ist...
Nur mit der vagen Angabe wirst Du nix präzises hören...
Hallo HakoT6T8
Der Betrieb war eine GBR.
m.f.G.ihcpower
Dann wäre nur zu prüfen warum er aufgegeben hat, Alter? Private Insolvenz? ...?
Die Inhaber haften bei einer Personengesellschaft im Zuge der gesetzlichen Gewährleistungsfristen weiter, darüberhinausgehende Zusagen müßte ein Fachanwalt prüfen (Üblicherweise auch kostenlose Auskunft der Handwerkskammer wenn der Betrieb in der Innung war). Nur sollte man prüfen, ob da was zu holen ist, ehe man auch noch auf den Anwaltskostem sitzenbleibt. Bei einer GmbH müßte man sich etwas mehr beeilen, weil der Liquidator meistens nur auf ein Jahr bestellt ist, was also die Gewährleistungsfrist unterschreiten kann.
Hallo HakoT6T8
Nun es waren gesundheitliche Gründe was zur Betriebsaufgabe geführt haben. Scheinbar war einige der verwendeten Materialien mangelhaft wodurch sich geklebte Fliesen gelöst haben.
Habe aber da keine nähere Info.
m.f.G.ihcpower
Dafür haftet der gute Mann dann aber zu seinem Leidwesen auch heute privat in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder von ihm gewährter weiterer Garantiefristen.
Erstmal freundlich zur Inaugenscheinnahme und Nachbesserung auffordern und dann, wenn nichts passiert, ggfs. ab zum Anwalt.
Sodele, schöne Feiertage...
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