Traktor mit 6 km/h Betriebserlaubnis

  • Hallo,

    Mein nächstes Projekt steht in den Startlöchern. Für diesen Schlepper habe ich eine Original Betriebserlaubnis über 6km/h aus dem Jahr 1983. Ob der Schlepper wirklich nur 6 km/h läuft und ob die Gänge 2 und 3 wirklich gesperrt sind, wie im Schein (Betriebserlaubnis) geschrieben, kann ich noch nicht beurteilen, weil der Motor noch nicht läuft. Der Schalthebel rastet in allen Positionen ein. Ich weiß nicht was die unter "sperren" verstehen.

    Mein letzter Wissensstand ist der, dass "alte" 6km/h Schilder, bzw. "Gutachten, Betriebserlaubnisse" Bestandschutz haben. Da es nur noch sehr wenige Oldtimer Traktoren gibt mit so einer Betriebserlaubnis, möchte ich den gerne so erhalten und nicht wieder schneller machen. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass es nachträglich nicht mehr erlaubt ist, seinen Traktor durch sperren der Gänge mit 6 km/h zulassungsfrei zu fahren.

    Also Motor in Gang bringen und ab auf die Strasse? Müssen bei einer 6km/h "Zulassung" Blinker, Warnblinker angebracht sein? Was gilt es zu beachten? Muss ich damit trotzdem zum TÜV? Wie ist der richtige Ablauf, um damit legal auf der Strasse zu fahren? Ist das Gerät mit einer 6km/h Betriebserlaubnis steuerfrei? Reicht das 6 km/h Schild am Rücksitz, wie es jetzt angebracht ist?

    Für Infos schon mal Danke im Voraus!

    Gruß Gordon

    Einmal editiert, zuletzt von Rohölzünder (19. Februar 2014 um 20:01)

    • Offizieller Beitrag

    Also Gordon,

    ich versuchs (trotzdem?) mal...

    Bevor überhaupt etwas passieren kann, sollte der Schlepper natürlich laufen. Ich denke, das ist klar. Dann wäre zu prüfen, ob er tatsächlich nur noch 6km/h fährt oder nicht (wobei ich von zweiterem Fall ausgehe, wenn sich alle Gänge einlegen lassen?!)
    Bei ersterem Fall kannst du direkt zum TÜV.
    Bei zweiterem Fall muss also erstmal eine wirksame und dauerhafte (!) Sperre eingebaut werden. Dies sollte wenn möglich von einer "qualifizierten" Person durchgeführt werden.
    Die einfachste Möglichkeit wäre, eine Sperre einzuschweißen, also wäre eine Person mit Schweißerschein empfehlenswert. Gesteckte, geschraubte und alle anderen nicht dauerhaften Lösungen werden nicht abgenommen.

    Dann also zum TÜV (Antwort zu Frage 1: "nein"; Antwort Frage 4: "ja"). Dies ist einmalig nötig. Es werden sowohl wirksame Sperre, als auch allgemeine Verkehrstüchtigkeit geprüft. Ordnungsgemäße Beleuchtung (samt Blinker und Warnblinker) ist also trotzdem Pflicht! Bremslicht hingegen nicht. (Antwort Frage 2: "ja")

    Desweiteren sind Fahrzeuge mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h sowohl steuer- als auch versicherungsfrei (Antwort Frage 6: "ja")
    Sie müssen allerdings mit dem bekannten 6km/h Schild gut sichtbar gekennzeichnet sein (Antwort Frage 7: "ja")

    Das oben Geschriebene basiert auf meinem momentanen Wissensstand und dem, was aus dem letzten Gespräch mit dem TÜV-Prüfer resultierte.
    Fehler können enthalten sein. In diesem Falle bitte ich um Richtigstellung und Verzeihung!

    Darf ich an dieser Stelle (nochmal?) nach Hersteller und Typ des "Projekt[es]" fragen?

    Ich hoffe, dass dir das allzeit zu Hilfestellung bereite, "dummfreche Kind" weiterhelfen konnte (sorry, ich weiß es ist unanständig, aber ich kanns nicht lassen. Nicht böse gemeint :wink: )

    PS: Ich habe eben kurz gegooglet: Alle Fragen könnten mehr oder weniger aktuell beantwortet werden. Sogar hier auf dem TH wurde es schon diskutiert.

  • Hallo Gordon,

    grundsätzlich hast Du da mit Deiner Annahme recht, ABER: das Problem liegt in der Definition / Auslegung des Begriffs "bauartbedingt", dazu hat das Oberverwaltungsgericht Münster vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil gefällt, dessen Inhalt ich aber nicht genau genug kenne, um hier was hieb- und stichfestes hinzuschreiben, musst Du vielleicht mal "googeln".
    Bestandsschutz auf den Altbestand der 6km-Fahrzeuge ist aber festgeschrieben! Das Problem ist halt, wie "man" bauartbedingt definiert, Gänge sperren, Gaspedal blockieren, Einspritzmenge in der Pumpe begrenzen, etc.
    Vielleicht kann Dir die KFZ-Versicherung Deines Vertrauens da was zu sagen.

    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo Maik,

    Die Frage ist, ob ich die Gänge im Jahr 2014 noch sperren darf, um auf 6 km/h zu kommen. Ich habe da, wie schon angemerkt, meine Zweifel. Falls der Schlepper wirklich schneller als 6 km/h fahren sollte frage ich mich, wie und warum der Schlepper 1983 eine Betriebserlaubnis über 6 km/h bekommen konnte? Wurde die Sperre nachträglich wieder herausgenommen? Das wäre der Grund, warum es heutzutage keine 6km/h Betriebserlaubnisse mehr gibt. Meine ich gehört zu haben. Ob´s stimmt? Es wurde damit schlichtweg Mist gebaut. Auch eine dauerhafte Sperre ist soweit ich weiß nicht mehr erlaubt. Selbst wenn man die Zahnräder ausbauen würde. Ist das wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden?
    Und jetzt wirklich mal nur für den Fall, dass der Schlepper doch nur 6 km/h läuft, muss da ernsthaft Blinker und Warnblinker dran? Es fahren jede Menge Einachser durch die Gegend ohne Blinker und Warnblinker. Die brauchen sowas nicht?

    Projekt wird zu gegebenem Anlaß noch feierlich erwähnt, nur Geduld! :D

    Hallo Jörg,

    Das ist das Problem beim googeln. 10 Leute antworten, 11 verschiedene Meinungen. Und mein hessischer TÜV Prüfer (siehe Thema Traktor Zulasung ohne Brief) hat vermutlich die 12. Meinung, die es dann einzuhalten gilt....

    Auf jeden Fall ein Thema mit Diskussions- und vor allem Informationsbedarf.

    Gruß Gordon

    Einmal editiert, zuletzt von Rohölzünder (19. Februar 2014 um 20:02)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gordon,

    dann bin ich aber gespannt.

    Die Aussage mit dem Licht kommt vom TÜV. Erscheint mir auch logisch, denn mit der 6km/h-Zulassung hast du ja eine Erlaubnis, am Straßenverkehr teilzunehmen.
    Diese gilt auch bei Nacht. Und auch bei Nacht muss klar erkennbar sein, dass du da bist (Licht), wo du hin willst (Blinker) und dass du evtl. abgeschleppt wirst/ im Gefahrenbereich stehst/ eine Panne hast/ in einen Stau fährst (Warnblinker).
    Von daher gibt diese Aussage für mich Sinn. Obs tatsächlich so ist, weiß ich nicht.

    Da die eine BA für die 6km/h hast, würde ich mir keine Gedanken machen. Es gilt der Bestandsschutz. Wenn er nur 6km/h läuft (wie gesagt, ich bezweifle es, denn wie sonst soll die Sperre umgesetzt sein?), dann brauchst du dir gar keine Gedanken machen.
    Wenn er schneller läuft und du somit eine Sperre reinschweißen musst, dann musst du das ja dem Herrn Prüfer oder sonst wem nicht auf die Nase binden.
    Woran erkennt der Herr, dass die Sperre erst 2 Monate und nicht 30 Jahre alt ist?
    Man kann die Schweißnaht ja etwas altern...

    Nachtrag: Das hier habe ich eben gefunden. Es ist auf dem Stand von 2010:

    "Ohne Fahrerlaubnis dürfen von sachkundigen Personen folgende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
    geführt werden:
    (...)
    • lof Zugmaschinen (mit und ohne Anhänger),
    (...)
    sofern deren bbH nicht mehr als 6 km/h beträgt, sowie
    (...)
    Das Mindestalter beträgt hierbei 15 Jahre (Mindestanforderungen gem. § 31 StVZO,
    §§ 4, 10 FeV sind zu beachten)."

    Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft BW

    Gilt also nur für BaWü. Ich glaube aber kaum, dass es bei dir anders ist!?

  • Hallo,

    Wenn ich am Montag zur Zula fahre um den 12 er anzumelden, werde ich die 6km/h Betriebserlaubnis mal mitnehmen und fragen wie und was. Vorausgesetzt der Schlepper fährt wirklich nur 6 km/h, könnte ich doch rein theoretisch mit zwei 6km/h Schildern, je eines vorne und eines hinten, gleich eine rasante (?) Probefahrt auf öffentlicher Strasse machen? Sobald der Motor läuft, logisch.

    Eines habe ich noch nicht begriffen:

    Wie beweise ich einem Polizisten, dass der Schlepper wirklich nur 6km/h fährt? Nur behaupten das die schnellen Gänge fest gesperrt sind kann ja jeder. Das sich ein Polizist auf den Schlepper setzt um selber zu testen, glaube ich auch nicht. Wenn ich die Sperre im Getriebe habe, ob nun geschweißt oder irgendeine Konstruktion die vom TÜV verplombt ist, dass kann man ja von außen nicht sehen und ich somit nicht beweisen. Meine Überlegeung geht jetzt dahin, dass ich die Sperre von außen anbaue. Die kann mir der TÜV, falls er überhaupt dafür verantwortlich ist, weil ja eigentich nur Fahrzeuge über 6 km/h in dessen Machtbereich fallen (?), verblomben. So kann jeder von außen sehen, dass es nicht schneller als 6km/h geht. Anderweitig müßte man ja jedesmal den Getriebedeckel abschauben? Was soll das denn für ein Theater werden mitten auf der Strasse? Da hängt noch der Sitz drauf, die Hydraulik.... :weinen:

    Oder reicht den Ordnungshütern eine schriftliche, aktuelle Bescheinigung vom TÜV, dass der Bolide nicht schneller als 6km/h rennt. Dann müßte ich also zwei Dokumente mit mir führen: Einmal die Original 6 km/h Betriebserlaubnis von 1983 und einmal die aktuelle Bescheinigung vom TÜV?

    Ich habe eben eine Stunde nach Lösungen gegoogelt und es ist so passiert wie angenommen: Viele Infos, vage Ergebnisse...

    Gruß Gordon

    Einmal editiert, zuletzt von Rohölzünder (19. Februar 2014 um 20:03)

  • Zitat

    Eines habe ich noch nicht begriffen:

    Wie beweise ich einem Polizisten, dass der Schlepper wirklich nur 6km/h fährt?

    Oder reicht den Ordnungshütern eine schriftliche, aktuelle Bescheinigung vom TÜV, dass der Bolide nicht schneller als 6km/h rennt.

    Moin Gordon,

    Du brauchst eine Betriebserlaubnis!

    Diese hast Du.

    Die BE bescheinigt Dir den (damaligen) IST - Zustand des Fahrzeugs.

    Wurde das Fz. verändert, erlischt automatisch auch die BE.

    Dann bekommst Du mehrere Probleme, wenn Du das Fz. in den Verkehr bringst.

    Wurde nichts geändert, und die Ordnungshüter zweifeln die BE an, müssen sie Dir beweisen, dass die BE nicht mehr gültig ist.

    Wenn Du also bei einer Testfahrt feststellst, dass Du lediglich mit Schrittgeschwindigkeit voran kommst, würde ich mir keine Sorgen machen.

    Auf alle Fälle würde ich sicher stellen, dass das Fz. versichert ist.

    Ich weiß, dass manche Versicherungen, solche Fz. in die persönliche Haftpflicht-Versicherung mit ein beziehen.

    Viel Erfolg! :wink:

    (Und berichte, wie es ausgegangen ist)

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Hallo,

    Ich habe mal meine Oldtimer Traktor Zeitschriften durchwühlt und nach einem Bericht über 6 km/h "Zulassung" gesucht. Ich meinte da mal etwas gelesen zu haben. Habe da etwas gefunden. Es kommen drei Fachleute zur Rede. Einmal von der Zula, einmal von der Versicherung und ein Sachverständiger. Also das Wort "Zulassung" gibt es im Zusammenhang mit einem 6km/h Kennzeichen nicht und hat es nie gegeben. Demnach ist die Zula dafür eigentlich nicht verantwortlich. Es muss auf jeden Fall eine 6 km/h Betriebserlaubnis vorhanden sein, in der schriftlich bestätigt ist, dass das Fahrzeug nicht schneller als 6 km/h fahren kann unter Angabe der durchgeführten Maßnahmen. Bei mir steht z.B. drin: Gang 2. und 3. gesperrt. Die BE muss man auf Verlangen vorzeigen können. Fährt der Traktor verdächtig schneller als 6 km/h kann man so mit den in der BE beschriebenen Maßnahmen leicht überprüfen, dass das Fahrzeug manipuliert wurde. Diese Überprüfung erfolgt dann bei einem Sachverständigen (TÜV, Dekra usw.) und soll nicht ganz billig sein. Abgesehen davon, dass man ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz gefahren ist, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug wirklich schneller als 6 km/h rennen kann. Manchmal kommt dann noch der fehlende Führerschein hinzu. Der Versicherungsmann warnt davor trotz einer BE und wirklich nur 6 km/h schnellen Fahrzeugen ohne eine freiwillige Haftpflichtkraftfahrzeugversicherung zu fahren.

    Gruß Gordon

    Einmal editiert, zuletzt von Rohölzünder (19. Februar 2014 um 20:04)

  • Moin Gordon,

    also hat das Studium dieser "Fachliteratur" Deinen Wissensstand nicht wirklich erhöht, sondern lediglich unser bisheriges "Wissen" bestätigt. :)

    Nun ist Dein Einsatz gefragt, lass uns nicht dumm sterben. :lol:

    Übrigens, das Thema :> "Zulassung" mit 6km/h< solltest Du auch noch ändern! :wink:

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Hallo,

    Ja, ich muss jetzt erstmal mit dem Versicherer sprechen, der den D1206 versichert hat. Denke ich werde das, wenn möglich, auch dort versichern. Alles aus einer Hand.

    Sobald der Motor läuft gibt es auch Infos zum Schlepper selbst. Habe jetzt herausgefunden, dass der Anlasser mal abgeraucht ist. Jetzt muss ich erstmal sparen für die Reparatur für den Anlasser. Dann geht´s weiter.

    Ach so, bevor ich es vergesse: Die 6 km/h Betriebserlaubnis ist KFZ- Schein und KFZ- Brief in einem.

    Gruß Gordon

  • Zitat von Schraubergottchen

    Dann wäre zu prüfen, ob er tatsächlich nur noch 6km/h fährt oder nicht (wobei ich von zweiterem Fall ausgehe, wenn sich alle Gänge einlegen lassen?!)
    Bei ersterem Fall kannst du direkt zum TÜV.
    Bei zweiterem Fall muss also erstmal eine wirksame und dauerhafte (!) Sperre eingebaut werden. Dies sollte wenn möglich von einer "qualifizierten" Person durchgeführt werden.
    Die einfachste Möglichkeit wäre, eine Sperre einzuschweißen, also wäre eine Person mit Schweißerschein empfehlenswert. Gesteckte, geschraubte und alle anderen nicht dauerhaften Lösungen werden nicht abgenommen.

    Die Geschwindigkeit würde ich auch prüfen und ggfs. wieder auf 6km/h drosseln.

    Aber wieso zum TÜV? Mit einem zulassungsfreien Fahrzeug?

    Es ist auch egal, ob nun jemand mit Schweißerschein oder ohne die Sperre einbaut, weil ein heutiger Einbau eh unzulässig ist, da dann die alte Betriebserlaubnis erloschen wäre und neue BE nicht erstellt werden.

    Zulässig ist nur die unveränderte Sperre seit Ausgabe der Betriebserlaubnis und genau die wird Gordon natürlich vorfinden :wink: oder sachgerecht restaurieren :mrgreen:

    Hakotrac T6 und Hakotrac T8
    Suche Anbauteile/-geräte für Hako Record, Hakotrac T6 oder T8, insb. Wasser-/Abwasserpumpen
    Suche Kurbelstarterkassette für ILO 252 L / Suche Teile und Unterlagen für Hako Kart

  • Hallo,

    Habe mich schon gewundert, was da für ein merkwürdiges Bauteil in der gammeligen Werkzeugkiste liegt und ich der Ersatzteilliste nicht zuordnen konnte....

    Die Betriebserlaubnis heißt in vollem Wortlaut:

    Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge § 18 (2) Ziff. 1, 2, 4, 5, 6a, c-o StVZO

    Gruß Gordon

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist die Vorgehensweise doch ganz einfach:
    Du stellst den Zustand lt. Betriebserlaubnis wieder her und genießt die abschätzigen Blicke der anderen, die Dich für einen Hartzer, der nichtmal die paar Euro für Steuer und Versicherung hat oder nen Assi mit versoffenem Führerschein halten

    oder

    Du machst aus dem Kastraten wieder einen richtigen Mann. Wie Du Papiere kriegst, weißt Du ja jetzt. :P

    Meiner Ausdrucksweise darfst Du gern entnehmen, welchen Vorschlag ich präferieren würde. ;)

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Hallo,

    Der Weg wird nicht eingeschlagen, weil von dem Schlepper, so wie er jetzt ist, nur ein bis drei Stück gefertigt wurden. Und ich will die Geschichte nicht verfälschen. Vermutlich lasse ich diesesmal sogar sämtliche Beulen und Dellen drin. Das missfällt mir persönlich mehr, als das fahren mit 6 km/h, weil jeder auf dem Treffen denken wird, "Was stellt der so ne vergammelte Kiste hier hin?" Nur die Kenner werden es zu schätzen wissen. Ist ja auch schon mal was. Der Schlepper wird natürlich zum Treffen transportiert. Zum herumfahren auf einem Treffen sind 6 km/h allemal schnell genug. Ebenso wie die Fahrt durch´s Dorf. Der zweite Grund ist der, dass es heutzutage super selten ist, dass überhaupt noch originale 6 km/h Traktoren gibt die über eine original zugehörige 6 km/h Betriebserlaubnis verfügen.

    Gruß Gordon

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!