Hallo erstmal
Ich habe mir einen Normag NG 16 Bj. 51 zugelegt
leider ohne Brief.
Da das Straßenverkehrsamt keine Daten über meinem
Traktor hat, suche ich hier ein Datenblatt oder eine copy von einem Brief.
Besten Dank im voraus
Jörg Tauscher.
Brief oder Datenblatt Normag NG 16
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Hallo probier es da mal:http://schlepper-service.de/notforum/index.php ansonsten muss ich mal schauen ob ich noch was finde.
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Danke Normag 1970.
Ich hoffe das mir Normag Uli helfen kann.
Gruß
JÖRG -
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Mein Normag und ich waren auf dem Prüfstand und sehe da wir haben eine V.max von 7,5 km/h
Jetzt sind wir auf der suche nach einer BE für ihn oder allgemein für ein selbsfahrendes Arbeitsgerät
so würde ich mir die komplette Abnahme sparen.
Hat jemand sowas für mich? -
Hallo Jörg,
ich verstehe noch nicht was Du willst. Wieso fährt Dein NG16 nur 7,5 km/h? Ist er durch Sperrung von Gängen gedrosselt? Eine Neuabnahme auf 6 km/h wird nicht mehr gemacht.
Der TÜV kann auf eine Datenbank zurück greifen in der bestimmt auch etwas zu Deinem NG16 zu finden ist. Frag mal nach. Eine komplette Abnahme mit Daten aus der Datenbank beim TÜV ist hier in NRW nicht besonders schwierig oder teuer.
Gruß
Ralf -
Hallo Jörg,
Ich habe eine originale Betriebserlaubnis über 6 km/h nach § 21 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge § 18 (2) Ziff. 1,2,4,5,6a, c-o StVZO. Was immer das auch alles bedeuten mag. Das Gutachten nach §18 (5) StVZO, dass auf der Innenseite der Betriebserlaubnis abgedruckt ist, ist von 1983 für einen Lanz D1306 ausgestellt worden. Auf der Rückseite steht unter anderem weiterhin, dass das Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen nach § 29e StVZO erhält. Dieses war bei mir aber nicht mehr vorhanden, dafür ein 6km/h Aufkleber auf der Rückseite des Fahrersitzes.
Ich glaube es war bis vor wenigen Jahren noch möglich eine 6km/h "Zulassung" zu bekommen. Habe aber auch im Netz gelesen, dass damit seitens der Besitzer solcher Fahrzeuge zuviel Unsinn gemacht wurde, sprich Sperre rausgenommen und dann mit über 6km/h ohne Betriebserlaubnis und ohne TÜV Abnahme gefahren. Daher sah man sich seitens der Behörden zu diesem Schritt genötigt.
Nachträglich eine Betriebserlaubnis neu ausgestellt zu bekommen dürfte schwierig werden. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Gruß Gordon
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- Offizieller Beitrag
moin,
eine alte 6 km/h-Betriebserlaubnis genießt Bestandsschutz, auch wenn es sich um ein nachträglich gesperrtes Getriebe handelt. Seit einigen Jahren sind Neuvergaben von gesperrten Getrieben nicht mehr möglich. Und 7,5 km/h sind keine 6 km/h!
Eine ABE für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine bringt dir nichts. Nicht mal, wenn sie für den Normag ist.
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine muss Arbeiten ausführen können, also ein Gerät fest montiert haben, darf kein Zugmaul haben*, deine Haftpflicht-Versicherung muss ausdrücklich selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit abdecken und noch so einige Dinge. Vergiss es, einen Schlepper kriegst du da legal nicht drüber zugelassen.
Möglich, dass ein Straßenverkehrsamt dir den Unsinn sogar ausstellen würde, legal wäre es trotzdem nicht. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Die niedrige Endgeschwindigkeit des Schleppers wundert mich allerdings auch...
*außer eine Rangierkupplung. Oder um Anhänger mitzuführen, die für die Bewältigung der Arbeiten der selbstfahrenden Arbeitsmaschine nötig sind. Zum Beispiel bei einer Spritze ein Wasserfass.
mfG
GTfan -
Hallo,
Ist das Versicherungskennzeichen, dass man bei einer 6km/h Betriebserlaubnis erhält, so eines wie bei einem Mofa?
Gruß Gordon
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- Offizieller Beitrag
Nein, es hat einen lila Hintergrund, grüne Umrandung und es ist ein gelber Smiley drauf.
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Nach meinen Unterlagen hat der NG 16 eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
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