Hallo liebe Schleppergemeinde,
ich habe eine kleine schnuckelige Hakorette (Baujahr 1968, 6Ps 148ccm) mit Anhänger (Hans Koch Lastenroller Baujahr 1958) zu hause, mit dem ich immer mal wieder gerne auf Treffen fahre. Nun bin ich schon öfters darauf angesprochen worden wegen Zulassung und Versicherung. Im Netz hört man ja alles und doch wieder nichts richtiges. Ich habe mich also mal mit meiner Versicherung, dem ansässigen Tüv und der Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt mit dem Ergebnis das ich soviel weis wie zuvor. Es weis das eine Amt nicht was das andere beschlossen hat, jeder sagt was anderes. Ich glaube aber einfach mal der Zulassungsstelle da diese mir die passenden Paragrafen geschickt hat. Hako mit Anhänger bis 20kmh (Einachsige Zugmaschine) das nicht für Landwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird und am Straßenverkehr teilnimmt ist Zulassungspflichtig (trifft bei mir zu).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich wollte meine Hakorette versichern und anmelden, nun braucht meine Versicherung und die Zulassungsstelle eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Hakorette und den Lastenroller. Die Papiere für die Hakorette sind kein Problem aber der Hako Lastenroller Typ HK 50/1 schon. Wo um Himmels Willen kann man eine Betriebserlaubnis bekommen für einen Anhänger Baujahr 1958? Eine Komplettabnahme vom Tüv kommt nicht in Frage da die eine Rundumbeleuchtung schlimmer wie in einer Disco haben wollen mit zusätzlich einer Lastenprüfung und Schweißnahtprüfung.
kann mir jemand weiter helfen?
Eine Kopie würde vielleicht schon ausreichen