Darf man einen Seecontainer auf seine eigene Wiese stellen?

  • Denn ich hatte einen landwirtschaftlichen Schuppen der verfaulte Balken hatte nach 30 Jahren!
    Darum frage ich mich . Darf man einen Seecontainer auf seine eigene Wiese stellen?
    Oder sind nur Anhänger gestattet, dann würde ich 2 Achsen darunter bauen und in der Erde etwas absenken, um darin meine landwirtschaftliche Geräte unterzubringen können!

    Welche Erfahrung habt Ihr?


    Model:
    http://www.containersucher.com/seecontainerty…chten/index.php

    40 Fuß 2x

  • Hallo Greifer,
    ein Bekannter von mir hat in Schleswig-Holstein einen Bauernhof gekauft, und dort auch seine beachtliche Lanz-Bulldog Sammlung untergebracht.
    Alles, was er über die Jahre an Ersatzteilen angehäuft hat, ist in 2 Seecontainern (die großen für Sattelschlepper) untergebracht, die bei ihm einfach auf der Wiese stehen - ohne Räder oder Fahrwerk.
    Da stört sich niemand dran - warum auch? Ein Container wäre ja im Falle eines Falles (Beschwerde) auch kein Gebäude, sondern etwas mobiles, was theoretisch jeder Zeit wieder einfach entfernt werden könnte.

    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    kommt vermutlich auch aufs Baurecht des jeweiligen Bundeslandes an.

    Mir hat das LRA die Hölle heiß gemacht, weil ich ein großes Partyzelt aufgebaut hatte und das etwas länger stand. Ca. 3 Monate.
    Im Baurecht hab ich nichts von einer Befristung gelesen, das LRA behauptet aber, dass es eine gäbe. Da ich es nicht mehr gebraucht hab, hab ich es halt abgebaut.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Moin,
    Baurecht ist Ländersache, da kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
    In Niedersachsen ist es zulässig sich solche Dinger in den Garten zu stellen.
    Ich würde einfach mal ganz unverbindlich bei der Gemeindeverwaltung anfragen, die können Dir meistens innerhalb weniger Minuten sagen was genehmigungsfrei möglich ist, was einen Bauantrag braucht, und was eine Baugenehmigung braucht.
    Mfg Holger

    Wer braucht einen Originalzustand, meine Schlepper haben gewachsene Patina :trecker7:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Greifer,

    mal wieder ein interessantes Thema.
    Ein Seecointainer mag ja ganz geschickt und günstig sein, aber sowas mitten in die Natur auf eine Wiese stellen? Sorry, sowas ist ein Verbrechen. Ganz egal ob von den Ämtern geduldet oder nicht. Das sieht doch sowas von besch****n aus.

    Wir haben hier auch einen Container stehen. Mehr oder weniger in der Natur (steht im Anschluss an eine Scheune). Das hässliche Ding haben wir mit Holz verkleidet und die Türen in unauffälligem Braun gestrichen. So halte ich ein solches "Bauwerk" für akzeptabel.

  • Ja ich habe soeben mit den Landratsamt Betrüger zu kämpfen. Zuerst versprechen Sie einem, das man alles schriftlich bekommt, was wir soeben besprochen haben. Am Ende kommt nichts!

    Maik: so wie du es geschildert hast, wäre auch einverstanden (Holz verkleiden und mit grün streichen!

  • Hi,

    wie bereits vorab erwähnt wurde, gibt's im Baurecht Vorschriften die Länderrecht sind, ergo in jedem Bundesland unterschiedlich sein können, dass BauGB ist jedoch als Bundesrecht für alle Bundesländer gültig. Begriffe wie "Außenbereich, Innenbereich, beplantes Gebiet (Bebauungsplan)" sind somit Bundesweit gleich.

    Zitat

    Oder sind nur Anhänger gestattet, dann würde ich 2 Achsen darunter bauen und in der Erde etwas absenken, um darin meine landwirtschaftliche Geräte unterzubringen können

    Die Idee hatten sicher schon viele :roll::lol: das nützt aber nichts, Sierra hat ein treffendes Beispiel mit seinem Zelt gebracht, ist ja grundlegend auch kein festes Bauwerk ... dann würden aber bald überall in der Prärie Zelte, Bauwägen, Container auf Rädern stehen etc.pp.

    Es kommt also vielmehr auf den Sinn und Zweck des Bauwerkes an, somit kann auch ein grundlegend "bewegliches" Bauwerk als bauliche Anlage gelten und einer Genehmigung bedürfen bzw. bei fehlender Genehmigung auch beseitigt werden.

    Zitat

    ein Bekannter von mir hat in Schleswig-Holstein einen Bauernhof gekauft

    Zitat

    Da stört sich niemand dran - warum auch? Ein Container wäre ja im Falle eines Falles (Beschwerde) auch kein Gebäude, sondern etwas mobiles, was theoretisch jeder Zeit wieder einfach entfernt werden könnte.

    Solche Tipps sind wenig zielführend da die Umstände / Hintergründe nicht dargelegt sind und nur weil sich dort keiner daran stört, heißt es nicht das wo anders sich auch keiner daran stört.

    Zum anderen könnte ja der Hof auch z.B. im Innenbereich oder im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes liegen und der "Container" sehrwohl als Bauliche Anlage zählen aber aufgrund Größe einfach Genehmigungsfrei sein in dem Gebiet ... eine ganz andere Geschichte ... oder doch auch einfach ein "Schwarzbau" an welchem sich bisher keiner gestört hat.

    Das ist wie wenn ich sage ... ich bin gestern 120kmh gefahren wo 80kmh erlaubt waren - nix passiert, nicht geblitzt etc. - es können alle schneller fahren es stört keinen... völliger Unsinn.

    Zitat

    Denn ich hatte einen landwirtschaftlichen Schuppen der verfaulte Balken hatte nach 30 Jahren!

    Warum nicht diesen Schuppen herrichten und Nutzbar machen?
    In 30 Jahren die ein oder andere Instandhaltung verpasst?!

    Zitat

    Ja ich habe soeben mit den Landratsamt Betrüger zu kämpfen. Zuerst versprechen Sie einem, das man alles schriftlich bekommt, was wir soeben besprochen haben. Am Ende kommt nichts


    :roll::roll::roll:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Greifer

    Ja ich habe soeben mit den Landratsamt Betrüger zu kämpfen. Zuerst versprechen Sie einem, das man alles schriftlich bekommt, was wir soeben besprochen haben. Am Ende kommt nichts!

    Na dann hast du ja schon mit denen gesprochen. Und wenn du zugehört hast, dann weißt du auch, was Sache ist. Dann könntest du ja sogar hier schildern, wie es bei dir aussieht. Stattdessen erstmal hier auf Dumm stellen und das Forum mal machen lassen. So haben wir das gerne... :roll:
    Wenn du das schriftlich haben willst, musst du wohl noch ein paar Mal drängeln.

    Mehr kann dir das Forum hier auch nicht liefern...

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie doch wieder ein typischer Greifer-Beitrag. Fängt harmlos an und die, die sich drauf einlassen und helfen wollen, sind am Ende wieder die Deppen.

    Mir langts mit dem Kerl.

    Gruß
    Michael

  • Hallo,

    Nur für den Fall dass es noch relevant ist - LBOs gibts im Internet, einfach suchen und nachschauen und schon erübrigt sich das Thema.

    PS: Kann mir jemand sagen, ob es erlaubt ist, ein selbst gebautes Atomkraftwerk in seinen Garten zu stellen ? :lol::lol:

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Also um einmal das eigentliche Thema wieder aufzugreifen:
    Wir hatten in der Firma(Niedersachsen) zwei 20-Fuss Container als Lagercontainer stehen.
    Diese standen auf einer gepflasterten Fläche und festen Stromanschluss.
    Die mussten in die Liegenschaftskarte eingetragen werden.
    Dabei ging es wohl darum, dass die Container durch den festen Stromanschuss nicht mehr mobil waren.
    Und auch die Grösse des umbauten Raumes ist hier wohl von Belang.

    Bin ein Friesenjung, nur ein kleiner Friesenjung und fahr David hinterm Deich !

  • Liebe Forumteilnehmerinnen und Forumteilnehmer ich möchte euch höflich bitten, nicht alles durcheinander zu bringen. Denn es gibt mehre Fälle beim Landratsamt, die sehr negativ laufen.

    Fall 1:
    Ich glaube nicht, das es hier einer gibt, der sehr gerne eine Betrugsrechnung bezahlt, die es in wirklich kein nicht gibt!

    Fall 2: (nicht der selbe Fall, wie oben!)
    Wer würde von euch Strafe bezahlen, wenn der Anhänger TÜV hat und die Haftpflichtversicherung bezahlt ist! Der soll sich hier melden, ich habe hier eine Rechnung in der Höhe von 250 Euro liegen, die du sehr gerne bezahlen darft!

  • Zitat

    Denn es gibt mehre Fälle beim Landratsamt, die sehr negativ laufen.

    Klar ... und zwar immer insbesondere dann, wenn der Bürger nicht recht bekommt - da er dann zumeist auch einfach nicht im Recht ist.

    Zitat

    Wer würde von euch Strafe bezahlen, wenn der Anhänger TÜV hat und die Haftpflichtversicherung bezahlt ist! Der soll sich hier melden, ich habe hier eine Rechnung in der Höhe von 250 Euro liegen, die du sehr gerne bezahlen darft!

    Ahja ... hat mit Baurecht viel zu tun.

    So eine Rechnung welche auch "Bescheid" genannt wird bekommt man dann wenn DEINE Versicherung an die Zulassungsstelle meldet das die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden und das KFZ bzw. der Anhänger ohne Versicherungsschutz sind aber noch eine Zulassung haben bzw. eben angemeldet sind und im Straßenverkehr womöglich bewegt werden... das gibt dann erstmal etwas Bußgeld und man hätte die Gelegenheit die Sache zu klären ... macht man es nicht geht's in die Zwangsentstempelung durch die Polizei ... dann kommt auch der von dir genannte Betrag hin. ....

    Bei diesen Storry´s ist nie der Bürger Schuld ... immer die bösen Mitarbeiter der Zulassungsstelle im Landratsamt ... oder doch die eigene Versicherung die unfähig war ... oder die Bank, welche die Überweisung schon das 5x nicht ausgeführt hat ... jaja ... schlechte Welt.

    Ich denke auch, du lässt es einfach gut sein mit deinen Geschichten.

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