Landwirtschaftlichen Anhänger mit 6 Km/h fahren ?

  • Moin Moin,
    ich bin´s ein Neuer.
    Nachdem ich mich schon einige Zeit hier durch das Forum lese und die Restauration meines Eichers abgeschlossen ist möchte ich mit einer Frage beisteuern:

    Nun habe ich mir einen schön stabilen landwirtschaftlichen Einachsanhänger zugelegt, optisch passt er hervorragend zum ED 110.
    Da sich die Zulassung mangels Typenschild als sehr schwierig erweist riet man mir zum 6 km/h-Schild.
    Was wohl passiert wenn man mit dem 6 km/h-Anhänger schneller unterwegs ist?
    Geschwindigkeitsüberschreitung oder Steuerhinterziehung?

    Schönen Gruß
    Matthias

  • Hallo und willkommen hier bei den Traktorverrückten! :) Falls dein Eicher auf schwarze Nummer zugelassen sein sollte, erledigt sich das Thema sowieso. Dann muss ein dahinter geführter Anhänger sowieso auf einer eigenen Nummer zugelassen sein.
    Und soweit ich weiss, gibt es diese 6km Regelung nur noch für Bestandsfahrzeuge.

    Bin ein Friesenjung, nur ein kleiner Friesenjung und fahr David hinterm Deich !

  • Hallo

    Die 6km/h Regel gibt das seit Jahren nicht mehr nur Bestandsschutz !!!!
    Kannst du das fehlende Typenschild nicht durch eine Einzelabnahme umgehen????
    Bei dieser Abnahme wirst du als Hersteller eingetragen.

    Vor allem darfst du nicht vergessen das du mit dem 6 km/h Schild am Anhänger
    hinter einem auf Schwarz zugelassenem Schlepper keinen Versicherungsschutz hast !!!!!

    Das heißt im falle eines Unfalles zahlst du das ganze aus eigener Tasche.
    Bzw. nimmt dich deine Versicherung mit bis zu 2 mio. in Regress.
    So hab ich das mal im Kleingedruckten einer Versicherung gelesen ( grobe Fahrlässigkeit )

    Gruß Ralf

    gelernter MF Schrauber :)
    _________________________________________________________________

    F15 G teilrestauriert
    und FE 35 mit Standard 23C Motor (Technische Instandsetzung läuft)
    PS wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

  • Eine wundervollen guten Morgen,

    der Tipp mit der Versicherung ist nicht unrelevant, also die Zulassung ist ja noch nicht vom Tisch. Bevor ich den Hänger aufarbeite sollen die Möglichkeiten nur abgeklopft werden.

    Für den TÜV-Sachverständigen ist die Sache nicht so einfach. Für eine Vollabnahme benötigt er zb. Typenschild oder Belastungsangaben von Achse und Zugöse.
    Die Beleuchtung ist in Ordnung muss aber mit Nebelschlussleuchte ergänzt werden. -Da haben die bei Eicher 1958 noch gar nicht dran gedacht.-

    Die Frage bleibt was sagt die „Rennleitung“ bei einer Kontrolle?

    "Regress aus Kfz-Haftpflichtschäden ist je Ereignis max. 5k."
    Bitte um Aufklärung, was sind 5k?

    Gruß
    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Matthias,

    5k heißt 5000€ würde ich mal mutmaßen (k=kilo=tausend).

    Eine Nebelschlussleuchte an einem Traktor? Das hat weder dein Eicher, noch der neueste Fendt. Und damit braucht es auch kein landwirtschaftlicher Anhänger.

    Anstatt hier Experimente mit einem 6km/h-Schild zu machen würde ich ein normales Folgekennzeichen montieren. Das ist beides gleich falsch. Aber ein Hänger mit Folgekennzeichen fällt lange nicht so auf wie ein 6km/h-Schild.

  • Zitat von schraubbär


    Für eine Vollabnahme benötigt er zb. Typenschild oder Belastungsangaben von Achse und Zugöse.
    ...

    Gruß
    Matthias


    Wenn du den Hersteller deines Anhänger kennst, kannst du dir problemlos ein neues Typenschuld besorgen.

    Wenn nicht poste mal ein Bild von dem Anhänger.
    Dann kann dir vielleicht jemand hier die passenden Daten geben,
    dein Lama besorgt dir ein Blanko-Typenschild, und prägt die passende Werte dort ein.

    Ich meine es ist ja offensichtlich nicht so, das du dir irgend einen Müll zusammen gebraten hast und damit aufe öffentliche Straße willst.
    Ein Anhänger der über 50 Jahre gehalten hat, kann sooooo schlecht nicht konstruiert sein.

    Ich versteh manche Prüfer da auch nicht.
    Wenn Rahmen, Reifen, (wenn vorhanden) Bremsen, und Beleuchtung ok, sind, was soll dann schon großartig passieren!?

  • Hallo,

    wenn mal am Anhänger ein Typenschild dran war, dann war es vorne rechts (in Fahrtrichtung) montiert. Allerdings sieht der eher so aus als ob er evtl. aus der Zeit stammt bevor man so was brauchte. Die Schwierigkeit ist leider das zu beweisen (da bräuchte man ironischerweise wieder das Typenschild dazu :wink: )
    Ansonsten haben normalerweise die Achsen ein eigenes Schild und die Zugöse auch. Die Zugdeichsel sieht auf dem Bild aus wie aus 2 Bordwand-U-Trägern zusammengeschweißt. Wie sieht die eigentliche Zugöse aus? Ist diese nur ein besseres Flacheisen ohne Prüfzeichen oder ist das eine richtig geformte Zugöse?
    Die Achse, ist das eine Starrachse oder eine gefederte Achse wie bei Autoanhängern (damals eher noch mit Drehstabfeder statt als Gummifederachse)

    Rein Zulassungsrechtlich kritisch sind eigentlich nur die Achse und die Zugöse. Wenn diese Teile nicht zulassungsfähig wären und du wegen der Optik den Anhänger übernehmen willst wäre folgendes möglich:

    Alte Achse entfernen und durch eine passende Gummifederachse für Autoanhänger ersetzen. Wenn dir 750 KG ZGG reichen ginge das ungebremst, und eine ungebremste Achse von Knott oder Schlegl wäre relativ billig

    Beispiel für solche Achsen

    http://www.ebay.de/sch/i.html?_fr…750+Kg&_sacat=0

    Wichtig wäre dass die Breite der Achse passt, also dass die Spurweite in etwa gleich ist und die Achse bei den Befestigungsblöcken in etwa zum Rahmen des Anhängers passt. Wenn du die alten Felgen weiterfahren willst müsstest du schauen wieviel Bohrungen und welchen Lochkreis sie haben, und das bei der Achswahl berücksichtigen.

    Als Ersatz für die Zugöse ohne Prüfzeichen gibts Zugösen zum Einschweißen, wichtig ist dass es eine ist mit Prüfzeichen ist, es werden leider auch viele ohne angeboten.

    Passend wäre beispielsweise diese hier, wichtig ist das Prüfzeichen mit den Wellen und die Angaben zu Stützlast und ZGG. Vom Gewicht her ist die zwar überdimensioniert, aber das spielt solange sie billig genug ist keine Rolle. Wichtig ist dass sie auch richtig eingeschweißt wird, nicht irgendwie drangebraten.

    http://www.ebay.de/itm/Zugose-Anh…yQAAOSwMmBVyJs4

    Preislich lägen diese Teile (falls die Felgen passen) bei ca. 130 - 170 €. Mit diesen Teilen und einer funktionierenden Elektrik steht einer Einzelabnahme dann nichts mehr im Weg.

    Für 25 km/h braucht der Anhänger Beleuchtungsseitig:

    Rücklicht
    Blinker
    Bremslicht

    Reflektoren:
    Dreieckig rot hinten
    Gelb seitlich Form egal
    Weiß vorne Form egal

    Eine Nebelschlussleuchte ist seit 1991 nur für Anhänger über 25 km/h oder LKW-Anhänger vorgeschrieben. Der Traktor unterstützt diese Funktion sowiso nicht. Rückfahrscheinwerfer sind generell freiwillig, nur bei LKW-Anhängern sind sie Vorschrift.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo,
    Ich finde der Hänger macht den Eindruck als wäre er mal ein Hänger gewesen den man an einen Einachser wie z.B. einen Holder hängt. Dafür spricht u.a. das Sitzbrett. Die Deichsel sieht etwas überdimensioniert und wie später mal angebracht aus. Das Stützrad und dessen Anbringung sprechen auch für eine spätere Montage ( die Holderanhänger hatten oft kein Stützrad ).
    Gruß
    Ralf

  • Guten Abend,
    erst einmal vielen Dank für diese detaillierten Antworten.

    Die Zugöse ist tatsächlich aus einem massiven Flacheisen ohne Prüfnummer.
    Die Achse scheint aus einem Tempo Dreirad zu stammen, auch ohne Typenschild.

    Wenn ich den Anhänger restauriere möchte ich ihn so original wie möglich erhalten.

    Ich müsste ja ein rechter Glückspils sein wenn ich am Anhänger ein Typenschild finde das ein Baujahr vor 1960 belegt.
    Muss ich dann noch zum TÜV oder kann ich ihn ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum bewegen?

    Gruß Matthias

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    ein 6 km/h-Schild am Anhänger ist Unsinn und nicht erlaubt.

    Ein Anhänger ohne Zulassung mit Folgekennzeichen ist ausschließlich für LoF-Zwecke erlaubt. Dabei ist es irrelevant, ob der aktuell ziehende Schlepper ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat. Das Folgekennzeichen muss einem Schlepper des LoF-Betriebes, zu dem der Anhänger gehört entsprechen. Anhänger mit Baujahr vor 1962 sind dabei von der Pflicht ausgenommen, die ABE ständig (!) vorlegen zu können, da es damals noch keine ABE´s gab.

    Ein nicht für LoF-Zwecke genutzter Anhänger muss zugelassen sein. Und damit über Papiere verfügen. Wenn die ursprünglich nicht vorhanden waren, müssen welche erstellt werden.

    Dein Anhänger hat mindestens eine Tempo-Achse, wenn es nicht gar ein komplettes Hinterteil eines Tempo Dreirades ist. Derartige Umbauten sind ziemlich häufig anzutreffen, hier stehen auch zwei. Natürlich ohne Papiere, aber auch ohne Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Die Ermittlung der zulässigen Achslast für diese Achse dürfte mit Hilfe von Tempo-Freunden und einem gut gelaunten TÜV-Prüfer möglich sein. Da der Anhänger gefedert, aber ungebremst ist, wirst du wohl nicht über 800 kg zGG hinaus kommen.

    LoF-Zwecke umfassen nicht, Baumschnitt zum Osterfeuer zu fahren oder sein privates Brennholz aus dem Wald zu holen! Es muss eine gewinnorientierte (auch wieder kein Brennholzverkauf) Nutzung analog zu den Erteilungsbedingungen für ein grünes Kennzeichen vorliegen.

    mfG
    GTfan

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!