Ackerschiene auf Höhe feststellen

  • Guten Tag,
    wie auf meine Profilbild zu sehen habe ich einen Ford 3055. Von einigen Bekannten weiß ich, dass es bei Fendt und meines Wissens nach auch bei McCormick eine Funktion gibt, sodass man für den Anhängerbetrieb am Kugelkopf der Ackerschiene die Unterlenker auf einer Höhe starr feststellen kann. Jetzt habe ich zwar beim Ford schon geguckt aber bisher nichts gefunden. Nun Meine Frage: Gibt es da eine Versteckte Funktion die ich bisher nicht gefunden habe, oder wurde sowas bei Ford nicht gebaut.
    Vielen Dank im Vorraus

    Ford 3055
    Ford 2000
    MF 30

  • Diese Möglichkeit gibt es bei vielen Schleppern, manchmal gab es das aber nur als Sonderzubehör. So z.B. bei MF.
    Ganz nebenbei: Kugelköpfe auf Ackerschienen sind im Bereich der STVO nicht erlaubt!

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Das Problem ist aber nicht Kugelkopf auf der Ackerschiene, sondern dass das Schlepper-Hubwerk keine Rolle bei der Typgenehminung des Schleppers spielt. Mit verschlissenen Unterlenkern, ausgeschlagenen Hubstreben und Ähnlichem bekommst Du KEINE Probleme bei der Hauptuntersuchung, weil nicht prüfpflichtig.
    Aus diesem Grund ist das Schlepperhubwerk auch nur für positive Stützlasten ausgelegt. Negative Stützlasten können nicht aufgenommen werden, und genau das muss aber der Kugelkopf an der Ackerschiene auch können. Nur, was nützt es, wenn dann das Hubwerk (weil EW und mit Gabelköpfen oder Kugelköpfen frei beweglich gelagert) nach ober durchhaut ....
    Und JA: Bei Fendt gibt es diese "Funktion", das ist richtig, aber guck Dir an den Schleppertypen, die das haben auch mal die Hubwerkskonstruktion an, inkl. der Möglichkeit, die Unterlenker und Hubstreben gegen negative Stützlasten "abzusichern" - seit 20 bis 25 Jahren macht Fendt das hydraulisch (plus Sperrblock), davor mechanisch.

    Du kannst ja mal einen Kugelkopf mit Prüfzeichen an die Ackerschiene montieren und dann mit dem Schlepper zum TÜV fahren. Vielleicht hast Du ja Glück, und es erbarmt sich ein Prüfer und trägt Dir ein paar Zentner Anhängelast ein - bei uns traut sich das niemand mehr.
    Achso, selbst wenn der Kugelkopf ein Prüfzeichen hat - such mal eins an der Ackerschiene :D

    Gruß, F20GH.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Das war mir nicht bewusst. Bei uns in der Umgebung kenne ich viele die so Anhänger ziehen.
    Damit der Anhänger beim beladen mit Maschinen über Rampen nicht nach "oben durchhaut" frage ich ja nach dieser Funktion. Dass an der Ackerschiene irgendwas passiert bezweifele ich und auch dass der Kugelkopf nicht hält, halte ich für ausgeschlossen, das ändert natürlich nichts an den Gesetzen ... also ein hoch auf die deutsche Bürokratie :roll:

    Ford 3055
    Ford 2000
    MF 30

  • Also so wirklich eindeutig ist das alles nicht. Ich kenne einen Prüfer gut, der meinte mach das Ding einfach an die Ackerschiene, da braucht nichts eingetragen werden... Dann liest man wieder das es quasi unmöglich ist das legal hinzukriegen. So ganz verstehe ich das mit der Dreipunkt oder mit dem Zugpendel auch nicht. Ich kann da tonnenschwere Geräte mit anheben und mit dem Zugpendel auch ziehen (Presse etc.), aber einen Kugelkopf anbringen ist nicht erlaubt? :roll: Mit dem anderen Kram fahre ich doch genau so über öffentliche Straßen. Es gibt meines Wissens auch Hersteller von Winden die damit Werbung machen, das man mit der Winde einen Anhänger im Zugmaul der Winde ziehen darf. Das wäre dann ja auch illegal.

    Das ist alles wieder typisch deutsch! Sicher ist man nur, wenn man eine richtige Aufnahme für den Kugelkopf schweißen lässt und das ganze per Sonderabnahme prüfen lässt. Dann ist aber auch ein Materialgutachten und ähnliches erforderlich. Der Preis dafür wird mehr als 1000€ betragen. Das Resultat für mich ist, das ich meinen Schlepper nicht zu Transportarbeiten nutzen kann. Denn extra nen Schlepperanhänger hinstellen das ganze Jahr und Steuer und Versicherung bezahen, wenn man eh einen 3t Autohänger stehen hat - nein Danke!

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Die Zugmäuler in Dreipunktwinden sind nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet, das steht meist sogar im Prospekt mit dabei. Das Problem ist einfach, dass nicht nur das Zugmaul (in dem Fall Kugelkopf) eingetragen und abgenommen sein muss, sondern auch der Anhängebock. Zudem müssen Zugvorrichtungen fest mit dem Rahmen verschraubt sein.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

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  • Ich habe mich weiter erkundigt, und schließlich sogar gefunden wie man die Unterlenker arrtieren kann. Für den Straßenbetrieb werde ich mir wohl noch was anderes überlegen müssen solange ich den Anhänger legal betreiben will. Vielen Dank für die Aufklärung über die Gesetzeslage auch wenn die Informationen eher ernüchternd waren :?

    Ford 3055
    Ford 2000
    MF 30

  • Ja gute Frage, wie kann ich bei meinem Eicher Köti 74 legal einen Kugelkopf anbringen? Wer die Antwort weiß, kann mich gerne anschreiben.


    Die Sache mit den Unterlenkern ist mir trotzdem schleierhaft. Ich transportiere damit auch andere schwere Maschinen und Geräte, und dafür muss das ganze nicht geprüft sein? Richtet so ein Spalter oder ein Pflug keinen Schaden auf der Straße an, wenn es abreißt? Meiner Meinung nach wird hier mit zweierlei Maß gemessen...


    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Zitat von Ponchen

    Ja gute Frage, wie kann ich bei meinem Eicher Köti 74 legal einen Kugelkopf anbringen? Wer die Antwort weiß, kann mich gerne anschreiben.


    Die Sache mit den Unterlenkern ist mir trotzdem schleierhaft. Ich transportiere damit auch andere schwere Maschinen und Geräte, und dafür muss das ganze nicht geprüft sein? Richtet so ein Spalter oder ein Pflug keinen Schaden auf der Straße an, wenn es abreißt? Meiner Meinung nach wird hier mit zweierlei Maß gemessen...


    Grüße

    Servus,

    ich fahre seit Jahren meinen Wohnwagen mit dem Eicher EM 500S zum TÜV! Mit Kugelkopf (mit Prüfzeichen) in der Ackerschiene, das Hydraulikgestänge mit zwei Flacheisen je links und rechts in der Höhe fixiert. Und noch nie Schwierigkeiten gehabt. Heuer musst ich das erste Mal den Wowa abhängen, weil der Prüfer beim Traktor die Bremsen ohne Wowa testen wollte. Und er hat mir bei wiederanhängen geholfen, ohne was zu sagen, auf dem Prüfbericht stand auch nichts drauf.

    Vielleicht beim nächsten Oldtimertreffen mal schauen, wie es die anderen gemacht haben, es gibt viele Ideen, gute wie schlechte! Vielleicht auch mal beim TÜV vorstellig werden und hierzu am besten den Schlepper mitbringen.

    Gruss Christoph

    It g'schumpfe isch g'lobet gnue

    Eicher Tiger EM 200 b Bj. 1962
    Eicher Mammut EM 500 S Bj. 1966
    Eicher Sechsfachwagen Typ 301
    Eicher Hoffahrzeug HD12 Typ 3941 mit Mistkanone
    Schlüter S650VS Bj. 1966 Werner Forstausrüstung

  • Zitat

    Die Sache mit den Unterlenkern ist mir trotzdem schleierhaft. Ich transportiere damit auch andere schwere Maschinen und Geräte, und dafür muss das ganze nicht geprüft sein?

    Im Prinzip hast Du ja recht, und da ist auch Nachbesserung bei den Gesetzen nötig (man arbeitet zur Zeit im Rahmen des Normenausschusses daran).

    Es ist halt so, dass das Dreipunktgestänge Bestandteil der Homologation ist und somit in der Verantwortung des Schlepperherstellers liegt.
    Da das Dreipunktgestänge aber ureigenst der Aufnahme von ANBAUgeräten dient und nicht der Aufnahme von ANHÄNGERN, ist es nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung.
    Die einwandfreie Funktion des Dreipunktgestänges liegt in der Verantwortung des Schlepperfahrers!
    Anbaugeräte sind fest und OHNE eigenes Fahrwerk mit dem Schlepper verbunden und stellen somit keinen Anhänger dar, Ausserdem erzeugen sie beim Straßentransport keine negativen Stützlasten, welche normalerweise vom Hubwerk des Schleppers nicht aufgenommen werden können (Ausnahmen ala Fendt bestätigen die Regel)

    So, und jetzt kommt man daher und kuppelt mit einer Ackerschiene und Kugelkopf plötzlich einen Anhänger an - somit besitzt das angebaute Gerät ein eigenes Fahrwerk, stellt also kein Anbaugerät mehr dar UND der Anhänger hat die Möglichkeit, die schon mehrfach erwähnten negativen Stützlasten zu erzeugen.
    Und aus diesen Gründen ist die Verwendung von Kugelköpfen (egal ob mit oder ohne Prüfzeichen) auf Ackerschienen die im Unterlenker gefahren werden nicht zulässig.

    Gruß, F20GH.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo,
    will ich auch mal meinen Senf dazugeben:
    Prinipiell stimme ich F20GH zu. Nur: Als in den 50ern die Hydraulik Einzug in den deutschen Schleppermarkt hielt, hatten die meisten Landwirte noch gar keine Geräte für dieselbe. Also wurden die alten Geräte mit eigenem Fahrwerk an die Ackerschiene gehängt (sonst wäre diese ja auch überflüssig gewesen!) und zum Acker gezogen! Kann also nicht sein, dass man da nichts mit eigenem Fahrwerk anhängen darf.
    Mein JDL 300 hat extra einen Hebel um die Hydraulik zu sperren. Da hat der TÜV auch noch nie gemeckert. Wichtiger als der TÜV sehe ich dabei die Problematik mit der Versicherung. Hat man ihn als Oldie versichert schließen die meisten Tarife jeglichen Transport von irgendwas außer dem Fahrer sowieso aus. Ist er mit grünem Kennzeichen zugelassen wird mit WoWa der lof-Zweck sehr speziell und mit schwarzer Nummer ist das sowieso alles zu kompliziert (da ist nix mit Foilgekennzeichen etc.). Das alles ist auch wahrscheinlich nur im Schadensfall interessant oder wenn man eine Mallorca-Tour o.ä. plant
    Gruß Andreas
    PS: Übrigens ist in der BA meines JDL 300 expliziet der Betrieb der Hydraulik für Geräte mit eigenem Fahrwerk erwähnt. Als Bsp. werden "Düngerstreuer, Drillmaschine usw." genannt.

  • Hallo Andreas,

    was bei Dir in der BA als erlaubt steht, ist ja auch korrekt - einen Grubber mit eigener Achse darfst Du in der Hydraulik fahren, auch auf der Straße, die Achse sitzt aber so weit hinten dass die negativen Stützlasten ausgemerzt sind UND diese Geräte werden in einem speziellen "Bock" oder "Turm" gefahren, der in den Unterlenkern sitzt. Somit ist es ein Anbaugerät, genauer gesagt ein Aufsattelgerät und KEIN Anhänger!

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Zitat von Bulldogfahrer

    ich hab meine Unterlenker auch mit einer Verstrebung fixiert. Das war bei Hela früher sogar Serienzubehör. Hat bisher noch nie jemanden interessiert.

    Ob es jemanden Interessiert oder nicht spielt an dieser Stelle keine Rolle.

    Die hier angeführten Argumente (Pflüge, Schwader,...) gelten ausdrücklich nicht, da landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen explizit von diesem Gesetz ausgenommen sind. Fakt ist und bleibt: Kugelköpfe auf der Dreipunkt-Ackerschiene sind nicht zulässig.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Moin,

    es gibt Anbaukonsolen mit entsprechenden Anschraubbaren Kugelköpfen (z.B. Walterscheid, einfach mal in die Suchmaschine eingeben). Die haben entsprechende Zulassungen. Ein Anhänger in der Ackerschine ist wirklich nicht ganz "ohne". Wenn sich der Anhänger löst und jemanden ummäht zahlt keine Versicherung.

    Grüße aus dem Norden

  • Diese Anschraubplatten mit Kugelkopf gibt es, da hast du so weit Recht. Aber die Frage und das Problem bleibt: wo schraubst du die an? Es muss eine geprüfte Verbindung zwischen Traktor und der Platte hergestellt sein. Einfach was zusammen brutzeln und das Teil anschrauben ist auch nicht drin. Die Teile zwischen Kupplung und Kugelkopf müssen geprüft sein. Sowas lässt sich zwar machen, aber die Kosten düften den Nutzen wohl übersteigen...

    Ich mache jetzt einen Haken an das Thema. Mir ist das zu blöd. Muss ich eben den Anhänger weiter mit de Auto ziehen.

    Grüsse

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Klar kommt das jetzt blöd, aber man sollte sich auch im klaren sein, was man genau damit vor hat. Bei uns in der Gegend laufen viele Schlepper mit Kugelkopf in der Ackerschiene. Der Unterschied besteht aber darin, ob man an seinem Tuckerchen einen ungebremsten 750kg Aluhänger drann hat mit einem Handrasenmäher und etwas Grasschnitt, oder ob man einen 3t Tandemhänger mit 8 Steer Brennholz oder Ziegelpaletten zieht.

    Was aber definitiv sicher ist, es gibt so oder so keinerlei Zulassung für den Kugelkopf in der Ackerschiene, auch wenn dieser StvO geprüft ist

    Ich finde, es sollte jeder für sich selber entscheiden ob man jetzt päpstlicher als der Papst ist oder ob man ein Auge zudrückt. Viele Tüver interessiert der "Knopf" in der Schiene garnicht, sogesehen ist das ja schon ein "vergehen" des Prüfers / der Prüfstelle... aber bei landwirtschaftlichen Geräten wird leider allzuoft noch vieles "nicht so eng" gesehen.


    Sollte jetzt nur ein Denkanstoß sein, bevor hier noch mehr Paragrafen und DIN ISO in die eh schon waaghalsige Diskussion mit aufgenommen werden.

    Mfg

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

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