Zulassung Eicher EKL 15/1

  • Hallo, habe nun meinen EKL 15/1 endlich fertig.

    Steht nun bei der Werkstatt zum TÜV am Mittwoch.

    Jetzt wäre meine Frage: Wie sollte ich ihn zulassen? Ich werde auch hin und wieder einen Bauwagen ziehen.

    Hat jemand Erfahrung was die Versicherung kosten darf?

    Gruß Alex

    Eicher EKL 15/1b

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alex,

    bitte bemühe erst die Suchfunktion. Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen, es kommt allein auf Deine Umstände an. Die Möglichkeiten wurden bereits ausführlichst im Forum erörtert. Es gibt hier kein einfaches "mach das".

    Informiere Dich bitte auch über das Thema Bauwagen. Ein Bauwagen ist ein Wagen, der nur zwischen Baustellen und der Baufirma transportiert wird und dem Wetterschutz der Bauarbeiter dient. Alles andere ist kein Bauwagen, auch wenn er so aussieht.

    Gruß

    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Hallo Michael,

    habe schon versucht meine Fragen hier zu finden. Aber irgendwie hat hier jeder so seine speziellen Fälle.

    Mir ist jedoch so ziemlich klar, das ich das ganz normale schwarze Kennzeichen nehmen werde, jedoch werde ich aus der Anhänger (Bauwagen) Sache nicht ganz schlau.

    Was darf ich und was nicht (Wiederholungskennzeichen)? Ich habe den Bauwagen mit einem Bett, Kochstelle, Tisch und Eckbank ausgebaut.

    Reicht da das Wiederholungskennzeichen? Max. 17km/h.

    Gruß Alex

    Eicher EKL 15/1b

    Einmal editiert, zuletzt von mbiker75 (10. Juni 2019 um 17:51)

  • Also Folgekennzeichen gibt's nur mit grüner Nummer und auch da sind gewisse Vorgaben einzuhalten. Die tun hier aber nichts zur Sache, da du relativ sicher nur ein schwarzes Kennzeichen bekommst. (Hättest du einen entsprechend großen Land- oder Forstbetrieb, würdest du die Fragen alle gar nicht stellen).

    Bliebe noch die Option H-Kennzeichen. Das kommt dich aber bei dem kleinen teurer als reguläres Kennzeichen.


    Zum Anhänger:

    Der braucht -unabhängig von der Geschwindigkeit- in deinem Fall eine reguläre Zulassung, TÜV etc.

    Was davon bei einem umgebauten Bauwagen möglich und zulässig ist, am besten mit dem zuständigen Prüfer klären.


    Edit: beim Anhänger kommt dann natürlich auch das Gewicht mit ins Spiel. Stichwort Führerschein. Das ggf. auch abklären.

    MfG

    Christoph

    Einmal editiert, zuletzt von wink (10. Juni 2019 um 19:26)

  • It g'schumpfe isch g'lobet gnue

    Eicher Tiger EM 200 b Bj. 1962
    Eicher Mammut EM 500 S Bj. 1966
    Eicher Sechsfachwagen Typ 301
    Eicher Hoffahrzeug HD12 Typ 3941 mit Mistkanone
    Schlüter S650VS Bj. 1966 Werner Forstausrüstung

  • Oh, die Frage hab ich überlesen.

    Hat jemand Erfahrung was die Versicherung kosten darf?

    Mein Panther kostet nur als Haftpflicht 46€/Jahr.

    Kaskoversicherung war auf Grund der zu erwartenden Leistungen (Ersatz des Zeitwerts, welcher für die Versicherung 1€ auf Grund des Alters ist) für mich uninteressant.

    Eine spezielle Oldtimerversicherung auf Grund der Anforderungen und Einschränkungen (keine Nutzung zum arbeiten, H-Gutachten bzw. tlw. sogar H-Zulassung, abschließbare Garage) sowie der Prämienhöhe ebenfalls nicht interessant.

    MfG

    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Versicherung kommt drauf an, was Du damit machst. Wenn er auch nur irgendwie arbeiten soll, wird es teurer. Auch der Anhängerbetrieb kostet manchmal Zuschlag. Eine Oldtimerversicherung ist unabhängig vom H-Kennzeichen.

    Den Bauwagen kannst im Garten aufbocken und als Hütte verwenden. Der kriegt keine Zulassung. Da muss beispielsweise schon das Fenster eine Zulassung haben. (Wellenlinie).

    Gruß

    Michael

  • Ich habe auf Traktortreffen schon welche gesehen,

    die den Aufbau des Bauwagens auf einem neuen Plattformanhänger mit Spanngurten befestigt hatten. Das gilt dann als Ladung laut deren Aussage!

    V.G. Stephan

    Grüner Daumen :bauer:

    Eicher G 280 (endlich zugelassen, weiterhin in Arbeit),

    Hakorette Einachsergespann (mit Straßenzulassung)

  • Auch die Versicherung kommt drauf an, was Du damit machst. Wenn er auch nur irgendwie arbeiten soll, wird es teurer. Auch der Anhängerbetrieb kostet manchmal Zuschlag. Eine Oldtimerversicherung ist unabhängig vom H-Kennzeichen.

    Den Bauwagen kannst im Garten aufbocken und als Hütte verwenden. Der kriegt keine Zulassung. Da muss beispielsweise schon das Fenster eine Zulassung haben. (Wellenlinie).

    Gruß

    Michael

    Vom Tüv habe ich das OK! Und auf der Zulassungstelle hat mir auch keiner etwas vom Gegenteil gesagt! Dort hat man mir sogar noch genau gesagt wie ich vorgehen soll!

    Eicher EKL 15/1b

  • Interessant. Hatte der Bauwagen schon Papiere?

    Nein, die zur Zulassung nötige ABE ist verloren gegangen. Um eine neue vom Hersteller zu bekommen hätte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Es ist weniger Aufwand eine 21er Abnahme machen zu lassen. Wir haben den Bauwagen als geschlossenen Kasten (Anhänger) abgenommen. Somit darf ich auch transportieren damit!

    Eicher EKL 15/1b

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