Anhänger privat zulassen

  • Hallo,

    werde mir morgen wahrscheinlich einen kleinen Anhänger für meinen Traktor zulegen. Was muss ich dabei beachten, bzw. was für Papiere benötige ich?
    Der Hänger ist zur Zeit für ein Landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen (§21 laut aktuellen Besitzer). Da ich aber keine Landwirtschaft betreibe muss ich ihn ja wohl mit schwarzem Nummernschild zulassen und auch ordentlich versichern.
    Die 25 KMH Regelung oder Folgekennzeichen kann ich nach meinem Wissensstand in meinem Fall wohl auch vergessen.
    Benötige ich so etwas wie Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und muss der Hänger in meinem Fall erst beim TÜV vorgeführt werden?

    Ich sage schon mal Danke für eure Antworten

    Dirk

  • Natürlich ist meine Angabe ohne Gewähr.,,,,,,


    aber wenn Du den Anhänger mit 25 km/h durch die Landschaft ziehen möchtest, bleibt der Anhänger zulassungsfrei und ist versichert über die Haftpflicht des SChleppers.

    Ich fahre ein Wasserfass auch mit meinem Defender Geländewagen. Ich habe ein 25km/h Schild montiert eine Nummer und fahre eben nur 25 im Dorf (ist nicht weit).

    Schau z.B. mal die Klappkräne oder Bauwagen an, die werden vom Bauhof/Baustelle zum Einsatzort auch nur mit 25 gezogen und benötigen somit keine Zulassung.

    Doch Vorsicht!! Hier soll es schon zu Einzelfallentscheidungen gekommen sein und vorallem ist er nur versichert, wenn er mit der Zugmaschine verbunden ist.

    Sollte sich der Anhänger mal selbstständig machen hast Du schlechte Karten.

    Eine Versicherung kostet aber nicht die Welt.

  • Genau aus diesem Grund mit dem Versichern des Anhängers war ich heute bei meinem Versicherer (LVM). Der hat gesagt, dass der Hänger solange er am Zugfahrzeug hängt, mit diesem versichert ist ! Allerdings erlischt diese Versicherung sobald der Hänger abgehängt wird. Daher ist es das Beste, den Hänger zuzulassen. Ein 600 kg Hänger kosten z.b. 22 € im Jahr bei der LVM. Ein Wohnwagen schlappe 16 €
    Das ist somit nicht die Welt und vor allem wenn etwas passiert wirklich besser.

    Auch landwirtschaftliche Anhänger müssen (so mein Versicherer) zugelassen sein.

    Ebenso hat er gesagt, dass egal was für einen Hänger ich jetzt ziehen will, dieser TÜV abgenommen sein muss. Darunter werden denke ich auch die \"grünen\" Hänger fallen. Diese Regelung gibt es erst seit 2 Jahren, daher ist diese recht unbekannt.

    Bei einem Wasserfasshänger spielt das glaub ich keine Rolle, da er ja sofern er nicht am Zugfahrzeug hängt, meist auf einer eingezäunten Weide steht.
    Bauwagen gelten als Baustellenfahrzeuge und müssen daher wahrscheinlich (genau wie Bagger usw.) nicht zugelassen sein, sofern sie auch bauwirtschaftlich genutzt werden ! Diese Nutzung wäre mit einem Bauwagen am Traktor wiederum nicht mehr erfüllt und der Bauwagen muss dann extra zugelassen werden (gilt als normaler Anhänger).

    Gruß Nils

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

    Viele Hobbies auf dieser Welt,
    kosten eine Menge Geld,
    doch mit den höchsten Kostenfaktor,
    hat das Hobby : "Alter Traktor" :D

  • Hallo,

    ich möchte euch mal eine polizeiliche Stellungnahme, wenn auch in verkürzter Form, präsentieren.

    Als 1. und auch am wichtigsten:
    Grundsätzlich sind alle KFZ und deren Anhänger, die eine bauartbed. Höchstgeschw. von mehr als 6 km/hbesitzen zulassungspflichtig.Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis und KFZ Steuer muß entrichtet werden. Diese Fahrzeuge erhalten ein eigenes schwarzes Kennzeichen.
    Die Ausnahme:
    Werden Anhänger hinter KFZ mit grünem Nummerschild geführt so sind sie Zulassungsfrei. Das heißt: kein TÜV, keine Steuer, keine Versicherung.
    Diese Anhänger dürfen nur Zweckgebunden genutzt werden. Die Zweckgebundenheit bei diesem Thema ist aber eine weites Feld. Deshalb ganz kurz: viel mehr als die eigenen Transporte für den eigenen Betrieb sind nicht gestattet.
    Verstöße gegen die Zweckgebundenheit sind immer mit Ordnungswiedrichkeits - und sogar Straftatbestände erfüllt.

    Gruß Heiko

  • Genau das mit den grünen Anhängern wurde mir gestern anders beschrieben, denn seit 2 Jahren seien die Anhänger mit grünem Kennzeichen auch Zulassungs und TÜV pflichtig !

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

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    hat das Hobby : "Alter Traktor" :D

  • Hi,

    meins Wissens ist ein Anhänger nur zulassungspflichtig ab 40kmh oder schneller und muss dann auch über entsprechende Reifen, Achsen und Druckluftbremse verfügen.

    Ein normaler auflaufgebremster Anhänger (bis 8to) welcher per Betriebserlaubnis auf 25kmh für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist bedarf doch keiner extra Zulassung ..... :roll:

    landwirtschaftlicher Zweck für fahrten damit ist natürlich wegen grüner Nr. vorraussetzung.

    gruß Fendtman

  • Solang dein Anhänger am Schlepper hängt muss er auch nicht zugelassen sein, aber ob jetzt ein 600 kg Hänger alleinstehend einen Unfall verursacht oder ein 16 Tonner spielt ja dann keine Rolle mehr, außer dass der 16 Tonner größeren Schaden anrichten wird, wenn beispielsweise am Berg mal die Handbremse sich öffnet...

    Es ist ja auch nicht mehr als richtig, dass alle Hänger zugelassen und versichert sein müssen ! Denn es kann ja wohl nicht sein, dass ein landwirtschaftlich genutzer Hänger nichtmal eine Lichtanlage haben muss (wenn man es wirklich streng nimmt) und andere \"normale\" Anhänger schon ! Steuer müsste finde ich wiederum nicht sein...

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

    Viele Hobbies auf dieser Welt,
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  • Hallo,

    nochmal zum Thema Hänger hinter Schlepper mit grünem Kennzeichen.
    Kann die Zugmaschine schneller als 32 km/h fahren, benötigen die zulassungsfreien Hänger ein 25 km/h Schild und dürfen auch nicht schneller benutzt werden. Werden sie schneller gefahren, verlieren sie die Zulassungsfreiheit. Also muß man sie entweder zulassen, wenn man schneller als 25 km/h fahren will, oder man macht sich strafbar.
    Es kommt als auf die Geschw. an mit welcher der Hänger hinter dem grünen Schlepper gefahren wird.

    Gruß Heiko

  • Hallo,

    Ist das denn wirklich so, dass ein landwirtsch. genutzter Anhänger keine Lichtanlage haben muss?

    Auch bei landwirtsch. Anhängern muss ja die Betriebssicherheit gewährleistet sein, also Bremsen und Reifen in Ordnung u.s.w. Da ist dann - wenn kein TÜV den Anhänger untersucht - der Besitzer dafür verantwortlich. Dann müsste ja auch eine ordnungsgemäße Lichtanlage vorhanden sein.

    Ich weiß natürlich, dass noch rel. viele ,,Heuwagen'' aus den 50er Jahren, 2-Achser ohne Auflaufbremse rumfahren, die oft noch eine vorsintflutliche Elektrik (wenn sie eine haben) besitzen, wo es auch kein Nachtrücklicht gibt, sondern nur Bremslicht und Blinker. Allerdings sollte man sich an solchen Anhängern kein Beispiel nehmen, mein 2-Achser hatte bis 2004 auch nur eine Uraltelektrik ohne Nachtrücklicht, die auch nicht zum Festeinbau, sondern zum Wechseln gedacht war. Das ganze alte Zeug hab ich dann rausgerissen und ein ordentliches Rücklicht mit zusätzlichen dreieckigen Rückstrahlern montiert, so kann ich auch bei Dunkelheit oder Nebel fahren, ohne dass mir einer drauffährt.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Zitat

    ... Ich weiß natürlich, dass noch rel. viele ,,Heuwagen'' aus den 50er Jahren, 2-Achser ohne Auflaufbremse rumfahren, ...

    Genau so einen Anhänger habe ich auch. Ursprünglich konnte man sogar einen Kutschbock anstecken und die Deichsel war so gebaut, daß Pferde angespannt werden konnten.
    Aus einenem Interesse habe ich da schon den Anhänger verdrahtet und Rücklichter und -strahler hinten und an den Seiten angebaut.
    Ob das jetzt vorgeschrieben ist, ist mir eigentlich egal. Wichtiger ist mir, mich sicher auf der Strasse zu bewegen.
    Achso: Mein Anhänger ist nicht zugelassen oder versichert, sondern hat ein schwarzes Folgekennzeichen und ein 25er Schild.

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Hallo Leute,

    das mit dem Hänger ist leider nichts geworden. Der Preis den er am Ende kosten sollte war mir dann doch zu hoch, außerdem wären für eine TÜV Vorführung wohl noch neue Reifen fällig geworden :cry:
    Noch mal zum Thema Zulassung. Ich habe mal bei mir auf der Zulassungsstelle nachgefragt und da hieß es, das das mit dem 25KMH Schild nur für Anhänger im Land- und Forstwirtschaftlichen Einsatz gilt. Alle anderen Anhänger benötigen ein schwarzes, eigenes Nummernschild, eine regelmässige TÜV Vorführung wird notwendig und es fallen Steuern und eine Haftpflichtversicherung an.
    Bauwagen würden allerdings eine Ausnahme bilden!

    Ich werde mir jetzt wohl doch erst mal eine etwas größere Kiste für die Ackerschine zimmern. Das dürfte für meine Zwecke erst einmal genügen und nimmt auch weniger Platz (den ich leider viel zu wenig habe) weg.

    Grüße
    Dirk

  • Das mit dem Licht ist falsch, irgendwo steht geschrieben das wenn die Lichtanlage verdeckt wird oder Geräte / Anbaugeräte über 1m über diese Beleuchtung hinausragen müssen diese Lichter wiederhohlt werden.

    An den Kippern gehen bei uns immer alle lichter - da legen wir ziemlichen wert darauf.

    An die neue Spritze haben wir welche angebaut und für andere Maschinen wie Sähkombi, Kunstdüngerstreuer usw. habe ich Magnetlichter gekaut welche man schön und schnell von der einen auf die andere Maschine bauen kann.

  • also zu den polizeiliche stellungnahmen:

    ich persölich war schon 3 mal auf der ortspolizeibehöre. 2 mal die selbe beamtin und einem ein beamter. ich habe jedes mal aus solchen amtlichen ordner VORGELESEN bekommen. beim ersten mal gings um zulassungs freiheit unter20 km/h und ohne lw verwendung. die antwort war klar. 20 km schild folgekennzeichen (kann auch mit edding auf die rückseite gemalt sein) und licht anlagen wenn hänger die lamten vom schlepper verdeckt oder länger als einen meter über deise hinnausragt.

    beim 2. male gings um zulassungsfreiheit von 3-punk geräten. da bekam ich in etwa das gesagt: genau so wie bei landwirtschaftlichen anhängern sind auch 3-punkt geräte nur dann zulassungsfrei wenn auch ein lw-verwendungszweck vorliegt. und mir wurde versichert das alles immer nur vom verwendungszweck abhinge.....

    beim dritten mal giings um personen beförderung: das ist generell verboten. nur erlaubt wenn es "angemessene" siotzgelegen heiten gibt und das fahrzeug einem lw-verwendungszweck dient. spirch ernte helfer oder der gleichen. die 2. ausnahem wenn sich ladung nur so sichern lässt als wenns auch mit nem spanngurt ginge dann nciht. gehts nur mit meschen dann ja.....

    wenn ich diese drei fragen nochmal stellen würde ich bekäme mit sicherheit 3 andere antworten.....

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo,

    Was mich mal interressieren würde: Brauchen 3-Punktgeräte (egal, ob Holzspalter, Pflug oder was es sonst noch so gibt) eigentlich eine Betriebserlaubnis, wie sie bei Anhängern vorgeschrieben ist?

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo,

    dieses Thema hatten wir ja schon des öfteren (glaube ich zumindestens):
    zulassungsfreie Anhänger: müssen ein 25 km/h Schild hinten dran haben, eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein, das Kennzeichen des vorranfahrenden Schleppers ist nicht erforderlich, kann man aber hinmachen, eine funktionierende Beleuchtung muss vorhanden sein, und es muss für Betriebssicherheit gesorgt sein (das ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff,....)
    Diese Anhänger dürfen nur für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden! Sie dürfen auch mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen gezogen werden, wichtig ist nur die landwirtschaftl. Nutzung!
    Wer schneller als 25km/h fahren will muss den Hänger zulassen.

    Das ist mein Wissensstand, falls da was nicht stimmen sollte, bitte berichtigen

    MfG

    Michael

  • Moin.
    Nochmal ne konkrete Frage:
    Ich will hinter meinen Schlepper mit schwarzem ns einen solch ähnlichen anhänger ziehen :
    [Blockierte Grafik: http://www.zvs.be/Jugend_forscht/Wettbewerb/2005_2006/Leiterwagen.jpg]

    Eine Betriebserlaubnis gibts nich, kann man auch wohl nicht bekommen vermute ich. darf ich den Hänger jetzt eigentlich gar nicht bewegen ?

    würde ihn sonst jetzt mit lichtleiste, 25km/h schild und ns vom schlepper fahren.


    eure meinungen gehen teilweise ziehmlich auseinander.

  • mhm..bin ich mir grade unsicher meine aber er hat eisenachsen. der hänger gehört mir nicht, gehört dem verein.

    also nur bei holzachse nicht erlaubt, ansonsten ok?

  • Hallo Havy,

    wenn der Hänger vor 1962 oder 1963 gebaut ist braucht er keine Papiere bzw. zulassung. Das gilt auch für alle Gummiwagen oder sonstige Hänger die nicht schneller als 25 km/h gezogen werden. Aber Beleuchtung und das ist wichtig sind nicht nur Lichter und Blinker sondern auch ein 25 km/ h schild sowie Rückstrahler. Bin selber vor ca. 3 Wochen von einem Polizisten aufgehalten worden und der hat mich aufgeklärt ohne mich zu bestrafen. :D

  • Um einmal mehr verwirrung in die ganze Sache zu bringen:
    Bauwagen werden im Westerwald und! Rhein-Lahn-Kreis nach dem gleichem Prenzip zugelassen! Ich bin aus allen Wolken gefallen^^
    Also:
    Alle Bauwagen die ich kenne sind als "fahrbare Baubude" im Prüfbericht vom Tüv offiziell anerkannt. Die Betriebserlaubnis wurde zugeteilt. Nun kommts: Ich brauche kein Folgekennzeichen, nur Beleuchtung und ein 20km/h Schild!
    Ist es sogar egal, ob ich den mit 07er, schwarzem oder grünem Kennzeichen fahre! Wohnwagen hat der gute Mann auch schon als "fahrbare Baubude" eingetragen. Gleiche Bedingungen, wie bei den anderen. nur muss man die Zugvorruichtung eintragen lassen. -> Kugelköpfe an der Ackerschiene sind ja verboten, wie wir alle gelernt haben.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

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