Rotes 07er Wechselkennzeichen

  • Hallo zusammen,

    ich würde mir gerne für einen Teil meiner Sammlung ein rotes 07er Oldtimerkennzeichen zulegen.

    Die grundlegenden Details wie Versicherung, Führungszeugnis und andere Kleinigkeiten sind schon geklärt, prinzipiell fehlen mir nur noch die jeweiligen Oldtimergutachten zu den entsprechenden Fahrzeugen.

    Bevor ich für meine Fahrzeuge nun allerdings ein Gutachten anfertigen lasse und dafür zwangsläufig auch einige Euros in die Hand nehmen muss, würde ich allerdings gerne noch zwei Dinge abklären.

    Und zwar:

    Ist ein Oldtimergutachten, bzw. eine Zulassung auf ein rotes 07er-"Taferl" auch möglich, wenn zum jeweiligen Fahrzeug keine (deutschen) Papiere vorhanden sind?

    Im Detail sieht es so aus, dass die Papiere für meinen Kramer K12 beim Vorbesitzer bereits irgendwo verloren gingen. Mein Steyr T80 hat lediglich einen österreichischen Typenschein, aber keine deutschen Papiere und mein Farmall Cub hat überhaupt keine Papiere. Müsste ich in diesem Fall für diese Schlepper erst irgendwie deutsche Papiere beantragen, oder kann ich mir den Aufwand getrost sparen? Soweit ich weiß, bekommt man für die Fahrzeuge, welche auf der roten 07er-Nummer laufen spezielle Fahrzeugpapiere, weshalb es für mich irgendwie keinen Sinn machen würde, warum ich vorher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aus D benötigen würde.

    Der andere Punkt ist bekanntlich ein leidiges Thema. Und zwar geht es um die Beleuchtung der Fahrzeuge. Sowohl mein Farmall Cub, als auch mein Steyr T80 hatten nie eine Blinkanlage, da in Frankreich und Österreich bei alten Traktoren bis heute keine Pflicht (glaube ich jedenfalls). Beide Traktoren sind allerdings mit Winkerkellen ausgestattet. Bei meinem Kramer K12 wurde einmal eine Blinkanlage (allerdings ohne Warnblinker) nachgerüstet. Ab Werk hatte der Kramer Baujahr 1950 meines Wissens keine Blinker verbaut. Da die Blinker ohnehin ohne Funktion sind und ich meine Oldtimer immer gerne im Werkszustand habe, würde ich gerne die Blinker samt den Kabeln und dem Blinkerschalter entfernen, was für das 07er Kennzeichen ja kein Problem darstellen sollte, solange es eben damals original ab Werk so war, oder sehe ich das falsch?

    Woher weiß überhaupt der Sachverständige, der mir das Gutachten erstellt, ob das Fahrzeug damals ab Werk mit Blinkern ausgestattet war? Vor allem bei nicht so geläufigen Oldtimern aus dem Ausland kann dies meiner Meinung nach kein Sachverständiger auf dem Planeten auswendig wissen, ob die Anlage vorhanden war, oder eben nicht. Wie seht ihr das?

    Über eine kurze Einschätzung zu den beiden Themen wäre ich euch sehr dankbar.

    Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch schon ähnliche Erfahrungen mit dieser Zulassungsart gemacht und kann seine Erfahrungen mit mir teilen.

    Viele Grüße

    Sebastian

    IHC 824S•IHC Cub Cadet 123 (USA)•IHC Cub Cadet 127 (USA)•IHC 353•IHC Farmall F12 Row Crop (USA)•IHC Farmall Cub (Frankreich)•Eicher EKL 15/II•Eicher 3709 Schmalspur•Steyr T80•MAN 2K1•Kramer K12V•RS09 GT122 Maulwurf•Holder ED10 Knicklenker

  • Der andere Punkt ist bekanntlich ein leidiges Thema. Und zwar geht es um die Beleuchtung der Fahrzeuge. Sowohl mein Farmall Cub, als auch mein Steyr T80 hatten nie eine Blinkanlage, da in Frankreich und Österreich bei alten Traktoren bis heute keine Pflicht (glaube ich jedenfalls).

    Ich meine bei der Beleuchtung gibt es die Möglichkeit das über den Bestandsschutz abzuwickeln. Ich hab mal was gelesen über ein Auto Baujahr 18XX (Ja, achtzehn) Das hat nur zwei so kutschenlampen für Petroleumlampen. Das Fahrzeug ist regulär angemeldet. Nääheres dazu gibts beim TÜV/DEKRA. Am besten gleich mit einem reden der auch die Gutachten macht.

    MfG

    Christoph

  • Hi.

    Ich habe selber auch eine 07er Nummer.

    Ich kann jetzt nur das sagen was bei uns der Fall ist, wobei die Landratsämter da gerne einmal unterschiedlicher Auffassung sind.

    Bei Traktoren ohne Papiere musst du beim TÜV den Paragraph 21 und 23 machen lassen. Mit den Papieren gehst du zur Zulassung und bekommst dann im Regelfall deinen roten Schein. So war es bei mir bis auf einmal immer... Einmal war es jedoch anders... Da wollte die Frau vom Landratsamt auch für die Zulassung auf rotes 07er Kennzeichen eine Eidesstattliche Erklärung von mir wegen Verlust des Briefes und eine Aufbietung fand auch statt (also Fahrgestellnummer wurde in irgendeinem Register ausgeschrieben) Einen Neuen EU Brief bekommst du aber nicht bei Zulassung auf 07er Nummer.

    Mit einem Österreichischen Brief sollte das Spielt das selbe sein. Paragraph 21 und 23 und dann ab zum Landratsamt.

    Blinkanlage bzw. Warnblinkanlage ist jetzt so eine Sache. Bei den Tüv Prüfern wo ich bis jetzt war ist sie Pflicht egal welches Baujahr und oder ob der Schlepper das ab Werk hatte. Das aber am besten mit der Prüfstelle abklären wo du hinfährst, weil dir jetzt wahrscheinlich jeder was anderes sagt und letztendlich der Ingenieur entscheidet wo du das Oldtimer gutachten machen lässt.

    Grüße

    Grüße

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Sowohl mein Farmall Cub, als auch mein Steyr T80 hatten nie eine Blinkanlage, da in Frankreich und Österreich bei alten Traktoren bis heute keine Pflicht (glaube ich jedenfalls). Beide Traktoren sind allerdings mit Winkerkellen ausgestattet.

    Das ließe sich bei fachlich gut gebildetem Prüfer tatsächlich mit einem Bestandsschutz argumentieren, die Paragraphen geben das her.

    Du kommst jedoch nicht um eine elektrische Warnblinkanlage herum! Die Nachrüstung einer Warnblinkanlage ist vom Bestandsschutz und jeglichem historischen Argument ausgenommen!

    MfG

    Fabian

  • Vielen Dank für eure vielen Beiträge und eure Erfahrungen!

    Prinzipiell sehe ich die Sache so:

    Wenn ich eine Warnblinkanlage bei den Fahrzeugen nachrüsten muss, dann kann ich auch gleich einen normalen Blinkerschalter dazu bauen und die Schlepper "normal" auf Saison anmelden. Denn dann muss ich ja so oder so die nicht-originalen Blinker anbauen. Wobei wir dann vor dem nächsten Problem stehen würden:

    Mein Steyr T80 hatte original ab Werk keine Hinterradkotflügel. Bei den "Ösis" war es dann so, dass ein Rücklicht an der Sitzschale angebaut war. Würde ich für dieses Fahrzeug eine Warnblinkanlage benötigen, bräuchte ich Stellen, an welchen ich die Blinker anschrauben kann. Also müsste ich zusätzlich auch noch hintere Kotflügel nachrüsten und dann kommt man vom Einen in's Andere... Katastrophe mit den deutschen Behörden und Vorschriften...

    So wie in dem Link mit der Motorkutsche hätte ich mir das eigentlich ebenfalls vorgestellt. Denn ein Fahren mit Auflagen wäre ggfs. ja kein Problem. Auch mit dem Mitführen von Warnleuchten könnte ich mich ggfs. anfreunden. Aber derartige Ausnahmegenehmigungen wird wohl der "einfache Mensch" nicht bekommen, denke ich.

    Ich habe heute mal einige Mails an diverse Sachverständige aus der Region gesendet, welche ggfs. für meine Gutachten infrage kommen würden. Fotos der besagten Traktoren habe ich ebenfalls angehängt und bin mal auf die Antworten gespannt. Denn wenn ich per Mail eine Antwort bekomme, habe ich die jeweiligen Infos auch schwarz auf weiß und kann mich im Streitfall vermutlich auch darauf berufen, wenn es irgendwann mal soweit kommen sollte.

    Über die jeweiligen Antworten der Gutachter werde ich euch natürlich selbstverständlich informieren. Für mich sieht es aber aktuell so aus:

    Muss ich für die Zulassung auf 07er-Nummer die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllen, wie für eine "normale" TÜV-Abnahme (bezüglich Elektrik), dann hat sich das Thema für mich schlagartig erledigt. Denn dann kann ich mir die Kosten für die Gutachten sparen und die Traktoren auf schwarzem Saisonkennzeichen anmelden, dann darf ich damit wenigstens noch ggfs. einen Hänger ziehen oder auch mal mit zwei oder drei Stück gleichzeitig auf Treffen fahren, wenn ich ein paar Fahrer aus dem Bekanntenkreis dafür mobilisieren kann.

    Viele Grüße

    Sebastian

    IHC 824S•IHC Cub Cadet 123 (USA)•IHC Cub Cadet 127 (USA)•IHC 353•IHC Farmall F12 Row Crop (USA)•IHC Farmall Cub (Frankreich)•Eicher EKL 15/II•Eicher 3709 Schmalspur•Steyr T80•MAN 2K1•Kramer K12V•RS09 GT122 Maulwurf•Holder ED10 Knicklenker

  • Hallo,

    Du brauchst beim roten 07er Kennzeichen wie geschrieben Paragraph 21 und 23.

    Das bedeutet das ist eine normale Tüv Abnahme plus H-Gutachten.

    Es gibt da keine Sonderregelungen.

    Ebenfalls muss das Fahrzeug wenn es dann auf 07 angemeldet ist Technisch immer die aktuellen Vorschriften erfüllen!

    Bei uns, weiß nicht wie es wo anders ist, werden die 07er Kennzeichen stark kontrolliert, da einige Besitzer von PKW´s nach Abnahme und anmelden auf 07 die Fahrzeuge komplett umbauen mit teilen die so nicht zulässig sind.:thumbdown:

    Grüße

    Grüße

    Sebastian

  • Hallo Sebastian,

    Sonderregelungen muss es aber ja wohl geben, sonst wäre ja die Zulassung der Benz Motorkutsche (siehe Link oben) im Leben nicht möglich gewesen. Vermutlich bekommt man derartige Regelungen allerdings nur, wenn man einen gewissen Einfluss hat und eventuell auch den ein oder anderen Gutachter kennt, der mal mehrere Augen zudrückt oder Ähnliches.

    Inzwischen habe ich übrigens bereits eine erste Antwort vom TÜV bekommen. Jetzt haltet euch fest, jetzt wird's aber mal so richtig deutsch...

    Und zwar erhielt ich schriftlich eine Antwort eines entsprechenden Gutachters aus unserer Gegend. Darin stand sinngemäß folgendes:

    Für die Anmeldung auf das 07er-Kennzeichen muss eine Warnblinkanlage vorhanden sein - ebenso auch ein "normaler" Blinker. Soweit so gut, aber jetzt kommt's:

    In Bezug auf das mitgeschickte Foto meines Steyr T80, welcher keine Hinterradkotflügel oder Stehlbleche hat, hieß es weiter:

    Bei diesem Traktor müssten vollflächige Hinterradkotflügel nachgerüstet werden. Diese wären dann allerdings ja nicht original und würden das Erscheinungsbild stark verändern, also würde man im Anschluss kein H-Kennzeichen mehr dafür bekommen.

    An diesem Punkt angelangt, wird mir die Sache nun zu blöd. Da ich relativ grenznah wohne und meine Freundin einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich hat, werden die ganzen Fahrzeuge jetzt einfach in Österreich angemeldet und haben dann halt kein Deutsches Kennzeichen. Auch nicht ganz das Gelbe vom Ei, ich weiß. Allerdings brauchen die Traktoren dort bis (ich glaube 26 oder 27km/h Höchstgeschwindigkeit) keine regelmäßige Abnahme durch Prüforganisationen (also keinen TÜV). Heißt, man darf die Fahrzeuge völlig legal auch ohne Blinkanlage oder Hinterradkotlfügel anmelden, da dies in Österreich eben so gesetzlich geregelt ist.
    Ich kann mir dann nicht vorstellen, dass in diesem Fall Österreicher mit ihren völlig legal angemeldeten Traktoren nicht nach Deutschland bzw. auf deutschen Straßen fahren dürfen. Daher werde ich wohl noch diese Woche meine Freundin damit beauftragen, bei ihr zuhause den ein oder anderen Schlepper anzumelden.

    Viele Grüße

    Sebastian

    IHC 824S•IHC Cub Cadet 123 (USA)•IHC Cub Cadet 127 (USA)•IHC 353•IHC Farmall F12 Row Crop (USA)•IHC Farmall Cub (Frankreich)•Eicher EKL 15/II•Eicher 3709 Schmalspur•Steyr T80•MAN 2K1•Kramer K12V•RS09 GT122 Maulwurf•Holder ED10 Knicklenker

  • Hallo Sebastian ;)

    Sonderregelungen kann es in diesem Fall aber nur geben für alle Fahrzeuge die Tüv fällig sind, egal ob schwarzes, grünes oder rotes Kennzeichen.

    Zur Motorkutsche von 1894 kann es ja eine Sonderregelung geben.

    Es gibt ja auch die Regel das PKW bis 1958 oder 59 (bin mir nicht mehr sicher) keine Sicherheitsgurte brauchen, somit gibt es da auch dann eine Gurtbefreiung und somit eine Sonderregelung.

    Aber speziell für ein 07er Kennzeichen gibt es da nichts. Vor 15-16 Jahren war das noch anders. Da sind wir mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassung und haben dann das rote Kärtchen geholt, ohne Tüv ohne alles. Das hat sich aber durch den teilweise starken Missbrauch der mit den 07er Nummern gemacht wird alles geändert.

    Grüße

    Grüße

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Sonderregelungen muss es aber ja wohl geben, sonst wäre ja die Zulassung der Benz Motorkutsche (siehe Link oben) im Leben nicht möglich gewesen. Vermutlich bekommt man derartige Regelungen allerdings nur, wenn man einen gewissen Einfluss hat und eventuell auch den ein oder anderen Gutachter kennt, der mal mehrere Augen zudrückt oder Ähnliches.

    In dem verlinkten Artikel steht doch deutlich, dass eine schriftliche Sondergenehmigung des Landrates vorliegt. Dass diese unter Auflagen erteilt wurde, die die Verkehrssicherheit erhöhen, steht dort auch, sogar aufgezählt.

    Entsprechende Sondergenehmingungen in Berufung auf zeitgenössische Ausstattung sind im Einzelfall möglich, liegen aber im Ermessen des obersten Dienstherrn der Zulassungsstelle, in diesem Fall dem Landrat.

    Genauso gibt es im Übrigen keinen Rechtsanspruch auf die rote 07. Jedem Landkreis bleibt selbst überlassen, ob er diese nach wie vor ausstellt, auch dort kann im Einzelfall positiv oder negativ entschieden werden. Bei mir im Landkreis hieß es auf Anfrage vor einiger Zeit, dass ich kein 07er-Kennzeichen "bräuchte". Diese Aussage wurde wiederholt, nachdem ich die Frage in einen deutlichen Wunsch umformuliert hatte.

    MfG

    Fabian

  • Hallo,

    als aller erstes möchte ich klarstellen das ich ein Österreicher bin und ich daher auch über den 15er Steyr ( so wird der T 80 bei uns genannt) bescheid weiß. Da er von 1949 bis 1963 gebaut worden ist bräuchte er in Österreich KEINE Blinker, da diese erst 1976 Vorschrift wurden. Und das Rücklicht war bei fast allen Serie, nur bei denen mit "kompletten" Kotflügeln nicht. Und nur aus Neugierde würde ich gerne Wissen ob du die Standard Ausführung (Hinterräder ca. 1m hoch ) oder einen "Hackfrucher" (deutlich größere Reifen) hast.

    LG Matthias

  • Hallo Matthias,

    mein 15er ist laut Typenschein sogar noch ein 13er und ist die Ausführung mit kleinen Hinterrädern. Der Hackfruchter gefällt mir mit seinen großen Hinterrädern einfach nicht so gut, wie der "normale".

    Der Steyr hat außerdem die 6V-Elektrik ohne elektrischem Anlasser, dafür mit fest verbauter Handkurbel und Luntenhalter für Zündfix. Zudem hat er ein originales Steyr Seitenmähwerk und ein Zugpendel hinten verbaut. Hydraulik oder Verdeck hat er nicht, ebenso wie bereits die angesprochenen Hinterradkotflügel, welche ebenfalls nur gegen Aufpreis erhältlich waren damals. Als Zubehör habe ich noch einen Satz Gitterräder mit Schnellverschluss zum Anstecken an die Hinterräder hier liegen.

    Ich sehe an deinem Profil, dass du ja quasi eh "um's Eck" wohnst. Ich wohne ziemlich genau zwischen Salzburg und Rosenheim.

    Viele Grüße

    Sebastian

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  • Hallo nochmal,

    Dann hast du eh den schwächsten, denn der 13er war eine KL 1 Zugmaschine und hatte T 84 als Modellbezeichnung. Außerdem wurde er von 1956 bis 1964 gebaut. Und in Österreich kann man einen Traktor <27,5 km/h ohne Pickerl oder wie ihr sagt TÜV anmelden. Da bekommt man ein ganz normales Taferl aber es muss ein Aufkleber (oder Blechplakette) wo 25km oben seht angebracht werden. Übrigens kann man mit einem Traktor unter 16 km/h ganz ohne Taferl Fahren. Man braucht nur ein Aufkleber oder Blechplakette mit der 10km Aufschrift.

    Liebe Grüße und gutes Gelingen

    Matthias

  • Hallo Matthias,

    vielen Dank für deine Rückmeldung! Aber ein T84 ist es nicht, so einen habe ich auch noch in meiner Sammlung, aber das war ja der "18er", wie er im Volksmund heißt mit rotem Blechkleid. Mein 13er ist schon ein T80, auch mit grünem Blechkleid, allerdings noch einer der Ersten. Damals wurde die Leistung noch mit 13PS angegeben, erst ab (ich glaube 1950?) wurde die Leistungsangabe auf 15PS erhöht.

    An alle anderen Mitleser hier:

    Habe heute nochmal eine Antwort eines Gutachters von GTÜ erhalten. Und es wird immer besser...

    Dieser hat mir jetzt mitgeteilt, dass bei Fahrzeugen vor Erstzulassung 01.04.1957 keine Blinker vorgeschrieben sind. Also auch nicht bei Zulassung auf ein rotes 07er Kennzeichen. Der Warnblinker ist trotzdem wie auch übereinstimmend mit allen anderen Antworten verpflichtend, aber:

    Bei Fahrzeugen vor 01.01.1970 ist es zulässig, dass die Blinker hinten rot leuchten, sie müssen also nicht zwingend gelb leuchten. In Summe heißt dies, man könnte die Warnblinkanlage auf die "normalen" Rückleuchten mit drauf klemmen, würde also so auf jeden Fall das originale Bild des Traktors erhalten, sofern man den Warnblinkschalter irgendwie gut verstecken könnte.

    Unter'm Strich habe ich jetzt drei verschiedene Antworten von drei verschiedenen Prüforganisationen erhalten, die sich alle drei auf irgendwelche Paragraphen berufen... Werde jetzt also doch nochmal darüber nachdenken, vielleicht bei GTÜ mal mit einem meiner Traktoren vorstellig zu werden, denn die von den Jungs vorgeschlagene Lösung würde mir wirklich am besten gefallen.

    Weiß jemand, ob im Zweifelsfall ein derartiges Gutachten rechtsgültig wäre? Heißt: Bei GTÜ bescheinigt man mir, dass die roten Blinker wie oben beschrieben zulässig sind, doch bei einer eventuellen Kontrolle sagt die Polizei gegenteiliges und macht daher Probleme. Was würde in diesem Fall gelten? Denn offensichtlich gibt es bei uns in Deutschland ja verschiedene Auslegungsmöglichkeiten anhand der geltenden Paragraphen in der Straßenverkehrszulassungsordnung, wie sie so schön heißt...

    Viele Grüße

    Sebastian

    IHC 824S•IHC Cub Cadet 123 (USA)•IHC Cub Cadet 127 (USA)•IHC 353•IHC Farmall F12 Row Crop (USA)•IHC Farmall Cub (Frankreich)•Eicher EKL 15/II•Eicher 3709 Schmalspur•Steyr T80•MAN 2K1•Kramer K12V•RS09 GT122 Maulwurf•Holder ED10 Knicklenker

  • Der Warnblinker ist trotzdem wie auch übereinstimmend mit allen anderen Antworten verpflichtend, aber:

    Bei Fahrzeugen vor 01.01.1970 ist es zulässig, dass die Blinker hinten rot leuchten, sie müssen also nicht zwingend gelb leuchten. In Summe heißt dies, man könnte die Warnblinkanlage auf die "normalen" Rückleuchten mit drauf klemmen, würde also so auf jeden Fall das originale Bild des Traktors erhalten, sofern man den Warnblinkschalter irgendwie gut verstecken könnte.

    das sollte stimmen, meine 2CV AZU von 1959 ist unter 4 Meter lang und hat nur hinten Blinker und Warnblinker. diese in rot.
    so kam das Fahrzeug auch durch die Vollabnahme.....
    im Übrigen auch nur ein Bremslicht und das in orange ;)

    Bilder: http://zudroehn.de/projekte/azu.html


    gruss

    m.

  • Also mal n anderer Ansatz...

    Ich weiß nicht wo Ihr wohnt oder wie der Verkehr in eurer Gegend ist - aber ich halte eine Blink-/Warnblinkanlage für den Teil einer Überlebensversicherung im heutigen Straßenverkehr. Stellt euch vor, links abbiegen zu wollen und dann keinen Blinker dran zu haben, von hinten ein Fahrzeug was überholen will... gruseliger Gedanke und dabei kommt es selbst mit Blinker schon oft genug zu traurigen Situationen.

    Daher wäre das für mich gar keine Diskussion wert, nachrüsten und fertig. Das mit den Radkästen hinten, da würde ich aber schon mal noch Klärungsbedarf sehen.

    Ich hab hier übrigens auch einen Traktor, nein eher einen Bausatz, in der Werkstatt, wo mich interessieren tät, wie im Detail ich den wieder zugelassen bekomme.
    Ein 1967er Zetor 3045 (aber erst 22 Jahre alt, denn die letzten 30 hat er zerlegt in einem Hochregallager zugebracht ;) ), importiert aus der Schweiz (also nicht EU). Ich hab den grauen Wisch aus der Schweiz, das er dort mal angemeldet war und natürlich den Kaufvertrag sowie die Rechnungen für Transport und Zoll.
    Ich hab noch, Zeit, denke es wird 2-3 jahre brauchen den kleinen Allradler wieder auf eigene Beine zu stellen. Es war/ist Zetors erster Allrad-Traktor und in DE dürfte er eher sehr selten zu finden sein.

    Fertig schaut der später mal so in etwa aus:

    Quelle: http://www.nasetraktory.cz


    Wie geht man denn bei sowas vor? Also Zulassung eines noch nie in DE angemeldeten Traktor aus der Schweiz.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zetor-Schrauber,

    danke für deinen Input hier.

    Dein Zetor-Projekt ist wirklich interessant! Es wäre klasse, wenn du einen Restaurationsbericht erstellen würdest, denn wie du selbst sagt, ist dieser Schlepper wirklich eine seltenes Exemplar auf deutschem Boden.
    Aber bitte nicht hier im Thema weiter diskutieren, das sollte inhaltlich bei der 07er-Nummer bleiben ;)

  • Hallo Zetor-Schrauber,

    dass eine Blinkanlage samt Warnblinkanlage natürlich Sinn macht, steht außer Frage.

    Allerdings fahre ich für gewöhnlich mit meinen eventuell zukünftigen "07er-Traktoren" ohnehin nur zu kleineren Treffen hier in der unmittelbaren Umgebung, für weitere Strecken nutze ich natürlich meine regulär zugelassenen Traktoren, welche auch etwas schneller unterwegs sind.

    Da wir auch mit unserem Verein meist im Konvoi fahren, sehe ich die Gefahr der nicht vorhandenen Blinker nicht so tragisch, sofern man nicht irgendwo am Ende des Konvois fährt. Da auch meine Freundin regelmäßig mit einem meiner Traktoren fährt, sind wir also grundsätzlich immer zu zweit, wobei der hintere Traktor natürlich eine entsprechende Signalanlage besitzt. Falls die Zulassung nun irgendwie über die Bühne gehen sollte, oder ich die Traktoren teilweise in Österreich anmelden sollte (ohne Blinkerpflicht), dann wird natürlich eine entsprechende Winkerkelle mitgeführt und auch benutzt. Und man muss grundsätzlich einfach für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenken, aber das muss man meiner Meinung nach beim Traktorfahren ohnehin, denn auch wenn ich hier sehr ländlich ohne größeres Verkehrsaufkommen wohne und hier unterwegs bin, so vergewissere ich mich auch bei Fahrten mit Blinker vor jedem Abbiegevorgang mindestens drei Mal, dass von hinten niemand kommt und auf die Idee kommen würde, überholen zu müssen.

    Ich denke, bei ca. 3-4 Fahrten pro Jahr kann man ggfs. so auch ohne entsprechende Signalanlage fahren.

    Viele Grüße

    Sebastian

    IHC 824S•IHC Cub Cadet 123 (USA)•IHC Cub Cadet 127 (USA)•IHC 353•IHC Farmall F12 Row Crop (USA)•IHC Farmall Cub (Frankreich)•Eicher EKL 15/II•Eicher 3709 Schmalspur•Steyr T80•MAN 2K1•Kramer K12V•RS09 GT122 Maulwurf•Holder ED10 Knicklenker

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