Hallo zusammen,
ich würde mir gerne für einen Teil meiner Sammlung ein rotes 07er Oldtimerkennzeichen zulegen.
Die grundlegenden Details wie Versicherung, Führungszeugnis und andere Kleinigkeiten sind schon geklärt, prinzipiell fehlen mir nur noch die jeweiligen Oldtimergutachten zu den entsprechenden Fahrzeugen.
Bevor ich für meine Fahrzeuge nun allerdings ein Gutachten anfertigen lasse und dafür zwangsläufig auch einige Euros in die Hand nehmen muss, würde ich allerdings gerne noch zwei Dinge abklären.
Und zwar:
Ist ein Oldtimergutachten, bzw. eine Zulassung auf ein rotes 07er-"Taferl" auch möglich, wenn zum jeweiligen Fahrzeug keine (deutschen) Papiere vorhanden sind?
Im Detail sieht es so aus, dass die Papiere für meinen Kramer K12 beim Vorbesitzer bereits irgendwo verloren gingen. Mein Steyr T80 hat lediglich einen österreichischen Typenschein, aber keine deutschen Papiere und mein Farmall Cub hat überhaupt keine Papiere. Müsste ich in diesem Fall für diese Schlepper erst irgendwie deutsche Papiere beantragen, oder kann ich mir den Aufwand getrost sparen? Soweit ich weiß, bekommt man für die Fahrzeuge, welche auf der roten 07er-Nummer laufen spezielle Fahrzeugpapiere, weshalb es für mich irgendwie keinen Sinn machen würde, warum ich vorher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aus D benötigen würde.
Der andere Punkt ist bekanntlich ein leidiges Thema. Und zwar geht es um die Beleuchtung der Fahrzeuge. Sowohl mein Farmall Cub, als auch mein Steyr T80 hatten nie eine Blinkanlage, da in Frankreich und Österreich bei alten Traktoren bis heute keine Pflicht (glaube ich jedenfalls). Beide Traktoren sind allerdings mit Winkerkellen ausgestattet. Bei meinem Kramer K12 wurde einmal eine Blinkanlage (allerdings ohne Warnblinker) nachgerüstet. Ab Werk hatte der Kramer Baujahr 1950 meines Wissens keine Blinker verbaut. Da die Blinker ohnehin ohne Funktion sind und ich meine Oldtimer immer gerne im Werkszustand habe, würde ich gerne die Blinker samt den Kabeln und dem Blinkerschalter entfernen, was für das 07er Kennzeichen ja kein Problem darstellen sollte, solange es eben damals original ab Werk so war, oder sehe ich das falsch?
Woher weiß überhaupt der Sachverständige, der mir das Gutachten erstellt, ob das Fahrzeug damals ab Werk mit Blinkern ausgestattet war? Vor allem bei nicht so geläufigen Oldtimern aus dem Ausland kann dies meiner Meinung nach kein Sachverständiger auf dem Planeten auswendig wissen, ob die Anlage vorhanden war, oder eben nicht. Wie seht ihr das?
Über eine kurze Einschätzung zu den beiden Themen wäre ich euch sehr dankbar.
Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch schon ähnliche Erfahrungen mit dieser Zulassungsart gemacht und kann seine Erfahrungen mit mir teilen.
Viele Grüße
Sebastian