David Brown 1210 Anhängelast

  • Moin,

    ich habe einen DB 1210 aus Dänemark ohne Papiere.

    Für unsere Haus-und Hofarbeiten Dank Frontlader und Anbau-Heckbagger ideal.

    Aber er hat keinen Brief und logischerweise auch keine Strassenzulassung.

    Bevor ich jetzt groß anfange, möchte ich jedoch wissen, wie hoch die Anhängelast ungebremst ist.

    Hintergrund ist, das ich gern meinen 6 km/h Bootstrailer damit ziehen möchte.

    Kann mir jemand helfen??

    Weihnachtliche Grüße aus

    Ostholstein

    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,

    wenn ich das richtig verstehe, geht es in diesem Fall um das Rangieren auf dem eigenen Grundstück, da der Schlepper ja auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Dafür gibt es keine explizite Regel, die Verordnungen und Gesetze gelten ja nur im Gültigkeitsbereich der StVO/StVZO/FZV, nicht aber auf abgeschlossenem Grund ohne Anbindung an das Straßennetz.

    Technisch gesehen kannst du daher so viel ziehen/anhängen, wie der Schlepper eben schafft, da Zugmaschinen (und Ackerschlepper/Zugmaschinen) keine maximale Anhängelast besitzen. Auf dem Zugmaul könnte jedoch ein Wert stehen, das die geprüfte und straßenzugelassene Last für dieses Bauteil angibt. Ob die Anhängelast gebremst oder ungebremst ist, ist in dem Moment technisch egal im Sinne von "da geht am Schlepper nichts kaputt, wenn du dran ziehst".

    Sicherheitstechnisch sieht das natürlich etwas anders aus, nicht jede Fahrlässigkeit ist auch von einer Haftpflichtversicherung gedeckt. Denn bedenke, dass der Schlepper usw nicht versichert ist, da müsste im Unglücksfall die Haftpflicht einspringen. Der gesunde Menschenverstand und viel Vorsicht hilft bei allen Rangierarbeiten! Bei hügeligem Gelände mit schmierig-nasser Rasenfläche schmiert auch ein leichter Anhänger am Berg ab und kann den Schlepper mitziehen.

    Den Bootstrailer mit dem Schlepper in die Scheune schieben und im Frühjahr wieder heraus holen, ist problemlos möglich. Das ist immerhin ein Schlepper der 70PS-Klasse, und auflaufgebremste 8t-Anhänger sind beim rückwärts rangieren auch in ihrer Bremse blockiert. Gerade die Auflaufbremsen der landwirtschaftlichen Anhänger bis 8t zGG bremsen nunmal erst, wenn der Anhänger mit seinem Gewicht auf das bremsende Zugfahrzeug drückt. Somit sind Rangierarbeiten mit einem 6t-Boot auf Privatgelände kein Problem.

    Kilometerweit über Schleichwege bis zur Hafen fahren ist jedoch definitiv nicht erlaubt, da braucht es ein zugelassenes Zugfahrzeug!

    MfG

    Fabian

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