Motorsägenschein

  • Moin in die Runde,

    trotz Recherche werde ich nicht schlau.

    Weiß vielleicht jemand, welchen Schein bzw. welches Modul ich brauche, um im eigenen (aber öffentlichen) Wald meine Bäume fällen zu dürfen? Also nicht nur liegendes Holz zersägen, sondern auch Bäume umlegen. Das ganze nicht gewerblich, sondern für den eigenen Brennholzbedarf. Und das ganze findet statt in NRW.

    Vielen Dank schon mal, Micha

    John Deere Lanz 500 mit Baas Frontlader, Baujahr 1963.

    John Deere Lanz 700, Baujahr 1963.

  • Hallo Micha,

    und die andere Stelle ist die SVLFG - wenn Du denn Mitglied bist.

    Gruß

    tuctuc

    Die drei wichtigsten F's im Leben:
    Familie
    Freunde
    Freiheit

    und wer mir diese nicht lässt, der kann mich mal ...

  • Hallo,

    ob es noch von Interesse ist, weiß ich jetzt nicht, aber im eigenen Waldstück kannst Du machen was Du willst. Jedenfalls im Prinzip ;). Ein Muss an Schein A oder B gehört jedenfalls nicht dazu. Sinnvoll ist der Schein aus Versicherungstechnischen Gründen für Leute, die ab und zu "Fremde" als Helfer mit in den Wald nehmen und grundsätzlich Schaden tut so ein Schein auch nicht, da man immer auf der sicheren Seite ist. Aber wie gesagt, vorgeschrieben ist er nicht, wenn die Voraussetzungen stimmen.

    VG RMü

    Eicher Puma ES 202

  • Ich bin Eigentümer, habe den Wald gekauft. Es ist ein Waldstück im Wiehengebirge, daher öffentlich. D. h., es laufen auch Wanderer, Spaziergänger usw. dadurch. Habe zwischenzeitlich Info von Wald und Forst NRW bekommen, der Sägeschein A + B ist vorgeschrieben.

    Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung.

    John Deere Lanz 500 mit Baas Frontlader, Baujahr 1963.

    John Deere Lanz 700, Baujahr 1963.

  • Wald und Forst NRW bekommen, der Sägeschein A + B ist vorgeschrieben.

    Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung.

    Moin,

    das heißt richtig " Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfahlen". Dieser gestattet z.B. keine Selbstwerber mehr im Bestand. Brennholz wird hier nur noch in 3 m Abschnitten gepoltert frei Waldstraße verkauft. Wenn der Käufer im Wald das ganze mit Hilfe einer Motorsäge (MS) zerkleinern möchte benötigt dieser mindestens den Schein um liegendes Holz aufzuarbeiten. Von der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) mal ganz abgesehen.

    Gut, im eigenen Wald sieht das dann anders aus. Im Grunde kannst du das ohne alles machen. Passiert jedoch was Versicherungsschaden an z.B. Sachschaden an Gegenständen anderer Personen, Personenschaden sprich Verletzung dritter oder eben auch von dir selbst könnte es schwerwiegende Probleme führen. Versicherung bezahlt nicht bis zur Privatinsolvenz etc. . Wenn dein Waldteile so groß sind, dass du einen Forstbetrieb bildest, oder auch Beiträge für die Berufsgenossenschaft (BG) entrichtest, schreiben die den entsprechenden Sägeschein auch vor.

    Viel Spaß im eigenen Wald. Ein MS Schein kann nie schaden, auch wenn man seit Jahren mit der MS arbeiten. Man lernt immer noch dazu und frischt sein Wissen nochmal auf. Auch werden einem sich vielleicht über die Jahre eingeschliffenen Fehler aufgezeigt und korregiert.
    Sicherheit ist das höchste Gebot bei der Waldarbeit. Nicht umsonst zählt der Beruf des Forstwirts als sehr gefährlich, wenn nicht sogar mit zu einem der gefährlichste Berufe in Deutschland.

    Gruß

    Julian

  • Ich bin Eigentümer, habe den Wald gekauft. Es ist ein Waldstück im Wiehengebirge, daher öffentlich. D. h., es laufen auch Wanderer, Spaziergänger usw. dadurch. Habe zwischenzeitlich Info von Wald und Forst NRW bekommen, der Sägeschein A + B ist vorgeschrieben.

    Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung.

    Was hat "Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfahlen" mit deinem Privatwald zu tun ? Die sind für den Staatswald zuständig.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Landesbet…ld_und_Holz_NRW

    Eventuell beziehst du von denen eine Dienstleistung, wenn du z.B. deinen Wald über eine Forstbestriebsgemeinschaft (FBG, in Süddeutschland WBV) beförstern läßt, also der Förster zeichnet z.B. die Bäume aus, die der Harvester erntet und über die FBG verkauft werden.

    Die Pflicht zum Motorsägenschein verlangt die Berufsgenossenschaft SVLFG, in der du ab 2500 qm Waldfläche beitragspflichtig bist.

    http://www.wald-prinz.de/top-10-fragen-…ossenschaft/142

    Solltest du mehr als 0,25 ha besitzen und noch nicht Mitglied bei SVLFG sein, dann solltest du dich zügig anmelden, alleine auch aus solidarischen Gründen gegenüber denjenigen, die dort brav Pflichtmitglied sind und die stark gestiegenen Beiträge jedes Jahr zähneknirschend abdrücken.

    Die SVLFG kann auch rückwirkend Beiträge bei dir eintreiben, wenn die Truppe später über andere Wege von deinem Waldbesitz erfährt. Unter 0,25 ha Waldfläche kann dir die SVLFG egal sein.

    Nun zum Motorsägenschein. Angenommen du bist SVLFG-Mitglied, dann ist der Motorsägenschein nicht erforderlich für dich als Eigentümer beim Brennholzmachen für den Eigenbedarf, weil der Versicherungsschutz über die SVLFG in diesem Fall eh nicht besteht (siehe folgenden Link unter "Holzaufbereitung"):

    https://www.svlfg.de/unternehmen-la…sgenossenschaft

    Sobald aber wiederum andere Leute in deinem Wald rumsägen wollen, dann sieht das schon wieder anders aus. Auch wenn du Holz machst für den Verkauf brauchst du dann einen Schein.

    Grundsätzlich hast du deinen Wald während der Fällarbeiten so großräumig abzusperren, daß niemand dir in deinen Gefahrenbereich läuft. Du bist auch verpflichet, ständig drauf zu achten, daß dein Gefahrenbereich nicht belaufen wird. Spaziergänger, Mountainbikern etc ist das oftmals scheissegal, ob da Flatterband und Schilder überall stehen, die laufen/fahren tapfer weiter, bis sie unterm Baum liegen.

    Davon mal abgsehen schadet so ein Motorsägenschein nicht. Auch "alte Hasen" lernen bei so einem Lehrgang oftmals noch was. Teilweise ändern sich auch die empfohlenen Fälltechniken, die man dort dann unter Aufsicht übt.

    Ich hab meinen Lehrgang beim Förster höchstpersönlich gemacht, weil er zufällig mal wieder ein paar "Bauernkinder" für einen Lehrgang zusammen hatte, die den Schein brauchen, weil der Land-/Forstbetrieb zuhause BG-pflichtig ist.

    In der Bescheinung steht drin, daß ich sowohl liegendes wie auch stehendes Holz sägen darf. In dr Praxis haben wir das auch geübt. Maloche hoch drei für einen Akademiker mit Bürotätigkeit.

    Auch solltest du deiner Gesundheit zuliebe immer die persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, also Stiefel und Hose mit Schnittschutz und 'nen Helm mit Visier und Gehörschutz.

    Nachtrag: Du solltest zusehen, daß deine Fällarbeiten in irgendeiner Form haftpflichversichert sind. Ansprechpartner wäre ggf. dein Versicherer deiner Haftpflichversicherung, so du denn eine hast.

    Eicher G22 Kombi

  • Moin,

    Was hat "Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfahlen" mit deinem Privatwald zu tun ? Die sind für den Staatswald zuständig.

    Nicht ganz. Bis Anfang diesen Jahres gab es noch die Einheitsforstverwaltung in NRW. Dies ist aber aufgrund den Kartellverfahrens umgestellt worden. Waldeigentümer können sich aussuchen, ob sie sich einer FBG anschließen, oder sich weiterhin von Wald und Holz NRW betreuen lassen.
    Des Weiteren ist der Landesbetrieb weiterhin für die hoheitlichen Tätigkeiten in dem Privatwald zuständig auch wenn der Eigentümer sich durch eine FBG betreuen lässt die einen eigenen Förster hat. Das ist z.B. bei der Förderanträgen der Fall.

    Grundsätzlich hast du deinen Wald während der Fällarbeiten so großräumig abzusperren, daß niemand dir in deinen Gefahrenbereich läuft. Du bist auch verpflichet, ständig drauf zu achten, daß dein Gefahrenbereich nicht belaufen wird. Spaziergänger, Mountainbikern etc ist das oftmals scheissegal, ob da Flatterband und Schilder überall stehen, die laufen/fahren tapfer weiter, bis sie unterm Baum liegen.

    Davon mal abgsehen schadet so ein Motorsägenschein nicht. Auch "alte Hasen" lernen bei so einem Lehrgang oftmals noch was. Teilweise ändern sich auch die empfohlenen Fälltechniken, die man dort dann unter Aufsicht übt.

    Das ist so nicht richtig. Der Gefahrenbereich beträgt die doppelte Baumläge. Befindet sich innerhalb des Bestandes in dem ich arbeiten werde, ein öffentlicher Weg in Form eines Waldweges, Wanderweges, Radweges oder auch illegale Mountainbiketrails die bekannt sind. So sind diese abzusperren. Auf dem Hinweisschild muss des Weiteren der Grund der Sperrung erläutert werden, die gesetzliche Grundlage der Sperrung genannt werden (Verweis auf entsprechenenden § und Gesetz), sowie die Verantwortliche Behörde genannt sein. Auch muss die Speerung unverzüglich bei der Behörde angezeigt werden. (Behörde und Anzeige bei dieser unterscheiden sich je nach Bundesland)

    Befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs der doppelten Baumlänge ein öffentlicher Weg, so muss dieser zusätzlich mit zwei Posten gesichert werden.

    Gruß

    Julian

  • Daß man die Sperrung einer Behörde anzeigen/melden muß, war mir bisher nicht bekannt. Man lernt nie aus.

    Ist die Sicherung mit zwei Posten bei öffentlichen Wegen auch dann vorgeschrieben, wenn der Harvester am Waldrand zum Weg zugange ist ? Ich habe die Tage bei mir keinen Posten gesehen....Schilder waren aber aufgestellt.

    Eicher G22 Kombi

  • Moin,

    ja in Bayern z.B. ist dies der Fall. Hier muss die Anzeige gegenüber der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

    Ja sobald im sich im dem Gefahrenbereich eine öffentliche Straße befindet muss diese mit zwei Posten abgesichert werden, auch bei Arbeiten mit Harvester.

    Wie gesagt, das eine sind Anweisungen und Richtlinien, das andere ist die gängige Praxis.


    Gruß

    Julian

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!