Eintragung FH nötig?

  • Moin Zusammen,

    mal eine etwas ungewöhnliche Frage: Muss eine nachgerüstete Fronthydraulik in den Papieren eingetragen werden? Im schlauen Büchlein von Holger Karp steht dazu leider nix.

    Die FH ist voll integriert, d.h. Außenabmessungen des Schleppers bleiben unverändert.

    Danke vorab.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Solche Fragen klärt man, bevor man so einen "Eingriff" vornimmt.

    Du hast ja eine bauliche Veränderung an der (Original-) Maschine vorgenommen.

    Du solltest damit auf jeden Fall beim TÜV vorstellig werden - der urteilt dann, ob das eine "wesentliche" Veränderung

    des Fahrzeugs ist, oder nicht.

    Im letzteren Fall muss Du lediglich die Gefährdungsbeurteilung des Herstellers (der Fronthydraulik) und die CE-Kennzeichnung

    nachweisen - beides muss der Hersteller der Fronthydraulik mitliefern, sofern er dies besitzt.

    Wenn nicht, wird es für Dich ein langer und schwieriger Weg, denn dann wärest Du durch die bauliche Veränderung

    der Inverkehrbringer einer neuen Maschine! (Maschinenrichtlinie 2006/42) Dann bist Du haftbar zu machen.

    Ob Christoph mit dem Gewicht recht hat kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste der TÜV ja alle nachgerüsteten hydraulischen

    Gerätebetätigungen samt Schnellwechselrahmen auch bemängeln! Das sind ja auch mal schnell 100 bis 120 kg Erhöhung

    des Leergewichts.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo!

    Im Normalfall ist bei einem Schlepper ohne Frontkraftheber ein Gewicht verbaut. Halt der "Gussblock" ;)

    Wenn man Gewicht gegen Kraftheber tauscht, dann gleicht sich das im Normalfall wieder aus :lol2:

    MfG Paul

    :n8:

    Gib dem Ross ein Schlückchen Diesel und es springt wie ein Wiesel!

    Eine Hand voll Blech, eine Hand voll Lack und fertig ist der Hanomag!

    Ein Kübel und ein Ofenrohr, fertig ist der Deutz Motor!

  • Ob Christoph mit dem Gewicht recht hat kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste der TÜV ja alle nachgerüsteten hydraulischen

    Gerätebetätigungen samt Schnellwechselrahmen auch bemängeln! Das sind ja auch mal schnell 100 bis 120 kg Erhöhung

    des Leergewichts.

    Ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Habe ich in einer BDA von nem Frontlader gelesen. Mein TÜV Prüfer hat mir das auch bestätigt, allerdings gleich unter der Hand hinterher geschoben, dass dies eigentlich keiner macht und ihm deswegen keine Probleme bekannt seien.

    Das Leergewicht spielt ja bei Nutzfahrzeugen weder für Versicherung noch Steuer eine Rolle.

    MfG

    Christoph

  • Solche Fragen klärt man, bevor man so einen "Eingriff" vornimmt.

    Deswegen frage ich ja ;)

    Im letzteren Fall muss Du lediglich die Gefährdungsbeurteilung des Herstellers (der Fronthydraulik) und die CE-Kennzeichnung

    nachweisen - beides muss der Hersteller der Fronthydraulik mitliefern, sofern er dies besitzt.

    Wenn nicht, wird es für Dich ein langer und schwieriger Weg, denn dann wärest Du durch die bauliche Veränderung

    der Inverkehrbringer einer neuen Maschine! (Maschinenrichtlinie 2006/42) Dann bist Du haftbar zu machen.

    Da können wir mal einen Haken dran machen. Schlepper und FH sind von 1982, natürlich beide ohne CE-Zeichen am Typenschild. Allerdings gab es diese Kombination seinerzeit so ab Werk - übrigens auch da nicht eingetragen.

    Das Leergewicht ist so eine Sache. Hersteller geben dieses i.d.R. ohne Zusatzausrüstung und kleinster Radkombination an. Wird mehr Sonderausstattung geordert, ist der Schlepper schwerer- in den Papieren jedoch nicht. Ein schönes Beispiel dazu sind Radgewichte.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Moin 3085,

    frag mal beim TÜV nach. Bei mir ist das lustigerweise beim Thema Frontlader unterschiedlich eingetragen. Bei Mammut ist der Fronlader eingetragen, beim Königstieger nicht. Das Gewicht ist nicht entscheident. Bei beiden ist das angegebene Gewicht vom Hersteller eingetragen und zwar ohne Frontlader.

    Grüße aus dem Eicher Norden

    Uwe

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