Hallo, nachdem ich im Forum gestöbert habe, fand ich ein älteres gleichnamiges Thema, welches ich hier auffrischen möchte, nachdem ich in den Antworten nicht weiter gekommen bin. Zunächst der Ist Zustand. Ich habe einen Deutz F1M414 Baujahr 1938 mit 6 km " Einzelgenehmigung nach Paragraf 4FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge nach Paragraf 3 Abs. 2FZV. sowie einen 1 Achs Hänger welcher vermutlich ebenso alt ist wie der Schlepper. Ein Typenschild oder Fahrgestellnummer ist nicht vorhanden. Beide Fahrzeuge sind für Strassenbetrieb geeignet (Blinker und Rücklicht) Bremslicht hat das Zugfahrzeug nicht, daher auch nicht erforderlich. Wer weis was bezüglich Zulassung gesondert für Hänger, oder gilt das Gespann als eine Einheit?
Gruss Roland