Quelle für Warnblinkschalter für Zweikreisblinkanlage gesucht

  • Hallo Leute,

    der TÜV hat meinen Eicher 3351 mit *erheblichen Mängeln*! 8o verabschiedet: Der Warnblinkschalter tut's, mal tut's er nich. Der Traktor hat eine Zweikreisblinkanlage. Die LaMa-Werkstatt gab zur Auskunft, dass es solche Warnblinkschalter nicht mehr gäbe. Man müsse da "umbasteln". Nach dem Stromlaufplan des 3351 müsste das ein 8-poliges (!) Teil sein?!

    Frage: Kann mir jemand hier weiterhelfen? Die Elektrik ist nun nicht gerade mein Ding. Und ich hätte die Hoffnung, den alten einfach abstöpseln zu können (KFZ Flachstecker) und den neuen dran. Ob der Schalter nun 68,– oder 118,– kostet ist bei Qualitätsware nicht erheblich.

    Danke für ne Hilfe!

    Johannes

    Einmal editiert, zuletzt von jweitzel (15. September 2022 um 09:02) aus folgendem Grund: inhaltlich korrigiert, Bild angehängt-

  • Moin,

    bist du dir mit der Zweikreisanlage sicher? Ich würde widersprechen, die HS-Schlepper sind hinten mit Dreikammer-Leuchten ausgestattet.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Oh danke für die prompte Antwort!
    In der Zwischenzeit habe auch noch weiter gegoogelt – und habe genau den Verdacht bekommen, dass ich mit "Zweikreisanlage" was völlig falsches verbunden habe. Ich habe die Tatsache, dass man im Kombi-Instrument bei den Blink-Kontrolleuchten eine separate Leuchte für den (zweiten?) Anhänger hat, mit "Zweikreisanlage" assoziiert. Das ist wohl falsch.

    Wie gesagt: Ich habe zwar Teile der Elektrik erneuert (Zündschloss, Anlasserknopf, Anlasserkabel, Anlasser, Frontscheinwerfer), aber so mein Ding ist das nicht.

    Danke,

    Johannes

  • Hallo Johannes,

    Schau dir meinen Bericht vom 22.dez.2021 an.

    Das müsste bei dir gleich sein, hier findest du den genauen Warnblinkschalter und einen Anschlussplan.

    Bei fragen kannst du dich gerne melden.

    lg Andreas

    Andreas_Eicher
    22. Dezember 2021 um 13:08
  • Hallo Johannes,

    es ist so wie es 3085 schon geschrieben hat. Das Bremslicht wird nicht mehr über die Blinker dargestellt, sondern hat eigene Leuchten im Gehäuse.

    Damit muss die Verkabelung vom Bremslichtschalter auch nicht mehr über den Warnblinkschalter respektive über den Zweikreis-Blinkschalter geschliffen werden. Da muss die Verkabelung mehr oder weniger direkt nach hinten zu den Bremslichtern laufen.

    Liebe Grüße,

    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Nochmals danke, danke für eure Hinweise! Ich müsste mich halt einfach mal an eine neue Verkabelung und das Buch über Traktorelektrik rantrauen ;) Vor Jahr und Tag hätte ich das auch ohne mit der Wimper zu zucken getan. Aber mittlerweile ist das Reparatur-Ambiente sehr ungünstig (nur offene Scheune, kein Reparaturraum) und vor allem aber der Zeitdruck der Verfügbarkeit des Traktors. Wenn man an sowas ran geht, ist das Schätzchen erstmal für einige Woche lahmgelegt. Bei uns geben sich aber die verschiedenen kleinen Saisonarbeiten (Holz, Grünflächen/Heu, Äpfel, Stall Misten, Wässern) die Klinke in die Hand, wo man den Traktor nicht entbehren will. Und bei Minusgraden im Nov.–Dez. will ich da auch nicht ran.

    Was mir noch auffällt ist, dass wenn mein relativ moderner 3351 die Blinker "auf einfache Weise" direkt ansteuern kann, der Warnblinkschalter im Stromlaufplan aber "komplizierter" ausfällt, als bei einer Zweikreisblinkanlage (was immer das genau ist): Der Warnblinkschlater hat 8 Anschlüsse.

    Grüße von Johannes

  • Ok gut, das sind 2 paar Schuhe.

    Komplette Elektrik neu

    Für TÜV fit machen.

    Für den TÜV benötigst du einen neuen Warnblinkschalter... oder wenn der alte sporadisch funkt, einfach mal abschließen reinigen / kontakte prüfen.

    Vielleicht hilft das schon.

    Den Warnblinkschalter zu tauschen ist auch keine Hexerei. Hierbei auch das Blinkerrelais begutachten und bei zweifel auch tauschen.

    Wie gesagt das ist nicht weiter schlimm.

    Auch die ganze Elektronik ist, wenn man sich das ganze vorher etwas anschaut und die Stromlaufpläne studiert nicht so schlimm.

    Aber du wirst deine richtige Lösung schon finden.

    Sg Andreas

  • Moinsen!

    Nach dem Stromlaufplan des 3351 müsste das ein 8-poliges (!) Teil sein?!

    Hmmm, irgendwie stimmt doch an dem Stromlaufplan etwas nicht. Klemme 49a vom Blinkgeber geht zwar an den Warnblinkschalter, aber nicht zum Blinkerschalter? :/

    Die Ausgänge 49c (Blinker rechts) und 49d (Blinker links) sind klar, was ist an 49b angeschlossen?

    Auch die ganze Elektronik ist, wenn man sich das ganze vorher etwas anschaut und die Stromlaufpläne studiert nicht so schlimm.

    Auch wenn es ein Eicher ist, verfügt er in diesem Fall über keinerlei Elektronik, sondern lediglich Elektrik! ;)


    Gruß

    Thomas

  • Moinsen!

    Hmmm, irgendwie stimmt doch an dem Stromlaufplan etwas nicht. Klemme 49a vom Blinkgeber geht zwar an den Warnblinkschalter, aber nicht zum Blinkerschalter? :/

    Die Ausgänge 49c (Blinker rechts) und 49d (Blinker links) sind klar, was ist an 49b angeschlossen?

    An 49b wird der Blinkerschalter angeschlossen, daher stimmt der Schaltplan auch.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo Andreas, Thomas und Johannes,

    euch Dreien nochmals danke für eure Beiträge! Also: Nur für den TÜV was herrichten, damit es zum Vorzeigen funktioniert, ist so nicht meine Sache. Das Problem mit dem 8-Poligen Warnblinkschalter lässt sich ja zudem ohne eine Änderung am Stromlauf nicht "auf die Schnelle" beheben. Ich kann mir nicht schnell mal einen Warnblinkschlater für'n TÜV leihen.

    Mittlerweile habe ich die Info von Johannes und der LaMa-Werkstatt, dass ein einfacherer Warnblinkschalter und eine Änderung an der Verdrahtung angesagt sind. Dann geht offenbar auch ein normaler 6- bzw. sogar nur 4-poliger WBSch. Ich gestehe ganz offen: Also vom Grips her gebe ich mir selbst eine Chance, eine Traktorschaltung zu durchblicken und nachzuvollziehen. In früheren Jahren habe ich an Oldtimer Motorrädern restauriert, und da hatte ich dann irgendwann auch mal den Schaltplan und die meisten Klemmenbezeichnungen im Kopf. Aber ich habe zu viele andere Baustellen, so dass ich mich hierauf gerade nicht konzentrieren kann und will.

    Viele Grüße

    Johannes

  • Hallo Johannes,

    besorg dir einen Warnblinkschalter, der dem Hella-System möglichst nahe kommt.

    Schau dir z.B. den auf den treckerteilen an.

    Was in deiner Schaltung 49c und 49d ist, ist da R und L.

    Was dir bei dem Warnblinkschalter fehlt, ist der Ausgang 49b Richtung Lenkstockschalter. Meinem Verständnis nach wird da der Blinkgeber durchgeschliffen.

    Da geh her und splitte das Kabel zwischen Blinkgeber Ausgang 49a und Warnblinkschalter Eingang 49a (Farbmarkierung sw/ws-gn). Einfach geht das, wenn man einen Flachstecker mit Abzweiger verwenden kann. Führe die neue zweite Leitung (ebenso Farbmarkierung sw/ws-gn) direkt zum Lenkstockschalter Eingang 49a.

    Das sollte es gewesen sein.

    Liebe Grüße,

    Sam

    PS. kannst du den Schaltplan ein wenig größer reinstellen, damit ersichtlich ist, wo dein 49b vom Warnblinkschalter tatsächlich hinläuft?

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Hallo Sam,

    ich stelle mal hier einen größeren Ausschnitt rein. Nach meinen Fachkenntnissen in Urheberrecht ist ein Schaltplan letztlich genauso wenig schützbar wie eine Landkarte. Da gibt es keine "künstlerische Schöpfungshöhe", es sei denn, jemand malt den Stromlaufplan in Öl.

    49a geht auf 49b an dem überaus filigranen Blinker-Kombischalter (Blinker, Hupe, Fernlicht mit abgewinkeltem Stock und Faltenbalg. Ist eigentlich nicht "landwirtschaftstauglich" finde ich) an der Konsole. Den haben mir gerade am Wochenende spielende Kinder angebrochen. So eine Sch...

    Grüße von Johannes

  • Hallo Johannes,

    besorg dir einen Warnblinkschalter, der dem Hella-System möglichst nahe kommt.

    Schau dir z.B. den auf den treckerteilen an.

    Was in deiner Schaltung 49c und 49d ist, ist da R und L.

    Ich rate aus Eigenerfahrung ganz dringend, ausschließlich Markenware - da gibt es eben nur noch Bosch - zu verbauen. Der Warnblinkschalter liegt auf Klemme 30, das würde ich einem Bagdad-Kurvenglück-Binichbillichdrangekommen-Elektrikteil niemals verkabeln.

    Warum hat man das damals so dämlich gemacht? Ganz einfach: Der Hella-Warnblinkschalter hat kein integriertes Blinkrelais wie der von Bosch. Das macht die Sache unnötig kompliziert. Am Bosch-Schalter wird nur 30, 31, L und R verkabelt, die zusätzlichen Klemmen 54 und 54F werden nur im kombinierten Zweikreissystem benötigt.

    Was dir bei dem Warnblinkschalter fehlt, ist der Ausgang 49b Richtung Lenkstockschalter.

    Der ist auch nicht nötig. Von der alten Verkabelung her gesehen werden die Klemmen 15 und 49 miteinander verbunden, ebenso die Klemmen 49a und 49b. Übrig bleiben nur vier Kabel, nämlich 30, 31, 49c und 49d, heute R und L.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • ich stelle mal hier einen größeren Ausschnitt rein. Nach meinen Fachkenntnissen in Urheberrecht ist ein Schaltplan letztlich genauso wenig schützbar wie eine Landkarte. Da gibt es keine "künstlerische Schöpfungshöhe", es sei denn, jemand malt den Stromlaufplan in Öl.

    Da liegst du leider falsch!

    Wenn du einen Schaltplan malst, kannst du den frei verwenden.

    Wenn ein Schaltplan aus den technischen Unterlagen eines Herstellers stammt, so sind dessen Urheberrechte stets zu beachten. Für die Verwendung im persönlichen Umfeld (privat oder Werkstatt) ist das alles verwendbar, aber eine Vervielfältigung und weitergehende Veröffentlichung (Internet, etc.) ist nicht gestattet.

    MfG

    Fabian

    P.S.: Achte mal bei Landkarten auf das ©-Symbol ;)

  • Dies Thema an dieser Stelle zu vertiefen, scheint mir nicht sinnvoll und es ist zu kompliziert. Du hast nach meinem Wissen nicht unrecht, aber so einfach ist es auch wieder keineswegs. Nur dadurch, dass ich hinter eine Sache ein Copyright-Zeichen setze, wird kein Copyright konstituiert. Prächtiges Beispiel sind Postkarten aus dem Ersten Weltkrieg, für die gerne im Internet dann Copyright erhoben wird. Is aber einfach nicht. Diese Bilder sind gemeinfrei, da beißt die Maus kein Faden ab. Auch für das Urheberrecht gibt es strenge Bestimmungen, was urheberrechts-würdig ist oder nicht. Die berüchtigte "Schöpfungshöhe". Schaltpläne und Landkarten gehören nicht dazu. Punkt. Bleiben schließlich Eigentumsrechte an Unikaten, die man erheben kann. Erkundige Dich fachlich.

    Hier im Forum ist es zweifellos sehr sinnvoll, um das ganze Thema einen großen Zaun zu ziehen, und einfach alles streng auf der sicheren Seite zu halten.


    Grüße von Johannes

  • Auch für das Urheberrecht gibt es strenge Bestimmungen, was urheberrechts-würdig ist oder nicht.

    Moin zusammen,

    genau, wir wissen leider nicht inwieweit ältere ETLs, BDLs, usw. urheberrechtlich geschützt sind. Aus dem Grund haben wir uns damals auch dafür entschieden jegliche Vervielfältigung von aus dem Internet oder aus Dokumenten wie z.B. Schaltplänen oder ET-Listen kopiertem Bild- und Textmaterials hier im Forum zu untersagen.

    Für hätte, könnte, wenn und aber gibt es keinerlei Spielraum.

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