Hallo miteinander.
Ich habe ein Problem und zwar sind mir vor ca 3 Jahren sämtliche Unterlagen von einem traktor bei einem Brand verloren gegangen. Nun habe ich den traktor mittlerweile fertig hab die Abnahme nach Paragraph 21 vom TÜV machen lassen bin zur zulassungsstelle und wollte einen neuen Brief beantragen und zulassen. Als Antwort bekam ich dann von der Amtsleiterin der zulassungsstelle das ich einen Nachweis erbringen muss das der traktor auch wirklich mein ist soweit sogut ich mich an Nachforschungen gemacht die damaligen Besitzer auf die der traktor auch vor rund 25-30 Jahren zugelassen war sind beide vor ca 20 Jahren verstorben. Habe dann den einzigsten Sohn den die beiden hatten ausfindig gemacht und von ihm eine Bescheinigung ausstellen lassen das der ehemalige traktor rechtmäßig in meinem Besitz ist und ich Eigentümer des traktors bin. Zum Glück war er bereit diese auszustellen er hätte ja auch sagen können ist nicht sein problem. Ich also wieder Kontakt mit der amtsleiterin der hulassungsstelle aufgenommen und habe ihr mitgeteilt das ich nun die gewünschte Bescheinigung habe. Nun sagte sie sie wollen von dem Herrn der mir die Bescheinigung gegeben hat noch einen Erbschein haben damit sie sich sicher sein können das er auch berechtigt war mir die Bescheinigung auszuhändigen wenn der Erbschein da wäre würde sie sich wieder beraten was ich dann noch vorbringen müsste. Sie teilte mir auch in der Email mit das ich mir keine Hoffnung auf eine schnelle und einfache Ausstellung neuer Papiere machen soll. Nun zu meiner Frage weiß jemand ob das alles was sie so verlangt in Ordnung ist oder ob es sich hier bereits um Willkür handelt? Habe auch bereits eine Email an den für die Zulassungsstelle zuständigen Dezernent geschrieben und mich beschwert doch leider bekomme ich bisher keine Antwort auf die Email.