Güldner g45s und das Problem mit den Papieren

  • Hallo Gemeinde,


    Ich habe eine für mich verunsichernde Frage. Unzwar, ich habe ein sehr gutes Angebot für einen Güldner g45s bekommen. Nun habe ich das Problem das der jetzige Besitzer keine Papiere hat und er meint das er den Traktor auch vom Vorbesitzer ohne Papiere gekauft hat. Ich bin jetzt unsicher wie ich weiter vorgehen sollte. 1. ich muss den Preis noch senken von ich habe jetzt öfters gelesen das mich neue Papiere um die 1000 Euro kosten würden sprich die Vollabnahme 500 bis 1000 Euro. Den Preis habe ich über Google gefunden. 2. ich war heut bei der Dekra und mal nachgefragt was mich sowas kostet und da möchte mir natürlich niemand was sagen, wie es so in Deutschland ist. Ich möchte jetzt mal nachfragen ob jemand von euch sowas auch schon passiert ist und was ihr dann gemacht habt oder wäre auch sehr Froh um Ratschläge.

    Ich möchte mich schonmals im Vorraus bedanken bei allen Helfern.
    Mit freundlichen Grüßen Finn:help:

    Einmal editiert, zuletzt von Oldtimerliebe (13. August 2025 um 15:09)

  • Hallo Finn,

    da in Deutschland alles penibel geregelt ist, und jede Zulassungsstelle auf Basis der überall in Deutschland gleichen Gesetze komplett anders handelt, ist von kein Problem bis fast unmöglich alles drin.

    Es ist möglich, dass die Zulassungsstelle einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis akzeptiert, es kann auch sein, dass die eidesstattliche Versicherungen auch vom Vor-Vorbesitzer haben will weil im Vertrag steht "ohne Papiere".

    Die Kosten sind aus meiner Sicht das kleinere Problem, da meine letzte Vollabnahme schon über 30 Jahre her ist, kann ich zu den aktuellen Kosten nichts sagen.


    Gruß Jens

  • Moin Finn,

    Damals hatte ich einen Vertrag, der Brief wurde dann von der Zulassungsstelle aufgeboten. Das hat damals noch ziemlich lange gedauert ich glaube mehrere Wochen? Das geht heute sofort online. Dann eine Vollabnahme beim TÜV, die etwa doppelt so teuer war wie eine normale HU (Der TÜV hat sich damals über einen Musterbrief gefreut und alles abgeschrieben) Das war in Niedersachsen. Das nützt dir nur alles nichts, da es ja erstens über 30 Jahre her ist und wie gesagt jede Zulassungsstelle anders tickt.

    Mein ehemaliger Vermieter hat mal aufgegeben, da hatte die Zulassungsstelle ihm gesagt, das die Anmeldung unmöglich ist, da der Vorbesitzer ausgewandert war und nicht für eine eidesstattliche Versicherung vor Ort greifbar war.

    Hier auch ein Tipp für die Anfrage bei der Zulassungsstelle: Nicht gleich komplett die Hosen runter lassen, sondern herausfinden was die hören wollen, dann entscheiden wie man weiter vorgeht. (Natürlich immer im gesetzlichen Rahmen, eine falsche eidesstattliche Versicherung kann erheblichen Ärger nach sich ziehen)

    Gruß Jens

  • Guten Morgen Finn,

    hier ein Bericht vom ADAC zu Deinem Problem - klick.

    Du musst zur Zulassungsstelle und den Brief aufbieten lassen, das wird dann im

    Bundesverkehrsblatt veröffentlicht, damit alle ggfs. bestehenden Ansprüche Dritter berücksichtigt werden. Falls niemand nachweislich berechtigte Eigentumsansprüche meldet, kann ein neuer Brief beantragt werden. Evtl. musst Du noch eine eidensstattliche Versicherung abgeben.

    Normalerweise muss das Ganze funktionieren, OHNE dass der Schlepper "TÜV" hat, ich habe da allerdings leider eine andere Erfahrung mit dem TÜV (in NRW) gemacht. Seitdem fahre ich ausschließlich zu alternativen Prüforganisationen .... .

    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Normalerweise muss das Ganze funktionieren, OHNE dass der Schlepper "TÜV" hat, ich habe da allerdings leider eine andere Erfahrung mit dem TÜV (in NRW) gemacht. Seitdem fahre ich ausschließlich zu alternativen Prüforganisationen .... .

    Solange das Fahrzeug zugelassen ist, stimmt das so. Ist es abgemeldet, gelten andere Regeln.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Moin an alle,


    Danke das ihr mir hier so weiter helft. Der Traktor ist abgemeldet und der meint das er gar keine Papiere mehr hätte. Mein Problem ist damit halt das der Traktor abgemeldet ist und wie 3085 schon meinte da ist es ja wieder anders.

    MfG

    Finn

  • Hallo Finn,

    mit deinem Problem bist du nicht alleine, solche Fälle gibt es sehr regelmäßig. Die Zulassungsstellen kennen das und wissen damit umzugehen.

    Leider ist es tatsächlich so, dass viele Zulassungsstellen etwas unterschiedliche Anforderungen stellen. Deswegen kommst du um die Nachfrage vor Ort nicht rum. Ganz wenige Zulassungsstellen stellen auch derart abstruse Forderungen, dass man besser im nächsten Landkreis nochmal fragt.

    Was "3085" mit seiner Aussage zu den nicht vorhandenen Papieren meint: Wenn diese nicht vorhanden sind, reicht keine normale TÜV-Prüfung, wie sie jede Prüforganisation anbietet. Es muss dann eine Vollabnahme nach Paragraph 21 gemacht werden, das darf pro Bundesland nur eine bestimmte Prüforganisation. Der Prüfer muss schließlich feststellen, ob das Fahrzeug auch wirklich dem Typ entspricht, den der Besitzer behauptet da zu haben.

    Dann eine Vollabnahme beim TÜV, die etwa doppelt so teuer war wie eine normale HU (Der TÜV hat sich damals über einen Musterbrief gefreut und alles abgeschrieben)

    Das mit dem Musterbrief ist heutzutage eigentlich überflüssig , jeder berechtigte Prüfer hat Zugriff auf die Datenbank des KBA. Manch ein Prüfer weiß das scheinbar auch jetzt noch nicht...

    MfG

    Fabian

  • Hallo in die Runde,

    Ich hatte auch dieses Problem. Habe einen Güldner Spessart in Hessen in einer Scheune gefunden. Der Erstbesitzer hatte auch keine Papiere mehr und war verstorben. Verkaufen wollte mir die Tochter den Traktor.. Für den Brief musste sie als Besitzerin an ihrem Wohnort zur zuständigen Zulassungsbehörde gehen und den Traktor im Anzeiger ausschreiben lassen (aufbieten lassen). Ich glaube, es waren sechs Monate, die gewartet wurde, ob jemand anderes Besitzansprüche anmeldete, was nicht geschah, so dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug für die Umschreibung (Verkauf) und die Erstellung neuer Papiere frei gab. Das war 2021. Die Beantragung der neuen Papiere musste ich an meinem Wohnort stellen. (Augsburg!). Hierfür benötigte man ein Dekra Gutachten, welches den Typ und die Verkehrstüchtigkeit bescheinigte. Für den Ingenieur der Dekra war es hilfreich, dass ich hier im Forum Brief und Schein für einen baugleichen Schlepper in Kopie Zugeschickt bekam und ihm vorlegte, so dass er der Zulassungsstelle in Augsburg die Angaben zum Fahrzeugtyp vorgeben konnte. Von dort erhielt ich Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Erlaubnis zum „wieder in den Verkehr bringen“ des Traktors.
    Kosten für den Ingenieur 169 €, TÜV inklusive. Dann noch die Kosten für die Anmeldung mit Nummernschild für Augsburg, obwohl der Trecker in Hessen im Spessart läuft. Viel Erfolg.

    kaeptn gueldner

    Die Güldner-Sonne voll Freud und Wonne

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