Alter Trecker als Nutzfahrzeug?

  • Hallo,

    ich habe einen kleinen Hof mit ca 2 ha bekommen. Im Prinzip nur Weide. Trotzdem muss natürlich gelegntlich gemulcht, gemäht und Heuballen bewegt werden, Hängerfahrten kommen dazu (Holz, Baumaterialien). Also alles in allem kaum 20 Arbeitstage im Jahr für die Maschine.

    Jetzt kam die Idee auf, einen kleinen/alten Trecker zu besorgen (Baujahr 50iger, oder Anfang 60iger. Hanomag Granit). Die haben den Charme, dass Sie gut zu bekommen sind und preislich unter Neuanschaffungen (Hoflader, etc.) liegen. Außerdem sind alte Trecker schön.

    Meine Frage kann man als Laie (ich habe keine Ahnung von den Geräten) und BE-Führerschein solch einen Trecker sinnvoll für solche Aufgaben nutzen oder empfiehlt sich ein anderes Gerät?

    beste Grüße

  • Hallo Ingo,


    meiner Meinung nach ist z.B. der von Dir erwähte Granit 500 für sowas zu gebrauchen.

    Habe genau aus diesem Grund auch genau diesen Schlepper vor ca. 25 Jahren für einen Bekannten besorgt, der

    damit ebenfalls die relativ leichten Weide-Arbeiten bei privater Pferdehaltung erledigen wollte.


    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Servus,

    also so ein alter Traktor, sollte für die von dir beschriebenen Arbeiten ausreichen. Natürlich kommt es aber auch noch drauf an, was genau für einer. So ein Hanomag Granit 500 ist da schon ok.

    Allerdings musst du dann auch die dafür passenden Maschinen haben. Wenn du z.B. keine eigenes Mulchgerät hast und dir eines ausleihen willst. Dann musst du einen Landwirt finden, der ein kleines Mulchgerät hat, dass man an KAT 1 noch anhängen kann. Viele Landwirte, zumindest bei mir in der Region, haben so kleine Maschinen nicht mehr.

    Außerdem stellt sich mir die Frage, ob du denn eine Landwirtschaft angemeldet hast. Also ob du ein grünes Kennzeichen bekommen kannst und die Voraussetzungen für LoF-Fahrten erfüllst. Ansonsten wird das mit Führerschein- und Zulassungstechnisch schwierig, mit dem ziehen von "Landwirtschaftlichen"-Anhängern.
    Ohne LoF-Zweck müsste der Anhänger zugelassen sein und dürfte, damit du ihn mit BE fahren darfst, nur 3,5to zulässiges Gesamtgewicht haben.
    Beim Traktor ist dann übrigens ebenfalls bei 3,5to zulässigem Gesamtgewicht Schluss.

    Wenn du aber offiziell eine Landwirtschaft hast, dann zählt dafür der L-Führerschein, der ja beim B mit dabei ist.
    Wobei das jetzt grob vereinfacht ist.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Eicher EM300 "Königstiger" Bj. 1964

  • Vielen Dank für eure Antworten und die ganzen Hinweise. Ist ja schön, wenn der eigene Plan nicht unsinnig ist.

    Auf den Schnelllgang habe ich gar nicht geachtet - aber klar das scheint sinnig.

    Frontlader ist eine Grundbedingung, Heckhydraulik auch.

    LoF Fahrten habe ich leider nicht, im Prinzip ist das privates Vergnügen. Da ich aber keine großen Gewichte zu transportieren habe, müsste ein kleiner Hänger eigentlich reichen. Wenn ich das richtig sehe, müsste sogar bei einem Gesamtgewicht des Gespanns von unter 3,5 to sogar der B-Schein reichen.

    Ich bin jetzt jedenfalls dann mal auf der Suche ...

    Eine Frage noch (ich hoffe die ist jetzt nicht dumm): sind Anbaugeräte standartisiert? Meint kann ich einen Kat1 Balkenmäher an jeden Trekker mit Kat1 anbauen oder muss ich da noch was beachten (Gewicht, U/Min der Zapfwelle, ...)

    beste Grüße

  • Zitat

    kann ich einen Kat1 Balkenmäher an jeden Trekker mit Kat1 anbauen oder muss ich da noch was beachten (Gewicht, U/Min der Zapfwelle, ...)

    in 98 % aller Traktor-Gerätekombinationen wird das passen. Spreizmaß der Unterlenker, Kugel- und Bolzendurchmesser sind genormt.

    Aber 2% Restrisiko bleibt halt immer - vielleicht hat sich der Hersteller doch mal nicht an die Norm gehalten, oder

    es wurde auf Kundenwunsch was geändert, oder einer der zahlreichen Vorbesitzer hat "gebastelt" .


    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Eine Frage noch (ich hoffe die ist jetzt nicht dumm): sind Anbaugeräte standartisiert? Meint kann ich einen Kat1 Balkenmäher an jeden Trekker mit Kat1 anbauen oder muss ich da noch was beachten (Gewicht, U/Min der Zapfwelle, ...)

    Grundsätzlich ja. Je älter* und je mehr Eigenbau oder vom Dorfschmied gebaut beschränkt sich die Normierung eher auf die Bolzendurchmesser. Bei Zapfwellen muss man immer auf die Kombination von Schlepper und Maschine aufpassen, dass es keinen Bruch gibt, je nach Geometrie: Zu lang gibt Stauchungen an der Welle oder Schäden an den Lagern, bei einer zu kurzen Welle kann sie im Extremfall beim Ausheben auseinanderfallen, oder unter Belastung ausbrechen.

    * Auch aktuelle Geräte aus Mittel-/Osteuropa oder Asien entsprechen nicht unbedingt der Norm. Mein Kartoffelstriegel Bj 2023 aus Polen hatte z.B. ausgehoben nur 5 cm Luft am hinteren Ende. Mit einem kürzeren Oberlenker wird es besser. Langfristig werde ich den Bock für den Oberlenker verlängern, um auf die genormte Höhe zu kommen. Dann passt die Geometrie beim Ausheben wieder.

  • LoF Fahrten habe ich leider nicht, im Prinzip ist das privates Vergnügen. Da ich aber keine großen Gewichte zu transportieren habe, müsste ein kleiner Hänger eigentlich reichen. Wenn ich das richtig sehe, müsste sogar bei einem Gesamtgewicht des Gespanns von unter 3,5 to sogar der B-Schein reichen.

    Ja, verallgemeinert gesagt, darf man ein Gespann das unter 3,5 to wiegt auch nur mit B fahren.
    So ein 40 PS Schlepper aus den 60ern kommt aber allein schon im Schnitt auf 3 to zulässiges Gesamtgewicht.
    Da beim Führerschein nicht das Realgewicht sondern das zulässige Gesamtgewicht zählt, dürftest du mit B nur noch einen 750 kg Anhänger ziehen. Das ist halt echt nicht viel.

    Da du ja aber schreibst, dass du BE hast, ist das für dich nicht so relevant.

    Was jedoch für dich relevant ist, ist das du bei diesem "privaten Vergnügen" nur zugelassene Anhänger ziehen darfst.
    Ich weis ja nicht, ob du schon einen Anhänger hast, bzw. ob du einen von einem Landwirt ausleihen wolltest.
    Letzteres wird aller Wahrscheinlichkeit nicht (legal) möglich sein.
    Im Normalfall hat kein Landwirt einen regulär zugelassenen Anhänger, zumindest keinen in der Größe die du fahren dürftest.

    Falls du vor hast, einen PKW Anhänger zu verwenden, kommt schon das nächste Problem auf dich zu. Die Kugelkopfkupplung.
    Die so am Traktor zu befestigen, dass man damit legal im Straßenverkehr fahren darf, ist bei den meisten alten Schleppern nicht so einfach. Zumindest nicht, wenn du einen mit Heckhydraulik haben willst, was du ja schon geschrieben hast.

    Und bevor jetzt jemand meckert, dass es genug Leute gibt, denen das alles Egal ist, die dann trotzdem einfach einen LoF-Anänger ziehen oder den Kugelkopf auf die Ackerschiene schrauben, weis ich selbst natürlich auch.
    Wenn man dann aber kontrolliert wird, oder schlimmer noch einen Unfall damit baut, gibt es halt Ärger.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Eicher EM300 "Königstiger" Bj. 1964

  • Hallo Ingo, so wie du schreibst betreibst du deinen Traktor nur auf den ca, 2 Ha und dazu genügt das Teil vollkommen. Für was sollte für dich eine Hydraulik vonnöten sein.?. Die muss nur gepflegt werden. Achte auf Zulassung und Versicherung und habe Spass mit deinem Teil, mögliche Heuballen mit Hand aufladen ersparen die Muckibude.

    Gruss Andreas,

  • Hi Andreas,

    Meiner Meinung nach muss ein Traktor einfach eine Hydraulik haben wenn man damit noch arbeiten will. Allein bei mir (keine Landwirtschaft) sind mittlerweile 4 Anbaugeräte da die ich alle nicht mehr missen will. Allein ein Heckcontainer ist eine tolle Ergänzung für die Hydraulik.


    Gruß

    Frederik

  • Auf den Schnelllgang habe ich gar nicht geachtet - aber klar das scheint sinnig.

    Wenn du nicht planst über dutzende Kilometer zu irgendwelchen Veranstaltungen zu gondeln, ist der Schnellgang nicht so wirklich sinnig. Schlepper mit mehr als 25 km/h bzw explizitem "Schnellgang" sind in der Szene recht gesucht, da damit dann ganze Wochenendtouren mit Wohnwagen hinter abgeleistet werden.

    Daraus folgt wiederum ein deutlicher Preissprung für doch recht wenige km/h Endgeschwindigkeit. Und für alles in 20 km Umkreis ist die Kosten/Nutzen-Rechnung dann in meinen Augen doch eher strittig.

    Noch etwas: Wenn du mulchen oder auch mal fräsen willst, sollte es zwingend ein Traktor mit Doppelkupplung sein - alles andere ist Mist.

    Damit fallen die schönen Schätzchen aus den 50ern aber raus, die haben sowas noch nicht.

    Gruß Reinhard

    Hier wird die Wiese mit einem Fendt GT ohne Doppelkupplung gemulcht, funktioniert ziemlich problemlos. Versuchsweises Fräsen ging auch, ist aber auf die Dauer sicherlich nicht schön für die Gelenkwelle.

    MfG

    Fabian

  • Hallo Leute,

    wer einen Oldtimer in Besitz hat und damit noch landwirtschaftliche Arbeiten ausführen muss, sollte sein Teil dementsprechend auch ausrüsten.

    Ingo ist ein Oldtimerfan, der sein Fahrzeug der Bauart entsprechend nützt und das ist gut so.

    Mein R 16 ist Bj. 1953, hat seit einiger Zeit einen 3-Zylinder, dem Getriebe wurde gut zugeredet und somit läuft er jetzt 42,6 km/h.

    Ich bin Oldtimerfan und habe großen Spaß mit meinen Fahrzeugen.

    Gute Fahrt euch allen:):)

    Andreas

  • Hallo Andreas,

    und genau da liegt der Unterschied. Er möchte das Teil zum arbeiten nutzen, nicht zum Rennen fahren.

    Falls du es überlesen hast, Ingo sucht noch etwas Passendes. Du widersprichst dir jedoc , da du erst einen Kraftheber für überflüssig erklärst, jedoch später rätst einen Schlepper zum Arbeiten und dem eigenen Bedarf passend auszurüsten. Den eigenen Bedarf am Kraftheber hatte Ingo zu dem Zeitpunkt schon festgelegt.

    Und legal auf der Straße sollte er aus Eigeninteresse auch unterwegs sein, was ich bei deinen Schilderungen nicht sehe...

    Genau genommen klingt das bei dir sogar ziemlich unlogisch, warum kaufst du dir nicht deinem eigenen Rat entsprechend einen für deine Bedürfnisse passenden Schlepper , sondern bastelst solch einen Frankenstein zusammen der niemals legal auf deutschen Straßen unterwegs sein kann?!

    Grübelnde Grüße,

    Fabian

  • Grüss dich Ingo wenn der Hanomag Granit deinen Erwartungen entspricht und du mit dem Traktor was anfangen kannst schlage zu. Traktoren wurden als Arbeitsgerät gebaut, auch wenn alte Traktoren oft nur noch für Oldtimertreffen Wohnwagenfahrten usw genutzt werden.

    Freundlichen Gruss. :trecker2:

  • Ich kann hier nur beipflichten! Es gibt genug Waffen auf der Welt. Wir brauchen sie nicht noch in Form alter Traktoren auf der Straße.

    Es gibt ja auch alte Fahrzeuge anderer Kategorien, mit denen man viel entspannter weit fahren kann.

    Ich versuche die Langsamkeit immer zu genießen, wenn ich auf dem Traktor sitze. Funktioniert auch eigentlich fast immer.

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