Güldner Ak8

  • Hallo zusammen, bin im Begriff mir einen AK mit 13 PS von Güldner zuzulegen.

    Der Trecker hat eine normale Zulassung mit schwarzem Kennzeichen und ein Zugmaul und einen Kugelkopf für Anhängerbetrieb.

    Jetzt habe ich einen Bootstrailer mit grünem Kennzeichen und einem Gesamtgewicht von 2.5 Tonnen der eine Auflaufbremse hat.

    Kann mir jemand sagen ob ich diesen Hänger über die Straße ziehen darf?

    Gruß Schorch

  • Hallo zusammen.

    Genau Sportgeräteanhänger. Kann ich mit einem entsprechendem Fahrzeug ( SUV oder Transporter der 2.5 Tonnen Anhängelast hat ziehen).

    Ob der Kugelkopf am Trecker eingetragen ist weiss ich nicht.

    Wenn nicht dann dürfte das doch kein großes Problem sein oder ?

  • Ich nochmal.

    Also der Trecker hat ein ganz normales Zugmaul und der Kugelkopf auf der Ackerschiene eine E Nummer.

    Soweit ich weiss muss da nichts eingetragen werden.

    Frage eins ist.: Schafft der Trecker die 2.5 Tonnen ?

    Frage zwei.: Darf er den Hänger ziehen ?

    In den Papieren finde ich nichts über irgendwelche Begrenzungen wie man das vom PKW kennt.

    Beste Grüße Schorch

  • Kugelkopf auf Ackerschiene ist nicht zugelässig. Kann man vielleicht abnehmen lassen, ist aber eine Einzelabnahme.

    Ich denke der Güldner schafft das sicher auf ebenen Gelände. Mehr Einschätzung kann ich leider nicht wagen.

    Anhängelast ist vermutlich übers Zugmaul begrenzt.

  • Dann ist der Anhänger im angekuppelten Zustand über die Traktorversicherung mitversichert. Hatte ich nicht gewusst...

    Das gilt bei LoF-Nutzung von zulassungsbefreiten LoF-Anhängern mit Folgekennzeichen.

    Das grüne Kennzeichen bei Sondernutzung Sport sagt erstmal nur etwas über die Steuerbefreiung. Dass die per Folgekennzeichen zulassungsbefreit sind und über die Zugmaschine versichert sind wäre mir neu.

    Kugelkopf auf Ackerschiene ist nicht zugelässig. Kann man vielleicht abnehmen lassen, ist aber eine Einzelabnahme.

    Bevor man sowas sagt, sollte geklärt sein ob die Ackerschiene eine starr am Schlepper montierte Plattform ist, oder ob es eine bewegliche Ackerschiene am Kraftheber ist.

    Für Erstere sollte eine Eintragung möglich sein, bei Letztgenannter gilt es landläufig als unmöglich, Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Also der Trecker hat ein ganz normales Zugmaul und der Kugelkopf auf der Ackerschiene eine E Nummer.

    Soweit ich weiss muss da nichts eingetragen werden.

    Frage eins ist.: Schafft der Trecker die 2.5 Tonnen ?

    Frage zwei.: Darf er den Hänger ziehen ?

    Doch, eine Kugel mit E-Nummer ist trotzdem eintragungspflichtig. Die E-Nummer sagt erstmal nur, dass das Teil eine ABE besitzt. Das ist wie bei PKW/Moped-Auspuffanlagen, Felgen usw. Die ABE sagt nur etwas über die Tauglichkeit, nicht über die Zulässigkeit.

    Das Zugmaul des Güldners sollte im Idealfall auch ab Werk in den Fahrzeugpapieren eingetragenen sein.

    Zu 1) in der Ebene wird er das schaffen, ein Rennwagen ist der Schlepper solo schon nicht. Wie wohl man sich auf 1 t Trecker fühlt wenn 2,5 t hinten schieben, das ist die zweite Frage. Einmal durchs Dorf fänd ich denkbar, 20 km Überführung bei 15 km/h Höchstgeschwindigkeit als Landstraßenhindernis würde ich nicht machen.

    Zu 2) Schlepper sind in der Regel als "LoF-Zugmaschine" eingetragen, manchmal auch als "Zugmaschine". Dort ist keine Begrenzung der Anhängelast vorgesehen, begrenzend ist das was die Zugvorrichtung (Zugmaul, Kugel, etc) darf. Ob deine Kugel mit E-Nummer nun eine für 750 kg Zuglast oder 3,5 t Zuglast ist, das gilt es zusätzlich herauszufinden. Wäre sie eingetragen, stünde das in den Fahrzeugpapieren.

    MfG

    Fabian

  • Das gilt bei LoF-Nutzung von zulassungsbefreiten LoF-Anhängern mit Folgekennzeichen.

    Das grüne Kennzeichen bei Sondernutzung Sport sagt erstmal nur etwas über die Steuerbefreiung. Dass die per Folgekennzeichen zulassungsbefreit sind und über die Zugmaschine versichert sind wäre mir neu.

    Nach dem Hinweis eines Forenkollegen hier noch eine Präzisierung:

    Dass ein Anhänger im angekuppelte Zustand über das Zugfahrzeug mitversichert ist, ist grundsätzlich erstmal normal. Ich hatte diese Worte

    Dann ist der Anhänger im angekuppelten Zustand über die Traktorversicherung mitversichert. Hatte ich nicht gewusst...

    fälschlicherweise in Gedanken gleich gesetzt mit "zulassungsbefreit und Folgekennzeichen".

    Die Bedeutung der jetzt im Zitat fett hervorgehoben Worte war mir in dem Moment nicht klar.

    Letztlich gilt weiterhin: Ein Sportanhänger mit grünem Kennzeichen braucht selbstverständlich eine eigene Zulassung und eine eigene Versicherung.

  • Der Anhänger ist ja auch zugelassen und hat Tüv wie sich das gehört.

    Aber das war ja auch nicht die Frage.

    Die Frage ist ja ob ich den Anhänger mit dem Trecker ziehen darf oder ob die 2.5T zuviel sind?

    Gruß Schorch

  • Laut Google (ADAC, Allianz,...) ist ein Bootsanhänger/Sportanhänger über das Zugfahrzeug (PKW) versichert. Es ist keine Anhänger-Eigene Versicherung vorgeschrieben (Oder?) Das ist ja der Unterschied zum normalen PKW Anhänger.

    Nun ist der Traktor eben auch mit schwarzem Kennzeichen ein LoF und kein PKW und auch so versichert. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Traktorversicherung den Sportanhänger mitversichert.

    Aber egal... der Anhänger ist nur mit eingetragener Kupplung am Traktor legal zu fahren. Soviel zum "darf".

    Die 2,5T sind auf kurzen Strecken in Ordnung, bei größeren Steigung oder im Gelände sicher grenzwertig. Das zum "kann".

    Das ist zumindest meine Einschätzung :wink:

  • Hi,


    Mir persönlich wäre der Schlepper zu leicht und zu schwach für 2,5 Tonnen Last.

    Bedenke beim Slippen (so heißt es doch) fährt du diese Last rückwärts die Rampe runter ins Wasser. Da it's oft auch nass und rutschig.

    Ich bin mit 20 PS unterwegs und da sind 2 Tonnen hinten dran genug auf der öffentlichen Straße. Beim Bremsen sollte die Last auch auflaufen können, sonst fährt der Anhänger den Traktor spazieren. Unter 20/25 Ps und dem entsprechenden Schleppergewicht würde ich das nicht fahren.

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Einschätzung und eure Meinungen.

    Das waren auch so meine bedenken ,aus dem Grund kamen die Fragen bei mir ja auf.

    Ich werde mich wahrscheinlich nach etwas stärkerem umschauen.

    Der Güldner ist dann wohl eher was zum Spazieren fahren und nicht um damit zu Arbeiten.

    Gruß Schorch

  • Hallo zusammen,

    ich war Gestern im Rhein Kreis Neuss, dort gibt es bei Rommerskirchen ein sehr schönes echt sehenswertes Landwirtschaftsmuseum.

    Jeden Mittwoch treffen sich dort Ehrenamtliche Mitglieder von einem Förderverein. Das sind zum größtenteils Ehemalige Mitarbeiter vom IHC Werk in Neuss.

    Diese "alten Hasen" waren sich einig.

    Es gibt keine Obergrenze bei der Anhängelast. Das was der zieht das ist die Obergrenze.

    Stützlast hat er nicht und Auflaufbremse stoppt die Fuhre.

    Deshalb gibt es auch keine Angaben bzgl. Anhängelast,weder auf den Typenschildern noch in den Papieren.

    Das ist bei den alten Traktoren generell so üblich.

    Gruß Schorch

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