Kugelkopf auf Ackerschiene

  • alle Kugelkopfbolzen für das Zugmaul, die ich bisher gefunden hab waren mit dem Vermerk "nicht für den Straßenverkehr zugelassen". In diesem Fall macht eine Weiterverfolgung der Option keinen Sinn.
    Darüber hinaus hast du das Thema mit der Höhe. "GT Fan" hat das schon angesprochen. Nach Auskunft eines Sachverständigen beträgt diese Höhe 350mm bis 470mm (wenn ich mich richtig erinnere).
    Wenn du dann also einen Adapter für das Tieferlegen vom TÜV abnehmen lassen musst, hast du mit der Kombination Anhängemaul/Kugelbozen nichts gewonnen.

    Einstellbare Knickdeichsel kann man im orig. Zubehör kaufen (z.B. Meyer), kostet aber soviel der Anhänger - also auch keine Option. Dann kauf ich mir lieber einen (gebrauchten) Kipper für`s Zugmaul.

    Gruß
    Thomas

    mein Pferd für den Winter: Fendt Dieselross, 24 Stärken
    mein Pferd für den Sommer: Yamaha FJR 1300, 142 Stärken

  • Hallo,
    mein Prüfer sieht im ersten Gespräch zu dem Kugelkopf im Zugmaul tatsächlich das Problem hauptsächlich in der Anbringungshöhe. Er will mal nachlesen ob es bezügl. der Höhe des Zugmauls bei Schleppern eine Vorschrift gibt. Laut seiner Aussage wäre es evtl. denkbar die ausschließliche Nutzung von bestimmten Anhängern ( mit höhenverstellbaren Deichsel ) vor zu schreiben. Bin gespannt!
    Ich dachte nicht an eine Verwendung eines Kugelkopfbolzens sondern an einen herkömmlichen Kugelkopf mit Schraubverbindung.
    Ich habe an meinem Ferguson TEA 20 einen Kugelkopf in der Ackerschiene. Der Kugelkopf ist sogar in meinen Papieren eingetragen ( siehe Bild ).
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/23355426lc.jpg]
    Ich weiß nicht wie mein Vorbesitzer das hingekriegt hat. So kann ich bei Kontrollen zumindest was vorweisen.
    Gruß
    Ralf

  • Hallo,

    Anhängerkupplungen sind in der EG-Richtlinie 94/20 geregelt. Um Kugelkupplungen geht es auf den Seiten 56-59.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…20070101:de:PDF

    Auf Seite 56 unten stehen die Anbauhöhen der Anhängekupplungen. Allerdings gelten diese nur für bestimmte Fahrzeugklassen.
    Auf Seite 56 steht unter Absatz 2.1.1
    ,,Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
    Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
    Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 ein-
    halten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
    Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG''

    Klasse M 1 = PKW

    KLasse M2 = kleiner Bus über 8 Sitzplätze bis 5 t ZGG

    Klasse N1 = LKW

    Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Klasse T, und diese ist in durch diese Vorschrift demnach nicht betroffen, ebensowenig wie Geländewagen, bei denen die AHK höher sein darf.
    Demnach gilt die Mindest und Höchsthöhe der Kupplung nicht für Traktoren.

    https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse#Klasse_M

    Bei meinen Deutz habe ich das selbe Problem. Ich habe 2 Optionen überlegt:

    1. Unter dem Getriebe sind die Befestigungslöcher für dass Zugpendel, mit M16 Gewinden. Hier ließe sich eine stabile Metallplatte anbringen die hinten auskragt (Überstand dreieckig zugeschnitten) wo man dann einen geprüften Bolzen reinschrauben kann. Legal aber auch nur mit Einzelabnahme, diese Variante hat der TÜV in einem Gespräch aber gut gefunden. Wenn Anhänger gezogen wird müsste man aber die Ackerschiene wegmachen und die Hubarme hochziehen, da sonst im Weg.

    2. Aufnahme ähnlich der der standardmäßigen Deutz Bolzenkupplung in der normalen Lochschiene, nur mit Kugelkopf und in der untersten Position angebracht. Darüber habe ich mit dem TÜV bisher nicht geredet, eine Einzelabnahme wäre aber natürlich auch hier fällig. Mit der Ackerschiene und den Hubstreben wäre es das selbe wie bei Variante 1.


    Hier bietet jemand eine Art Einstecklösung für eine normale Rockinger Bolzenkupplung an. Lt. Verkäufer soll die Konstruktion zulässig sein.

    http://www.ebay.de/itm/Anhaengerk…f-/151818918191

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo,
    so, habe soeben einen Rückruf von meinem Tüv Prüfer erhalten. Er hat die Aussage von Simon bestätigt. Die Höhenbeschränkung von Kugelkopfkupplungen gilt nicht bei Traktoren. D.h. ich kann die Kugelkupplung beliebig hoch anbauen. Er möchte sich die Konstruktion ( Kugelkopf in Zugmaul ) mal live ansehen und dann entscheiden was passiert. Eine evtl. Abnahme würde dann mit einer Beschränkung auf geeignete Anhänger erfolgen ( höhenverstellbare Deichsel, besonders hohe Anhänger ).
    Das Konstrukt ist aber noch nicht erstellt und es wird auch noch ein bischen dauern bis ich dazu komme, ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Gruß
    Ralf

  • Zitat von Kawaschrauber

    Mein TEA20 hat den eingetragenen Kugelkopf in der Ackerschiene, wie gesagt keine Ahnung wie der Vorbesitzer das eingetragen bekam.

    Hallo,

    das reicht leider nicht aus. Die Zugvorrichtung muss eingetragen sein, der Kugelkopf alleine reicht nicht. Damit sind wir wieder bei der Ausgangslage:

    Kugelköpfe auf der Ackerschiene in der Dreipunktaufnahme sind nicht zulässig. Ausnahmen gibt es keine.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo,
    mir ist klar das es immer um die Verbindung von Kugelkopf zum Fahrzeug geht. Das ist ja gerade der Punkt. Wie kann ein Prüfer einen Kugelkopf an einem Traktor mit Dreipunkthydraulik eintragen wenn die Zugvorrichtung nicht abgenommen ist? Das der Kugelkopf nicht in der Luft hängend montiert werden kann ist doch klar.
    Mir ist mein eingetragener Kugelkopf jedoch lieber als gar keine Eintragung.
    Gruß
    Ralf

  • Hallo Kawaschrauber,

    da bist Du aber an einen schlecht informierten Prüfer geraten! Du darfst den Kugelkopf nicht beliebig verändern, die Höhe muß wie beim PKW nicht veränderbar sein. Sonst nutzt sich bei der Kupplung am Anhänger die Verriegelung zu sehr ab und der Hänger wird sich mit der Zeit selbständig auskuppeln. Das kann dann richtig teuer werden.
    Bin nämlich momentan daran, an meinem Farmer eine selbst entworfene Vorrichtung abnehmen zu lassen. Bei meiner Vorrichtung ist die Höhe fix auf 37 cm fest eingestellt und der Kugelkopf ist, nicht drehbar!

    Gruß aus dem schönen Saarland
    Farmer

  • Hallo, ist alles sehr Intersant hier.
    Mein Kenntnisstand ist auch der, das es nicht ausreicht den Kugelkopf in irgendeine Konstruktion einzuschrauben.
    Genau diese Konstruktion muss von Prüfer geprüft / abgenommen und mit eingetragen werden, oder eine ABE besitzen.
    Sie darf nicht mit Bolzen gesteckt sein, sondern muss fest und unveränderbar angeschraubt sein.
    Ackerschine oder Orginalzugpendel vom Schlepperhersteller sind (weil abnehmbar) dazu absolut nicht freigegeben (obwohl beide von der Belastung beide locker ausreichen würden)
    Was hast du inzwischen noch erreicht bzw. herrausgefunden ?

  • Hallo habe die Geschichte jetzt schon 2 mal mitgemacht.
    Wichtig ist die Konstruktion vorher mit einen zuständigen Prüfer ab zu klären.
    Wichtig ist auch das darf nicht jeder Prüfer abnehmen,also vorher abklären ob der Prüfer das auch darf.
    Bei meinen Normag mit feste Ackerschiene(auch selbst gebaut)habe ich nach Absprache ein Bock gebaut der an die Ackerschiene geschraubt wird.
    Anhängebock bekam eine eigende Prüf-Nr.Kugelkopf hat logischer weise seine eigende.
    Auf Nachfrage wegen der Ackerschiene wurde die als Bauteil des Bockes mit Abgenommen,hat also keine eigende Nr.aber eine Prägung eingeschlagen bekommen.
    Wichtig war dem Prüfer damals die Einhaltung der Höhe,deshalb auch der Bock um auf die richtige Höhe zu kommen.
    Der 2. Fall für einen Bekannten.
    Der Schlepper hat eine Vierpunkt-Handaushebung wo die Hubarme durch 2 Bolzen festgestellt werden können.
    Ackerschiene wird in 2 Fangtaschen mit Bolzen gehalten.
    Es wurde eine neue Ackerschiene angefertigt die Spielfrei in den Fangtaschen liegt und mit 2 Bolzen befestigt wird,ist also abnehmbar.
    Hier war dem Prüfer wichtig das die Schiene nicht wackelt,Höhe lässt sich einstellen durch Bohrungen in den Hubarmen.
    Auch hier wurde die ganze Konstruktion eingetragen aber die Ackerschiene bekam eine Eigende Nr.und könnte so auch für verschiedene Traktoren benutzt werden.
    Es ist alles vom Prüfer abhängig der muss es eintragen.

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