Österreichische Versicherung & TÜV - wer kennt sich aus?

  • Sorry, hatte meinen Beitrag in falschem Unterforum. Ich will nur ein normales Kennzeichen und normal bei Versicherung anmelden. Aber denkste!

    Soviel ich ev. jetzt weiß, gibt es H kennzeichen für Oldtimer. Deshalb ev. die komische Forderung nach Entfernung der Kugel. Aber wenn ich nur prival mal was transportier, wäre das doch egal. das betrifft doch nur die, die mit H-kennzeichen gewerblich fahren. Tu ich ja nichts gewerblich.
    Frage: muß man wenn man ein "normales Kennzeichen" will, die heutigen gesetzlichen Normen, Lärm, Abgas, Bremslicht, Kabine etc. erfüllen??? Das ginge ja gar nicht mit diesem Oldtimer aus 1956.

    Wer weiß wie das mit den verschiedenen Kennzeichen ist bzw. v.a. was man erfüllen muß wenn man einen so alten mit normalem Kennzeichen versehen will.

    Bitte um Info wer was weiss, danke! ich verzweifle fast schon wieder! :(


    -- hier meine ursprünglichen fragen:-------------
    Hallo,

    nachdem fast alle (ich meine Hobbyfahrer und Oldtimerfahrer) oder zumindest sehr sehr sehr viel "ungesetzlich" mit 10 oder 25 kmh Tafel herumfahren, obwohl die 10 kmh Tafel rechtlich für den Straßenverkehr und auch versicherungsmäßig nur gültig ist, wenn der Traktor nicht schneller als 10 kmh fahren KANN und das typisiert ist.

    Wenn man dann rechtlich richtig einen Schlepper anmelden will und vom Tüv eine Einzelgenehmigung will, wie mein Verkäufer für einen Fahr D90 Baujahr 1956 mit 11 oder 12 PS, sagt man ihm folgendes:

    Aber ich war dafür heut nachmittag beim TÜV.
    Zwar ohne Traktor aber mit Unterlagen.
    Generell kein Problem - Es kostet zwischen 130 und 170 Euro.
    Man müsste einen Spiegel montieren und sonst muss halt das elektrische funktionieren. Ist kein Problem.
    Die Kugel für den Anhänger muss ich abflexen, das ist icht zulässig. Man darf mit einem historischen Fahrzeug keinen Anhänger ziehen.
    Das Dach muss ich weglassen zum typisieren meinte er, weil es kein orginales ist. Er kann es nicht eintragen.
    Wobei er selbst meinte was ich danach mache ist ihm egal.

    ja.. so schauts aus.

    Was sagt ihr dazu?
    Hänger für Oldtimer: Was soll das heißen, Oldies dürfen keinen Hänger ziehen?

    Spiegel zum Schminken:
    Und einen Spiegel am Oldtimer? Schaut ja super aus. Abgesehen davon daß das mich nicht stört. Aber hat das jemand???
    Ich zweifle langsam an der Kompetenz des Tüv.

    DACH: wieso kann Tüv nicht Dach mit aufnehmen? Muß man bei Filzmaier Dach nicht typisieren. Ist das Dach schon typisiert? Oder machen die dann nachträglich Probleme?

    Versicherung völlig unklar und schriftlich bekommt man nix wenn man nicht eine Nummer anmeldet:
    An den Versicherern sowieso, denn die Versicherungsmakler sagen den Leuten, mit 10 kmh Tafel seid ihr versichert. Schriftlich geben die das aber NICHT!!!
    Wohlwissend glaube ich, daß bei einem größeren Schaden das Argument kommt: der Schlepper geht schneller als 10 kmh, also war er nicht versichert. Denn es ist vom Gesetz her eindeutig wohl so: 10 kmhTafel nur wenn Schlepper nicht mehr als 10 kmh fahren KANN (egal wie schnell er wirklich fährt) und 25 auch nicht schneller als 25 fahren KANN!!
    Conclusio: man ist solange versichert wie nichts passiert.

    Was meint ihr dazu? Ist doch lustig. Wenn man regulär anmelden will, nichts als Probleme und Schwierigkeiten. Denen ist scheinbar lieber man fahrt wie tausende andere einfach unversichert und mit nicht für den Straßenverkehr zulässigen Fahrzeugen herum.

    Seltsam, seltsam, ich zweifle ich zweifle.

    txh

  • Hallo,
    geht es um deutsche oder um österreichsche Zulassung?

    Gruß Lutz K

    Gott beschütze diesen Hof vor Sturm und Wind und vor Bulldogs die aus Mannheim sind.

    Lieber richtige Schlepper aus Hannover und Friedrichshafen

  • Zitat von alfonso

    sorry, habe geschrieben AUSTRIA.

    dh. österreichische zulassungsprobleme!

    vg. alf :oops:

    Ich denke da liegt das Problem,die meisten hier in D haben schon Probleme die eigenen Bedingungen zu verstehen...

    Willst du einen Traktor mit deutschen Papieren bei euch zulassen?Ihr seit doch auch in der EU,sollte doch ansich keine Probleme machen!Wenn ich mir bei euch ein Auto kaufe,muss ich mit diesem hier zum Tüv,sammt österreichischen Papieren und muss eine Vollabnahme machen lassen,dann gibts einen Wisch für die Zulassungsstelle und schon hab ich deutsche Papiere so sollte es der Theorie nach bei euch auch laufen...

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • hallo!

    danke für die antwort, aber da kann ich kaum milde lächeln.
    ich will einen klitzekleinen langsamen traktor der vermutlich nie zugelassen worden ist und jedenfalls keinen typenschein hat in österreich einfach anmelden für einzelgenehmigung/typenschein,
    damit ich ab und zu hobbymäßig mal herumfahren kann und ev. vielleicht mal eine fuhre grünmüll oder so transportieren kann.

    scheint ja einfach zu sein. sehr viele hier fahren mit 10 kmh tafel herum, obwohl nicht zum verkehr unter 10 kmh typisiert, wohl auch nicht versichert.
    aber seis drum. ich dachte, ich will versicherungsmäßig keine zweideutigkeiten, also mache ich ne zulassung mit versicherung.

    da auf jeden österreicher 2,134 beamte kommen, erlebte ich - vorher schon - und jetzt auch mit dem fahrD90, blaue wunder, auch wenn der fahr ein grüner ist.

    mein verkäufer hat nur so mal im vorbeigehen (ohne traktor) angefragt, was an dem fahrD90 so zu machen sei für die Einzelgenehmigung.

    vorläufiges resultat der österr. tüv-nachfrage:
    a) die pkw-anhängerkugel muß abgeflext werden, da ein historischer traktor keinen anhänger haben darf, weder privat noch gewerblich.
    das heißt, ich kann nicht mal meinen grünmüll entsorgen damit.
    b) das filzmaier-dach darf nicht drauf sein, weil damals ja auch kein dach drauf war.
    c) ein spiegel muß montiert werden. (komisch, der war früher auch nicht drauf).
    d) tüv-kosten von 140-170 euro selbst für den kleinsten traktor.

    so, nun die österr. versicherung:
    ob historisch oder nicht, preis ist egal.
    a) landwirtschaftliche versicherung kostet 87,- euro/p.a.
    b) werksverkehrsversicherung kostet 416,- euro p.a. abzüglich rabatte wenn man brav ist.
    als werksverkehr wird scheinbar einfach das fahren auf befestigten öffentlichen straßen bezeichnet.

    jetzt muß ich schauen, was in den polizzen steht (mein versicherer dreht schon durch, die wollen sowas nicht).
    denn wenn unter "landwirtschaftliche" versicherung (die kann ich ja machen, auch wenn ich nur eine kleine wiese habe)
    verstanden wird, daß man NUR und AUSSCHSLIESSLICH für landwirtschaftlichen transport den benützen kann, nützt es
    mich nicht wirklich was, denn ich will ja nur ab und zu mal herumfahren.
    ganz abgesehen davon, daß der tüv-ler sagt, man darf gar nix anhängen wenn historisch. soviel hab ich herausgefunden,

    Pickerlüberprüfung:
    wenn historisch dann muß man (so der schlepper über 25 kmh typisiert ist) nur alle 2 jahre zur überprüfung gehen sonst
    jedes jahr. wobei meiner mit 18 kmh gar nicht zur pickerlprüfung muß.

    also ich darf lt. tüv keinen anhänger fahren (es sei denn, der hat alles mißverstanden), lt. versicherung im niedrigen tarif von 87,- (416,- wäre doch schon happig im jahr!) sind nur landwirtschaftliche fahrten vermutlich versichert und landwirtschaftliche fahrten ohne anhänger sind eher die ausnehme.

    da kommt man in einen teufelskreis :evil::evil::evil: ohne ende. ich weiß noch nicht was ich mache.

    ich bin wieder mal nervlich fertig. will doch nur ordnungsgemäß anmelden und versicherung zahlen. weiter eh nix.
    will doch keinen renntraktor oder dragster.

    mit hängendem kopf, :roll::x:hammer::beerchug:
    vg. alf

  • Hallo Alf,

    ich weiß ja nicht wie das bei euch so ist in Österreich, aber die Aussage vom TÜV das du keinen Anhänger mehr ziehen darfst ist gelinde gesagt Schwachsinn. Die Frage ist nur: du sprichst von Autoanhängerkupplung. Das ist so eine Sache. Das gabs damals ja noch nicht. Was du aber darfst: einen normalen Anhänger (landwirtschaftlich) benutzen. Wenn er denn auch ein Oldtimer ist. Genau genommen darfst du nämlich einen Zug zusammenstellen wie er damals auch unterwegs war. Du darfst sogar genau genommen Arbeiten damit verrichten - und zwar solche für die der Schlepper damals konzipiert war. Halt nur nicht gewerblich!!!

    Wenn ich du wäre würde ich den Schlepper ganz normal zulassen. Ohne jeden Schnick Schnack wie Landwirtschaftlich - Historisch und Konsorten. Dann kannst du nämlich so ziemlich alles machen was du willst. Und alles transportieren. Und ich würde mich mal bei den verschiedensten Versicherungen erkundigen. Ich habe hier in Deutschland eine Preisspanne von 200 - 600€/a :vogel: herausgefunden.

    Wenn ich das richtig sehe hat das mit dem Spiegel sicherlich damit zu tun das der Schlepper nie angemeldet war und dementsprechend keine Papiere besitzt. Dann wird er nach den heutigen Richtlinien zugelassen und nicht nach den Bestandssichernden (weiß jetzt nicht ob das genau der Ausdruck ist). Aber soweit ich weiß ist ein Spiegel doch erst ab 25 Km/h notwendig?!

    Naja, zur Klärung dieser ganzen Fragen würde ich garnicht zum TÜV gehen sondern zum Zulassungsamt. Die würde ich mal ausquetschen. Ich musste leider auch schon feststellen das der TÜV bei Auskunftstätigkeiten manchmal sehr inkompetent ist.

    Gruß Markus

  • Ja, das ist so!

    Die Österreicher, v.a. die Wiener, sind Meister des Beamtentums. Nichts ist hier normal, nichts geht ohne Beziehungen, nichts geht einen sinnvollen nachvollziebaren Lauf. Die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen bringt einem in gedankliches Nichts.

    Doch wie sagte schon Pater Josef zum schwarzen Häuptling in Africa, als dieser ihm zornig sein weißes Baby zeigte: Die Natur kann man nicht verstehen, die muß man einfach so akzeptieren, wie sie ist. :P

  • Wie machen es denn deine Oldikollegen...mit anderen alten Schleppern, die sollten doch wissen wie es geht.

    Grüße, Falko

  • Zitat

    Wie machen es denn deine Oldikollegen...

    hi, das ist eine gute Frage!
    Einfach fahren und hoffen daß nix passiert. Solange nichts passiert ist man ja versichert.

    einfach 10 kmh Tafel drauf und Haushaltsversicherung zahlt.

    Vielleicht!
    Denn als ich fragte, sagte Versicherungsvertreter (zum HOlder B10 15 kmh Bauartgeschw.): selbstverständlich versichert. schriftlich gab er es nicht.
    Also Nachfrage bei Versicherung in Feldkirch, Landesstelle. Selbstverständlich versichert, wieso fragst Du. Schriftlich, ne, schriftlich geben wir das nicht.
    Also Anfrage in Insbruck, Zentrale Westösterreich. Selbstverständlich versichert. Schriftlich, na, das können wir nicht bestätigen.
    Also Anfrage in Zentrale Österreich in Graz. Schriflich, ne, das muß der Rechtsexperte DDr. bestätigen.
    Nach 14 Tagen: ne, ist nicht versichert. Denn der Traktor muß vom Tüv auf 10 kmh typisiert sein.
    Somit fahren alle schwarz, meiner Ansicht oder der Ansicht der Versicherung nach ungenehmigt. Ich meine jetzt die Hobbyfahrer, nicht die echten Landwirte, da kenn ich mich noch weniger aus.

    Fazit: sowohl lt. Strafgesetzbuch sind 10 kmh-Tafeln ungesetzlich, wenn der Traktor schneller als 10 kmh gehen KANN (nicht ob er wirklich fährt) und auch Haushaltsversicherung zahlt nur auf goodwill. Ob sie das bei einer Million Schaden auch tut, sei dahingestellt.

    Fazit 2: die Polizei kontrolliert fast nicht bzw. nur bei Unfällen. Die Versicherungen sagen nicht oder nur halb was Sache ist und läßt die Leute blöd sterben.
    Meiner Ansicht nach eine ungeheure Frechheit. Aber wieso soll ich wie Michael Kohlhaas dagegen ankämpfen?

    Ich will ja nur einen kleinen Schlepper mit 15 bzw. jetzt 18 kmh ab und zu fahren, will gerne Versicherung zahlen. Doch wenn kein Typenschein da ist, und hier in Österreich scheinen fast alle den Typenschein für so kleine Traktoren zu verlieren oder wegzuwerfen, ist das eine ungeheure Sache. Fast nicht zu machen.

    Für mich sind Fahrzeuge ohne Typenschein nur Schrott. Es sei denn, man hat gute Nerven zum Kampf mit Tüv und Versicherungen.

    so long.

  • Was heißt den Typenschein? Ist das vergleichbar mit dem Deutschen Fahrzeugbrief? Dan sollte das doch kein Problem sein! Besonders nicht beim TÜV. Die brauchen nur eine Kopie von einem Baugleichen Schlepper und los gehts. Bei mir hat das 51€ gekostet. Vollabnahme nach §21 STVZO.

    Und bei der Zulassungsstelle brauchen die dann höchstens noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dass das Ding nicht geklaut ist.

    Wie gesagt einfach Schwarz anmelden und man ist alle Sorgen los. Dann hat der TÜV auch nichts zu sagen von wegen "Das muss ab und das muss dran"! Noch ne günstige Versicherung besorgt und gut.

    Hier in Deutschland ist die Zurich Versicherung eine gute Adresse. Günstig auf jeden Fall.

    Gruß Markus

  • Haha!
    Da muß ich schmunzeln! 51 Euro! Ich bin leider in Österreich! Ja Typenschein ist Fahrzeugbrief.
    AB 140 Euro bis vermutlich 170 Euro. Ganz egal ob ein Ferrarri oder ein 9 PS Schlepper.

    Und die erwähnten Schikanen, und, und und....... ich hätte es ja auch nicht geglaubt, wie das bei uns ist. Und vor allem: ich habe zwei Tüvs kontaktiert, beide tun so, als ob sie noch niemals einen alten Traktor zugelassen haben und man das Rad neu erfinden müßte.

    Wer hat das schon mal gehört: wir typisieren nicht, wenn ein Filzmeir Dach oder wie immer das heißt drauf ist, denn früher wars auch nicht drauf.
    Wie gesagt, das war nicht nur ein Einzelfall. Das scheint hier einfach so zu sein. Ich wundere mich gar nicht mehr, wieso keiner einen Traktor anmeldet und einfach illegal fährt. Die Behörden provozieren das ja geradezu. Allerdings kenn ich auch einen, der durch einen Traktorunfall fast seine Existenz verloren hat.
    Ich gebe daher nicht auf und kämpfe nach wie vor. Irgendwie werde ich schon zu einere Versicherung kommen.

    Mein Problem ist nur, daß ich den Schlepper ja gar nicht brauche, nur hin und wieder mal herumfahre. Und ich will einen alten, der richtig tuckert.
    Einen neuen mit Typenschein wäre ja keine Problem, wobei auch hier die meisten schwindeln und eine 25 kmh Tafel drauftun, denn dann muß man ihn nicht vorführen jedes Jahr. Selbst wenn er 40 läuft.
    Irgendwie kommen doch die meisten auch bei Unfällen scheinbar drumherum, daß man nicht draufkommt. Aber ich bin gegen Lotterie bei Versicherungsfragen. Das ist wohl mein Problem.
    Mein Versicherungsagent fragt mich schon, ob ich ihn hasse oder ihn absichtlich ärgere. Nur weil ich einen Traktor versichern will.

    Aber genug der Jammerei, vielleicht wird doch noch alles gut, vorausgesetzt, ich erlebe das noch..... 8):P

  • MBrandt alfonso spricht nicht vom deutschen Tüv!

    alfonso,hast du vieleicht einen Kollegen in Deutschland,so das man in D den Schlepper vom Tüv abnehmen lässt und auch für einen Tag in D anmeldet und dann hast du ja deine Papiere,so viel mir bekannt ist habt ihr ja jetzt auch nur noch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Farmer1:
    ja, ich weiß. Aber ich dachte dass das vielleicht ein Anstoß in die richtige Richtung ist. Besonders weil alfonso immer wieder vom "historischen Kennzeichen" redet. Dann ist das hier in Deutschland ja auch so das der Schlepper in einem Originalgetreuen Zustand sein muss. Aber bei schwarzer Nummer interessiert das hier ja keinen. Hauptsache technisch in Ordnung.


    Gruß Markus

  • Mein (eventueller) Fahr D 90 Verkäufer wollte nun nochmals versuchen, den Traktor einfach anzumelden. Normale Anmeldung. Abgesehen davon daß die in Österreich ab 140 Euro und mehr kostet, hier das Ergebnis (Daten hab ich aus Datenschutzgründen ausgepunktet)

    hier der Bericht:

    war jetzt beim TÜV in ..... und beim ..... in .... (in ...... haben sie mich rauf geschickt).

    Also den ....(privater Tüv - Anmerkung) kann man komplett vergessen, obwohl ich mir von dem viel mehr erwartet habe als vom TÜV.
    Die wollten ganz als erstes mal eine Unbedenklichkeitsbestätigung aus Deutschland, dass das Ding nicht gestohlen ist oder so.
    Dann schau ma weiter was gemacht werden muss.. ich soll halt dann mal vorbei kommen.. blablabla.. und NUR als historisches Fahrzeug.

    Beim TÜV:

    Auch hier NUR als historisches Fahrzeug. Die anderen die normal angemeldet seien, sollen angeblich schon immer landwirtschaftlich sein bzw. schon länger einen anderen Typenschein........
    Und dazu meinte der noch 120 Tage und Fahrtenbuch,.. Dach und Kugel sind noch immer nicht erlaubt ;)
    Aber inzwischen hat er gesagt wenn man sein Holz mit dem Anhänger herumfährt kann keiner was sagen.
    Manche Leute sollen eine Abnehmbare Kugel haben. *grins* Als ob das was ändert. Er darf sie auf alle Fälle nicht auf dem Foto haben.

    (Anmerkung: er verlangt daß das Filzmeier-Verdeck abmontiert, weil das angeblich - welche Posse - nicht erlaubt sei. Auch die Kugel für PKW-Anhänger muß weg. Den gabs früher nicht. Aber ein Spiegel muß drauf. Den gabs früher aber auch nicht drauf)

    ---Ende des Berichts-------------------------------------------------

    Ich fürchte da muß man einen fachkundigen Rechtsanwalt anstellen, um hier in Österreich einfach eine normale Einzelgenehmigung zu bekommen, wenn nicht schon ein Typenschein vorhanden ist, dann erübrigt sich alles.

    Ich weiß nun nicht, was tun. Irgendie gehn mir die schon so auf die Nerven, daß ich gar keine Freude mehr habe daran. Ich glaube die machen das mit Absicht. Die wollen in Österreich beim Tüv das wohl einfach nicht. So altes Zeug ist ja nur mit Arbeit verbunden.

    brrrrrrrrrrrrrrr verdammter katzenseiche ich haue gleich mal mit dem hammer auf irgendwas drauf. leider ist das sparschwein schon geplündert.

  • Also ich muss schon sagen das die bei euch da in Austria echt am Rad drehen. Ich versteh immer noch nicht warum denn NUR HISTORISCH. Das ist doch Blödsinn. Dann sind ja die alten /8 von Mercedes und so auch nur als HISTORISCH anzumelden oder wie jetzt? Und dann auch keinen Anhänger ziehen dürfen? Komische Sitten!!!

    Vielleicht ist der Vorschlag von Farmer1 ja echt eine Alternative?!

    Gruß Markus

  • hallo nochmals!

    Ich hab grad noch mit Hrn. DI ...... gesprochen, dem Vizedirektor vom Tüv.
    Er sagt am Telefon ohne genaue Prüfung des Traktors und ohne Obligo mal folgendes:

    a) ohne Typenschein ist es schwierig, denn dann muß man auch noch nachweisen, daß das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Vermutlich Bestätigung von der Gemeindepolizei.

    b) ohne Typenschein gibt es nur noch "historische" Einzelgenehmigungen, das ist sicher. Er sieht aber keinen Nachteil auch für persönliche Fuhrwerke, man darf nur NICHT gewerblich fahren.

    c) Nachteil aber: keinerlei Veränderungen, auch keine kleine. Ein "historisches" Fahrzeug muß in dem damaligen zeitgemäßen Zustand erhalten werden. Das heißt, ein Dach dürfte nur dann drauf, wenn das Dach aus damaliger Zeit stammte. Da es ja als Zubehör ein "Leichtverdeck" gab, müßte man nachweisen, daß das vorhandene Dach zeitgemäß ist. Also wohl kein Filzmeier Dach drauf, da müßte man nachweisen, daß das Dach aus damaliger Zeit ist und auch zumindest ähliche zeitgemäße Dächer am Fahr D 90 damals verwendet wurden.... Zubehör war Leichtverdeck.... das kenn ich aber nicht.

    So der Stand. Also ohne Typenschein ist es einfach schwierig bzw. eine normale Anmeldung völlig unmöglich. Man kann ja auch nicht unbedingt dem Tüv die Schuld geben, sondern den Gesetzgebern, über die Qualität dieser Parlamentarier bzw. Beamten der Ministerien möchte ich hier zur Vermeidung von Problemen lieber keinen Kommentar abgeben.

    Also wenn nicht jemand in der Nähe von Lindau am Bodensee mir jetzt raschest einen anderen ev. größeren Fahr anbietet, muß ich mich von Fahr verabschieden.

    Ich schaue grad einen Deuz D15 am Abend an, mit Papieren. Aber verrostet. Mal sehen was da herauskommt. Der war aus Deutschland aber hier in Österreich zugelassen.

    danke

  • Habe gerade einen Deutz D15 angesehen. Hat mir gut gefallen. Kosten wären 1700,-. mit Typenschein.
    Aber der FAhr D90 gefällt mir besser. Hat auch besseren Klang. Kostet gleichviel.

    Also hab ich heute den fix gekauft. Tüv kommt erst in 2 Wochen.
    Ist mir jetzt egal, ob die historisch anmelden oder nicht die können mich damit nicht schrecken.

    Ich fahr den fahr einfach mal! :twisted:

  • nur zur vervollständigung wie es einem gehen kann, wenn man beim österr. tüv eine einzelgenehmigung (ersatz für nicht vorhandenen österreichischen!!! typenschein,fahrzeugbrief bzw. importe) erwerben will:

    dass man kaufvertrag, unbedenklichkeitsbescheinigung daß fahrzeug nicht gestohlen ist etc. braucht. ist ja klar. auch empfiehlt es sich kopien eines typenscheines, betriebsanleitung, ev. AllgemeineBetriebsErlaubnis im vorhinein zu beschaffen, sonst wirds noch teurer.

    dass man alte traktoren jetzt angeblich in österreich nur als "historische fahrzeuge" genehmigen kann ist mir weder klar noch logisch noch nachvollziehbar und angeblich - lt. öst. Tüv. - gesetzlich unumstößlich verankert. ich persönlich glaub das nicht so ganz wollte aber keine neue rechtliche baustelle aufmachen, denn:

    1) anfrage beim österr. tüv: vorführung die nächsten 14 tage nicht möglich.
    2) dann hatte prüfer 1 woche urlaub.

    3) dann in 1 woche endlich der vorführungstermin.
    a) fritzmeier-verdeck ausnahmsweise als "nicht-original" genehmigt.
    b) autoanhängerkupplung muß weg. ist nicht zeitgemäß damals gewesen.
    c) rückspiegel muß drauf. erst links, dann rechts, dann hat sich der prüfer endgültig auf links entschieden. war zwar bei vorführung noch rechts, macht aber nix, muß gelegentlich ummontieren.
    d) fahrtenbuch muß bei historischen geführt werden, damit man nicht mehr als 120 tage im jahr fährt. obwohl alle sagen das ist längst überholt schreibt der prüfer das wieder hinein. auch hier rechtlich zweifelhaft.

    4)nach vorführung dauert es 2 wochen bis schein ausgestellt ist.

    5) nach also insgesamt 2+1+1+2 = 6 wochen nun schein heute in händen.

    6) einzelgenehmigung kostete über 150 euro obwohl alle unterlagen da waren. sonst wärs noch teurer.

    7) heute versicherer zur zulassungsstelle für anmeldung. anmeldung koste 169,- euro.

    8) doch welcher schreck: zulassungsstelle stellt nix aus. grund: es steht drin in der einzelgenehmigung, daß ein grünes pickerl benötigt wird. bauartgeschwindigkeit ist 20, bis 25 braucht man in österreich keinerlei pickerl und tüv-prüfung (nur tpyenschein/fahrzeugbrief gültig für A).
    das weiß jeder traktor fan und alle zulassungsstellen und alles versicherer nicht aber der tüv. seltsam irgendwie. kann auch nicht mehr an tippfehler glauben nach 14-tägiger prüfung.

    9) tüv prüfer angefragt. war sehr erstaunt. und heute keine zeit, erst morgen könne er ändern.

    10) morgen ist aber feiertag. da meine er, dann halt donnerstag.

    11) dann sehen wir halt am donnerstag, ob dann die sache erledigt ist.

    die gedanken sind frei: bei einem neuartigen gefährt mit 7 rädern und 480 kmh bauartgeschwindigkeit würde ich alles verstehen.
    bei einem kran mit 140 tonnen hebegewicht auch. muß genau geprüft werden. bei einem antiken motorrad, das noch 200 geht auch.

    aber ein kleiner trecker mit 1100 kg und 20 kmh. also was solls. hab ich gedacht.

    die lehre davon: niemals denken. sobald eine behörde im spiel ist, kann man niemals davon ausgehen, daß irgendetwas normal verläuft. es ist ja nicht nur der prüfer, der vielleicht noch nie einen traktor zugelassen hat und völlig überlastet ist. es sind wohl zumindest in österreich auch die gesetze, die völlig an der realität und der notwenigkeit oft vorbeigehen und sinnlos sind. dazu noch in jedem eu land was anderes, einfach so wie früher im mittelalter mit den wegelagerern und zöllnern bei jeder grenze. wieviele jahrhunderte geht das eigentlich so weiter?

    dies meine geschichte und die moral auch gleich geliefert:
    in österreich nur geräte mit österr. typenschein kaufen, sonst bist du geliefert! da wirst du auch nicht geholfen.

    ich hab das nun nicht geschrieben um meinen frust und ärger kundzutun, sondern damit andere österreicher die einen deutschen trekker kaufen zumindest vorher wissen was sie erwartet und nicht gleich blöd schauen wie ich es tue. :roll: anderseits ist es ja eh egal, ob in 2 tagen den typenschein oder 2 monaten. jetzt ist ja gleich mal der sommer vorbei, da kann ich ihn dann ja gleich wieder einmotten wenn er mal durch ist durch die genehmigungen. ich will das jetzt auch nicht als katastrophe darstellen, jeder kolbenfresser wäre schlechter. aber nerven braucht man schon gute, das sei gesagt.

    möchte betonen, daß es keinerlei technische mängel gab, also bremsen, lenkung, elektrik oder so. diese prüfungen sind ja verständlich das muß funkionieren. das wäre ja wieder eine andere geschichte.

    ach ja: nochwas: es steht auch drin, daß man die einzalradbremse (fahr D 90) bei straßenfahrt ausschalten können muß. geht das überhaupt? oder muß/sollich da diese beiden Bremshebel abflexen/ausbauen. ich fahr ja nie auf dem acker, ist ja ein historisches fahrzeug und brauch keine einzelradbremse... was soll ich da am geschicktesten tun?

    so, nun aber ende mit österreichischem tüv.... ich bin schon wieder dran an einem deutschen traktor. aber ich kenn mich jetzt aus!

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