Immer wieder sehe ich Bilder von Traktoren mit und ohne Überrollbügel.
Ab wann muß denn dieser nicht sehr schöne Anbau angebracht werden?
Besonders bei oldtimer finde ich es sehr störend.
Gruß
Ferdinand
Überrollbügel und Pflicht-Beleuchtung
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Der Überrollbügel wird nur von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verlangt, fuer die ordnungsgemaesse Zulassung im Strassenverkehr ist er nicht erforderlich.
Auch wenn die Leute vom TUEV bei der Abnahme oder bei der Erstellung eines Gutachtens zur Wiederzulassung gerne darauf rumreiten, man laesst sich da besser auf keine Diskussion ein. Selber so praktiziert.
Einziger Knackpunkt ist ggfs., dass es Probleme mit der Beantragung eines gruenen Kennzeichens gibt. -
Hallo Zusammen,
wir werden das wohl auch so handhaben. Da wir sowieso kein grünes Kennzeichen bekommen und ein rotes zu sehr einschränkt bekommt das Dieselross ein schwarzes Kennzeichen.
Weil unser Überrollbürgel so eingerostet ist, dass man ihn nicht mehr rausziehen kann (den konnte man wenn man ein paar Schrauben gelöst hat einfach rausziehen, und die Halterung blieb am Schlepper dran) wird er entweder längere Zeit montiert bzw. demontiert sein. Ich denke mir das so, in der Saison, in der wir kein Holz holen gehn bleibt er ab und in der Saison in der wir in den Wald fahren kommt er wieder dran, weil das Risiko, dass der Schlepper umstürzt will ich nicht eingehen. Bei dem Bügel handelt es sich übrigens um das "System Binger Seilzug" (der ist im Pringzip nur aus 5 Vierkantrohren zusammenverschraubt und gesteckt).Der Bügel am Holder ist leichter abzubauen, allerdings bekommen wir den nicht ab, weil der verzogen ist, da der Holder irgendwann mal umgestürzt war. Dies zeigen die Risse im Bügel und eine Stelle an der er AUFGEPLATZT ist.
Am Bungartz bleibt der Bügel sowieso dran, da im Bügel auch noch Kabel usw. verlaufen, und es an diesem Traktor auch gut aussieht.Es gibt eben Schlepper denen steht ein Bügel und andere sehen ohne besser aus. Natürlich ist das von Mensch zu Mensch geschmackssache, aber sicherer ist es MIT Bügel auf jeden Fall. Bestes Beispiel für einen "hässlichen" Bügel ist ein Bügel am Fendt FL114 oder auch am Deutz D15, noch schlimmer am 11er Deutz. Es gibt aber auch Schlepper an denen sieht der Bügel besser aus (hier nenn ich bewusst keine, sonst gibts hinterher nur Streit )
Gruß Nils
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F28PHII Danke für die schnelle Antwort.
Wie läuft das mit dem TUEV in Bezug auf die elektrischen Anlage?
Beispiel Warnblinkanlage, Bremslicht, Fernlicht u.s.w.
Bei den alten Traktoren gab es oft nichtmal eine Beleuchtung.
Was ist für den TUEV elektrisch notwendig bei einem oldtimer?[/b]
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Hey NIls
Ich hab genau den Gleichen Überrollbügel wie du. Und ich habe das selbe Problem, dass er festgerostet ist und sich nicht mehr bewegen lässt da auch die Feststellschrauben abgebrochen sind. Nur hab ich ein Problem^^
Ich kann ihn nicht so dranlassen weil mein Kopf über den Bügel kommt und deswegen hätte der eh keinen sinn
Aber vielleicht mache ich ihn später noch mal dran, da kann man während der Fahrt nämlich schön seinen Kopf anlehnen
Und wenn ein Dach draufkommt ist es sowieso besser... -
Hallo Ferdinand,
wenn du am Straßenverkehr teilnehmen willst, muss die elektrische Anlage nach StVO und StVZO in Ordnung sein.
Die von dir gefragten Ausrüstungen werden also benötigt.
Ggfs. solltest du dich mit den Prüfern vorher unterhalten.
Nur als Hinweis: in den 60ern und frühen 70igern wurden die Traktoren, also unsere heutigen Oldtimer, bereits mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet.
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Vielen Dank Wolle.
Wie ist das mit dem Fernlicht und der blauen Kontrolleuchte?
Muß ein Fernlicht bei einem Traktor sein?
Kennt Ihr eine Internetseite auf der das ganze beschrieben ist???
Gruß Ferdinand -
Hallo, Bei unserem MF35 von 64 wurde die Elektrik nach Ankunft in Deutschland von einer deutschen Firma dem deutschen Vorschriften angepasst. Warnblichanlage, Fernlicht, Blinker,Bremslicht. Bei deinem Schlepper war das nocht der Fall, oder?
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Hallo !
Ich habe mich vor laengerer Zeit schon dazu geaeussert. Liess' mal im Thread "Forum/Alles rund um Traktoren/Die Geschichte vom F28PHII" nach.
Auf jeden Fall gilt ein Grundsatz beim TUEV: was montiert ist, wird auch geprueft und MUSS ordnungsgemaess funktionieren. Also kein Fernlicht, keine Kontrolle. -
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Ein brisantes Thema, ob man den montiert oder nicht.
Wer beabsichtigt, Waldarbeiten mit dem Schlepper zu erledigen, der sollte auf jeden Fall die Sicherheit vor das Aussehen stellen.
Ein Verwandter von mir koennte heute noch leben, wenn sein Schlepper damals ueber diesen Schutz verfuegt haette .........
Wer jedoch auf Originalitaet Wert legt und nur zum Zwecke von Traktorentreffen seinen Oldie bewegt, der wird bestimmt gerne drauf verzichten .... so wie ich.
Ich habe den Buegel auch noch stehen, aber das Aussehen damit ist einfach fuer den Eimer. -
Zitat von Benjamin
Hallo, Bei unserem MF35 von 64 wurde die Elektrik nach Ankunft in Deutschland von einer deutschen Firma dem deutschen Vorschriften angepasst. Warnblichanlage, Fernlicht, Blinker,Bremslicht. Bei deinem Schlepper war das nocht der Fall, oder?
Hallo Benjamin der Ferguson ist Bj. 1951 und da waren andere Vorschriften.
Aber genau diese deutschen Vorschriften suche ich.
Was muß sein und was kann sein!
Gruß -
@ Ferdinand
Hi, ist der Schlepper hier schon mal gelaufen - also ist ein Ffz-Brief vorhanden
Oder muss ein Gutachten für die Zulassung angefertigt werden
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Ach so, ganz vergessen
Wenn du Fernlicht einbaust, muss natürlich auch die blaue Kontrollleuchte vorhanden sein.
Welche elektrische Ausrüstung war denn bei deiner Fergie vorhanden
Eventuell kann man daraus weiteres für ein Gutachten beim TÜV ableiten
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Also an unserem Hanomag R16 ist auch ein Fernlicht aber nirgends eine Blaue Leuchte. Und der TÜV hat bisher auch nix dagegen gesagt
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Hallo alle zusammen,
sehr gute Thema! Ich habe mich auch schon, seit ich den HATZ TL13 besitze gefragt, ob ich diesen häßlichen Überrollbügel nicht weglassen könnte.
Der Bügel ist bei mir weder verschraubt noch festgerostet, es sind einfach nur zwei Holzkeile reingesteckt! Und das soll im Falle eines Falles halten?!
Also hab ich den Bügel erst mal abgenommen, weil ich nur auf normalen Straßen mit dem Schlepper unterwegs bin. Bis mir ein Landwirt gesagt hat, ich müsse Strafe zahlen, wenn mich die Polizei aufhält. Daraufhin hab ich den Bügel wieder drangemacht.
Aber heute war so schönes Wetter und ich habe den Schlepper gewaschen und den Bügel wieder abgenommen, um ein paar Fotos zu machen.
Die Fotos findet Ihr hier (Achtung Modem-User: 800 x 600 Pixel Auflösung!):
http://www.extremzertifikator.de/workbench/hatz…hatzTl13_13.JPG
http://www.extremzertifikator.de/workbench/hatz…hatzTl13_14.JPG
http://www.extremzertifikator.de/workbench/hatz…hatzTl13_15.JPGIch finde, er sieht einfach wunderschön aus ohne Bügel!
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@ DANNY das mit dem Fernlicht zum Beispiel ist genau die Frage die ich mir stelle.
Muß nun oder muß nicht?
Habe langsam den Eindruck jeder TÜV sieht das mit eigenen Augen. Da ich zur Zeit den Ferguson Baujahr 1951 neu verdrahte sollte man dazu die notwendigen Vorschriften kennen.
Schau ich mir andere alte Traktoren an so stelle ich fest jeder hat das anders. Siehe Bremslicht : Wann braucht man eines und wann nicht?@ Porsche-Markus Dein HATZ sieht ohne einen solchen Bügel viel besser aus.
Die Bilder sind sehr schön -
Moin ferdinand,
also ich denke, das ist so : Man brauch kein Fernlicht (welcher Oldie-Traktor hat denn schon sowas O_o), das kann dann auch kein TÜV nachschauen bzw. die wissen sowas gar nicht.
Falls sie es aber wissen und du hast so ein Fernlicht eingebaut wird das wohl auch auf seine Funktion geprüft.Das ist zumindest meine logische Schlussfolgerung für sowas
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Nils
was wir denken ist unsere Sache. Vermutungen habe ich auch viele.
Deshalb war und ist die Frage:
Auf welche Vorschrifen muß ich mich beziehen -
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Für Trecker bis 20km/h braucht man kein Bremslicht, da bin ich mir sicher, denn ein Bekannter Landwirt hat einen IHC 633 und der hat auch keins.
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Benjamin : Bremslicht hat und brauch jeder Traktor, du meinst wohl eher das Fernlicht oder?
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