Überrollbügel und Pflicht-Beleuchtung

  • hmm nur mal so ... wir haben an keinem einzigen Traktor den wir besitzen Bremslicht...
    Wir haben nur ganz normales licht, Fernlicht und normale blinker so wie es vom werk aus war. Mein Vater hat die Warnblinkanlage später eingebaut nicht wegen dem TÜV sondern nur so... also Bremslicht hamm wir auf jeden Fall nicht und beim TÜV gabs nie Probleme

  • Das ist so. Der Beweis ist, das der IHC nur Zwanzig läuft und definitiv kein Bremslicht hat aber hat bis jetzt immer noch TÜV bekommen!

    @ Ferdinand
    Unser MF ist damals hier in Deutschland mit Warnblichanlage usw. der Firma Hella ausgerüstet worden, wie ist das denn bei deinem?

    Eine ausgereifte Konstruktion: Massey Ferguson MF35

  • @ Benjamin
    der Ferguson ist Baujahr 1951. Viel später hat er dann auch einen Warnblinker bekommen. Bei den Fergusons dieser Zeit war das Licht noch Sonderausstattung. Wenn Du mal alte Bilder vom grey fergie anschaust wirst Du feststellen das jeder die Lichter oder besonders die Blinker in einer anderen Art und Weise angebracht hat.
    Habe Ihn jetzt erst mal umgepolt mit Minus auf Masse den bei den Engländern ist halt alles anders.
    Bei unserem MF35 Baujahr 1964 ist das alles einfacher.
    Gruß

  • Die richtigen Antworten sind in der StVZO Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung beschrieben: http://www.stvzo.de/
    § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
    ......................Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
    Auszug Absatz 2:
    Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

    Überschrieben in: § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
    mit:
    § 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

    Die Antwort zu Bremsleuchten und Traktoren ist also:
    Keine Bremsleuchten wenn die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h ist.

  • Beim Überrollbügel kommt es darauf an ob dieser in den Papieren (Fahrzeugschein-Brief) eingetragen ist. Sollte dies der Fall sein so muss dieser auch beim Tüv angebracht sein.
    Beim Bremslicht gab es früher die 2-Kammerleuchten, da war es so das das Blinklicht auch gleichzeitig Bremslicht war. So ist es auf jedem Fall bei einem Freund von mir an seinem F20W Bj. 1953. Mir wäre es zu riskant auch nur mit bereits 15 Km/h ohne Bremslicht zu Fahren.

  • Das Bremslicht ist doch bei langsamlaufenden Treckern ein Witz. Muß doch ohnehin jedes Auto bremsen, wenn ein Trecker vorausfährt. Da das Auto dann ohnehin nur 20 fährt, ist der Bremsweg auch entsprechend gering.

  • Zitat

    Beim Überrollbügel kommt es darauf an ob dieser in den Papieren (Fahrzeugschein-Brief) eingetragen ist. Sollte dies der Fall sein so muss dieser auch beim Tüv angebracht sein.

    Das hab ich noch nicht gesehen, dass ein Überrollbügel eingetragen war.

    Wenn's das denn gibt, handelt es sich doch wohl eher um eine vom Hersteller serienmäßig gelieferte Sicherheitszelle (wie die auch immer aussehen mag).

    Bei den alten und älteren Traktoren gehört ein Überrollbügel im Normalfall nicht mit zur Fahrzeugbeschreibung, die der Hersteller bei der Inverkehrbringung bei den zuständigen Bundesbehörden (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) vorlegen und genehmigen lassen musste.
    Der Überrollbügel ist eine Forderung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und zwar ab den sechziger Jahren, wenn ich mich noch recht erinnere.

    Unser erster HELA D12 hatte noch keinen Bügel, der 18er HELA in den 70ern dann schon.
    Den TÜV hat eigentlich mehr interessiert und zu interessiern ob, wenn ein Bügel aufgebaut ist, dieser sach- und fachgemäß montiert und für den Typ zugelassen ist.

    So kenne ich das. Ich lasse mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen. Eine kleine Fahrzeugschein oder -briefkopie wäre da schon sehr dienlich :o

  • Ab 1972 war der Bügel oder entsprechende Vorrichtungen bei Neufahrzeugen Pflicht. Bis 1977 mu0ten auch die alten Trecker nachgerüstet sein.

  • Hi questi,

    ich dachte, du wärst im Urlaub :!: Schon zu Ende :?:

    Ich bin davon überzeugt, dass die von dir genannten Daten stimmen. Aus meinem "Ausdembauchheraus"-Gefühl hätte ich es früher datiert.

    Weißt du, ob dann nach 72 die Überrollbügel bei Neutraktoren im Fahrzeugbrief vermerkt waren.
    Da zu dieser Zeit Fahrerkabinen noch die Ausnahme bildeten, hätte ein im nichtlandwirtschaftlichen Fuhrbetrieb eingesetzter Traktor auch keinen Bügel gebraucht.
    Ud wie sah es bei Industrietraktoren aus?! Besonders uter dem Gesichtspunkt, dass z.B. Stapler, Lader etc. zu dieser Zeit noch kein ROPS hatten.

  • Zitat von Wolle

    Das hab ich noch nicht gesehen, dass ein Überrollbügel eingetragen war.

    Wenn's das denn gibt, handelt es sich doch wohl eher um eine vom Hersteller serienmäßig gelieferte Sicherheitszelle (wie die auch immer aussehen mag).

    Bei den alten und älteren Traktoren gehört ein Überrollbügel im Normalfall nicht mit zur Fahrzeugbeschreibung, die der Hersteller bei der Inverkehrbringung bei den zuständigen Bundesbehörden (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) vorlegen und genehmigen lassen musste.
    Der Überrollbügel ist eine Forderung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und zwar ab den sechziger Jahren, wenn ich mich noch recht erinnere.

    Unser erster HELA D12 hatte noch keinen Bügel, der 18er HELA in den 70ern dann schon.
    Den TÜV hat eigentlich mehr interessiert und zu interessiern ob, wenn ein Bügel aufgebaut ist, dieser sach- und fachgemäß montiert und für den Typ zugelassen ist.

    So kenne ich das. Ich lasse mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen. Eine kleine Fahrzeugschein oder -briefkopie wäre da schon sehr dienlich :o

    Bitte in ruhe meinen Beitrag lesen, ich kenne es auch nicht anders wie ihr, das der Überrollbügel eine Forderung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist. Habe aber schon mal gesehen das es auch eingetragene Überrollbügel gibt, ob diese vom Hersteller oder den Besitzern eingetragen lassen wurde weiß ich auch nicht. Aber wenn der Überrollbügel in den Papieren steht, dann muss er auch beim Tüv montiert sein, sonst gibt es keine Tüv Plakette.

  • Genau so hatte ich das auch gelesen, Charlie, und zwar so ruhig, dass mir fast die Augen zugefallen sind :wink:

    Interessant wäre gewesen anhand einer entsprechenden Kopie z.B. auf einen Typ oder sonstiges schließen zu können. Das könnte Rückschlßsse auf die Konstruktion zulassen.

    Vieles was im Brief steht kann, mit einem Gutachten, auch wieder ausgetragen werden. :mrgreen: Oder was neues rein.

  • Erst einmal möchte ich erwähnen das diese Seite wirklich gut ist!
    Nun zu meinem Problem:

    Ich habe zu Hause einen alten Fendt Traktor stehen,(ca.50 Jahre alt)
    leider hat dieser aber kein Überrollbügel.

    Nun möchte ich gerne wissen ob ich trotzdem mit diesem Traktor im öffentlichen Straßen-Verkehr teilnehmen kann. Wenn ja gibt es dann ein besonderes Verfahren im Bezug auf die Anmeldung?

    vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo Herbert,

    so lang dein Traktor kein grünes Kennzeichen hat darfst du ihn mit jeder Zulassung bewegen, ob rot, schwarz, saisonbegrenzt usw.

    Nur wenn er grüne Nummer hat verlangt die Berufsgenossenschaft, dass du einen Bügel montiert hast.
    Den TÜV wiederum interessiert das alles wiederum überhaupt nicht...


    Gruß Nils

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

    Viele Hobbies auf dieser Welt,
    kosten eine Menge Geld,
    doch mit den höchsten Kostenfaktor,
    hat das Hobby : "Alter Traktor" :D

  • Hallo zusammen,

    der Überrollbügel ist meines Wissens nach eine Forderung der LBG.
    Jedoch schützt er auch Fahrer von Schleppern ohne grünes Kennzeichen.

    :arrow: Schlepperfahrer, denk an deine Sicherheit :!:

    Unser Eicher hat ein Fernlicht, jedoch keine blaue Kontrollleuchte.

    Bei der Neuverkabelung eines Schleppers würde ich persönlich "nützliche Stromverbraucher" wie Fern- und Bremslicht, Warnblinkanlage usw. einbauen, ob sie nun vorgeschrieben sind oder nicht.

    Gruß aus Bihlafingen
    Florian


    Landwirtschaft dient allen!

    Eicher Tiger EM 200l, 28 PS, Bj.: 1962
    Deutz D 40 06, 35 PS, Bj.: 1970

  • Hallo,

    ist zwar ein altes Thema, Überrollbügel, aber trotzdem noch ne Frage die ich nicht gefunden habe:
    Wenn z.b. ein Fritzmeir Leichtverdeck droben ist, kann man das als quasi-Überrollbügel betrachten?
    Ist ja wohl kaum möglich, ein Dach drauf und dann noch Überrollbügel.... :twisted:

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