Beiträge von hanofreund

    Danke nochmal für die vielen Antworten zu dem Thema, es gibt anscheinend sehr viele Meinungen dazu, aber ich werde versuchen Papiere zu bekommen und den Bauwagen vom TüV und Zulassungsbehörde absegnen lassen. Es sind aber keinerlei Papiere vorhanden, aber verschrotten kann ich das gute Stück nun auch nicht, zumal ich sehr viel Kohle und Zeit investiert habe.
    Wer dazu einige Tips parat hat, her damit, eh das man viele Behördewege umsonst macht.

    Gruß von Hanofreund, Fotos vom Bauwagen folgen.

    Also nochmal zum mitschreiben, es ist ein Bauwagen, wie ein Besitzer oder Nutzer den Bauwagen ausbaut, wer will da Vorschriften machen?, wenn ich es meinen Leuten etwas Bequem gestalten will. Es geht doch nicht immer um LoF bei Bauwagen, Bauwagen heißt er wird von Bauuunternehmen, Straßenbau, Landschaftsbau u.s.w. als Unterkunft benutzt, dabei werden die Bauwagen von LKWs mit schwarzer Nummer und nicht zugelassen von Baustelle zu Baustelle gefahren, ob von Flensburg nach Garmisch, oder sonstwohin, immer als nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug, gekennzeichnet mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 kmh.
    In den meißten Fällen ohne Folgekennzeichen, sondern ganz ohne Kennzeichen, wo ist da nun der Unterschied, wer will da Unterscheiden zwischen einem dreckigen alten Bauwagen, oder einem angenehm ausgebauten bequemen Bauwagen, der den Aufenthalt etwas angenehmer macht, und dadurch die Arbeitsmoral steigert.

    Also da sieht man, was es für Unterschiedliche Meinungen und Auslegungen gibt, es bleibt also immer eine gewisse Unsicherheit mit so eine3m Gespann, ich hatte einfach Glück gehabt, danke für die vielen Antworten, da ich in Zukunft öfter längere Reisen plane, also 2-3 Wochen oder mehr, werde ich nun den Hänger zulassen und Odnungsgemäß Versichern, der Bauwagen besitzt natürlich keinerlei Papiere, was ist nun zu tun? TÜV Mensch kontaktieren, und weitersehen.
    Gruß an alle von
    Hanofreund

    Hallo, hier mal ein Erlebnisbericht.
    Ich war eine Woche mit meinem ausgebauten Bauwagen und Hanomag R 22 im schönen Deister unterwegs, Herbst buntes Laub leiche Erhöungen, also alles optimal. R22 ordentlich angemeldet mit schwarzer Nummer, Bauwagen Folgekennzeichen des ziehenden Fahrzeugs und 25km Schild.
    Bis plötzlich meine gute Laune durch einen Streifenwagen und roter Kelle jäh unterbrochen wurde.
    Ergebnis: Ich darf so nicht Fahren, also wurde mir folgendes zur Last gelegt:
    Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen Kraftfahrzeugsteuergesetz, Abgabenordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung ( §§ 1,6 PflVersG, 1 KraftStG, 370 AO 3 FZV. Ich versuchte dem Beamten zu erklären, das es erlaubt ist einen Bauwagen mit Folgekennzeichen zu bewegen. Ich durfte nicht weiterfahren, mußte das Kennzeichen abschrauben, also Anzeige, ich 6 km angemalt und weiter,dann bekam ich einen Anhörungsbogen, auf dem ich nochmal zu erklären versuchte.
    Dann bekam ich wochen später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit dem Inhalt: Ermittlungsverfahren gegen Sie: Tatvorwurf: Gebrauch e. nichtversicherten Fahrzeugs....
    das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist gem § 153 Strafprizessordnung eingestellt worden.

    Zitat von Willi

    Sowas schwirrt mir auch im Kopf rum
    die idee ist einfach gut
    bei mir wird es nur noch etwas später als 2009 werden da ich nie genug urlaub am stück habe
    wie lange denkst du bist du unterwegs ??

    ich plane 3 monate ein ,es braucht schon einiges an vorbereitung,

    hallo, also das problem ist allgemein bekannt, mein r 19 pustet dort auch öl heraus, hab mir einen verlängerten öleinfüllstutzen besorgt, ca. 12 cm und schon war das problem gelöst, er pustet zwar noch überdruck heraus, aber ohne öl. den stutzen hab ich zufällig über ebay ersteigert.
    gruß hanofreund

    Hallo! Es giebt mittlerweile einen schwarzen Hitzebeständigen Lack der über 1000° C standhält, den verwendet mein örtlicher Sandstrahlbetrieb z.b. um Holzkohlegrills damit zu beschichten, werde mich nach dem Typ
    genauer erkundigen und Bescheid geben.

    Hallo Freunde, als Lackfachmann sage ich euch, daß eine Aussage, nicht zu grundieren, sehr fahrläßig ist, eine sogenannte Grundierung fungiert hauptsächlich als Haftvermittler zwischen Trägermaterial und Decklack,das ist die Hauptaufgabe, da durch schleifen und teilweise abtragen der alten Lackschicht Unterschiedliche Untergründe vorhanden sind, also grundsätzlich vor dem lackieren grundieren, schleifen und dann lackieren.Weitere Merkmale einer Grundierung sind Rostschutz, füllende Eigenschaften, diese variieren von Hersteller zu Hersteller,je nachdem wo der Schwerpunkt der Eigenschaften gesetzt wird.
    Gruß von Hanofreund

    Hallo, und herzliche Grüße über'n Teich, ach ja wer schreibt dir eigentlich,ein Hanomagfreund aus Ostwestfalen, ein Oldy sozusagen der in seiner Kindheit immer Hanomag R 22 fahren durfte, der nur mit ausgestrecktem Bein und langmachen an die kupplung kam. Der dann natürlich die normale Entwicklung des Menschlichen Daseins durchlaufen hat, Beruf,Familie, Häusle, Fortbildung, alles weit weg vom Hanomag,aber der Traum kehrte immer wieder, irgendwann einen eigenen Hanomag zu besitzen,einen echten und aus der damaligen Zeit,nun war es vor Jahren soweit, ein Hano R 19 Baujahr 1953, oh Gott, jetzt zugreifen, ja ich habe zugegriffen, dazwischen lagen sage und schreibe 50 Jahre, ja genau 50 Jahre, den Hano sorgfältig zerlegt geküßt, na ja, in Gedanken, hergerichtet, lackiert, u.s.w., und dann mit dem Hano eine große Tour machen, ja, eine richtig lange, also Weitersuchen, einen passenden Hänger,Schlafen, Essen Ausspannen und so, Einen Zirkuswagen 2achsig mit richtigen Oberlichtern, lange lange Gesucht, ja ich habe ihn gefunden Total marode aber dsie Grundsubstanz ist da, ausbauen herrichten und dann über Land, richtig lange .Versprochen