Beiträge von Kadett72

    ... 20km ist eine Entfernung, keine Geschwindigkeit. Diese alten Schilder gelten schon lange nicht mehr.

    also das hab ich auch schon mal gehört. Ich finde aber keine ordentliche quelle dazu.

    Nach Rücksprache mit einem Fachmann sieht es aus wie folgt:

    Zitat

    Die heutige Version des Geschwindigkeitsschildes nach §58 StVZO besteht nur noch aus Zahlen und einem schwarzen Kreis drumherum.
    Früher gab es andere Versionen (z.B. ohne schwarzen Kreis oder mit "Zahl km").
    Ob diese alten Versionen offiziell Bestandsschutz haben kann ich dir nicht sagen.
    Eine Ahndung bei Verwendung dieser Geschwindigkeitsschilder gibt es aber nicht.

    Ich wollte eigentlich auch gerne wieder die alte originale Version mit "20km" drauf haben.
    Ich hab allerdings nur eins davon und das ist nicht mehr sehr gut.
    Leider habe ich auch nichts gefunden, wo man diese Schilder so noch kaufen kann.
    Deswegen sind bei mir die Schilder mit "20" drauf.
    Aber zumindest die Version aus Blech, nicht aus Plastik oder gar nur als Aufkleber.

    Ich behaupte mal, ein Polizist, der dir nur wegen dem "km" auf dem Schild eine Strafe aufbrummt, hat entweder einen schlechten Tag oder kann dich nicht leiden.

    Bei uns in der gegend kenne ich so wie so keinen Landwirt, der schon mal mit dem Traktor kontrolliert wurde. Da hat die örtliche Polizei anscheinden keine Lust drauf.

    Grüße aus Franken,
    Max

    Servus,

    Thomas89 wenn ich mir die Bilder von deinem Wagen so anschaue, erkenne ich doch ein paar Unterschiede, zumindest im Detail, zu meinem.
    Hat sich anscheinend in den zwei Jahrend die dazwischen liegen, doch etwas getan.

    Das Profil bzw. der Kipperzett (Danke an Eicher Siegerklasse für die Erklärung, wieder was gelernt) ist anders. Bei dir sieht es eher so aus, wie von Andreas beschrieben. Bei mir ist das Profil definitiv oben komplett geschlossen und nicht geschweißt. Evtl. ist der Winkel für die Bretter von unten dran geschweißt. Das müsste ich mir nochmal ansschauen.

    Zum Thema Reifen:
    Wenn du den Anhänger regulär auf schwarze Kennzeichen zulassen willst, sehe ich mit der akutellen Bereifung zwei Probleme.

    1. Die Reifengröße ist falsch. Zwar würde bei einer Vollabnahme nach §21 potentiell auch die Reifen mit eingetragen werden. Dann wärst du aber auch in Zukunft an diese Reifengröße gebunden, bzw. müsstest wieder zum TÜV um eine andere Größe eintragen zu lassen. Außerdem passt die Reifengröße nicht zu den Felgen. Original hat der BS 2 5,5x16er Reifen. Ich weis natürlich jetzt nicht sicher, wie breit deine Felgen sind, aber die werden 4,0, 4,5 oder 5,0 Zoll breit sein. Die minimale Felgenbreite für 205er Reifen ist eigentlich 6,0 Zoll. So breit sind deine Felgen, wenn es noch die originalen sind, sicherlich nicht. Ein Prüfer der Ahnung hat, wird das so nicht abnehmen.

    2. Die Reifen sind vom Zustand her grenzwertig. Es kann durchaus passieren, das ein Prüfer die bemängeln würde.

    Generell ist ja klar, die Reifen sind alt. Mit denen gewinnst du keinen Blumentopf mehr...
    Wenn du jetzt schon so viel Geld für den Boden in die Hand nimmst, würde ich dir stark dazu raten, auch die Reifen gleich zu machen. Wenn die dir bei der nächsten Fahrt mit beladenem Anhägner um die Ohren fliegen ist auch keinem geholfen. Sollte dabei dann im schlimmsten Fall noch jemand zu schaden kommen, werden sicherlich fragen aufkommen. Wenn nicht zum Zustand der Reifen, dann auf jeden Fall zur falschen, nicht zur Felge passenden Größe.

    Ich weis, es fahren viele mit irgendwelchen alten Reifen rum. Gerade auf solchen alten Anhängern. Ich bin da kein Freund von, an Reifen zu sparen.

    Zum Thema Versiegelung:

    Ich würde behaupten, insgesamt ist dein Anhänger noch besser vom Zustand als meiner.
    Eine Behandlung mit Phosphorsäure und Owatrol würde hier sicherlich auch genau so gut funktionieren.
    Natürlich kannst du ihn auch komplett herrichten und mit Brantho Korrux lackieren. Ich habe die stellen, auf denen die Bretter aufliegen, so wie das Profil in dem die Bretter Stecken und ein paar andere, von den neuen Brettern verdeckte Teile, auch mit Brantho Korrux lackiert.

    Von außen sichtbare Teile vom Anhänger nur teilweise lackieren würde ich nicht machen. Das sieht dann wieder so gewollt und nicht gekonnt aus.

    Grüße aus Franken,
    Max

    Servus Thomas,

    schönen Anhänger hast du da. Das ist der erste, den ich mit den verzinkten Bordwänden sehe.
    Scheint in dieser Ausführung selten zu sein.

    Die Bretter da rein zu bekommen ist wirklich etwas schwierig. Ich hab lange überlegt, wie die das original gemacht haben.
    Es sieht für mich nicht danach aus, dass der Rahmen im nachhinein erst Verschweißt wurde. Die originalen Bretter hatten an den entsprechenden stellen keine Brandspuren.

    Ich habe die Schweißnähte unten am seitlichen U-Profil zu den Verstrebungen aufgetrennt. Dadurch konnte ich das U-Profil in der Mitte etwas nach außen Ziehen. So hab ich dann die letzten Bretter relativ einfach rein bekommen.


    Die Bretter dürfen auch nicht auf Press drinnen sein, da Holz ja arbeitet.
    Danach habe ich die Streben unten wieder angeschweißt. Das ist einfach und unauffällig.

    Bei den Reifen habe ich MRL MAW 203 mit 8PR in 6.00x16 genommen. Die haben zu dem Zeitpunkt 72,88 € pro Stück gekostet.
    Zusammen mit den vier neuen Schläuchen, war das der teuerste Posten beim herrichten des Anhängers.
    Ursprünglich waren 5.50x16 drauf, aber die sind noch schwerer zu bekommen als die 6.00x16 und die gab es Original auf dem BS 2,3 auch gegen Aufpreis.

    Du musst halt schauen, welche Traglast du brauchst. mein BS 2,3 hat ja nur 2700 kg Gesamtgewicht. Die Reifen haben eine Traglast von 775 kg pro Reifen. Das sind dann also 3100 kg und damit sogar mehr als nötig.
    Wenn deiner jetzt aber z.B. ein BS 3 hast, dann ist das schon wieder zu wenig Traglast. Die haben dann aber normal auch schon die 6.50 bzw. 7.00er Reifen.

    Theoretisch kannst du auch AS-Front drauf machen. Also die nomalen Traktor-Vorderreifen. Die sind aber mit der entsprechenden Traglast auch nicht wesentlich anders vom Preis.

    Schau mal was deiner für ein gesamtgewicht hat und welche Reifengröße gerade montiert ist. Ich kann dir empfehlen dann auf RSU nach Reifen zu suchen, die haben viel Auswahl und sind recht günstig. Montieren kann man die recht gut selbst mit Montiereisen.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    hat sich jetzt leider doch noch etwas länger als geplant gezogen.

    Beim TÜV lief erst mal noch alles ohne Probleme. Der Prüfer hat mir einfach das CoC-Papier für den Anhänger geben können.
    Auch die HU an sich, hat er ohne Mängel bestanden. Ich hab jetzt wahrscheinlich den einzigen solchen Anhänger in ganz Deutschland, der ein Abreis-Seil daran hat..... :D

    Bei der Zulassungsstelle wurde es dann schon komplizierter.
    Denen hat erst mal das COC-Papier nicht gereicht. Außerdem mussten sie noch eine KBA-Abfrage machen, weil ja die Papiere nicht mehr da waren.
    Das mit dem COC-Papier konnte aber geklärt werden.

    Jetzt hat er eine normale Zulassung und darf ohne LOF-Einschränkung gefahren werden.
    Damit ist das Thema Steib BS 2,3 erst mal abgeschlossen. Bis er dann in zwei Jahren wieder zum TÜV muss.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Sieht toll aus. Besonders gefällt mir die Erhaltung der alten Patina.

    Ja, finde das finde ich auch sehr schön. Gerade da mein Eicher EM300 ja auch Patina hat. Das gibt optisch schon ein sehr stimmiges Gespann.

    Erzähle uns auch, ob das mit der Zulassung alles geklappt hat.

    Ich hab dem Prüfer vorab schon mal Bilder von Anhänger und Typenschild zugeschickt. Gestern hab ich dann kurz mit ihm Telefoniert.
    Termin ist nächsten Freitag. Bisher sieht das alles, zumindest was die Vollabnahme angeht, ganz gut aus.

    Interessant wird dann noch, was die Zulassunsstelle noch für Ideen hat...

    Gruß aus Franken,
    Max

    Also gerade von den Steib stehen bei uns in der Gegend noch so viele rum.
    Wobei meiner ja ein richtiger "Brückenwagen" ist. Die meisten die hier noch so rumstehen sind "Allzweckwagen". Also die, bei denen man die Brücke abnehmen kann und Rungen anbringen kann.

    Ich denke, dass liegt auch daran, dass ich hier im Umland von Nürnberg, wo Steib ja produziert hat, zu hause bin.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    gestern musste der Anhänger mit Traktor mal aus der Scheuen raus, weil ich mit dem Auto auf die Bühne musste.

    Bei der Gelegenheit hab ich endlich mal ordentliche Bilder von dem Gespann bei Tageslicht und in "freier Wildbahn" machen können.

    Dazu hab ich jetzt auch mal ein Album erstellt: Steib BS 2,3 "Ackerwagen"

    2286-steib-ackerwagen-bs-2-3-1

    Der Steib ist jetzt eigentlich so weit fertig.
    Die vier schrauben, mit denen der Drehkranz am Rahmen verschraubt ist, werden noch erneuert. Da warte ich gerade noch, dass die endlich ankommen.
    Außerdem fehlen noch die Schrauben, mit denen jedes dritte Brett des Bodens, am Rahmen geklemmt wird. Im Prinzip können die Bodenbretter zwar eh nirgends hin, da sie ja in den Außenrahmen geklemmt sind, aber die Halterungen waren original da und nun kommen Sie halt wieder hin.

    Ansonsten fehlt jetzt noch die Zulassung. Das Thema werde ich jetzt dann angehen.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Die Typenschilder von Deichsel und Bremse sind gut. Das Typenschild von Steib, das an der Achse ist, leider nicht so. Es ist zwar alles noch irgendwie lesbar, aber halt mehr schlecht als recht. Ich hab hier aber schon ein neues bestellt.

    Oelprinz , der Steib BS 2,3 hat nur 2700 kg zul. Gesamtgewicht. Sollten also 104,- € Steuer sein.
    Beim TÜV fällt er damit auch noch in die Kategorie Anhänger gebremst unter 3,5t.

    Da ich bisher auch nur die Führerscheinklasse BE habe, musste es ein Anhänger unter 3,5t sein. Da sind diese alten Seib ideal dafür.
    Rangieren mit Drehschemel ist immer so eine Sache. Da bin ich auch noch am üben.

    Zu schade zum benutzen wird er nicht. ich will ja die Patina erhalten. Da macht es dann nichts, wenn zu den vorhandenen gebrauchsspuren noch neue dazu kommen. Eher im Gegenteil. Der neue Boden glänzt viel zu sehr. Da muss erst mal ein bisschen was mit transportiert werden, damit der sich wieder dem Rest anpasst.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    ich habe vor kurzem einen Steib Ackerwagen Typ BS 2,3 bekommen.
    Der Boden war zwar durch, aber der restliche Zustand ist in einem schön originalem und patinierten Zustand.

    Da ich ihn für meinen Eicher Königstiger EM300 nutzen möchte, der ja in ähnlichem optischem Zustand ist, passt das perfekt.
    Nachdem ich ihn abgeholt hatte, habe ich auch noch festgestellt, dass er sogar das gleiche Baujahr wie der Eicher hat.

    Ich hab auch gleich mit dem herrichten angefangen.
    Also Bordwände abgenommen, die Reste des alten Bodens entfernt und erst mal das Fahrgestell abgedampft.
    Nachdem das ganze Mos runter war, habe ich ihn mit verdünnter Phosphorsäure zum Rostumwandeln eingestrichen.
    Ein paar Tage später habe ich das Ergebnis dann mit Owatrol versiegelt.
    So bleibt er optisch patiniert, ist aber trotzdem geschützt.

    Die stellen, an denen der neue Boden aufliegt und an die man dann nicht mehr ran kommt, hab ich aber noch abgeschliffen und mit Brantho Kurrox 3in1 lackiert.

    Den neuen Boden habe ich auch wieder aus Rauhspundbrettern gebaut. Also wie Original. Von unten sind sie, ebenfalls wie die originalen, rot Lackiert.
    Von oben ist er nur mit Leinölfinres bahandelt. Die gleiche Behandlung bekommen auch die alten Bordwände noch. Das Holz davon ist noch gut, aber schützender Lack ist nur noch wenig drauf. Also wir es jetzt damit wieder etwas geschützt. Auch hier bleibt dadurch die Patina erhalten.
    Nur der neue Boden wirkt jetzt etwas fehl am Platz. :D

    Natürlich ist auch die Elektrik komplett erneuert worden.
    Auch die Reifen sind neu. Da war vorher vermutlich noch die Erstbereifung drauf. Die alten Reifen hatten es definitiv hinter sich.

    Die Radlager, die Bremsen, die Auflaufeinrichtung und auch den Drehkranz hab ich geprüft, da ist alles in Ordnung.

    Wenn dann alles wieder zusammen ist, will ich mal schauen, ob ich ihn mit einer Vollabnahme auch zugelassen bekomme.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus Fabian,

    das alter dieses Themas und seiner ersten Beiträge ist mir schon bewusst. Schreibe ich ja auch in meinem Beitrag etwas weiter oben.

    Die erwähnten Paragraphen waren zwar damals schon nicht mehr aktuell, das ist aber gar nicht mein Punkt.
    Nur jetzt, im Bezug auf eine Frage zur aktuellen Situation und Gesetzgebung wieder auf genau die selben Paragraphen zu verweisen ist doch absolut nicht hilfreich.

    ... Zum Anderen ist auch in den von dir zitierten Passagen nichts über die Ausnahme für Anhänger vor dem 1.7.1961 zu finden. ...

    Ja, genau. Weil ich dazu absolut nichts in den aktuellen Versionen von StVZO, StVO und FZV finden konnte.
    Generell taucht die Jahreszahl 1961 nur noch an zwei stellen in der StVZO und die beziehen sich auf Anhäger für Zweiräder.
    Also stellt sich mir die Frage, wie und wo das aktuell wirklich geregelt ist.

    Das mit dem LoF-Zweck und den Typenschildern ist, unabhängig davon, eh klar.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Auch der "§18 Zulassungspflichtigkeit" der StVZO ist doch eigentlich gar nicht mehr relevant, da er seit 2007 aufgehoben ist.

    Dieser wurde durch den "§3 Notwendigkeit einer Zulassung" der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ersetzt.
    Dort steht in der aktuellen Fassung folgendes:

    (3) Einer Zulassung bedürfen nicht

    1. folgende Arten von Kraftfahrzeugen:
      • a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
      • b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
      • (...)
    2. folgende Arten von Anhängern:
      • a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
      • (...)
      • d) Arbeitsmaschinen,
      • (...)
      • h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
      • i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

    Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

    Verstehe ich hier irgendwas nicht richtig, oder warum werft ihr mit längst nicht mehr existenten Paragraphen um euch?

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    Was hat es mit dem §72 StVO auf sich,ich finde da nichts weiter.

    Da suchst du auch an der falschen Stelle. Du musst in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), nicht in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung). Aber auch da kannst du dir das Suchen sparen. Hab ich schon gemacht. Weder in der aktuellen, noch in einer älteren Version der StVZO hab ich in "§72 Übergangsbestimmungen" irgendwas dazu gefunden.

    Was der Paragraph 70 der StVZO aussagt ist doch frei lesbar im Internet zu finden .

    Auch im "§ 70 Ausnahmen" der StVZO kann ich nichts finden, was darauf schließen lässt, das solche Anhänger keine Betriebserlaubnis brauchen.

    Die StVZO wurde 2012 einmal komplett neu gefasst. Aber in der Vorgängerversion ist der höchste Paragraph die Nummer 67.
    Es irritiert mich, dass der Themenstarter 2010 einen §72 zitiert, den es wohl damals noch gar nicht gab und der auch später nicht den entsprechenden Text aufweist.

    Auch den §19 StVZO so wie im ersten Beitrag zu lesen, kann ich nicht finden.

    Keine Ahnung ob ich irgendwie falsch suche, aber in der aktuellen Version der StVZO finde ich nichts was auf eine generelle Ausnahme für die Betriebserlaubnis.

    Wenn da jemand sichere Infos zu hat, würde mich das sehr interessieren.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    dazu gibt es eine ganz einfache Gegenfrage: Was ist dir lieber? Haus und Hof verlieren oder die zwei Bolzen zum Zugmaul ziehen? Leute, macht euch mal darüber Gedanken was im worst case, also Unfall mit Personenschaden, passiert. Die Gutachter eurer Versicherung wissen nämlich ganz genau, wie sie sich aus der Affäre ziehen. Da reicht im Zweifelsfall ein Edelstahl-Auspuffrohr - zack, Betriebserlaubnis erloschen.

    Also erst mal möchte ich klarstellen, dass es mir dabei nicht darum ging, dass ich zu Faul wäre, das Zugmaul gegen die Kugelkopfhalterung zu tauschen.
    Ich fände nur eine Lösung gut, bei der beides am Traktor montiert sein kann.
    Ich merke es immer wieder bei einem Kumpel, der für seinen 06er Deutz die Kupplung von Dübbert hat. Regelmäßig passiert es, dass er das Zugmaul braucht, aber den Kugelkopf dran hat und das Zugmaul nicht dabei hat oder andersrum.

    Das man nicht mit Zugvorrichtungen ohne Zulassung herumfahren sollte, steht außer frage. Wenn es nichts anderes gibt, dann wird es Zwangsläufig auf die Variante von Dübbert hinauslaufen.
    Sich vorher zu informieren, ob es evtl. noch eine "bessere" Alternative gibt, wird ja wohl noch erlaubt sein.

    Die Stützlast ist scheißegal. Da es sich beim Zugpendel selbst nicht um eine abgenommene Konstruktion mit entsprechender Prüfung, Typ- und Seriennummer handelt darfst du da im Prinzip auf öffentlichen Straßen gar nichts mit machen. Im Gegensatz dazu ist dein regulärer Anhängebock entsprechend geprüft, hat eine Seriennummer und ein Typenschild. Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen und für das Zugpendel selbst ein entsprechendes Gutachten anzufertigen, dieses einzutragen und mit Typenschild bzw. Prüfnummer auszustatten. Habe ich schon versucht - ohne Erfolg. Obwohl es sich um ein Originalteil des Herstellers handelte welches sogar belegbar bei Auslieferung montiert war und in der ETL so abgebildet ist winkte der Prüfer mit der Frage "Wer hat das geschweißt?" ab.

    Das wäre eben das gewesen, was ich vom Prüfer wissen hätte wollen. Hatte schon befürchtet, das es da auch wieder auf so ein Problem hinausläuft. Ich hatte dazu schon etwas im Forum gesucht, aber noch nichts dazu gefunden.
    Danke für diese Information!

    An der Stelle sei aber noch zu erwähnen, dass es abgenommene Lösungen anstelle des Zugpendels gibt. Diese werden von unten unters Getriebe geschraubt. Fechtig Maschinenbau in Schluchsee bietet eine solche Anhängevorrichtung - abgenommen und mit Prüfzeichen - an.

    Das klingt doch sehr interessant. Du hast da nicht zufällig ein Bild, wie das Teil dann aussieht?

    Gruß aus Franken,
    Max

    Am Zugpendel eine zulassungsfähige Lösung zu realisieren halte ich für nahezu unmöglich. Mit 1,5 zugedrückten Augen eines wohlwollenden oder ahnungslosen Prüfers mag es Einzelfälle geben. Aber da die Zugpendel nicht für Stützlasten konstruiert sind und man die Werkstoffe und Festigkeiten nicht weiß, ist es angesichts der rechtlichen Anforderungen normalerweise nicht möglich.

    Also ich hab dazu noch nicht mit meinem Prüfer gesprochen, wollte ich bei der nächsten HU mal machen. War bisher auch nur so eine Idee, da mich an der Lösung vom Dübbert stört, dass man da dann das Zugmaul für abbauen muss.

    Ohne ein Experte dafür zu sein, sehe ich da aber beim Thema Stützlast eher weniger das Problem.
    Normale PKW-Anhänger haben ja selten mehr als 50 kg Stützlast. Wenn man an seinem PKW viel Stützlast hat, dann redet man so von max. 150 kg. Das dürfte doch für ein Zugpendel kein Problem sein. Bzw. man kann es ja mit nur 50 kg Stützlast eintragen lassen.

    Wenn ich mit meinem Prüfer das mal durchgesprochen habe, werde ich das natürlich hier berichten.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    wenn du die Zulassungsfähigkeit hinten anstellst, dann kannst du auch weiter mit den Dreieck an der Hydraulik fahren.

    Ein gekantetes U-Profil ist in der Regel etwas sehr dünn für diese Funktion. Klar, man kann auch 15mm Stahlplatten Kanten. Das ist aber wohl eher nicht das, woran du gedacht hast.

    Es gibt dafür eine fertige Lösung, die auch Zulassungsfähig ist, diese hat auch ihren Preis:
    K50 Zugeinrichtung Eicher 200er Serie

    Was ich aktuell am überlegen bin, ob man an die Raubtiere ein Zugpendel montieren kann und ob das dann Zulassungsfähig wäre.
    Hab aber bisher nur Bilder von EM500 gesehen, die ein Zugpendel hatten. Das müsste dann ans ZF A216 passen.
    Ob es aber auch was für das A208 und A210 gibt, hab ich noch nicht rausgefunden.
    Gewinde sind, zumindest an meinem ZF A210II unten vorhanden.

    Evtl. weis ja dazu hier jemand noch etwas mehr.

    Gruß aus Franken,
    Max

    LoF Fahrten habe ich leider nicht, im Prinzip ist das privates Vergnügen. Da ich aber keine großen Gewichte zu transportieren habe, müsste ein kleiner Hänger eigentlich reichen. Wenn ich das richtig sehe, müsste sogar bei einem Gesamtgewicht des Gespanns von unter 3,5 to sogar der B-Schein reichen.

    Ja, verallgemeinert gesagt, darf man ein Gespann das unter 3,5 to wiegt auch nur mit B fahren.
    So ein 40 PS Schlepper aus den 60ern kommt aber allein schon im Schnitt auf 3 to zulässiges Gesamtgewicht.
    Da beim Führerschein nicht das Realgewicht sondern das zulässige Gesamtgewicht zählt, dürftest du mit B nur noch einen 750 kg Anhänger ziehen. Das ist halt echt nicht viel.

    Da du ja aber schreibst, dass du BE hast, ist das für dich nicht so relevant.

    Was jedoch für dich relevant ist, ist das du bei diesem "privaten Vergnügen" nur zugelassene Anhänger ziehen darfst.
    Ich weis ja nicht, ob du schon einen Anhänger hast, bzw. ob du einen von einem Landwirt ausleihen wolltest.
    Letzteres wird aller Wahrscheinlichkeit nicht (legal) möglich sein.
    Im Normalfall hat kein Landwirt einen regulär zugelassenen Anhänger, zumindest keinen in der Größe die du fahren dürftest.

    Falls du vor hast, einen PKW Anhänger zu verwenden, kommt schon das nächste Problem auf dich zu. Die Kugelkopfkupplung.
    Die so am Traktor zu befestigen, dass man damit legal im Straßenverkehr fahren darf, ist bei den meisten alten Schleppern nicht so einfach. Zumindest nicht, wenn du einen mit Heckhydraulik haben willst, was du ja schon geschrieben hast.

    Und bevor jetzt jemand meckert, dass es genug Leute gibt, denen das alles Egal ist, die dann trotzdem einfach einen LoF-Anänger ziehen oder den Kugelkopf auf die Ackerschiene schrauben, weis ich selbst natürlich auch.
    Wenn man dann aber kontrolliert wird, oder schlimmer noch einen Unfall damit baut, gibt es halt Ärger.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    also so ein alter Traktor, sollte für die von dir beschriebenen Arbeiten ausreichen. Natürlich kommt es aber auch noch drauf an, was genau für einer. So ein Hanomag Granit 500 ist da schon ok.

    Allerdings musst du dann auch die dafür passenden Maschinen haben. Wenn du z.B. keine eigenes Mulchgerät hast und dir eines ausleihen willst. Dann musst du einen Landwirt finden, der ein kleines Mulchgerät hat, dass man an KAT 1 noch anhängen kann. Viele Landwirte, zumindest bei mir in der Region, haben so kleine Maschinen nicht mehr.

    Außerdem stellt sich mir die Frage, ob du denn eine Landwirtschaft angemeldet hast. Also ob du ein grünes Kennzeichen bekommen kannst und die Voraussetzungen für LoF-Fahrten erfüllst. Ansonsten wird das mit Führerschein- und Zulassungstechnisch schwierig, mit dem ziehen von "Landwirtschaftlichen"-Anhängern.
    Ohne LoF-Zweck müsste der Anhänger zugelassen sein und dürfte, damit du ihn mit BE fahren darfst, nur 3,5to zulässiges Gesamtgewicht haben.
    Beim Traktor ist dann übrigens ebenfalls bei 3,5to zulässigem Gesamtgewicht Schluss.

    Wenn du aber offiziell eine Landwirtschaft hast, dann zählt dafür der L-Führerschein, der ja beim B mit dabei ist.
    Wobei das jetzt grob vereinfacht ist.

    Gruß aus Franken,
    Max

    Servus,

    so im groben hast du zwei Möglichkeiten:

    1. einfach mit dem Fahrzeug zum TÜV und eine neue HU machen.
    2. Fahrzeug auf einem Anhänger, am besten ohne montierte Nummernschilder zum TÜV fahren und dann erst mit neuer HU die Schilder wieder dran.

    Bei ersterer Variante kann es natürlich passieren, dass du unterwegs kontrolliert wirst und du die entsprechende Strafe für die überzogene HU bekommst (meines Wissens nach 88,50,- € und ein Punkt).
    Ich habe auch schon von Kontrollen gehört, die von der Polizei, direkt bei der Prüfstelle durchgeführt wurden. Es birgt also ein gewisses Risiko.

    Gruß
    Max