Hallo Martin,
äh, natürlich kannst Du das im Fahrzeugbrief erkennen. Welche Höchstgeschwindigkeit ist eingetragen?
Wenn der Verkäufer es unterlassen hat, die höhere Geschwindigkeit einzutragen, wäre ich erstmal vorsichtig. Dann gibt es einiges zu klären.
Zumal du von nicht eindeutigen Angaben des Verkäufers sprichst. Gehen da bei Dir nicht die Alarmglocken an?
Und warum kein Fahrversuch? Kaufen ohne Auszuprobieren? Aber dann eine Überführungsfahrt planen? Ernsthaft?
Gruß
Michael