Beiträge von DB1490

    Zitat von Deutz 4006

    Hallo,

    Hast du mal genauer geschaut ob sich da nicht eventuell eine schwach eingeschlagene Nummer unter zu viel Farbe versteckt? Wenn der Kipper später noch mal überlackiert worden wäre könnte die Farbe sie möglicherweise abdecken

    Da ist nur der Originallack von 1974 - und leider nichts eingestanzt. :(
    Ich habe Krone nochmals angeschrieben und nach Alternativpositionen für die Nummer gefragt. Vielleicht kommt da noch was.

    Im Zweifelsfall muss ich halt den Weg über eine Einzel-ABE gehen. Ist zwar schade und ein wenig mehr Bürokratie - aber nicht zu ändern.
    Ich kümmere mich ab Januar verstärkt darum.

    Zitat von Deutz 4006


    Meiner ist Bj. 80 (steht auch auf dem Typenschild, aber auf dem Bild kann man es wegen der Belichtung nicht erkennen), hat aber nur Folgekennzeichen, und auch nur 25 km/h Achsen von Peitz (gehört jetzt zu BPW).

    Danke für Deine Hilfe! Absolut top!

    Viele Grüße und noch an schönes Weihnachsfest an alle Traktorhöfler
    Marco

    Hallo Simon,

    erstmal vielen Dank für Deine Hilfe!

    Genau dort sollte die Seriennummer auch bei meinem Kipper stehen. Da ist aber nichts...

    Nun hätte ich noch zwei kleine Fragen an Dich:

    1. Aus welchem Baujahr ist Dein Kipper?
    2. Bis wieviel km/h ist der Kipper zugelassen?

    Danke und viele Grüße
    Marco

    Moin,

    wie bereits im einem anderen Thema beschrieben, möchte ich einen Krone Emsland 5,7t Einachs-Kipper (Vmax 25 km/h) zulassen für den ich keinerlei Papiere habe.

    Prinzipiell ganz einfach:
    1. Bescheinigung zum Fahrzeugpapierverlust bei Krone herunterladen, ausfüllen und von der Polizei bestätigen lassen.
    2. Bescheinigung zu Krone senden. Nach 2 Wochen kommt die Zweitschrift der ABE und eine Rechnung über 50 Euro.
    3. TÜV-Gutachten anhand der ABE erstellen lassen, zulassen usw.

    Mein Problem dabei:
    Es ist zwingend die Fahrzeug-Ident-Nr. bzw. Fabrik-Nr. für diesen Vorgang erforderlich. Die steht auf dem Typenschild. Das ist leider bei mir teilweise beschädigt und nicht mehr lesbar.

    Lt. Auskunft Krone soll die Ident-Nr. auch im Rahmen eingestanzt sein: In Fahrtrichtung der rechte Holm, kurz hinter der Deichsel auf Höhe des Stützrades bzw. kurz dahinter. Dort entweder von oben oder rechts auf dem Holm sichtbar (10mm hoch). Da steht aber nichts und der Originallack ist auch noch drauf.
    Ich habe während des Telefonats mit dem Krone-Techniker am Kipper gestanden und mir die Stelle genau beschreiben lassen bzw. bestätigt, dass ich dort schaue. Nichts. Seine Aussage: Seit 1961 hat kein Kipper das Werk ohne eingestanzte Seriennummer im Unterbau verlassen.

    Heute habe ich nochmal die Plattform angekippt und den gesamten Unterbau inspiziert. Dort war nichts zu finden. So langsam zweifel ich an meinen Augen (oder an der Aussage des Krone-Mitarbeiters???).

    Folgende Daten konnte ich vom Typenschild identifizieren:
    Typ: EDK 4,5T
    Fabrik-Nr: 45 EDK (Rest nicht mehr lesbar, da kommen aber wohl noch 4 oder 5 Ziffern)
    Baujahr: 1974
    Gesamtgew.: 5700 kg

    Hat irgendjemand von Euch selbst einen ähnlichen Anhänger oder schon mal gesehen und kann mir weiterhelfen?

    Viele Grüße und besten Dank schon Mal
    Marco

    Zitat von Deutz 4006


    Wenn der Kipper von Krone ist kannst du Krone anschreiben, die stellen dir normalerweise eine Ersatz-ABE gegen kleines Geld aus. Mein 7,5 Tonner ist auch ein Krone, für den habe ich die dort problemlos bekommen.

    Danke für den Tipp. Bin seit gestern in Kontakt mit Krone. Die Zweitschrift der ABE soll 50 Euro kosten.

    Aber ich habe ein Problem: Das Typenschild des Anhängers ist teilweise zerstört. Dadurch ist die Fahrzeugidentifikationsnummer nicht mehr voll lesbar.
    Lt. Krone ist diese Nummer auch am rechten Holm des Unterbau eingebaut. Ich konnte diese bisher nicht finden.
    Ich werde dazu nochmals ein eigenes Thema erstellen.

    Zitat von Deutz 4006


    Ohne bekannten Hersteller macht das der TÜV. Vor ein paar Jahren haben Einzelabnahmen für Anhänger dort 150 Euro gekostet, ob das immer noch so ist weiß ich nicht. Am besten wäre es wenn du mit dem Fahrzeug zum TÜV deines Vertrauens fährst und die Sache dort direkt abklärst, evtl. reichen für den Anfang auch schon aussagekräftige Bilder und ein Gespräch dort.

    Danke für die Info. Das werde ich auf jeden Fall machen, falls ich nicht weiterkomme...

    Zitat von Frederik

    Hallo Marco,

    sehr interessantes Thema, über folgenden Satz bin ich gestolpert:


    Für mich heißt das dass der Betireb quasi eingestellt ist, also gar nicht mehr aktiv von dir geführt wird. Hast du denn auch den gesamten Betrieb "im Ganzen" verpachtet oder nur die Flächen?

    Hallo Frederik,

    die Ackerflächen sind verpachtet. Aber ich habe noch 0,5ha Hoffläche. Ich bin in der Berufsgenossenschaft, habe eine Betriebsnummer, muss einen jährlichen Betriebsabschluß für den landwirtschaftlichen Betrieb machen usw. -> trotzdem keine Steuerbegünstigung bei der Zulassung von Fahrzeugen, da bewirtschaftete Fläche unter 2ha.

    Grüße
    Marco

    Um es klar zu stellen:
    In erster Linie geht es darum, dass im Schadenfall die Versicherung zahlt! Das ist das wichtigste!

    Wenn ich eine Familie im Van mit dem Schlepper umniete und die Versicheurng nicht zahlt, weil der Anhänger nicht richtig zugelassen und damit Gespann widerrechtlich unterwegs ist, bin ich "nur" finanziell dran - aber die Familie hat im Zweifelsfall Tote oder Schwerverletzte zu beklagen für die nicht richtig gezahlt wird, weil mir die Kohle ausgeht.
    Es geht um die Sicherheit der möglichen Geschädigten und nicht darum imaginäre Grauzonen auszunutzen!
    Also den Kipper immer im Zweifelsfall zulassen! Kostest im Schnitt bei einem 5,7to 25 EUR pro Monat.

    Schraubergottchen:
    Das grüne Kennzeichen bedeutet nur, dass das zugelassene Fahrzeug von der Kfz-Steuer entbunden ist, weil mit ihm ein bestimmter Zweck erfüllt wird. Mehr nicht!

    zu 1: Wenn ich nur einen Traktor im Betrieb habe, der nicht steuerlich begünstigt ist (schwarzes Kennzeichen), kann das Folgekennzeichen nicht grün sein! Die steuerliche Begünstigung wurde mir ja verweigert.

    zu 2:
    Ich habe nicht von Schleppern geredet, sondern von Anhängern! Das ist nicht das gleiche. Es gibt Anhänger, die ein grünes Kennzeichen haben (steuerbefreit wegen LoF) aber trotzdem mit eigenem Kennzeichen zugelassen sind (Vmax >25 km/h -> versichert + TÜV). Das ist die Kennzeichenfarbe des Schleppers egal, weil das Anhängerkennzeichen sagt: "Ich bin steuerbefreit, weil ich ausschließlich für LoF-Zwecke genutzt werde. Trotzdem muss ich zum TÜV und bin versichert."
    Andersherum kann der Anhänger (Vmax bis 25km/h) THEORETISCH ein schwarzes Folgekennzeichen besitzen, weil er nur für LoF-Zwecke eingesetzt (zulassungsbefreit!) wird aber der jeweilige Betrieb keine Kfz-Steuerbegünstigung mangels bewirtschafteter Fläche erhalten hat. Das ist nur THEORETISCH und kein Quatsch!

    viele Grüße
    Marco

    Moin,

    ich war eben gerade bei der Polizeidirektion in unserer Kreisstadt, um genau zu erfragen, wie ich mit dem Kipper zu verfahren ist.

    Folgende Infos habe ich von dem wachhabenden Oberkommissar in Diskussion und mit mehreren Detailnachfragen erhalten (trotzdem alles ohne Gewähr):

    1. Wenn die Zugmaschine ein schwarzes Kennzeichen hat und es nur diese eine Zugmaschine auf dem landwirtschaftlichen Betrieb gibt, muss auch das Folgekennzeichen schwarz sein! Und es gibt schwarze Folgekennzeichen - man denke an die Fahrradträger auf der Anhängerkupplung beim Pkw!
    2. Die Zulassungsfreiheit des Anhängers ergibt sich aus der Nutzung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke. Das heißt, wenn ich den Anhänger ausschließlich für meinen LoF-Betrieb einsetze, um z.B. Produkte zu meinem Abnehmer zu transportieren, ist das Fahren mit schwarzem Folgekennzeichen okay. Allerdings konnten wir kein Beispiel finden, in dem dieser Fall wirklich auftritt, da ein schwarzes Kennzeichen am Trecker schon sagt, dass da nicht mehr viel mit eigener Landwirtschaft und somit Transport ist.
    3. Es wurde die Aussage aus diesem Forum bestätigt, dass eine normale Zulassung des Kippers die richtige Vorgehensweise ist.

    So viel nochmal dazu.

    Kann mir einer von Euch vielleicht bei meinem Problem mit der Zulassung helfen (siehe weiter oben)?
    Das wäre echt super!

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten – auch wenn mir das daraus resultierende Ergebnis nicht gefallen kann.

    Wenn ich es alles richtig verstanden habe, sieht es wie folgt aus:

    1. Ein grünes Kennzeichen für die Kipper bekomme ich nicht.
    2. Ich müsste sie regulär - wie jeden PKW-Anhänger auch - anmelden.
    3. Dazu brauche ich die ABE, Fahrzeugpapiere und einen positiven HU-Bericht vom TÜV.
    4. Ich muss den Anhänger versichern und Kfz-Steuern zahlen.

    Und schon habe ich ganz viele Baustellen.

    Es sieht so aus, dass ich hier zwei Kipper stehen habe:

    a) einen Einachser der Firma Krone Typ EDK45T mit 5,7to Gesamtmasse
    b) einen 8to-Kipper (Hersteller zur Zeit noch unbekannt), Gabel und Auflaufbremse von PEITZ (vielleicht auch der ganze Anhänger)

    Zu keinem der Kipper habe ich irgendwelche Papiere – keine ABE, Brief oder sonstiges. Beim ersten ist das Typenschild stark beschädigt und beim zweiten fehlt es komplett, da der Bereich nach Beschädigung erneuert wurde. Beide Kipper haben noch nie den TÜV gesehen, da sie immer mit grünen Kennzeichen unterwegs waren. Baujahre ab den 1980ern aufwärts. Technisch und optisch sind sie aber noch einigermaßen okay und es muss auf den ersten Blick nicht viel Geld investiert werden.
    Beide habe ich selbst angeschafft.

    Ich brauche nur einen Kipper mit Straßenzulassung, da ich nur ein paarmal im Jahr damit unterwegs bin. Und da reicht mir der 5,7-Tonner voll und ganz. Den 8-Tonner habe ich mir gekauft, da ich auf dem Hofgelände einige größere Erdbewegungen vornehmen möchte und diese transportieren muss. Trotzdem wäre es auch ganz gut für diesen zumindest eine ABE zu haben, wenn er wieder verkauft werden soll.

    Aber was ist jetzt zu tun, um den kleinen Kipper zuzulassen?
    Wen muss ich zuerst kontaktieren? Ich habe ja nichts Schriftliches in der Hand.
    Krone (Hersteller)? TÜV? Zulassungsstelle?

    Und wie bekomme ich eine ABE für den großen Kipper? Ich habe da was von Einzel-ABEs beim TÜV gehört. Was kostet so was?

    Hat damit schon jemand Erfahrung oder einen Fahrplan für mich?

    Vielen Dank auch für dem Hinweis mit dem Führerschein in Kombination mit den schwarzen Kennzeichen!
    Ich habe einen alten 3er Führerschein, den ich noch nicht habe umtragen lassen.
    Bitte beachten: Das Gespann fährt maximal 25 km/h!!!

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo zusammen,

    ich möchte mir einen weiteren Kipper (5,7- oder 8-Tonner) zulegen und bin bei der Suche danach beispielsweise auch auf die Themen ABE, TÜV-Zulassung oder Versicherungsschutz gestoßen. Aber meine persönliche Konstellation zu den Themen wurde nirgendwo genau bewertet – auch in diesem Forum konnte ich bisher keine Antwort finden, die passt.

    Wie sieht meine Konstellation aus:
    1. Landwirtschaftlichen Betrieb vor ein paar Jahren geerbt.
    2. Keine aktive Bewirtschaftung mehr – alle Flächen verpachtet. Hoffläche < 1ha.
    3. Finanzamtstechnisch führe ich einen landwirtschaftlichen Betrieb, inkl. Buchführung, Steuernummer und Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft.
    4. 2015 „neuen“ Traktor (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) angeschafft. Aufgrund fehlender landwirtschaftlicher Fläche in Eigenbewirtschaftung musste
    ich ihn mit schwarzer Nummer anmelden und zahle Kfz-Steuern (Lange Diskussion mit Zoll/Finanzamt/Bauernverband). Der Traktor gehört aber offiziell
    zu meinem Betrieb und steht im Inventar.

    Meinen Kippern habe ich ein ebenfalls ein schwarzes Folgekennzeichen und das 25 km/h-Schild* verpasst und bin der Meinung gewesen, dass dies reicht, um die Anhänger im Straßenverkehr zu bewegen und nicht an landwirtschaftliche Zwecke gebunden bin. Stimmt das?

    Ich wäre echt froh, wenn mir jemand genau sagen kann, welche Voraussetzungen (ABE, Versicherung, TüV, Führerschein) ich erfüllen muss, um den Traktor mit den Kippern zu bewegen. Oder bekomme ich wenigstens grüne Kennzeichen für die Kipper, weil ich noch einen landwirtschaftlichen Betrieb habe?

    Bevor ich es vergesse: Ich komme aus Schleswig-Holstein – falls es wichtig sein sollte.

    Ich danke Euch sehr für die Hilfe!

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo zusammen!

    Ich brauch mal Eure Hilfe:
    Beim Aufräumen habe ich zwei Kühler gefunden und möchte die jetzt verkaufen.

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/hano…46720-276-17474

    Den linken Kühler konnte ich schon als 11er-Deutz-Kühler identifizieren.
    Aber der zweite? Ich bin immer von Hanomag ausgegangen, wurde aber bisher nicht fündig.
    Hat irgendjemand diesen Kühler schon mal gesehen und kann mir sagen, zu welche Marke und/oder Modell dieser gehört?

    Habt vielen Dank für Eure Hilfe!

    Beste Grüße
    DB1490

    Zitat von 3085

    ...genau so schaut es aus.
    Ich würde den Plan verwerfen, da der Büffel außerdem noch eine zu kleine Hydraulikpumpe, bzw. die Anlage für externe Steuergeräte nicht sonderlich gut geeignet ist.

    Das ist mehr als ärgerlich. Aber daran kann man nichts ändern. Dann müssen wir uns was neues überlegen!
    Danke für Deine komeptente Hilfe...

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo zusammen!

    Vielen Dank schon mal für Eure schnelle Unterstützung!

    Ich hätte eigentlich selbst darauf kommen müssen, dass der Eicher Büffel 74 einen "Zwillingsbruder" bei MF hat - wie oft habe ich schon im Traktorenlexikon bei Eicher darüber gelesen. Danke Torben für den Hinweis!

    Da der Büffel kein Allrad hat, wird es wohl kein MF 188 sondern ein MF 178 sein - wenn ich es richtig gelesen habe?!?

    Wenn dem so seien sollte und die beiden Traktoren wirklich bauglich sein sollten, wo bekomme ich dann - am besten relativ günstig :mrgreen: - einen gebrauchten Frontlader her. Oder besser: Welche Konsolen passen? Müssen diese vom MF 178 sein oder gibt es Konsolen die an verschiedene Typen passen?

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine kleine Anfrage und hoffe Ihr könnt mir einen Schubs in die richtige Richtung geben:

    Mein Onkel hat vor ein paar Jahren die Landwirtschaft aufgegeben und möchte sich nun auch treckermäßig verkleinern, da der Pflegeaufwand für vier Exemplare aus unterschiedlichen Baujahren für ihn mittlerweile zu hoch ist.
    Er hat einen Fahr D177 von 1961, einen Hanomag Robust aus den 60ern mit Frontlader, einen Eicher Büffel 74 aus den 70ern und einen CASE (David Brown) 1494 aus den 80ern. Alle vier sind technisch wie optisch in einem recht guten Zustand. Der CASE sieht fast wie neu aus.
    Mein Onkel möchte sich nun im Grunde genommen auf einen Traktor mit Frontlader verkleinern. Der Hanomag ist ihm leistungsbezogen allerdings zu klein und zu schwerfällig zu bedienen. einen neuen Trecker kaufen, nachdem er alle verkauft hat, möchte er auch nicht, da er bei allen vier weiß, woran er ist - finde ich übrigens auch.
    Seine Überlegung war es nun an den Eicher einen Frontlader anzubauen. Allerdings hat dieser noch keine Konsole oder ähnliche Vorbereitungen für einen Frontlader.

    Ich selber habe schon versucht irgendwie im Internet herauszubekommen wie und wo man einen solchen gebrauchten Frontlader bekommen kann. Allerdings ohne Erfolg, da ich auch nicht weiß, welcher Frontlader mit welcher Konsole an welchen Trecker passt.

    Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen, wie ich am besten vorgehen sollte?

    Danke schon mal und viele Grüße
    Marco

    Zitat von DB 885

    Hat der CASE-Händler etwas zur "Qualität" der Schweißnähte gesagt?

    Nein. Gar nichts. Wird wohl daran gelegen haben, dass sie nur von oben auf der einen Seite so schlecht aussehen.
    Ansonsten sah das ganz gut aus.

    Ich pass jetzt jedenfalls auf, dass das Zugmaul sich nicht wieder festsetzt...

    Hi Jan!

    Es gibt Neuigkeiten:

    1. Am CASE 1494 meines Onkels ist genau das gleiche Zugmaul verbaut wie bei mir: ein KU8400 mit angeschweißten Flanschen. Ich glaube, es liegt daran, wann der Schlepper gebaut bzw. zugelassen wurde. Mein David wurde am 05.10.84 zugelassen. Der CASE 1494 (schwarz/weiß und nicht schwarz/rot :D ) wurde am 30.10.84 zugelassen. Beide mit gleichem Zugmaul - nur in unterschiedlichen Farben!

    2. Ich bin heute zu meinem CASE-Händler gegangen und habe denen das Zugmaul gegeben. Nach gut einer Stunde heiß machen und mit drei Leuten zum Drehen :mrgreen: hat das Ding doch endlich nachgegeben und funktioniert wieder! Super! Viel Geld gespart und Problem gelöst. Ich glaube, da wäre ich mit der Bremsflüssigkeit auch nicht viel geworden. Ich muß das Zugmaul nur noch neu lackieren. Verbrannt sieht es nicht TÜV-optimal aus!
    Der Lack ist schon bestellt!

    Vielen Dank nochmal an alle für Eure konstruktiven Vorschläge. Ich hoffe mich irgendwann revanchieren zu können!!!!

    Viele Grüße
    Marco

    Hallo Jan!

    EBay-Link habe ich Dir per PN gesendet.

    Natürlich ist größer besser als zu klein. Aber trotzdem ärgere ich mich, dass es (anscheinend) nicht das Original-Teil ist. (Und darüber, dass ich beim Kauf nicht aufgepasst hab - sonst hätte ich gar nicht den Salat! :evil: )

    Ich werde mir morgen nochmal das Zugmaul vom CASE 1494 ansehen. Mein Onkel hat einen. Ich bin mal gespannt, welches dort verbaut ist. Wenn es auch das KU 8140 ist, bin ich nochmal ein wenig schlauer.
    Schade, dass er nicht zwei davon hat! :)

    Ach so. Eine Frage habe ich noch: Wieso ist Bremsflüssigkeit ein besserer Rostlöser als z.B. Heizöl?
    Ist die Kriecheigenschaft eine andere? Oder ist es aggressiver?

    Viele Grüße
    Marco