Hallo, erst mal danke für die Antworten. Es geht allerdings nicht schlüssig aus den Bestimmungen hervor was die Geschwindigkeit der Fahrzeuge betrifft. Zugfahrzeug 6 KM und der Hänger kann logischerweise ja auch nicht schneller sein (25KM). In den Gesetzesvorlagen hab ich das gefunden
) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.
folgende Kraftfahrzeugarten:
folgende Arten von Anhängern:
a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
So, ich denke, wir befinden uns hier in einer Grauzone. Einen land-forstwirtschaftlichen Betrieb hab ich nicht, das weiss aber keiner und die Geschwindigkeit erklärt sich von selbst.
Einen Betrieb auf der Strasse vermeide ich nach Möglichkeit ohnehin, Fahrleistung im Jahr unter 100 km. Eine Versicherung besteht kostenfrei über meine Autoversicherung
Freu mich, wenn jemand noch einen Beitrag einstellt
Gruss Roland