Beiträge von sowas

    Wenn die Umbauten über Orginalteile realisiert sind, also man den Schlepper so hätte kaufen können dann ja. Ansonsten hätten die Umbauten innerhalb von 10 jahren nach Herstellung erfolgt sein müssen.

    Nur was soll die Zulassung mit H-Kennzeichen bringen? Nach meinem Kenntnisstand wird sich die Kfz-Steuer mehr als verdoppeln. Versicherung könnte günstiger werden, wenn ich jetzt von meiner ausgehe halte ich das für unwahrscheinlich. Abgesehen davon das ein Gutachten auch nicht umsonst ist.

    an den alten Anlasser gehen ja drei Leitungen. Also werden die drei Anschlüsse benötigt. Schlau machen was die Klemmenbezeichungen bedeuten(selbst erarbeitetes Wissen wird besser verinnerlicht). Natürlich ist es am Besten wenn die Klemmenbezeichnung am Anlasser stehen würden. Für mich ist das am neuen Anlasser recht eindeutig gekennzeichnet. Als kleine Hilfe empfehle ich mal ein Starthilfekabel anzuschauen, kleiner Hinweis die Farben.

    Die KS 30 die ich kenne haben ein Hurth 819 Getriebe der Kraftheber von dem Getriebe kann bis 500 kg, die 11 to Spalter die kenne haben keine 500kg.

    Wenn man die Möglichkeiten des Kraftheber komplett ausreizen möchte sollte man beobachten wie die Gegenseite(VA) reagiert, wird die Lenkung leichter dann wird der Schlepper ausgehoben also benötigt man ein Gegengewicht an der Front.

    Zum Mulcher kann ich nix beitragen, habe keinen.

    Spalter und Mulcher vorhanden? Wenn ja, dann sollte man wissen welche Modelle, wenn nicht einfach passend zum Schlepper kaufen. Grundsätzlich ist der KS 30 dafür geeignet.

    Eine ausschweifende Antwort die in keinster Weise mit meiner Frage in Zusammenhang steht. Also eine Rechtsgrundlage(Gesetz, Verordnung zu einem Gesetz) zur Pflicht der Prüfung der Eigentumsverhältnisse kennst Du wie ich auch nicht.

    und die Versicherungspflicht begründet auch keine Eigentumsprüfung da der Versicherungsnehmer abweichend vom Halter/Eigentümer sein kann.

    Mal das Gegenbeispiel, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind vorhanden, ohne weiter Prüfung wird akzeptiert das man Eigentümer ist. Nur ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingedruckt "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen" Feld C.4c unter der Anschrift. Also müsste die Zulassungstelle bei jeder Neuanmeldung oder Ummeldung einen Eigentumsnachweis verlangen. Musste ich noch nie vorlegen.

    Wie soll man das Eigentum auch nachweisen in Deutschland besteht keine Pflicht zu einem schriftlichen Kaufvertrag.

    Ist es überhaupt die Aufgabe der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse zu prüfen? Brief Schreiben, paar Euro in die Hand nehmen für ein Einschreiben mit Rückschein. Nochmal die Sachlage schildern und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Theoretisch könntest Du jetzt schon Einspruch einlegen, da ja schon ein Verwaltungsakt besteht aber mit dem Bescheid bekommt man schriftlich auf was die Zulassungsstelle beruft. Alternativ wenn Rechtschutz vorhanden einfach mal nachfragen zumindest die Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel Kostenfrei.

    Das außenliegende Gewinde mit Farbe versehen sind liegt doch nur daran das die Karren schon immer komplett mit Farbe eingejaucht werden am Schluss, an keinem Pkw sieht man sowas, natürlich führt das zu geringerer Korrosion an den Schrauben aber wer glaubt das dies die Intention der Hersteller war glaubt auch an den Weihnachtsmann.


    Ansonsten wenn man Gewinde fettet/ölt sollte man das bei den Anzugsmomenten berücksichtigen.


    Kupferpaste ist für solche Verbindungen entwickelt, auch da gilt nicht trocken geringeres Anzugsmoment.

    Was von der Ausbildung, Anfang der 80er allgemein Mechaniker, noch im Hinterkopf ist, die Anzugsmoment von Schrauben beziehen sich ja immer auf die Vorspannkraft damit die Schraubenverbindung die entsprechende Klemmkraft entwickelt, aufgrund dessen sind die Schraubenverbindungen konstruktiv auszulegen.

    Im Tabellenbuch und im Fachkundebuch gibt es keine Hinweise das bei Schraubverbindungen in Gusswerkstoffen andere Anzugsmomente zu verwenden sind.

    Persönlich habe ich das auch noch nie anders gemacht , Anzugsmoment einfach nach Tabellenbuch/Norm und wenn ich mal die Angaben von Fahrzeugherstellern hatte und aus Interesse abgeglichen habe lagen die nahe der Norm.

    Statt Sonderanfertigung würde ich es eher Eigenbau nennen. Das Fahrgestell sind die Reste von einem Lkw, die Achse hat bestimmt noch einen Differentialkörper. Der Aufbau war mal ein Container vom Müller-Mitteltal Hubkippersystem den man auf eine Kipperbrücke montiert hat. Meiner Meinung nach wird es nicht mehr wie den Schrottwert geben.

    Das nächste wären sehr grobe Sachen, mein Vater sagte mir den kann man nur im Stillstand schalten, ist das tatsächlich so und normal? Ich bin keine 30 und kenne nunmal keine Oldtimer, es klingt daher für mich beinahe absurd, doch wäre auch kein Untergang bei einem eher Spaß-Traktor.

    der hat ein unsynchronisiertes Getriebe, bei dem Alter war das Standard, wenn man da mit Zwischengas/Zwischenkuppeln nicht klar kommt schaltet man besser im Stand. Aber eigentlich ist das egal wenn der Hanomag als Spasstraktor benutz wird und ohne Last bewegt wird man mit dem bestimmt im 4. Gang anfahren können, gehe jetzt vom 5.Gang Getriebe aus, also muss man da nicht viel schalten.

    Testen in welchem Gang man anfahren kann, einfach mal ruhig mit dem 4. Gang anfangen auszuprobieren, ohne Gas nur die Kupplung kommen lassen. Und ansonsten sich mal mit Zwischengas und Zwischenkuppeln beschäftigen(youtube), steht bestimmt auch im Forum noch was zu.