Beiträge von Richard

    Zitat von Lanzturm

    Anscheinend doch, Hendrik.. :wink:

    Lanzturm

    Ich glaube es ist an der Zeit, Ihre Aktivitäten auf dem Traktorhof zu beenden, da ich wohl Recht in der Annahme gehe, dass sich bei Ihnen um den ehemaligen Nutzer "Rohölzünder" handelt, welcher hier in den Genuss eines Hausverbotes gekommen ist. Daher wird Ihr Nutzerprofil nunmehr gesperrt und alle bisher geschriebenen Beiträge von diesem Profil binnen der nächsten 14 Tage gelöscht. Da Sie hier den öffentlichen Auftritt gesucht und auch bekommen haben, weise ich Sie auch daher auch nochmal ganz öffentlich darauf hin, dass das bereits vor einigen Monaten ausgesprochene Hausverbot weiterhin Bestand hat.

    Sollten Sie sich auch in Zukunft nicht in der Lage sehen, sich an dieses Hausverbot zu halten und weiterhin Zeit und Nerven der Nutzer sowie der Moderatoren zu strapazieren, werde ich Ihnen das Hausverbot gerne auch nochmal ganz genau erläutern lassen. Dann allerdings ganz sicher nicht mehr in der beschaulichen und netten Atmosphäre dieses Forums.

    Mit freundlichen Grüßen

    Am Sonntag, 20.03.2016 sind die Geflügelliebhaber Merbeck auf dem Gehöft Clingen (gegenüber der Kirche), St.-Maternus-Str. 4 in 41844 Wegberg-Merbeck, von 09:00-12:00 Uhr wieder Ausrichter eines Kleintiermarktes für Wasserziergeflügel, Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner, Tauben, Vögel und Kaninchen. Es besteht die Möglichkeit geeignete Rassetiere zu erwerben. Alle Tiere sind schutzgeimpft und registriert.

    Mit freundlichen Züchtergruß Andreas Theißen, 1. Vorsitzender

    Hallo zusammen,

    ich habe mir an dieser Stelle mal erlaubt, den Beitrag wieder in den Zustand zu versetzen, wie er vor Beginn der hitzigen Debatte ausgesehen hat.
    Nun können alle nochmal in Ruhe bzw. sachlich über den Inhalt diskutieren. Selbstverständlich kann hier jeder seine eigene Meinung haben und diese auch entsprechend kund tun.

    Dennoch erwarte ich dabei, dass sich bei den Diskussionen an die forenüblichen Regeln gehalten wird. Und alles was über die normale Themendiskussionen hinaus geht, auch Probleme der Mitglieder untereinander, sind bitte über die Funktion der privaten Nachricht zu klären.

    Und jetzt nochmal von vorne mit etwas mehr Sachlichkeit... und zwar alle.

    Viele Grüße
    Richard

    Moin,

    Kurzer Exkurs von mir: Grundsätzlich ist das Einfahren mit einem ausländischen Kraftfahrzeug unproblematisch, sofern es den Zulassungsbestimmungen des Heimatlandes entspricht. Gerade im Bereich der EU ist diese Verfahrensweise Standard. Bei Fahrzeugen aus anderen Ländern kann es indes größere Probleme geben (rote Fahrtrichtungsanzeiger, getönte Frontscheibe etc.).

    Im Zusammenhang mit der StVO und Fahrtrichtungsanzeiger sind allerdings die §§ 7 und 15 zu beachten.
    So ist nach § 7 Abs. 5 StVO jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
    Hierzu gibt es auch Rechtsprechungen, welche aussagen, dass im Zweifel auch Handzeichen ausreichend sind (ähnlich wie bei Radfahrern).

    Zwingend ist hingegen die Regelung des § 15 StVO, welcher sich auf das Liegenbleiben von Fahrzeugen bezieht. Dieser sagt aus, dass sofort Warnblinklicht einzuschalten ist, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Hier hat meine praktische Erfahrung gezeigt, dass es im Zweifel auch für ausländische Fahrzeughalter ratsam ist, das Fahrzeug ggf. vorübergehend, mit einer Warnblinkanlage auszustatten.

    Die Nichtbeachtung beider Vorschriften ist nach BKatV mit Geldbußen bzw. Verwarngeldern belegt.

    Rechtsverbindlich ist dieses Aussage, wie alle hier im Beitrag, im Übrigen nicht. Im Zweifel ist die entsprechende Behörde oder ein Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

    Viele Grüße
    Richard

    Hallo,

    der Begriff der Restaurierung wurde hier im Forum aus umgangssprachlichen Gründen gewählt.
    Ehrlich gesagt klingt das Wort Renovierungsberichte auch eher wie aus einem Bauforum...

    Die gesamten Begriffsdefinitionen sind, aus meiner Sicht, gerade in Bezug auf die rechtliche Auslegung und in Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln oder sanierungsrechtlichen Genehmigungen sicherlich genau zu beurteilen, nicht jedoch in einem einfachen Forum für Traktorfreunde. Ich habe und werde auch in Zukunft weder von Nutzern noch von Moderatoren verlangen, hier den genauen Unterschied zu ziehen, um dann die Beiträge im richtigen Unterforum zu erstellen bzw. zu verschieben.

    Nebenbei was zum Baurecht: Ich habe in meiner Ausbildung selber die Zuarbeit für sanierungsrechtliche Genehmigungen geleistet. Oftmals lässt sich eine Renovierung bzw. Restaurierung garnicht komplett von einem Neubau abgrenzen. Interessant dazu ist das Thema des Neubaus der Frauenkirche in Dresden. Darüber wurden bereits von Denkmalschützern und Fachleuten ewige Diskussionen geführt, ob es sich nun um eine Rekonstruktion oder um eine komplett neue Kopie handelt. Die Materie lässt sich sicherlich nur schlecht auf Traktoren übertragen, zeigt aber dennoch die Komplexität des Themas.

    Viele Grüße
    Richard

    Hiho,

    wie gesagt, ich bin jetzt auch kein Mitarbeiter der Verkehrsbehörde sondern der Verkehrsüberwachung und setzte das um, was diese anordnet :mrgreen:

    Selbstredend muss natürlich bei Arbeitsstellen immer ein gewisser Kompromiss eingegangen werden. Arbeiten ohne Licht ist ja schon aufgrund der Gefährdung des Personals vor Ort nicht zumutbar. Da passen die Berufsgenossenschaften schon auf.

    Vielmehr geht es darum, dass beispielsweise bei Baustellen die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs so geregelt werden muss, dass auch bei einer möglichen Blendung genug Zeit für die entsprechende Reaktion bleibt. Zudem muss eben eine Blendung (es geht nicht um normale Baustellenbeleuchtung, sondern wohl eher um starke Strahler etc.) soweit ausgeschlossen werden, als dass das Gefährdungspotenzial ansteigt.

    Gleichzeitig ist es natürlich auch nachvollziehbar, dass Beispielsweise keine Verkehrsschilder oder Lichtzeichenanlagen (zu deutsch: Ampeln ;)) verdeckt werden dürfen. Wenn eine rote Ampel nicht erkannt wird, kann sich jeder die Folgen selbst ausmalen.

    Die ordnungsgemäße Ausstattung einer Baustelle und die Einhaltung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien obliegt ebenfalls der Verkehrsbehörde. In der Praxis werden Baustellen aber kaum kontrolliert. Dies kann jeder Verkehrsteilnehmer, der mal in der Fahrschule aufgepasst hat, tagtäglich erleben.

    Für die Landwirte stelle ich mir die Situation ungleich schwerer vor, da es hier wohl keine klare Regelung gibt. Hier wird sich die Frage wohl wirklich nur auf dem zivilrechtlichen Wege in Sachen Schadensersatz stellen, sofern eine Mitschuld nachgewiesen werden kann. Für sowas gibt es dann die Gutachter, welche damit jede Menge Geld verdienen.

    In der Praxis sind zur Durchführung von Straßenbaustellen so genannte verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) notwendig, durch welche die Beschilderung sowie das Verhalten an der Baustelle geregelt wird. Als Grundlage dienen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 95). Hier der entsprechende Auszug aus der RSA 95:

    Soll in einer Arbeitsstelle auch während der Dunkelheit unter Beleuchtung (Arbeitsstättenbeleuchtung) gearbeitet werden, ist die Beleuchtungsanlage so auszulegen, daß das Unfallrisiko im Verkehrsbereich nicht ansteigt. Insbesondere dürfen alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht in ihrer Wirkung sowie die Verkehrsteilnehmer nicht durch Blendungen übermäßig beeinträchtigt werden.

    Das kleine Wort "ist" sagt ganz klar aus: Es ist nichts mit sollte, sondern es muss bei der Ausleuchtung von einer Baustelle auf die Blendung vom Straßenverkehr geachtet werden.

    Selbstverständlich handelt es sich in erster Linie im Richtlinien, welche keinen Eingang in die VRAO finden müssen. Aber: Passiert etwas, kann sich der Bauunternehmer bzw. Verantwortliche unter Umständen warm anziehen.

    Das gleiche gilt im weiteren Sinne auch für Landwirte, welche bei der Feldarbeit den Straßenverkehr derartig blenden, dass es zu einem Unfall kommt. Ich habe ein solches Verfahren bereits selbst in den Händen gehabt: dem Landwirt wurde in diesem Fall eine erhebliche Mitschuld zugesprochen. Sobald dann Verletzte im Spiel sind, kann es sehr teuer werden.

    Bedenkt dabei: Es wird sich im Zweifel immer um Einzelfallentscheidungen handeln. In jedem Fall ist eine Arbeitsstelle an der Straße immer nur in Absprache mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu errichten.

    Grüße
    Richard

    Hallo liebe Leute,

    zur allgemeinen Info:
    Es wurden keine Beträge gelöscht oder verändert. Diese Notwendigkeiten werden dann schon entsprechend im Forum mitgeteilt. Und damit auch der letzte ganz beruhigt sein kann: Jede Aktivität von den Moderatoren oder auch Admins wird genau protokolliert.

    Jetzt bitte ich hier zurück zum eigentlichen Thema. Alle Dinge die nun noch außerhalb dieses Themas gesagt werden müssen, können per privater Nachricht geklärt werden. Und das gilt für alle!

    Grüße
    Richard

    Die Webseite sowie der Host wird von einem kostenlosem Anbieter bereit gestellt. In diesem Fall musst du dich mal direkt an den Anbieter wenden. Eine Kontaktseite findest du hier:
    http://www.12see.de/impressum.php

    Allerdings ist für einen ernsthaften und langfristigen Betrieb ein eigener Webspace bei einem speziellen Anbieter besser geeignet. (Traktorhof hat Beispielsweise http://www.all-inkl.com)

    Zitat von Sierra

    Ganz einfach: Was nix kostet, taugt nix. Wenn Du willst, daß Dein Zeug halbwegs problemlos funzt, mußt Du zahlen.

    Das würde ich für webbasierte Softwarelösungen so nicht unterschreiben. Beispielsweise wird für den Traktorhof die Forensoftware von der phpBB Group bereit gestellt. Bei der Forensoftware handelt es sich um eine freie und kostenlose Forensoftware. Eine kostenpflichtige Alternative wäre z.B. das vBulletin, welches aber zunächst teuer ist und aus meiner Erfahrung heraus auch keine bessere Stabilität oder Sicherheit bietet. Natürlich wird der Funktionsumfang größer und eventuell intuitiver sein. Einziger Vorteil wäre noch, dass es einen direkten Support gibt, welchen aber die Supportforen von freier Software in der Regel auch bieten.

    Ein weiteres schönes Beispiel für freie Software ist die Blogsoftware Wordpress, welche ebenfalls seit Jahren einsetzte und damit sehr zufrieden bin.

    Grüße

    Hallo zusammen,

    heute erreichte mich folgende Mail, welche ich euch nicht vorenthalten will. Eventuell gibt es Forenmitglieder, welche mithelfen können:

    _____________________________________________________________
    Liebe Oldtimerfreunde,

    am 06. April 2014 wollen wir, die Rathauspassagen Halberstadt, unser Frühlingsfest durchführen.
    Hierzu haben wir viele Aktivitäten rund ums Auto geplant.
    Um das Fest interessanter und abwechslungsreicher für unsere Besucher zu machen, planen wir, eine kleine „Oldtimermeile“ zu veranstalten und historische Fahrzeuge (Motorräder und Autos) auszustellen.
    Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe.

    Gerne würden wir Sie mit Ihren historischen Fahrzeugen an diesem Tag einladen, unsere Gäste zu sein und unser Fest zu bereichern.

    Die Anmeldung können Sie direkt über das Studio D4 in Wernigerode, Frau S. Dressler, Tel.: 03943/ 630383, Handy 0157/874 168 01 vornehmen.
    Selbstverständlich erstatten wir Ihnen alle anfallenden Kosten für einen Besuch auf unserer Oldtimermeile.
    Näheres besprechen Sie bitte mit Frau Dressler.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch zu unserem Frühlingsfest.


    Mit freundlichen Grüßen

    Enrico Burau
    Center Management Rathauspassagen Halberstadt
    Holzmarkt 7
    38820 Halberstadt
    Tel.: 03941-573780
    Fax 03941-5737830
    e-mail: info at rathauspassagen-halberstadt.de
    Internet: http://www.rathauspassagen-halberstadt.de

    Allgemeine Info dazu:

    Nette Post vom Anwalt wird NIEMALS rechtswirksam per E-Mail zugestellt. Die bekommt man immer schön per Post und via Einschreiben. Immerhin muss ja sichergestellt werden, dass ihr auch Kenntnis davon erhalten habt. Das ist wie bei den Bußgeldbescheiden vom Ordnungsamt ;)

    Grüße

    Zitat von Schraubergottchen

    Für mich ist es immer 100%ig eindeutig. Gerade habe ich zum Beispiel wieder einige Beiträge totsicher als SPAM identifizieren können. [...]

    Na, wenn du deine Trefferquote so hoch ist: Wir suchen immer Personal, um das Traktorhof Team zu vergrößern.

    Grüße

    Zitat von Rohölzünder

    Hallo,

    Ach, mach das schriftlich per Post. Der Personaler kann ruhig mal etwas leisten für´s Geld! :D Dann geht die Bewerbung auch direkt in die Bude wo sie hin soll und nicht erst über´n Teich zur NSA und den anderen Bekloppten... :wink:

    Das ist echt umständlich heutzutage. Früher ist man in den Laden rein mit den Worten, "Hi Mädels, wo ist die Drehmaschine?". Heutzutage ein riesen Affentheater. Und dann diese dämliche Frage nach der Gehaltsvorstellung. Als ob man sich das aussuchen könnte. :lol:

    Dennoch, viel Spaß! :)

    Gruß Gordon

    Es gibt heutzutage aber auch schon einige Firmen, welche ausschließlich Onlinebewerbungen akzeptieren.

    Grüße

    Zitat von 2000ede

    Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % ist dein Geld weg. Den Traktor hatte er ja selber nie. Und ob die in Polen, Russland, USA, ... oder Deutschland sitzen, weiss wohl keiner.

    Die Webseite ist höchstwahrscheinlich in Rumänien gehostet. Sehr vertrauenswürdig...

    Siehe hier:


    Die IP Abfrage ergibt dann:

    Ich würde mir viel weniger Sorgen um diese Art von Sicherheit an Imbissständen machen... da gibt es ganz andere Dinge, welche für einen persönlich viel gefährlicher werden können, auch ohne das der Stand brennt.

    Wenn ich immer höre, was unsere Kollegen von Lebensmittelüberwachung so alles erleben :roll: