Hallo,
nächsten Monat muß ich mit meinem Farmer 2 zum Tüv. Vor zwei Jahren hat er eine Neuabnahme bekommen. Zu dem Zeitpunkt war der Schlepper mit einem Sturzbügel ausgestattet. Dieser wurde auch eingetragen. Weil ich nur gelegentliche Ausfahrten mache und der Schlepper nicht mehr landwirtschaftlich genuzt wird, habe ich ihn nachher demontiert. Der Bügel war auch wirklich keine Schönheit. Der Schlepper ist mit schwarzem Kennzeichen versehen. Muß ich den Überrollbügel vor der Vorstellung beim Tüv wieder anbauen, oder kann ich ihn wegen des schwarzen Kennzeichens weglassen? Oder muß er dran sein, weil er eingetragen ist?
Gruß
Norbert