Hallo,
der Anhänger steht mitten im Dorf auf der Hauptstraße und vor meinem Haus. Man muss dazusagen, dass die Anwohner an der Hauptstraße all Ihre Autos auf der Hauptstrasse abstellen. Obwohl Sie einen Hof haben, um Ihr Auto dort abzustellen.
Darum kann ich es mir nicht vorstellen, dass mein landwirtschaftlicher Anhänger nicht auf der Straße stehen darf.
Auf der Grünfläche und auf dem Gemeindeparkplatz ist es auch nicht gestattet, den Anhänger dort abzustellen. Dafür dürfen die anderen Ortsanwohner auf der Grünfläche und Parkplatz ohne Kfz-Kennzeichen Ihr Fahrzeug abstellen.
Übrigens, die Gemeinde hat nichts da geben und wollen lieber das der überbreite Anhänger auf der Hauptstraße abgestellt haben, statt auf dem kostenlosen Gemeindeparkplatz!
Die Gemeinde schreibt folgendes:
Die Gemeinde hat heute einen Aufkleber auf Ihren nicht angemeldeten Anhänger in der Hauptstraße angebracht, dass der Anhänger am 02.11.2011 auf Ihre Kosten entfernt wird, sofern er bis dahin nicht von Ihnen von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt wurde.
Jetzt benötige ich ein Kennzeichen, um den landwirtschaftlichen Anhänger wieder auf der Hauptstrasse abstellen zu können!
Laut schreiben vom Landratsamt:
4. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. A FZV)
Ist es gestattet, den landwirtschaftlichen Anhänger ein Traktorkennzeichen anzubringen.
Gruß
Volker