Zitat von Trecker DWenn der Schlepper kein grünes kennzeichen hat, bleibt die Genossenschaft mit ihrer Forderung weg.
Dann solltest du den Schlepper mit schwarzem Kennzeichen aber tunlichst nicht in der Landwirtschaft benutzen, der BG ist es nämlich ziemlich egal welches Kennzeichen dran ist.
Wird der Schlepper in der Land- u. Forstwirtschaft genutzt, hat er einen Überrollbügel zu haben, ansonsten ist Ärger mit der BG vorprogrammiert.
Ausserdem gebe ich dir Recht, schon aus eigensichernden Gründen sollte man den Bügel dranlassen. Einen Schlepper auf die Seite zu legen ist wahrlich keine Kunst. Auch bei "gelegentlichen Ausfahrten"....
Gruß
Uli