Beiträge von bauerstaats

    Zitat von Trecker D

    Wenn der Schlepper kein grünes kennzeichen hat, bleibt die Genossenschaft mit ihrer Forderung weg.

    Dann solltest du den Schlepper mit schwarzem Kennzeichen aber tunlichst nicht in der Landwirtschaft benutzen, der BG ist es nämlich ziemlich egal welches Kennzeichen dran ist.
    Wird der Schlepper in der Land- u. Forstwirtschaft genutzt, hat er einen Überrollbügel zu haben, ansonsten ist Ärger mit der BG vorprogrammiert.

    Ausserdem gebe ich dir Recht, schon aus eigensichernden Gründen sollte man den Bügel dranlassen. Einen Schlepper auf die Seite zu legen ist wahrlich keine Kunst. Auch bei "gelegentlichen Ausfahrten"....

    Gruß
    Uli

    Zitat von ferdinand

    Vielleicht beantwortest du zuerst mal Deine PN.
    (Nachrichten oben beim Traktorhof in der Mitte)

    WITZBOLD..... erst lesen und Gehirn einschalten, dann schreiben:

    RS 09 kann erst nach 5 geschriebenen Beiträgen die PN´s öffnen und antworten.

    Hat er im vorhergehenden Artikel doch geschrieben !!!

    Uli

    Hallo Tobias,

    anders herum wird ein Schuh draus...

    Stell doch einfach mal Bilder ein und wir versuchen dir zu helfen wohin die Teile gehören ???

    Ansonsten: Glückwunsch, vor allem wenn die Transporttücher noch i.o. sind.

    Gruß
    Uli

    Zitat von bulldogloise

    @ Alldog-Fan:
    Wenn du siehst, dass er vor dich springt, schon mal bereithalten, leicht vom Gas gehen (also ca. halb bis dreiviertel) und kurz bevor er auf der Straße steht, Vollgas, Kupplung treten und natürlich abbremsen. Wennst de des gut machst, springt er zumindest schon mal zur Seite :wink::lol:

    Genau, und dann bekommst du eine nette Anzeige wegen Nötigung, das macht dann unter dem Strich 800 EUR, einen Punkt und jede Menge Ärger.

    Jessi macht das schon ganz richtig... beharrlich nett bleiben, reden und reden und reden und reden....

    Klar kann einem irgendwann der Knopf platzen, aber es ist doch für viele Mitmenschen einfach eine Frechheit wenn landwirtschaftliche Anlieger einen Feldweg benutzen den sich dieses Individuum grad als Freizeitraum ausgesucht hat.

    Leider habe ich in der Familie genau solch eine Anzeige schon durch, dabei sind wir nur gesittet an jemandem vorbeigefahren der auf dem Feldweg mit dem Hund spazieren war und sich durch uns genötigt sah.

    Oder das die Kurvenbahn verschoben ist, oder falsche Zinken, oder , oder, oder....

    Das tolle ist ja auch, das er zwar sagt das er ein Teil getauscht hat (sogar mit ET-Nummer)... nur leider kann ich mir darunter grad nix vorstellen ;-)...

    Stimmt, dsa BImSchG ist hier nicht das relevante, aber dafür gibt es als "Allzweckwaffe" der Ordnungsmacht noch den § 30 in der StVO:

    §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.[/i]

    Da fällt dann auch mal das meiste hiergenannte drunter....

    Klar wird es immer wieder Menschen geben die nicht verstehen warum man beim dumpfen Schalg eines 10-Liter-Bulldogs am frühen Morgen glänzende Augen bekommt... und keine Wutanfälle wie andere ;)

    Leider sollte man nicht mitten in der Nacht die Freude an einer reparierten Maschine dahingehend ausleben, das man "nochmal schnell" ein paar Runden durch das Dorf fährt, der Spaß hat einen Bekannten dann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bussgeld nach dem o.g. Paragrafen eingebracht ;)

    War es Ihm aber sicher wert....

    Gruß
    Uli
    -der auch gern mal Klugscheisst-

    Zitat von hano600w

    Moin
    Schöner Wender! Was ist das für ein Hersteller?
    Den würd ich nehmen wenn der bei uns stehen würde.

    Mfg Andreas

    Das scheint, so wie mein Wender, ein Niemeyer "Heurebell" zu sein.
    Falls Interesse, ich hab noch so einen rumstehen ;-).
    So weit ist es aus der Heide ja nicht bis zu mir...

    Gruß
    Uli

    Also Geld dafür bezahlen ?!?!? Naja, einen Anerkennungspreis ok, mehr nicht.

    Wenn ich die Fotos sehe: denk dran dir die Zapfwelle mitgeben zu lassen, der Preis für eine neue Zapfwelle übersteigt sonst den Materialwert des Wenders bei Weitem.
    Dabei kann man dann auch gleich höflich nachfragen ob noch Ersatzzinken und Ersatzzinkenhalter vorhanden sind ;)

    Gruß
    Uli

    ....der auch noch so einen niedlichen 2-Stern-Wender rumstehen hat.

    Entscheidend ob das Garn für eine Nieder- oder Hochdruckpresse ist ist auch die Lauflänge pro Kg.
    Bei HD-Pressengarn sind es m.E. 200m pro Kg und bei Niederdruckpressengarn 400m pro Kg, das Niederdruckgarn ist daher auch dünner.
    Irgendwo hab ich glaub ich noch einen Ballen Niederdruck rumliegen....