Ja, Ja, Du hast ja Recht. Ich wollte damit ja nur sagen, dass wenn ein anderer Schlepper z.B. mit ohne Warnblinkanlage einen TÜV-Stempel bekommen hat, es trotzdem lt. StVZO vorgeschrieben sein kann.
Aber wenn man mit einem alten Traktor unterwegs ist, steht man doch sowieso mit einem Bein im Knast. Ich denke da z.B. an die Zulassung. Mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine darf ich ja nicht so zum Spaß rum fahren und auch die Oldtimerversicherung beschränkt den Einsatz auf die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und Probe- und Überführungsfahrten. Und was ist mit dem Überrollbügel. Für die Berufsgenossenschaft müsste einer Nachgerüstet werden.
Aber diese Punkte sind in anderen Rubriken schon ausgiebig Diskutiert worden, so dass wir das jetzt hier nicht vertiefen müssen.
Wollen wir hoffen, dass uns allen nie was passiert….