Beiträge von langhuber

    Beitragsverhalten genau das Stichwort für dich!
    Du gehts hier mit Leuten um als wären wir im Wirtshaus.
    Gewöhn dir mal Anstand an so kannst mit deiner Familie sprechen.
    Deine von oben herab Art geht mir auf den Keks.
    Du tust hier als wärst du der Chef und nur du kannst was.
    Hast schon mal nachgedacht warum so viele " alte Mitglieder " nichts mehr tippen!
    Da tippe ich lieber nichts bei solch einem Terminator hoppla Moderator ,zählt ech nur deine Meinung !
    Erwin

    Forumspolizei ist bisschen milde ausgedrückt......
    Denke es wird bald eine Namensänderung durchgeführt!
    "Sierrahof" oder "Musterforum" :roll:
    Fabian nicht abbringen lassen,lerne und frage dir wird sicher geholfen!
    Gruß Erwin

    Hallo
    Es gibt verschiedene Massebänder,Länge,Lochdurchmesser,Querschnitt!
    Das geht los bei 4qmm und endet bei 70 qmm!
    Du hast doch hier ein neues Masseband gekauft,ohne zu wissen was du brauchst?
    Frage den Verkäufer,was für ein Masseband du nun hast in qmm.
    Dann kann man sagen ja es reicht oder nein es reicht nicht!
    Das alte würde ich da nicht als Muster nehmen,denn ist das 100% original oder auch schon mal zu klein erneuert!
    Gruß Erwin

    Hallo Danny
    Du meinst dei dem Preis der hochgejubelt wird oder?
    Gugg mal wer da mitbietet,dann schaust mal bei seinen Bewertungen,die als Käufer!
    Da wirst schnell feststellen,das der mit 11 Bewertungen auch der ist der beim Traktor mitbietet!
    Solche Leute sollte man melden,leider passiert da nix!
    Gruß Erwin

    maxe mir ist auch scheißegal was du machst,deshalb habe ich auch den oberen Beitrag gelöscht.
    Irgendein überforderter TÜV Prüfer von der Straße,hat ein Einzelgutachten ausgestellt.
    Daraufhin hat irgend einer aus der Zulassungsstelle Papiere und Kennzeichen ausgehändigt.
    Kannst ja selber mal Versuchen,ob du Papiere,Schein,und Schilder bekommst.
    @GT Fan was für eine Auskunft??
    Redest du von dem Einzelgutachten (Sowas ist schriftlich zur vorlage an die Zulassungsstelle).
    Hanomag Robust 442/50
    schlaubi dachte das macht OBI.
    Mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben,übrigens komme ich nicht vom Land.
    Bei uns in Augsburg wird man sehr oft angehalten,Oldtimer sind in einer Stadt nicht gerne gesehn.
    Hatte wegen meinem Anhänger nie ein Problem (ach hab vergessen irgend ein Polizist)hat mich natürlich angehalten.
    TÜVer alles Laien
    Zulassungstelle alles Laien
    Polizei alles Laien
    nur ein paar dies genau wissen!
    soviel dazu,allzeit Gute Fahrt!

    Hallo nochmal
    Also ich kann nur jedem raten zum TÜV zu gehen und sich beraten lassen!
    Hab fast ein Jahr gebraucht und den Chef von unserem Tüv!
    Trecker D also ich habe mir einen Diedam einachs 5,7to Gesammtgewicht Dreiseitenkipper gekauft BJ denke ich 74!
    Gedanke war hierbei wegen meinem Führerschein (Gummiwagen 2 Achsen,Achsabstand größer 1,5m) ewtl LKW Führerschein!
    Um sicher zu gehen,habe ich mich gleich nach einem 1 Achser umgesehn!
    Habe nur den alten Autoführerschein bis 7,49to!
    Habe jetzt die Éinzelabnahme nicht zur Hand!
    Zur Steuer gebe ich dir noch genau Bescheid,aber erst am Wochenende!
    Gruß Erwin

    Lieber Maxe bei mir hat die Dame von der Zulassungsstelle sicher keinen Fehler gemacht!
    Dieses Folgekennzeichen teilt der TÜV zu und nicht die Zulassungsstelle!
    Ok ich habe vergessen zu erwähnen,nen 25er Schild muß noch ran und es ist kein Gutachten sondern eine Einzelgenemigung!
    Guggst du und dann guggst noch §4FZV
    und hier §3

    (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

    folgende Kraftfahrzeugarten:

    selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

    einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

    Leichtkrafträder,

    zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

    motorisierte Krankenfahrstühle,

    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

    Elektronische Mobilitätshilfe

    folgende Arten von Anhängern:

    Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

    Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

    fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

    Arbeitsmaschinen,

    Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

    einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

    Anhänger für Feuerlöschzwecke,

    land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

    hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

    Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

    (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

    (4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

    Hallo
    Keine Ahnung warum hier immer getrickst werden muß,und alles so halblegal gemacht wird!
    Melde deinen Traktor normal mit schwarzer Nummer an!
    Danach kaufst dir einen vernünftigen Anhänger mit:Auflaufbremse,Typenschild am besten am Hänger,an der Auflaufbremse und auf der Achse.
    Dann lässt dir ein Gutachten machen für den Hänger (kostet ca 140Euro).
    Danach gehst mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und lässt dir ein Folgekennzeichen vom Schlepper geben!
    Kein TÜV mehr keine kosten und legal!
    Keine Ahnung wo da die Probleme sind!
    So hab ichs gemacht und kann überall hin,ohne schlechtes Gewissen!
    Kann auch mal einen Kumpel aus dem Graben ziehn!
    Gruß Erwin

    Hallo
    Ackergaul deine Aussage stimmt so nicht!
    Ich habe keinen Löf Betrieb,und habe doch ein Folgekennzeichen an meinem Anhänger!
    Mein Schlepper ist "normal",schwarzes Kennzeichen angemeldet.
    Für meinen 1 Achsanhänger habe ich,da ich keine Papiere hatte,eine Einzelabnahme beim Tüv machen lassen!
    Der Hänger hat nun eine 25kmh Zulassung,und das Folgekennzeichen des Schleppers.
    Soviel dazu
    Gruß Erwin

    Hallo
    Ist angesteckt gleich angezündet?
    Wo hast du sie zum Laden?
    Direkt an die Steckdose oder am Batterieladegerät?
    Ist das Batterieladegerät auch an der Steckdose eingesteckt?
    Vielleicht ist dein Ladegerät defekt!
    Vielleicht hast du die Polklemmen falsch angeschlossen!
    Vielleicht war deine Batterie tiefendladen,und war dem Frost ausgesetzt und ist aufgefroren!
    Vielleicht ist sie deshalb nun defekt!
    Vielleicht ist deine Batterie auch voll geladen und deshalb geht nix mehr rein!
    Hmmm vielleicht fällt mir noch was ein ich melde mich dann vielleicht nochmal!
    Frohe Ostern !
    Erwin

    "Hust hust "
    Lars,deine "seltenen",besonders tollen,unübertroffenen Traktoren sind doch nun schon zu genüge gehuldigt worden!
    Nun kommt meine private Meinung,wenn man näher als 5 Meter an die Traktoren ran geht,sind alle nur mit viel"Bauernblind"und auf die schnelle zusammengeklopft!
    Bleche nicht ausgebeult,alte Reifen,und viel Farbe die überall drübergeblasen wurde!
    Und zu deinen Traktoren,die in einem Schlepperbuch abgedruckt werden sollen,denen wirst halt auch solange auf die Nerven gegangen sein,bis sie die Teile abdrucken!
    Neid kommt da bei mir sicher keiner auf,warum auch bei den Kisten die aus irgend einem Land hierhergezogen werden!
    Es gab sehr viele deutsche Hersteller,und seltene Stücke,wer braucht sowas?
    Aber jedem das seine,und mir schöne deutsche Traktoren,die mit liebe restauriert wurden,und nicht als Penisverlängerung und zum angeben da sind!
    Gruß Erwin

    Hallo
    Mach mal erst den Spaltfilter raus,wenn hier viel dickflüssige Masse kommt,nicht Mehrbereichsöl verwenden!
    Mit Mehrbereichsöl löst du noch mehr Schmutz und Ablagerungen im Motor ab!
    Das kann dazu führen das deine Ölpumpe verstopfst und dir einen Lagerschaden oder Motorschaden einfängst!
    Also Vorsicht ist geboten!
    Gruß Erwin