Ich bin Eigentümer, habe den Wald gekauft. Es ist ein Waldstück im Wiehengebirge, daher öffentlich. D. h., es laufen auch Wanderer, Spaziergänger usw. dadurch. Habe zwischenzeitlich Info von Wald und Forst NRW bekommen, der Sägeschein A + B ist vorgeschrieben.
Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung.
Was hat "Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfahlen" mit deinem Privatwald zu tun ? Die sind für den Staatswald zuständig.
https://de.wikipedia.org/wiki/…betrieb_Wald_und_Holz_NRW
Eventuell beziehst du von denen eine Dienstleistung, wenn du z.B. deinen Wald über eine Forstbestriebsgemeinschaft (FBG, in Süddeutschland WBV) beförstern läßt, also der Förster zeichnet z.B. die Bäume aus, die der Harvester erntet und über die FBG verkauft werden.
Die Pflicht zum Motorsägenschein verlangt die Berufsgenossenschaft SVLFG, in der du ab 2500 qm Waldfläche beitragspflichtig bist.
http://www.wald-prinz.de/top-1…-berufsgenossenschaft/142
Solltest du mehr als 0,25 ha besitzen und noch nicht Mitglied bei SVLFG sein, dann solltest du dich zügig anmelden, alleine auch aus solidarischen Gründen gegenüber denjenigen, die dort brav Pflichtmitglied sind und die stark gestiegenen Beiträge jedes Jahr zähneknirschend abdrücken.
Die SVLFG kann auch rückwirkend Beiträge bei dir eintreiben, wenn die Truppe später über andere Wege von deinem Waldbesitz erfährt. Unter 0,25 ha Waldfläche kann dir die SVLFG egal sein.
Nun zum Motorsägenschein. Angenommen du bist SVLFG-Mitglied, dann ist der Motorsägenschein nicht erforderlich für dich als Eigentümer beim Brennholzmachen für den Eigenbedarf, weil der Versicherungsschutz über die SVLFG in diesem Fall eh nicht besteht (siehe folgenden Link unter "Holzaufbereitung"):
https://www.svlfg.de/unternehm…iche-berufsgenossenschaft
Sobald aber wiederum andere Leute in deinem Wald rumsägen wollen, dann sieht das schon wieder anders aus. Auch wenn du Holz machst für den Verkauf brauchst du dann einen Schein.
Grundsätzlich hast du deinen Wald während der Fällarbeiten so großräumig abzusperren, daß niemand dir in deinen Gefahrenbereich läuft. Du bist auch verpflichet, ständig drauf zu achten, daß dein Gefahrenbereich nicht belaufen wird. Spaziergänger, Mountainbikern etc ist das oftmals scheissegal, ob da Flatterband und Schilder überall stehen, die laufen/fahren tapfer weiter, bis sie unterm Baum liegen.
Davon mal abgsehen schadet so ein Motorsägenschein nicht. Auch "alte Hasen" lernen bei so einem Lehrgang oftmals noch was. Teilweise ändern sich auch die empfohlenen Fälltechniken, die man dort dann unter Aufsicht übt.
Ich hab meinen Lehrgang beim Förster höchstpersönlich gemacht, weil er zufällig mal wieder ein paar "Bauernkinder" für einen Lehrgang zusammen hatte, die den Schein brauchen, weil der Land-/Forstbetrieb zuhause BG-pflichtig ist.
In der Bescheinung steht drin, daß ich sowohl liegendes wie auch stehendes Holz sägen darf. In dr Praxis haben wir das auch geübt. Maloche hoch drei für einen Akademiker mit Bürotätigkeit.
Auch solltest du deiner Gesundheit zuliebe immer die persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, also Stiefel und Hose mit Schnittschutz und 'nen Helm mit Visier und Gehörschutz.
Nachtrag: Du solltest zusehen, daß deine Fällarbeiten in irgendeiner Form haftpflichversichert sind. Ansprechpartner wäre ggf. dein Versicherer deiner Haftpflichversicherung, so du denn eine hast.