Hallo,
also
1. zulassungsfreie lof-Anhänger mit grünem Folgekennzeichen sind grundsätzlich über die Hapftpflicht der Zugmaschine mitversichert.
ABER
2. benötigt man für zulassungsfreie Anhänger (die ja nicht zum TÜV müssen) ab dem Baujahr 1961 definitiv eine ABE.
3. ob Dein Anhänger jetzt eine Auflaufbremse hat oder nicht ist für den Versicherungsschutz oder die Erteilung einer ABE zunächst unerheblich. Man darf auch legal einen ungebremsten Anhänger fahren, allerdings gibt es da ziemlich komplexe juristisch-rechnerische Rahmenbedingungen. Da geht es um das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers in Relation zum Leergewicht der Zugmaschine, dann auch um die Achslast des Hängers und die Stützlast der Schlepperkupplung (natürlich bei Einachsanhängern, aber die sind/waren ja in den kleineren Größen oft ungebremst), um die die zulässige Höchstgeschwindigkeit usw. Ich habe das alles jetzt nicht mehr genau im Kopf; vielleicht kann das jemand anders im Forum spontan gut erklären. Wenn diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist der Betrieb eines ungebremsten Anhängers nur von der persnlichen Risikofreude des Schlepperfahres abhängig. Ich tendiere da eher zu äußerster Vorsicht.
4. zur letzten Frage:
egal ob der Anhänger zulassungsfrei ist oder nicht, egal ob mit oder ohne ABE, der Fahrer ist immer für die Verkehrssicherheit voll verantwortlich. D.h. Beleuchtung, Reifen usw. müsen in jedem Falle in Ordnung sein, oder wenn der Hänger eine Bremse hat, dann muß diese im Betrieb auf öffentlichen Straßen auch funktionieren (auch wenn man die nie in Benutzung hat).
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen
Olli