Hallo Zusammen, bislang habe ich 4 Schlepper wieder auf die Straße gebracht.
1. Holder A10 Vollabnahme beim TÜV und dann mit Eigentumsnachweis zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle TÜV wünschte eine Kopie des KFZ Briefes WG Daten
2. Ferguson TEA wie der Holder es war jedoch ein Auftrag der Zulassungsstelle notwendig
3. Massey Harris Pony wieder ohne Auftrag der Zulassungsstelle. Da es dafür französische Papiere gab musste ich einen lückenlosen Verbleib / Besitz vom letzten Eigentümer bis zu mir nachweisen.
Dies war immer gleiche Zulassungsstelle und TÜV.
4. Deutz F1L612 wieder würde ein Auftrag der Zulassungsstelle vom TÜV gefordert, dann jedoch einfach Termin da der Schlepper in einem anderen Bundesland angemeldet wird, die Anmeldeprozedur war in Hessen etwas anders aber der Eigentümer hat es geschaft.
Zusammenfassung:
Mit den Fahrzeugdaten zum TÜV/DEKRA, die helfen weiter.
TÜV/DEKRA Gutachten und Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle.....
Für das KBA sind Fahrzeuge nur bis 7 Jahre nach der Abmeldung gelistet.
Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet waren brauchen eine Vollabnahme und neue Papiere.
Soweit meine Erfahrungen