Ergänzend zu Fabians Ausführungen.
Als "gebranntes Kind", gebürtiger Niederrheiner (nicht weit von Neuss) und seinerzeit landwirtschaftl. Lehrbub mein bescheidener, aber wohlwollender Senf dazu: Lass es sein!!! Du magst den 2,5t Anhänger mit deinem 800kg Zugfahrzeug, das wohlwollend geschätzte 350kg auf der gebremsten Hinterachse hat, bei möglichem "Auflaufen" in der Ebene halbwegs zum Stehen bringen... Wenn bei auch nur geringer Steigungsfahrt (z.B. Slippen oder eine Eisenbahnüberführung bei regennasser Fahrbahn) der rückwärts ziehende Anhänge das Gespann streckt, is nix mit Auflaufbremse und wenn dich da keine Hauswand, Leitplanke o.ä. gnädig bremst, ist zügiges Absteigen angesagt. Auch wenn keine max Anhängelast vorgegeben ist, haftest du im Schadensfall natürlich trotzdem und deine Versicherung wird dir nachweisen, daß du "gute fachliche Praxis" außer Acht gelassen und du deshalb grob fahrlässig...
Meint ja nur
+Matthes+