Beiträge von ChNagel

    Hallo Gordon,
    nein der Schlepper hat keine Speichenräder ... und ist auch sonst keine wirkliche Basis zur Überarbeitung oder Restauration.
    Ich denke mal den wird er abgeben ... wie gesagt ... ich bin kein Hanomag Fan (scheide somit für eine Übernahme aus) und mein Nachbar kann das Altersmässig nicht mehr bewältigen.

    Gruß& Danke für die Info´s

    Christian

    Salü,
    naja ist ein älterer Herr der sich den Schlepper irgendwann mal zum Boot ziehen gekauft hat. Somit wurde die Situation einfach von ihm falsch eingeschätzt.
    Das die Welle nichts abbekommen hat, habe ich nicht geschrieben ... ich wollte damit lediglich ausdrücken das dies kein Crash bei voller Fahrt war ...
    Aber Deine Info bestätigt hiermit meinen ersten Eindruck, somit wird es das für den Motor gewesen sein ... vorallem wenn ich mir den Rest vom Schlepper dazu ansehe ... :? ...

    Gruß&Danke

    Christian

    Salü zusammen,
    ein Bekannter stand heute Morgen bei mir und hat mich mal um meine Meinung zu seinem Hanomag R217S Bauj. 59 gefragt ...
    Nach erster Info hat die Mühle über den Auspuff weiß geraucht ... er ist noch ca. 10km bis zum Ziel gefahren ... Motor abgestellt ... und das war es dann ... Motor konnte nicht mehr gestartet werden, nur noch ein Klick vom Anlasser zu hören.
    Ich habe dann heute mal versucht den Motor von Hand zu drehen ... keine Chance ... sitzt fest ...
    Öldeckel aufgemacht ... Wasser bis fast an die Kante ... Ventildeckeldichtung aufgemacht ... Wasser ohne Ende ...
    somit ist die Frage, warum der Motor fest sitzt eigentlich klar - die Frage ist nur ... rentiert sich da noch was zu machen ... ich selber werde den Motor sicher nicht anlangen ... bin mehr bei Kramer/Deutz zu Hause ... und mein Bekannter hat hier leider nicht das Know How selber was zu machen ...

    Was würdet ihr empfehlen?
    Ersatzteilspender? und das war es dann ... oder doch mal aufmachen ... nachdem der Motor bis zum Schluß lief ... und nur das Starten nicht mehr möglich war ... glaube ich nicht das die Welle einen Schlag abbekommen hat ...

    Gruß

    Christian

    Salü,
    na dann sehen wir uns ja spätenstens im Juli am Riefensberg (es braucht schließlich etwas Zeit bis die 10km Distanz zwischen uns zurück gelegt sind) :lol:
    Gehste auch schon die 3 Tage vorher hin oder schlägst Du erst am Sa. auf?
    Beim Treffen in Stiefenhofen hatte ich das Vergnügen direkt bei den Panoramaliften zu stehen ... allerdings habe ich den Bauwagen bereits 4 Tage vorher mit nem LKW hochgestellt ... und konnte so gemütlich am Freitag ohne "Platzangst" anreisen. Mal schauen ob ich das wieder so mache ...
    Der Campingplatz am Riefensberg ist ja nicht schlecht ...

    Jepp, dann habe ich Dich in Laimnau gesehen ... die Truppe mit dem Hanomag und dem gelben Bauwagen oder?

    @ Eicher EM 300
    kann ich einstellen ... musste aber zwei Wochen warten ... ich sitze gerade in China und habe da etwas Probleme mit der Zensur ... :(

    als Vorschau zwei Links:

    Das war das alte Treffen:

    http://www.traktor-tv.de/news/stiefenho…hlange-der-welt

    ... und das wird das neue:

    http://www.traktorenschlange.at/default.asp?nav=23&gruppe=23


    Gruß

    Christian

    Salü,
    war da, aber diesesmal nur mit dem Auto ...
    Dem Junior was es schon zu kalt zum fahren. :o Was ein Weichei.
    Gehst Du nächstes Jahr im Juli auf den Weltrekordversuch im benachbarten Ausland. Stiefenhofen war ja schon nicht schlecht ... und wenn man die Ausschreibung und das Rahmenprogramm liest, sollte das ja bei weitem getoppt werden.

    Gruß

    Christian

    Salü,
    hab gerade von einem Kumpel seinen MF 152 Allrad Bauj. 75 in der Garage stehen um die Elektrik hinten zu erneuern ... als uns beim Rausfahren auffiel, dass die Zapfwelle ständig mitläuft (abgesehen beim kuppeln). Wenn man über den Hebel die Welle zu oder abschaltet spürt man noch Wiederstand ... allerdings war es das dann auch schon ... habt ihr da noch irgendeine Idee ... oder heißt das Hydraulik weg und Getriebe auf? ... den ... eigentlich sollte der Massey jetzt 3 Wochen mit der Winde in den Wald :?

    Gruß

    Christian

    Salü Jonas,
    jepp kann ich ...
    wann wollt ihr den runterfahren? ... weil übers Jahr verteilt haben selbst wir hier am See ein paar nette Schlepperevent´s ...

    Anfang Mai Hella Treffen in Aulendorf
    Ende Mai Schleffertreffen der Traktorfreunde von Laiblachtal
    Juni Schlepper Treffen in der Schöre, Dietmannsweiler (das ist immer ein Event, vorallem das selbstgebraute Traktorbier - kennt Dein Bekannter sicher)
    August sollte wieder das Bulldogtreffen in Hergensweiler sein
    und Ende September das Dreschfest des der Traktorfreunde von Argental (da kannste noch gemütlich zwei Tage die Äcker um den Sportplatz Laimnau umpflügen ... )
    Ne Tour würde ich den Jahreszeiten anpassen ... ein muss ist in jedem Fall eine Fahrt auf den Pfänder via Ruckburg und ein gemütliches Bierchen auf der Hochterasse ... da kannste über den ganzen Bodensee schauen ... und wenn da ein paar mit den Schleppern kommen ... kannste eigentlich sicher sein, das der Parkplatzwächter die Schranke öffnet und ihr bis zum Zapfhahn vorfahren dürft ... :wink:

    Wie gesagt, sag wann ihr aufschlagen wollt ...dann schick ich Dir ein paar Runden ...

    Gruß

    Christian

    Salü,
    also Bodenseekreis würde ich bei Dir nicht mehr sagen :wink: ... Allerdings könnte ich mir als schöne Strecke eine Tour über die Alp ins Allgäu vorstellen ... via Saulgau und Aulendorf (noch schnell beim Hella Treffen vorbei) und dann am Bodensee wieder hoch ... wollte ich umgekehrt schon seit 3 Jahren mal machen (ich arbeite in Rottweil - wohne aber 10km von Lindau) :D ... Leider habe ich das aber bis dato zeitlich noch nicht gepackt ...

    Gruß

    Christian

    Salü Dirk,
    habe ich da schon mal geschrieben:

    http://www.traktorhof.com/forum/viewtopic.php?t=5856&start=0

    Aber kein Problem hier nochmal:

    117,93Euronen für die Begutachtung und Ausstellung der Einzelgenehmigung
    10,20Euronen für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle
    15Euronen für das Folgekennzeichen ...

    von meiner Versicherung habe ich jetzt noch zwei Mails mit folgendem Inhalt erhalten:

    1.
    Hallo Herr Nagel,

    schönes Gefährt.

    Wenn Sie unterwegs sind, besteht über das ziehende Fahrzeug (also über den Traktor) Versicherungsschutz.

    Sollte aber der Hänger alleine stehen und z.B. sich an einem Berg selbsständig machen, dann wäre eine KFZ-Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll. Es stellt sich eben die Frage, ob das passieren kann oder ob der Bauwagen immer angehängt ist.

    Wie hoch ist denn die Nutzlast bei dem Bauwagen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Württembergische Versicherung AG
    KB Kraftfahrt Betrieb Oldtimer/Exoten,Messen und Veranstaltungen

    ...das war meine Antwort...

    Hallo,

    zul. Gesamtgewicht für den Bauwagen beträgt 1400 kg.

    Normalerweise kann er sich nicht selbstständig machen. Unterwegs hängt er immer am Schlepper und im Hof steht er ebenerdig mit Stützen gesichert! Somit sollte das selbstständig machen eigentlich nicht möglich sein.

    Allerdings sitzt der Teufel im Detail und somit, wenn die Versicherung in der Relation zu 3-4 Schleppertreffen im Jahr steht, würde ich dann schon eine Haftpflicht vorziehen. Was wäre den z.B., wenn ich den Bauwagen von der Kupplung nehme und auf seinen Platz von Hand schiebe und ev. ein Fahrzeug schramme? Gehört das noch zum Zugfahrzeug oder bin ich da dann schon im Niemandsland?


    Gruß vom Bodensee
    Christian Nagel

    und das die zweite Mail ...

    Hallo Herr Nagel,

    das Abkoppeln gehört zum Versicherungsschutz vom Zugfahrzeug, genauso wie das Be- und Entladen eines Autos auf einem Einkaufsparkplatz.

    Nachdem Ihr Hänger bestimmt nicht zulassungspflichtig ist und das Risiko sehr überschaubar ist, ist eine Versicherung zwar möglich, aber nicht unbedingt notwendig.

    Viele Grüße


    P.s. Im Juni sind wir mit unserer Oldtimerrallye in Lindau. Wenn Sie Interesse haben unter http://www.wuerttembergische-classic.de stehen immer Neuigkeiten.

    so ... was tun sprach Zeus ...

    Also ich denke jetzt hab ich wirklich genug getan um die Kiste Straßentauglich zu kriegen ... falls es nun doch noch in die Hose geht ... dann nehm ich mir nen Rechtsanwalt ... das wäre mir die Geschichte dann wert.


    Gruß
    Christian

    Morgen,
    so ich war jetzt gerade nochmal beim TÜV SÜD in Lindau und hab dem Sachbearbeiter meines Bauwagen Gutachtens nochmal auf die aktuelle Situation angesprochen, mit folgendem Ergebnis:

    1.
    Ist der Bauwagen nicht Versicherungspflichtig, lt. Aussage der 3 TÜV Prüfer in Lindau. Nach Ihrer Meinung handelt es sich um ein zulassungsfreien Anhänger bis 25km/h. Nach Ihrer Aussage unterscheidet die Straßenverkehrordnung hier nicht ob es ein Bauwagen, Bootshänger, Holzhänger, etc. ist. Ausschlaggebend sei hier die erteilte Einzelgenehmigung (§4FZV)- zulassungsfreie Fahrzeuge (§3Abs. 2FZV) der Zulassungsstelle. Wenn ich diese auf 25 km/h erhalte, habe ich einen zulassungsfreien Anhänger der mit dem Fahrzeug (schwarzes Kennzeichen) mitversichert ist. Das hat mir auch gerade mein Versicherungsvertreter (leicht genervt) nochmal bestätigt.

    2. Ist es nicht ganz richtig, lt. TÜV, das Bauwagen nur von Bauunternehmen von A nach B gezogen werden dürfen. Problempunkt ist hier das Gesamtgewicht (bei mir 1400kg) ohne Auflaufbremse!!! (Es muss ein Fahrzeug sein, das für die 25Km/h Hänger Zulassung hat) Bei Bauunternehmen gilt lediglich der Unterschied, dass die mit jedem LKW den Wagen ziehen dürfen im Gegensatz zur Privatperson. Bei diesen (trifft auch auf mich zu - Bootsanhänger 25km/h 3,5t -Zugfahrzeug Range Rover (Geschwindigkeit über 25 km/h möglich)) muss gesondert im Fahrzeugbrief vermerkt werden (Sonderabnahme nötig), das das Fahrzeug diesen Hänger mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h bewegen darf.
    Dies muss bei meinem Traktor nicht vermerkt werden, da in den Papieren die max. Geschwindigkeit mit 20 km/h angegeben ist und das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (2400kg) bei weitem dem des Anhängers überschreitet.

    Somit ergibt sich

    3.
    Das ich in jedem Fall von der Zulassung her einen Bauwagen betreiben soll ... Es sei nirgens definiert welche Farbe und Inhalt ein Bauwagen aufweisen muss ... lt. TÜV besteht normalerweise die Grundausstattung jedes Bauwagens aus Eckbank (Sitzgelegenheit) Kühlschrank, Koch- und Heizgelegenheit (Ofen) und wenn länger gearbeitet wird für die Arbeiter von mit langen Reisewegen eine Schlafgelegenheit. (und das hab ich)
    Untermauern kann man das noch zusätzlich mit min. einer Kiste Bier!!! :lol: (kleiner Scherz)

    Auf keinen Fall darf ein Bauwagen, lt. diesen Beamten als Wohnwagen zugelassen werden. Da trifft einen dann die volle Härte des Gesetzes ( Bruchsichere Fenster, Auflaufbremse über 750 kg Gesamtgewicht etc.). Das kann lt. TÜV niemand realisieren ...
    Als ich nun noch die Frage stellte, ob das irgendwie in Form eines Schreibens fixiert werden kann - haben sich die Herren an der Stirn gekratzt und konnten mir hier kleine Lösung bieten -allerdings habe ich, als auch meine Begleitung, die feste Zusage der Prüfer erhalten - falls es irgendwann doch Ärger geben soll - einfach eine Mängelanzeige ausstellen lassen und dies dann bei Ihnen vorbeibringen - sie würden dann eine Klarstellung an den Polizeibeamten schicken.
    Ist nicht ganz das was ich mir jetzt vorgestellt habe ... aber die zweite Person die mit mit dabei war und in derselben Situation sitzt ... ist ein ... Polizeibeamter ... der ebenfalls Bulldog mit Bauwagen fährt. :lol:
    Schade ist nur, das dies wie üblich eine nicht 100% Lösung ist ... gehste zum nächsten TÜV ... biste der Ar..h und packst voll in die Sch...e.
    Ich fahr halt jetzt mal mit dem Gutachten und 25 km/h Einzelgenehmigung weiter - etwas Sicherheit gibt mir noch, das die Bereitschaftepolizei bei einer Kontrolle auf der Queralpenstraße im September keine Beanstandung hatte ... aber da kommt es auch immer den Beamten und die Tagesverfassung an ...
    Warten wir also ab ... bis zur nächsten Anzeige.
    Ich versuche mal noch auf jeden Fall irgendwas Haftplichtmässiges für den Hänger zu kriegen ... lieber über- als unterversichert ...


    Gruß

    Christian

    Morgen, auch wenn das Thema so langsam nervt :kotz: ...
    abgesehen von meinen erneuten TÜV Besuch noch eine Frage zur Versicherung.
    Da mein Versicher meinte der Wagen sei bei einer 25 Km/h Betriebserlaubnis mit dem Zugfahrzeug versichert ... hat schon mal einer seinen Bauwagen versichern lassen ... und wo ... und zu welchen Preis?
    Den wenn ich für das Geld eine **** Unterkunft wählen kann ... dann geb ich den Wagen nun wirklich dem Kindergarten :weinen: ...

    Gruß

    Christian

    Hallo Rainer,
    und das Übel nimmt weiter seinen Lauf ... hab mich heute mal noch mit einen Versicherungsvertreter unterhalten ... und der meinte ... versichern??? wozu ... das Ding hat 25Km/h Zulassung (Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge- erteilt von der Zulassungsstelle) ) und in der Einzelgenehmigung nach §4 FZV ist der Zusatz mit dem Versicherungskennzeichen nach §26 FZV durchgestrichen worden ...
    somit hätte ich einen zulassungsfreien Anhänger (bis 25km/h) ... der mit dem Zugfahrzeug versichert ist - wenn dem nicht so wäre hätte mir die Zulassungsstelle kein Folgekennzeichen geben dürfen ... und für das mußte ich ja 18 Euronen abdrücken.

    Somit frägt der mich ob ich zuviel Geld habe ... :roll: was ne Sch ...

    Ich frag jetzt nochmal, wie bereits geschrieben, beim TÜV nach ... meine Bekannten bei der Polizei haben mich in dem Fall rausgeworfen und gemeinst wie oft ich mit dem Ding noch ankomme :? ... das passt so schon ... gibt es noch Unterschiede bei der Zulassung zwischen Bayern und den anderen Bundesländern?

    Gruß
    Christian
    ( der aufgrund des bunten Bauwagen´s im Kindergarten nur noch Peter Lustig heißt ... und das Ding wenn es so weitergeht ... demnächst den Erzieherinnen schenken wird - die sind da eh scharf drauf)

    Salü Michael,
    da hätten wir dann mal wieder die typ. deutsche Gesetzgebung ... kannste auslegen wie Du willst ... es ist eh nie richtig ... :lol:
    ... immerhin hat mich diese Variante wie ich sie habe davor bewahrt, ne Anzeige beim letztjährigen Bulldogtreffen in Stiefenhofen zu bekommen. Ich geh da nächste Woche nochmal zu den TÜV Prüfern und frag ... mal schauen was die sagen ...
    Ev. kann ich die "Baubude" in Wohnwagen umschreiben lassen ...

    Gruß
    Christian

    Servus Michael,
    jepp ... habe vom Tüv neben der Einzelgenehmigung noch ein Schreiben mit einer Begutachtung nach §21 StVZO bekommen ... (ausgebaute Baubude)
    Die haben sich sogar noch totgelacht als ich zum Wiegen mit dem Hänger bin und die 1400Kg Gesamtgewicht überschritten hatte ... da es Freitag Mittag war ... kam einer der beiden Prüfer noch auf die Idee zur Gewichtsreduzierung meinen Kühlschrank leerzusaufen ...
    Also wenn ich sehe wie die Abnahme bei mir lief .... ich kann es nicht glauben ...
    Allerdings mache ich mir mittlerweile etwas Sorgen um die Versicherung ... da werde ich nochmal bei den Herren nächste Woche vorsprechen...


    Gruß

    Christian

    Salü,
    also ich muss da jetzt nochmal einhacken ... irgendwie steige ich bei der Bauwagen Geschichte nicht mehr ganz durch.

    Ich habe mir letzen Sommer, nachdem ich fast verknackt worden wäre, für meinen Bauwagen eine Einzelgenehmigung nach §4 FZV geholt.
    D.h. eine Abnahme beim TÜV (Einzelgutachten, da keine Papiere vorhanden waren) mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und hier hab ich den Stempel erhalten "Betriebserlaubnis erteilt".
    Auf meiner Einzelgenehmigung steht eindeutig:
    Das Fahrzeug ist nach §10 ABS. 8 FZV zu kennzeichnen. (Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs)
    Das Fahrzeug ist nach §4 Abs. 4 FZV zu kennzeichnen. (Besitzeranschrift auf der linken Seite)
    Der Bauwagen besitzt nur eine 25 km/h Zulassung und wurde beim TÜV im komplett ausgebauten Zustand (Stockbett, Eckbank, Kühlschrank, Holzofen, Koch- und Waschgelegenheit, Fenster etc. ) vorgeführt.
    Ich habe dort die Info bekommen, das ich nun auf der sicheren Seite bin ... und das der Hänger bei erteilter Betriebserlaubnis auf 25km/h mit Folgekennzeichen beim Fahrzeug mitversichert ist.
    Somit sollte nach der Anlage von ca. 200 Euronen für die Abnahme und 25 km/h Zulassung nun entgültig alles erledigt sein.
    Was ist den nun wirklich richtig... muss ich den Wagen nun noch extra versichern? ... oder hatte ich nur Glück mit der Abnahme ... weil wenn ich mir die vorherigen Geschichten durchlese ... na da stehen einem ja die Haare senkrecht ...

    Gruß

    Christian

    Salü,
    da müsste sich mal noch jemand dazu auslassen der ein neueres Verdeck hat. Mein Dach (Bauj. 61) ist noch orginal Fritzmeier und bis auf einen kleinen Riss Top i.O. ... Ich musste lediglich die Frontschürze erneuern ... (wie habe ich bereits geschrieben)
    Beim Reparatur Set fürs Dach (Orginal Fritzmeier) habe ich allerdings einen anderen Planenstoff erhalten ... das würde ich jetzt mal aber auf das Alter schieben .... fällt nicht auf und fast 50 Jahre dieselbe Plane liefern ist schlicht unmöglich ...

    Schönen Sonntag noch ...

    Christian

    Morgen,
    ich würde nicht unbedingt in Richtung LKW Planen gehen ... da diese Gewebeplanen sehr schwer zu verarbeiten (Ecken und Kanten kleben oder nähen) sind. Somit ist dieser Stoff auf der kleinen Fläche noch schwerer zu händeln ...
    Preislich sind die aber sicherlich günstiger als der Fritzmeier Planenstoff ...

    http://cgi.ebay.de/Plane-Planenma…1QQcmdZViewItem

    Mal noch ein Tip, wenn Du ev. in der Nähe eines See´s wohnst ... ich bin da zu einem Sattler, hab nach einer alten Bootspersenning gefragt ... und bin da fündig geworden .... somit habe ich mir mein Verdeck aus einer alten hellbraunen Stoffpersenning geschnitten die der Sattler nach einer Neufertigung zur Entsorgung hatte ... noch zweimal imprägniert und die Sache war erledigt ... und keine Frage ... der 3 Jahre alte Stoff auf dem Trecker kommt optisch wesentlich besser als ein neuer ...

    Gruß
    Christian