Beiträge von mueller404

    Vielen Dank erst mal; das sind ja schon mal paar Hinweise.
    Habe ich das richtig verstanden (ohne jetzt auf eine Rechtssicherheit zu pochen!): wenn das Teil nur 6km/h fährt und dieses auch mit entsprechendem Schild gekennzeichnet ist, so ist alles ganz einfach und ich brauche keine Zulassung/ABE oder sonstige Dinge?

    hallo, ich bin Neuling (mit na ja 0-Ahnung) und habe daher nachfolgenden "Hilferuf":
    Seit kurzem habe ich ein Gerät in meinem Besitz, welches aus einem Zweitakt-Fahrschemel (ursprünglich evtl. Ackerfräse?) von Solo (Typ 50 165) besteht (mit 2 Gang-Getriebe) und einem angeflanschten Anhänger von Heinkel. Am Anhänger ist vorne eine Sitzbank angebracht. Das Lenken ist zwar eine Kunst für sich, aber machbar wenn man rechtzeitig dran denkt ;-). Die maximale Geschwindigkeit schätze ich mal so mit ca. 20km/h ein. Gebremst wird über eine Fußbremse, welche auf die Achse am Anhänger wirkt. Da ich dieses Gerät gerne im dörflichen Straßenverkehr und auf Feldwegen zum Abfahren von Strauchschnitt und Brennholzfahren benutzen möchte, habe ich folgende Fragen und bitte um Hilfe. Ich habe übrigens keine Papiere für das Ding und bin auch kein Landwirt und besitze kein Land oder Wald:
    -darf ich den Einachsschlepper ohne Anmeldung auf Dorfstrassen betreiben?
    -Ist eine Versicherung notwendig? Falls ja welche?
    -benötige ich eine ABE?
    -Gibt es sonstige Bestimmungen, welche ich beachten muss?
    Danke und Gruß
    m.Müller