Wie Jens schon sagt, wenn der Traktor sich schon in deinem Besitz befand, hättest Du letztendlich selbst eine eidesstattlich Versicherung beurkunden können.
Die Besitzverhältnisse spielen nur dann eine Rolle wenn Du den Schlepper zulassen willst. Weil nur dann die Zulassungstelle als verantwortliche Behörde ins Spiel kommt.
Um die Papiere bei komplettem Verlust neu zu erhalten, musst Du vorher eine eidesstattliche Versicherung dort abgeben und die Zulassungsstelle beantragt eine Aufbietung bei der zentralen Bundesbehörde der Zulassungsämter. Der Vorgang ist Kostenplichtig, auch für die eidesstattliche Erklärung (beurkundung erforderlich) musst Du ebenfalls was bezahlen.
Nach Ablauf einer 3-4 wöchigen Frist. Kannst Du dann eine Abnahme beim TÜV/ Dekra nach §21, im ungünstigeren Fall nach §29 machen lassen. (nur bei Zulassung des Fahrzeugs) und Du kannst im Anschluß mit dem Gutachten von TÜV7 Dekra die Zulassung beantragen.
Sollten die Besitzverhältnisse unklar sein und es meldet sich in der Zwischenzeit, innerhalb der Frist, aber auch noch danach ein Besitzer mit nachweislichen originalen Dokumenten. Kannst Du davon ausgehen das dies strafrechtlich verfolgt wird. (eidesstattliche Versicherung Deinerseits)
Schöne Grüße Wolfgang E.
Ist es überhaupt die Aufgabe der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse zu prüfen? Brief Schreiben, paar Euro in die Hand nehmen für ein Einschreiben mit Rückschein. Nochmal die Sachlage schildern und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Theoretisch könntest Du jetzt schon Einspruch einlegen, da ja schon ein Verwaltungsakt besteht aber mit dem Bescheid bekommt man schriftlich auf was die Zulassungsstelle beruft. Alternativ wenn Rechtschutz vorhanden einfach mal nachfragen zumindest die Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel Kostenfrei.
Die Zulassungsstelle ist berechtigt wenn es wie in diesem Fall um die Neuausstellung bei komplettem Verlust der Fahrzeugpapiere (Schein und Brief) geht. Wer sonst und wie soll eindeutig klar sein wer der rechtmäßige Besitzer ist? (immer der Fall das das Fahrzeug zugelassen ist, oder werden soll.)
Gruß Wolfgang E.