Beiträge von masterpiece

    Guten Morgen,
    das ist hier zwar ein uraltes Thema, aber ich habe genau das gleiche Problem, also dachte ich mache ich da nicht extra ein neues Thema für auf.

    Ich habe einen MWM KD15Z, also recht ähnlich und ich bekomme auch die Schwungscheibe nicht los. Ich habe mir bereits einen Abzieher gebaut, den ich an die Schwungscheibe schraube und dann per Gewindestange auf das Kurbelwellenende drücke. Die Gewindestange hat ein M20x1,5 Gewinde. Meine erste Annahme, ich könnte die Schwungscheibe auf diesem Wege schlicht von der Kurbelwelle drücken, sah sich nicht bestätigt.

    Nach eingehender Recherche ist dem ja auch nicht so. Der Abzieher bringt nur eine saftige Vorspannung auf und das Lösen der Schwungscheibe muss dann mit einem Hammer erfolgen. Steht in der Originalanweisung auch so drin und wurde auch hier mehrfach so beschrieben. Probiert hatte ich das zwar auch schon mal, aber das war wohl eher nur ein Streicheln als ein Schlagen. Meine Hemmschwelle liegt da wohl offensichtlich viel zu niedrig...

    Man hat ja auch hier im Forum schon Unterschiedliches dazu gelesen. Offensichtlich scheiden sich hier bei die Geister. Zu unterschiedlichen Themen (meist bei Eicher Motoren, aber auch McCormich, etc) findet man hier zu Einträge. Die zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen sind im Wesentlichen:
    1. Nach Aufbringen der Vorspannung per Zwischenstück und gegenhalten axial auf die Kurbelwelle hauen
    2. Nach Aufbringen der Vorspannung per Zwischenstück und gegenhalten radial auf die Schwungscheibe hauen

    Bei beiden Varianten habe ich so meine Bedenken was dir Kurbelwelle angeht. Bei Variante 1 wird immer das Gegenargument gebracht, dass das schlecht für die Rillenkugellager ist (die der KD15Z auch hat) ist, was auch einleuchtet. Ein Fall hat es hier auch mal gegeben wo ein Schreiber da von berichtet hat, dass er damit die Kurbelwelle zu weit durchgedonnert hat, Lager im Eimer, Pleuel krumm etc. Aber gerade diese Variante wird oft in den originalen Reparaturanweisungen beschrieben (so auch beim KD15Z).

    Bei Variante 2 habe ich meine Bedenken, ob die Kurbelwelle denn seitlich keinen Schlag abbekommt, sprich hinterher kein Rundlauf mehr gegeben ist.

    Langer Text, aber ich bin mal gespannt was ihr da für Gedanken zu habt. Ich freue mich auf eure Rückmeldungen :wink:

    Teileweise verkaufen würde ich von abraten. Zum einen bekommst du niemals alles los. Mit glück wirst du vier Teile für je 100 Euro los und auf dem Rest bleibst du sitzen. Da bist du finanziell besser gestellt wenn du den ganzen für 1500 verkaufst. Zum anderen wäre es zu Schade wenn er von der Bildfläche verschwindet. Die Teile sind selten und jeder weniger ist um so trauriger.

    Der Umsturzbügel ist wie schon gesagt bei normaler nicht landwirtschaftlicher Straßennutzung keine Pflicht. Ob du den wirklich dran lässt, da scheiden sich die Geister. Die meisten sagen lass ihn lieber dran wegen der Sicherheit, ich würde ihn auf jeden Fall weg lassen. Wenn du mit 18 km/h auf der Landstraße rum juckelst und dich übersieht einer und brät dir mit 110 Sachen auf den Arsch bleibt es egal ob der Bügel dran ist oder nicht. Wenn du an Hanglagen rum spalkerst würde ich ihn dran lassen (oder mit schwerem Gerät), weil wenn das Teil umfällt, da rettet er dir das Leben! (Deswegen Um-"Sturz"-Bügel). Aber jeder wie er meint, mich stört er meist optisch schon...

    Sicherer ist ein drehbares auf jeden Fall, deswegen wurde es in der DDR damals ja zum Beispiel auch eingeführt. Bei mir ist aber das original starre, original ohne Plakette und original ohne eingetragenen Zuggewicht verbaut. Ich lasse es einfach so, da zum einen noch nie einer was gesagt hat und zum anderen, weil ich keinen anderen Grund sehe jetzt etwas zu ändern was schon immer so war.

    Ich glaube 1965 war das, da wurde der Warnblinker als Pflicht eingeführt und zwar so, dass er bei allen Maschinen nachgerüstet werden musste, Piepenhagen ob da original einer dran war oder nicht. Jetzt musste jedenfalls einer dran sonst gibt's keine Zulassung. Beim Zugmaul oder zB auch bei Muschelkotflügeln ist eine Änderung dieses "Bestandschutzes" meines Wissens nach nie eingetreten.

    Was bedeutet das denn, wenn auf dem Zugmaul original nie ein Typenschild drauf war und auch im Brief nie etwas eingetragen war?

    Das ist bei meinem Normag zum Beispiel der Fall?!

    Ich weiß, dass es in der DDR damals Pflicht war, auf ein Drehbares umzurüsten. Aber, dass das für mich jetzt auch der Fall wäre scheint mir nicht so...

    Sorry, dass ich jetzt dieses Uralt-Thema ausgrabe, aber mich beschäftigt aktuell genau dieses Problem und dazu passte nun mal dieses alte Thema.
    Also, da für meinen Normag Bj 1953 kein originaler Auspuff aufzutreiben war, wurde mir nach original Maßen ein neuer angefertigt. Sieht optisch gleich dem originalen aus, ist im vergleich zu einem baugleichen mit originalem Auspuff Subjektiv betrachtet schon lauter. Und auch eine Laienmessung von mir spricht schon 106 dB.
    Jetzt der Bezug zum aller ersten Post hier im Thema: Ist das denn jetzt rechtens? Es machen ja schließlich einige und nachweisen kann man es ja auch eh nicht, da es zu der Zeit noch keine Prüfzeichen etc. gab. Das beschäftigt mich jetzt schon etwas, ob mir wer an die Karre fahren kann...
    Wenn man noch ein Schritt weiter geht gibt es ja die jungen Bengels die blanke Edelstahlrohre ohne Schalldämpfer dazwischen an den Traktor braten um die Aufmerksamkeitsdefizite auszubügeln (auch ich bin nicht unschuldig, ich war auch mal jung... :roll: ). Wie verhält sich das hier mit? Irgendwo muss doch die Grenze des Legalen erreicht sein.
    Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt :wink: