• Hallo,

    ich habe ein großes Grundstück und würde gerne einen bereich (ca. ein Fußballfeld) davon bepflanzen.

    Nun meine Frage: Kann ich das so ohneweiteres machen bzw. darf ich das?
    Entschuldigt, vielleicht ist die Frage unnötig aber ich habe da echt keine Ahnung. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Gruß

  • Hallo,

    geh mal auf's Landratsamt oder der zuständigen Gemeinde/Stadt, am besten mit Auszug der Flurkarte und Flurnummer. Dort abfragen, was geht und was nicht. Könnte ja ein Schutzstatus oder Veränderungssperre auf der Fläche liegen (FFH, Leaderprogramme oder sonst was). Wenn "denen auf'm Amt" nichts dazu einfällt: Frag den Förster, der hat gute Ideen und mach Dir den Wald! 8)

    Gruß
    tuctuc

    PS: rein aus Neugierde, kommst Du aus'm Westerwald?

    Die drei wichtigsten F's im Leben:
    Familie
    Freunde
    Freiheit

    und wer mir diese nicht lässt, der kann mich mal ...

    Einmal editiert, zuletzt von tuctuc (14. Juni 2011 um 18:47)

  • Also soweit ich weiß muss das Genehmigt werden , bzw wird das mit Sicherheit genehmigt , nur was 1x Wald ist , wird niemals mehr genehmigt um es zu Roden und wieder Feld/Acker draus zu machen.

    Bzw. dann frag auch gleich nach Förderprogramme evtl. gibts da was

    Peugeot 205 Cti
    Porsche Diesel Standart Star 219 (im Wochenendlichen Forsteinsatz )
    DKW Rt 250/2 +1x als Teileträger

  • Schau, dass du die Fläche als Ausgleichsfläche geltend machen kannst. Dann kannst du diesen Ausgleich z.B. an Bauherren als Ausgleich für deren versiegelte Fläche verkaufen.

    Schöne Grüße,
    Rainer

    Lanz 7506 Allzweck ('49)
    Lanz 7506 Holzgasrückbau ('42)
    Lanz 1706 Halbdiesel ('55)

  • Hallo,
    würde mich interessieren was bei dir rausgekommen ist.
    Ich glaube nicht, das diese "kleine" Fläche schon als Wald betitelt werden kann
    http://www.wald.de/category/der-wald/definition-wald/
    Ausgleichsflächen werden eigentlich nur vergeben, wenn ein Bau auf einer Grünfläche erfolgt:
    ..Der Verursacher eines Eingriffs in die Natur ist in Deutschland verpflichtet, den durch seinen Eingriff verursachten Schaden an der Natur wieder auszugleichen. Hierzu muss er Ausgleichsflächen nachweisen, die eine ökologische Aufwertung ermöglichen...

    Bei der Anpflanzung solltest du auf einheimische Bäume zurückgreifen. Allerdings sind zurzeit Eschen usw. mit Vorsicht zu geniessen. Falls du Tipps brauchst= ich steh dir da gern mit guten Ratschlägen zur Seite. :wink:

  • Hallo ,

    wenn man einen Wald anpflanzt , dann bitte die Grenzabstände
    einhalten. Die Grenzabstände sind gesetzlich vorgegeben .
    Die Umwandlung von Wiese zu Land bedarf auf jeden Fall
    einer Nutzungsumwandlung die beim zuständigen Forstamt beantragt
    werden muss . Zusätzlich ist entscheidend wo diese Umwandlung sein
    sollte z.B. Wohngebiet , Baugebiet , Bauerwartungsland .

    Bitte immer bei solchen Vorhaben erst bei den Behörden nachfragen ,
    bevor es nachher Probleme gibt .

    Gruß Jürgen

    :trecker7:

    Einmal Güldner , immer Güldner .
    Unsere Fahrzeuge :
    Güldner Burgund Tragschlepper Bj. 1961
    Deutz D 4006 Bj.1973
    Fahr C30 Fahrgestell
    Bauwagen Bj. 1976 Hersteller W.Kleusberg
    PKW Anhänger Pongratz

  • Hallo,

    ich bin leider von diesem Thema abgekommen, habe mich also noch nicht gekümmert.

    Habe mal ein Bild zum besseren Verständnis gemacht! Größe entspricht "etwa" dem Viereck.
    (Die Struktur in der Wiese sind Traktorspuren!)

    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/b3vtqx.png]

    Ich könnte es auch so wie mein Nachbar machen (Rechts neben der Markierung); einfach Stück für Stück etwas hin pflanzen.

  • Hallo ,

    weil daneben schon Kleinwälder bzw Wald ist , könnte das zuständige
    Forstamt besser genehmigen als wenn in der Nähe nur Ackerland
    wäre .
    Als Wald bezeichnet man bei uns schon kleine Flächen ab 1500 Qm .
    Diese werden dann jedoch als " Privatbesitz " bezeichnet und steuerlich
    ist Wald wesentlich günstiger als Ackerland .

    Gruß Jürgen

    :trecker7:

    Einmal Güldner , immer Güldner .
    Unsere Fahrzeuge :
    Güldner Burgund Tragschlepper Bj. 1961
    Deutz D 4006 Bj.1973
    Fahr C30 Fahrgestell
    Bauwagen Bj. 1976 Hersteller W.Kleusberg
    PKW Anhänger Pongratz

  • Hallo ,

    nur noch als Anhang . Die Waldbewirtschaftung hat nach forstlichen
    Grundsätzen nachhaltig, pfleglich, planmäßig und sachkundig zu
    erfolgen. Würde ein Kahlhieb durchgeführt müsste man nach
    spätestens 3 Jahren wieder aufgeforstet haben oder das zuständige
    Forstamt hat den Kahlhieb genehmigt . Meine Fläche beträgt
    ca. 4050 qm und wird auch als Wald bezeichnet .

    Grruß Jürgen

    :trecker7:

    Einmal Güldner , immer Güldner .
    Unsere Fahrzeuge :
    Güldner Burgund Tragschlepper Bj. 1961
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